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Oktober - Gemeinde Sengenthal

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Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> 11<br />

Behandlung von Bauanträgen<br />

und Bauvoranfragen<br />

A) Bekanntgaben<br />

BGM Brandenburger gab ein Schreiben des Landratsamtes bekannt,<br />

wonach Kleinwindkraftanlagen bis zu einer Höhe von 10 m<br />

(bis einschließlich senkrecht stehender Rotorblattspitze) keiner bauaufsichtlichen<br />

Genehmigung bedürfen. Diese müssen aber evtl. Festsetzungen<br />

von Bebauungsplänen einhalten. Außerdem dürfen keine<br />

unzumutbaren Licht- oder Geräuschemissionen von der Anlage ausgehen.<br />

Zudem muss das Windrad die Abstandsflächen einhalten.<br />

BGM Brandenburger informierte über die Aufstellung eines Bebauungsplanes<br />

der <strong>Gemeinde</strong> Deining zur Erweiterung des Gewerbeparks<br />

bei Tauernfeld mit paralleler Flächennutzungsplanänderung.<br />

Hierbei wurde festgestellt, dass von Seiten der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong><br />

keine Einwände bestehen.<br />

B) Bauanträge<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss zu folgenden Bauanträgen das gemeindliche<br />

Einvernehmen zu erteilen:<br />

a) Leonid Schledowitz, Chemnitzer Str. 2, Neumarkt. Errichtung<br />

eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Fl.Nr. 775/5, Gemark.<br />

<strong>Sengenthal</strong> (Schellerweiherweg 12) unter Befreiung von den Festsetzungen<br />

des Bebauungsplanes hinsichtlich Wandhöhe und der<br />

Dachfarbe (anthrazit).<br />

b) Helmut Krauser, Kreisstraße 20, Forst. Aufstockung des bestehenden<br />

Anbaus am Wohnhaus auf Fl.Nr. 62, Gemark. Forst (Kreisstraße<br />

20) – ohne Einwendungen<br />

c) Fa. Max Bögl Bauunternehmung GmbH & Co.KG, Max-Bögl-Str.<br />

1, <strong>Sengenthal</strong>. Neubau eines Regenrückhaltebeckens auf dem Betriebsgelände<br />

der Fa. Max Bögl (Fl.Nr. 1823 u. 1759, Gemark. Forst)<br />

– ohne Einwendungen<br />

d) Fa. Max Bögl Bauunternehmung GmbH & Co.KG, Max-Bögl-Str.<br />

1, <strong>Sengenthal</strong>. Errichtung einer Büroanlage auf Fl.Nr. 1823/29, Gemark.<br />

Forst – ohne Einwendungen<br />

e) Fa. Max Bögl Bauunternehmung GmbH & Co.KG, Max-Bögl-Str.<br />

1, <strong>Sengenthal</strong>. Neubau Lagerfläche Nord für Windkraftanlagen auf<br />

Fl.Nr. 1823, 1823/37, Gemark. Forst 909/19, 910/4 u. 910/6 Gemark.<br />

<strong>Sengenthal</strong> – ohne Einwendungen<br />

Hierbei wurde darüber diskutiert, dass durch die Rodung die Abschirmung<br />

durch den Wald sowie der Abstand zur Schmidmühle<br />

und zum Baugebiet <strong>Sengenthal</strong>-Kirchweg weiter verringert werden.<br />

windkraftanlage winnberg 4<br />

hier: Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung<br />

BGM Brandenburger informierte über den Antrag auf immissionsschutzrechtliche<br />

Genehmigung der Fa. Max Bögl Windpower<br />

GmbH auf Errichtung einer Windkraftanlage (Winnberg 4) vom Typ<br />

REpower 3.2M mit 114 m Rotordurchmesser, 3,2 MW Nennleistung,<br />

143 m Nabenhöhe und einer Gesamthöhe von 201,4 m<br />

über Grund, die ca. 1,5 km südlich von Winnberg gebaut werden<br />

soll. Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Windkraftwerk<br />

Winnberg 4“, bei dessen Aufstellung auch immissionsschutzrechtliche<br />

und naturschutzrechtliche Belange abgehandelt wurden,<br />

wurden durch den <strong>Gemeinde</strong>rat bereits die rechtlichen Grundlagen<br />

für die Aufstellung des Windrades geschaffen.<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />

„Dem immissionsschutzrechtlichen Antrag der Fa. Max Bögl Windpower<br />

auf Errichtung einer Windkraftanlage (Winnberg 4) wird<br />

zugestimmt, wobei – soweit technisch möglich - die Gefahrenbefeuerung<br />

bei Nacht mit den Bestandsanlagen Winnberg 2 und 3 zu<br />

synchronisieren ist.“<br />

Planfeststellungsverfahren für den umbau<br />

der kreuzung B 299/ Staatsstraße 2220<br />

bei Greißelbach<br />

hier: Stellungnahme der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong><br />

