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Gemeinderatsprotokoll vom 13.03.2012

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Es wurde folgende Tagesordnung erlassen:<br />

1. Fragen und Anregungen der Zuhörer<br />

2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung<br />

3. Ehrung von Blutspendern<br />

4. Erlass der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Denzlingen<br />

Anlage: Mitteilungsvorlage Drucksache-Nr. 19/2012<br />

5. Verschiedenes, Fragen, Anregungen<br />

-Fragestunde-<br />

1. Fragen und Anregungen der Zuhörer<br />

Keine Wortmeldungen<br />

2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung<br />

Keine Bekanntgaben<br />

3. Ehrung von Blutspendern<br />

Bürgermeister Hollemann würdigt die Blutspender mit einer Rede (s. Anlage). Er ehrt die<br />

teilweise anwesenden Blutspender für 10, 25, 50-maliges Blutspenden und dankt<br />

ebenso den ehrenamtlichen Helfern des Roten Kreuzes.<br />

Für 10-maliges Blutspenden wurden geehrt: Edith Bartel, Anika Bauer, Thomas<br />

Fleischmann (abwesend), Ingeborg Keller, Karin Kraus, Alexander Lepak (abwesend),<br />

Gerhard Matt, Gabriele Nagel (abwesend), Markus Sator, Susanne Stübs, Dieter<br />

Zwierlein.<br />

Für 25-maliges Blutspenden wurden geehrt: Alexander Schlegel, Gisela Schwitzer,<br />

Manuela Wulkow.<br />

Für 50-maliges Blutspenden wurden geehrt: Barbara Meinhardt, Waltraud Schimanski,<br />

Hans-Jürgen Slotta, Gudrun Trenkle, Peter Winkler.<br />

4. Erlass der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Denzlingen<br />

Zu Beginn der Behandlung des Tagesordnungspunktes weist Herr Sillmann auf die<br />

verteilte Tischvorlage zur Beschlussvorlage Drucksache-Nr. 19/2012 hin. Seitens der<br />

Feuerwehr wurden noch geringfügige Änderungen in die Satzung eingebaut. Diese<br />

wurden in die Tischvorlage eingearbeitet. Des weiteren informiert Herr Sillmann über den<br />

Sachverhalt gemäß der Beschlussvorlage Drucksache-Nr. 19/2012. Im Anschluss geht<br />

der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Denzlingen, Herr Schlegel, auf einige<br />

Neuerungen im Feuerwehrgesetz von 2009 ein. Mit der Rechtsänderung wird u. a. die<br />

dauerhafte Sicherung des Personalbestandes der Gemeindefeuerwehren unterstützt und<br />

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