Oktober - Gemeinde Sengenthal
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Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> 11<br />
Behandlung von Bauanträgen<br />
und Bauvoranfragen<br />
A) Bekanntgaben<br />
BGM Brandenburger gab ein Schreiben des Landratsamtes bekannt,<br />
wonach Kleinwindkraftanlagen bis zu einer Höhe von 10 m<br />
(bis einschließlich senkrecht stehender Rotorblattspitze) keiner bauaufsichtlichen<br />
Genehmigung bedürfen. Diese müssen aber evtl. Festsetzungen<br />
von Bebauungsplänen einhalten. Außerdem dürfen keine<br />
unzumutbaren Licht- oder Geräuschemissionen von der Anlage ausgehen.<br />
Zudem muss das Windrad die Abstandsflächen einhalten.<br />
BGM Brandenburger informierte über die Aufstellung eines Bebauungsplanes<br />
der <strong>Gemeinde</strong> Deining zur Erweiterung des Gewerbeparks<br />
bei Tauernfeld mit paralleler Flächennutzungsplanänderung.<br />
Hierbei wurde festgestellt, dass von Seiten der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong><br />
keine Einwände bestehen.<br />
B) Bauanträge<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss zu folgenden Bauanträgen das gemeindliche<br />
Einvernehmen zu erteilen:<br />
a) Leonid Schledowitz, Chemnitzer Str. 2, Neumarkt. Errichtung<br />
eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Fl.Nr. 775/5, Gemark.<br />
<strong>Sengenthal</strong> (Schellerweiherweg 12) unter Befreiung von den Festsetzungen<br />
des Bebauungsplanes hinsichtlich Wandhöhe und der<br />
Dachfarbe (anthrazit).<br />
b) Helmut Krauser, Kreisstraße 20, Forst. Aufstockung des bestehenden<br />
Anbaus am Wohnhaus auf Fl.Nr. 62, Gemark. Forst (Kreisstraße<br />
20) – ohne Einwendungen<br />
c) Fa. Max Bögl Bauunternehmung GmbH & Co.KG, Max-Bögl-Str.<br />
1, <strong>Sengenthal</strong>. Neubau eines Regenrückhaltebeckens auf dem Betriebsgelände<br />
der Fa. Max Bögl (Fl.Nr. 1823 u. 1759, Gemark. Forst)<br />
– ohne Einwendungen<br />
d) Fa. Max Bögl Bauunternehmung GmbH & Co.KG, Max-Bögl-Str.<br />
1, <strong>Sengenthal</strong>. Errichtung einer Büroanlage auf Fl.Nr. 1823/29, Gemark.<br />
Forst – ohne Einwendungen<br />
e) Fa. Max Bögl Bauunternehmung GmbH & Co.KG, Max-Bögl-Str.<br />
1, <strong>Sengenthal</strong>. Neubau Lagerfläche Nord für Windkraftanlagen auf<br />
Fl.Nr. 1823, 1823/37, Gemark. Forst 909/19, 910/4 u. 910/6 Gemark.<br />
<strong>Sengenthal</strong> – ohne Einwendungen<br />
Hierbei wurde darüber diskutiert, dass durch die Rodung die Abschirmung<br />
durch den Wald sowie der Abstand zur Schmidmühle<br />
und zum Baugebiet <strong>Sengenthal</strong>-Kirchweg weiter verringert werden.<br />
windkraftanlage winnberg 4<br />
hier: Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung<br />
BGM Brandenburger informierte über den Antrag auf immissionsschutzrechtliche<br />
Genehmigung der Fa. Max Bögl Windpower<br />
GmbH auf Errichtung einer Windkraftanlage (Winnberg 4) vom Typ<br />
REpower 3.2M mit 114 m Rotordurchmesser, 3,2 MW Nennleistung,<br />
143 m Nabenhöhe und einer Gesamthöhe von 201,4 m<br />
über Grund, die ca. 1,5 km südlich von Winnberg gebaut werden<br />
soll. Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Windkraftwerk<br />
Winnberg 4“, bei dessen Aufstellung auch immissionsschutzrechtliche<br />
und naturschutzrechtliche Belange abgehandelt wurden,<br />
wurden durch den <strong>Gemeinde</strong>rat bereits die rechtlichen Grundlagen<br />
für die Aufstellung des Windrades geschaffen.<br />
der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />
„Dem immissionsschutzrechtlichen Antrag der Fa. Max Bögl Windpower<br />
auf Errichtung einer Windkraftanlage (Winnberg 4) wird<br />
zugestimmt, wobei – soweit technisch möglich - die Gefahrenbefeuerung<br />
bei Nacht mit den Bestandsanlagen Winnberg 2 und 3 zu<br />
synchronisieren ist.“<br />
Planfeststellungsverfahren für den umbau<br />