BGM Brandenburger stellte die Eckpunkte der Planung vor. Demnach<br />

liegt der Planung als zentraler Gedanke zu Grunde, dass die<br />

bisher höhengleich aufeinandertreffenden Verkehrsströme der B<br />

299 und der St 2220 an der unfallträchtigen Kreuzung entzerrt<br />

werden. Dies soll vor allem über ein Brückenbauwerk im Verlauf der<br />

St 2220 erfolgen. Dazu wird u.a. ein Neubau einer einstreifigen<br />

Direktrampe (Nordost), einer Schleifenrampe (Südwest) mit Kreisverkehr<br />

in der St 2220 erforderlich. Zudem soll die St 2220 auf rund<br />

einem Kilometer ausgebaut werden. Die Baumaßnahmen im Bereich<br />

der Kreuzung liegen großteils bereits auf dem Gebiet der <strong>Gemeinde</strong><br />

Mühlhausen. Aus dem Bauwerksverzeichnis geht hervor,<br />

dass die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> für keines der Bauwerke die Baulast<br />

zu übernehmen hat.<br />

In der anschließenden Diskussion wurde vorgebracht, dass entlang<br />

der B 299 von Richtung Mühlhausen kommend in Richtung Greißelbach<br />

ebenfalls eine Direktrampe sinnvoll sei.<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />

„Der Planung zum Umbau der Kreuzung der B 299 mit der St 2220<br />

bei Greißelbach wird zugestimmt. Jedoch ist auch aus Richtung<br />

Mühlhausen kommend eine Direktrampe (Südost) in Richtung Greißelbach<br />

vorzusehen.“ In diesem Zusammenhang informierte BGM<br />

Brandenburger über den Entwurf eines Schreibens, wonach in<br />

Höhe der Bögl-Hauptzufahrt dringend eine Radwegeunterführung<br />

erforderlich sei, da in diesem Bereich auch auf Grund des Baggersees<br />

sehr viele Radfahrer und Fußgänger die stark befahrene B 299<br />

überqueren.<br />

Bekanntgaben u. anträge des 1.Bürgermeisters<br />

Anträge und Anfragen der Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

Unter dem vorstehenden Tagesordnungspunkt wurden folgende<br />

Angelegenheiten angesprochen bzw. behandelt:<br />

a) BGM Brandenburger führte aus, dass der sanierte Kindergarten<br />

und die neu integrierte Kinderkrippe in <strong>Sengenthal</strong>, die vor Sitzungsbeginn<br />

vom <strong>Gemeinde</strong>rat besichtigt wurden, seit einer Woche<br />

in Betrieb gegangen sei. Auch wird seitdem ein neues Betreuungskonzept<br />

umgesetzt, wonach sich die Kindergartenkinder im<br />

Hause frei bewegen können und es somit keine festen Gruppen<br />

mehr gibt. Auf Anfrage teilte BGM Brandenburger und 2.BGM<br />

Kratzer mit, dass der kürzlich wieder aufgetretene Wasserschaden<br />

dadurch entstanden sei, dass Wasser durch die Kellerwand gedrückt<br />

wurde. Als Gegenmaßnahmen wurde bereits vorher der Regenwasserkanal<br />

abgedichtet. Zudem wurde außen, soweit dies<br />

durch den erdgeschossigen Überbau möglich sei, aufgegraben und<br />

entsprechend abgedichtet. Derzeit werden im Keller mögliche Risse<br />

verpresst. Danach soll noch das Außenpflaster mit einem Gefälle<br />

weg vom Gebäude ausgeführt werden. Nach diesen Maßnahmen<br />

sollte kein Wasser mehr eindringen können.<br />

b) BGM Brandenburger führte aus, dass kürzlich an die Vereine die<br />

jährlichen Zuwendungen in Höhe von 16.164 E ausbezahlt wurden.<br />

Mit der im Landkreisvergleich großzügigen Förderung sollen<br />

die Vereine unterstützt werden, da diese sehr viel, vor allem im Jugendbereich<br />

leisten.<br />

c) BGM Brandenburger gab folgende Termine bekannt:<br />

11.10. <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

14.10. Wasserwerksbesichtigung<br />

23.10. Kindergarteneinweihung<br />

d) GR K.Körner trug vor, dass zwei Bauanträge bzw. Bauvoranfragen<br />

hinsichtlich asymetrischer Dächer unterschiedlich im <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

behandelt wurden. BGM Brandenburger sicherte eine Prüfung<br />

zu.

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