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Dachdeckungsarbeiten nach DIN 18338

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<strong>Dachdeckungsarbeiten</strong> <strong>nach</strong> <strong>DIN</strong> <strong>18338</strong><br />

Inhalt:<br />

0 Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung<br />

1 Geltungsbereich<br />

2 Stoffe, Bauteile<br />

3 Ausführung<br />

4 Nebenleistungen, besondere Leistungen<br />

5 Abrechnung<br />

0 Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung<br />

Diese Hinweise ergänzen die ATV <strong>DIN</strong> 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“, Abschnitt<br />

0. Die Beachtung dieser Hinweise ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung<br />

gemäß § 9 VOB/A.<br />

Die Hinweise werden nicht Vertragsbestandteil.<br />

In der Leistungsbeschreibung sind <strong>nach</strong> den Erfordernissen des Einzelfalls insbesondere anzugeben:<br />

0.1 Angaben zur Baustelle<br />

� Art des Daches, Dachform, Dachneigung, Traufhöhe sowie Anzahl, Lage und Größe der<br />

Einzelflächen.<br />

� Art und Beschaffenheit des Untergrundes, Z. B. Unterlage, Unterbau, Tragschicht, Tragwerk,<br />

Pfetten- und Sparrenabstände.<br />

� Zulässige Belastungen der Dachfläche oder Tragkonstruktion.<br />

� Art, Lage und Tragfähigkeit von Anschlagpunkten für Schutznetze.<br />

- Angaben zum Bauteil Dach in seiner generellen Form und Beschaffenheit ohne ins Detail <strong>nach</strong><br />

Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarten und Materialien einzugehen.<br />

0.2 Angaben zur Ausführung<br />

� Auszug aus den Unterpunkten:<br />

- Besondere Anforderungen an Schutzgerüste, Schutzmaßnahmen.<br />

- Art, Güte und Farbe der Dachdeckungs- bzw. Dachabdichtungsstoffe sowie der Stoffe und<br />

Bauteile für die verschiedenen Schichten.<br />

- Art und Lage von Dachentwässerungen.<br />

- Anforderungen an den Brand-, Schall-, Wärme- und Feuchteschutz.<br />

- Liefern von Verlege- und Montageplänen.<br />

- Ausführungsart von provisorischen Abdeckungen oder Abdichtungen und deren<br />

Beseitigung.<br />

- Besondere Gestaltung von Flächen, z. B. Teilungen, Fugenausbildung, Struktur,<br />

Farbe, Oberflächenbehandlung, besondere Ausführungsart.<br />

- Die Angaben zur Ausführung zählen genau auf, worauf im Detail bei der Bearbeitung des<br />

Daches geachtet werden muss. Es werden alle Bereiche von der Art des Materials der<br />

Dachdeckung, bzw. Dachabdichtung, über seine Beschaffenheit und Anbringungsformen,<br />

über die Art der Belieferung und der Verpackung sowie über die genau Anzahl, Lage, Art und<br />

Beschaffenheit der beteiligten Materialien und sonstigen Bauelementen, wie der<br />

Entwässerung oder den Schutzmaßnahmen auf der Baustelle angesprochen.


0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV<br />

� Wenn andere als die in dieser ATV vorgesehenen Regelungen getroffen werden sollen, sind diese in<br />

der Leistungsbeschreibung eindeutig und im Einzelnen anzugeben.<br />

� Abweichende Regelungen können insbesondere in Betracht kommen bei den Abschnitten<br />

3.2 – 3.4. (Dachdeckungen, Dächer mit Abdichtungen, Außenwandbekleidungen)<br />

� Einzelangaben zu Nebenleistungen und besonderen Leistungen.<br />

Keine ergänzende Reglung zur ATV<br />

<strong>DIN</strong> 18299, Abschnitt 0.4.<br />

0.4 Abrechnungseinheiten<br />

Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten wie folgt vorzusehen:<br />

� Flächenmaß (m²), getrennt <strong>nach</strong> Bauart und Maßen, für<br />

- Dachdeckungen, z. B. mit Papp- oder Strohdocken, Verstrich, Klammerbefestigung,<br />

- Dachabdichtungen,<br />

- Voranstriche, Trennschichten, Sperrschichten, Dämmschichten, Schutzschichten, Unterspann-<br />

bahnen, Kiesschüttungen, Plattenbeläge, Schichtung für Begrünungen,<br />

- Außenwandbekleidungen<br />

� Längenmaß (m), getrennt <strong>nach</strong> Bauart und Maßen, für<br />

- Deckungen oder Abdichtungen von Firsten, Graten, Kehlen, Ortgängen u. ä.,<br />