der kreuzung B 299/ Staatsstraße 2220<br />
bei Greißelbach<br />
hier: Stellungnahme der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong><br />
BGM Brandenburger stellte die Eckpunkte der Planung vor. Demnach<br />
liegt der Planung als zentraler Gedanke zu Grunde, dass die<br />
bisher höhengleich aufeinandertreffenden Verkehrsströme der B<br />
299 und der St 2220 an der unfallträchtigen Kreuzung entzerrt<br />
werden. Dies soll vor allem über ein Brückenbauwerk im Verlauf der<br />
St 2220 erfolgen. Dazu wird u.a. ein Neubau einer einstreifigen<br />
Direktrampe (Nordost), einer Schleifenrampe (Südwest) mit Kreisverkehr<br />
in der St 2220 erforderlich. Zudem soll die St 2220 auf rund<br />
einem Kilometer ausgebaut werden. Die Baumaßnahmen im Bereich<br />
der Kreuzung liegen großteils bereits auf dem Gebiet der <strong>Gemeinde</strong><br />
Mühlhausen. Aus dem Bauwerksverzeichnis geht hervor,<br />
dass die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> für keines der Bauwerke die Baulast<br />
zu übernehmen hat.<br />
In der anschließenden Diskussion wurde vorgebracht, dass entlang<br />
der B 299 von Richtung Mühlhausen kommend in Richtung Greißelbach<br />
ebenfalls eine Direktrampe sinnvoll sei.<br />
der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />
„Der Planung zum Umbau der Kreuzung der B 299 mit der St 2220<br />
bei Greißelbach wird zugestimmt. Jedoch ist auch aus Richtung<br />
Mühlhausen kommend eine Direktrampe (Südost) in Richtung Greißelbach<br />
vorzusehen.“ In diesem Zusammenhang informierte BGM<br />
Brandenburger über den Entwurf eines Schreibens, wonach in<br />
Höhe der Bögl-Hauptzufahrt dringend eine Radwegeunterführung<br />
erforderlich sei, da in diesem Bereich auch auf Grund des Baggersees<br />
sehr viele Radfahrer und Fußgänger die stark befahrene B 299<br />
überqueren.<br />
Bekanntgaben u. anträge des 1.Bürgermeisters<br />
Anträge und Anfragen der Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
Unter dem vorstehenden Tagesordnungspunkt wurden folgende<br />
Angelegenheiten angesprochen bzw. behandelt:<br />
a) BGM Brandenburger führte aus, dass der sanierte Kindergarten<br />
und die neu integrierte Kinderkrippe in <strong>Sengenthal</strong>, die vor Sitzungsbeginn<br />
vom <strong>Gemeinde</strong>rat besichtigt wurden, seit einer Woche<br />
in Betrieb gegangen sei. Auch wird seitdem ein neues Betreuungskonzept<br />
umgesetzt, wonach sich die Kindergartenkinder im<br />
Hause frei bewegen können und es somit keine festen Gruppen<br />
mehr gibt. Auf Anfrage teilte BGM Brandenburger und 2.BGM<br />
Kratzer mit, dass der kürzlich wieder aufgetretene Wasserschaden<br />
dadurch entstanden sei, dass Wasser durch die Kellerwand gedrückt<br />
wurde. Als Gegenmaßnahmen wurde bereits vorher der Regenwasserkanal<br />
abgedichtet. Zudem wurde außen, soweit dies<br />
durch den erdgeschossigen Überbau möglich sei, aufgegraben und<br />
entsprechend abgedichtet. Derzeit werden im Keller mögliche Risse<br />
verpresst. Danach soll noch das Außenpflaster mit einem Gefälle<br />
weg vom Gebäude ausgeführt werden. Nach diesen Maßnahmen<br />
sollte kein Wasser mehr eindringen können.<br />
b) BGM Brandenburger führte aus, dass kürzlich an die Vereine die<br />
jährlichen Zuwendungen in Höhe von 16.164 E ausbezahlt wurden.<br />
Mit der im Landkreisvergleich großzügigen Förderung sollen<br />
die Vereine unterstützt werden, da diese sehr viel, vor allem im Jugendbereich<br />
leisten.<br />
c) BGM Brandenburger gab folgende Termine bekannt:<br />
11.10. <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
14.10. Wasserwerksbesichtigung<br />
23.10. Kindergarteneinweihung<br />
d) GR K.Körner trug vor, dass zwei Bauanträge bzw. Bauvoranfragen<br />
hinsichtlich asymetrischer Dächer unterschiedlich im <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
behandelt wurden. BGM Brandenburger sicherte eine Prüfung<br />
zu.