- Deckungen oder Abdichtungen von Brandwänden,<br />

- Profile, Abdeckungen, Kanten, Abschlüsse und Anschlüsse, z. B. an Lichtkuppeln, Dachflächen-<br />

fenstern, Dachaufbauten<br />

- Bohlen,<br />

- Abdichtung über Bauwerksfugen,<br />

- Verstärkungen der Abdichtungen in den Flächen an Kanten, Kehlen, Anschlüssen, Abschlüssen,<br />

Übergängen, Durchdringungen u. ä.,<br />

- Bekleidungen von Leibungen,<br />

- Laufroste,<br />

- Schneefangitter u. ä.<br />

� Anzahl (Stück), getrennt <strong>nach</strong> Bauart und Maßen, für<br />

- Anschlüsse an Öffnungen und Durchdringungen, z. B. Abläufe, Rohre, Schornsteine,<br />

- Gaubenpfosten und Gauben,<br />

- Lichtkuppeln, Dachflächenfenster, Lichtplatten, Glasformstücke u. ä.,<br />

- Sicherheitsdachhaken, Trittstufen, Stützen, Lüfter u.ä.,<br />

- Einzelformziegel und –stücke, z.B. Lüfterziegel, Eckziegel.<br />

01. Geltungsbereich<br />

� Die ATV „Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten“ – <strong>DIN</strong> <strong>18338</strong> – gilt für Dachdeckungen<br />

und Dachabdichtungen einschließlich der erforderlichen Dichtungs-, Dämm- und Schutzschichten.<br />

Sie gilt auch für Außenwandbekleidungen mit Dachdeckungsstoffen.<br />

� Die ATV <strong>DIN</strong> <strong>18338</strong> gilt nicht für das Herstellen von Dachdeckungen mit am Bau zu fälzenden<br />

Metallbauteilen und Metallanschlüssen (siehe ATV 18339 „Klempnerarbeiten“), das Herstellen von<br />

Deckunterlagen aus Latten oder als Schalung und das Herstellen von Außenwandbekleidungen mit<br />

Holzschindeln (siehe ATV <strong>DIN</strong> 18334 „Zimmer- und Holzbauarbeiten“), Abdichtungen gegen<br />

Bodenfeuchtigkeit, nichtdrückendes und drückendes Wasser (siehe ATV <strong>DIN</strong> 18336<br />

„Abdichtungsarbeiten“) sowieMetallbauarbeiten (siehe ATV <strong>DIN</strong> 18360 „Metallbauarbeiten“).<br />

� Ergänzend gilt ATV <strong>DIN</strong> 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“, Abschnitte 1–5.<br />

Bei Widersprüchen gehen die Regelungen der ATV <strong>DIN</strong> <strong>18338</strong> vor.<br />

� Stoffe, Bauteile:<br />

Ergänzend zur ATV <strong>DIN</strong> 18299, Abschnitt 2, gilt:<br />

Für die gebräuchlichsten genormten Stoffe und Bauteile sind die <strong>DIN</strong>-Normen <strong>nach</strong>stehend<br />

aufgeführt


02. Stoffe und Bauteile<br />

02.1 Stoffe für Dachdeckungen<br />

� Auszug aus den Unterpunkten:<br />

<strong>DIN</strong> 59231: Wellbleche, Pfannenblech, verzinkt<br />

<strong>DIN</strong> 68119: Holzschindeln<br />

<strong>DIN</strong> EN 538: Tondachziegel für überlappende Verlegung – Prüfung der Biegetragfähigkeit;<br />

Deutsche Fassung EN 538: 1994<br />

<strong>DIN</strong> EN 494: Faserzement - Wellplatten und dazugehörige Formteile für Dächer<br />

02.2 Genauere Darstellung der <strong>DIN</strong> EN 494 Faserzement – Wellplatten<br />

2.2.1. Anwendungsbereich<br />

„Diese Norm regelt die technischen Anforderungen an Faserzement – Wellplatten und die<br />

dazugehörigen Faserzement – Formteile für Bedachungen; sie enthält weiterhin Verfahren zur<br />

Kontrolle und Prüfung sowie Abnahmebedingungen.<br />

2.2.2. Normative Verweisungen<br />

2.2.3. Definitionen<br />

� Beispiel: - Wellplatte: Bauteil, dessen Querschnitt aus Wellen der in Bild 1 bis Bild 7 gezeigten<br />

Beispiele besteht. Die Wellen werden durch ihren Abstand a und ihre Höhe<br />

h bestimmt.<br />

- Auslieferungszustand<br />

Der Zustand, in dem der Hersteller das Produkt <strong>nach</strong> Abschluss sämtlicher<br />

Bearbeitungsschritte einschließlich Reife sowie gegebenenfalls Lackierung/ Beschichtung<br />

auszuliefern beabsichtigt.<br />

2.2.4. Symbole und Abkürzungen<br />

a = 1. Wellenbreite in Millimeter<br />

2. Einer der Koeffizienten der Regressionslinie<br />

2.2.5 Anforderungen an Wellplatten<br />

� Aussehen und Oberflächenbeschaffenheit<br />

� Einteilung <strong>nach</strong> der Profilhöhe<br />

„Die Wellplatten werden je <strong>nach</strong> Nennhöhe der Wellen in 5 Kategorien eingeteilt.“<br />

2.2.6.Qualitätssicherung (Güteüberwachung)<br />

� Werkseigene Produktionskontrolle<br />

� Qualitätssicherungssystem<br />

„Der Hersteller muss ein wirksames und dokumentiertes Qualitätssicherungssystem einrichten und<br />

unterhalten, um die Übereinstimmung mit dieser Norm sicherzustellen.“<br />

2.2.7. Prüfverfahren für Wellplatten


� Messung der Dicke<br />

� Mechanische Eigenschaften<br />

2.2.8.Anforderungen an Formteile<br />

� Verhalten unter klimatische Beanspruchung, Frost-, Tau-, Wechselbeanspruchung<br />

„Bei Prüfung <strong>nach</strong> 8.5.3 (Prüfung des Frostwiderstandes) dürfen sichtbare Veränderungen nicht in<br />

einem Ausmaß auftreten, dass die Gebrauchseigenschaften beeinträchtigt werden.“<br />

2.2.9 Kennzeichnung, Etikettierung und Verpackung<br />

„Die Verpackung der Faserzement – Wellplatten und Formteile muss zumindest folgende Angaben<br />

ausweisen:<br />

� Die Identifizierung des Herstellers;<br />

� Die Nummer dieser Norm;<br />

� Die Kategorie und Klasse(n) (nur für Wellplatten;<br />

� Das Herstellungsdatum<br />

� „AT“ für Produkte Typ „AT“ und „NT“ für Produkte Typ „NT“<br />

2.3 Stoffe für Dachabdichtungen<br />

� Bitumen- und Polymerbitumenbahnen<br />

Auszug aus den Unterpunkten:<br />

- <strong>DIN</strong> 52130: Bitumen- Dachdichtungsbahnen – Begriffe, Bezeichnungen, Anforderungen<br />

- <strong>DIN</strong> 52131: Bitumen- Schweißbahnen – Begriffe, Bezeichnungen, Anforderungen<br />

� Kunststoffbahnen<br />

Auszug aus den Unterpunkten:<br />

- <strong>DIN</strong> 7864-1: Elastomer-Bahnen für Abdichtungen – Anforderungen, Prüfungen<br />

-<strong>DIN</strong>16729: Kunststoff- Dachbahnen und Kunststoff- Dichtungsbahnen aus<br />

Ethylencopolymerisat- Bitumen (ECB) – Anforderungen<br />

2.3 Dämmstoffe<br />

Auszug aus den Unterpunkten:


� <strong>DIN</strong> 18161-1 Korkerzeugnisse als Dämmstoffe für das Bauwesen; Dämmstoffe für die<br />

Wärmedämmung<br />

� <strong>DIN</strong> 18164-2 Schaumkunststoffe als Dämmstoffe für das Bauwesen – Teil 2: Dämmstoffe für<br />

die Trittschalldämmung aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum<br />

� <strong>DIN</strong> 18165.-2 Faserdämmstoffe für das Bauwesen – Teil 2: Dämmstoffe für die<br />

Trittschalldämmung<br />

03. Ausführung<br />

3.1. Allgemeines<br />

� Die Leistungen dürfen bei Witterungsverhältnissen, die sich <strong>nach</strong>teilig auf die Leistung auswirken<br />

können, nur ausgeführt werden, wenn durch besondere Maßnahmen <strong>nach</strong>teilige Auswirkungen<br />

verhindert werden.z.B. Temperaturen unter +5°C bei Klebearbeiten, Feuchtigkeit und Nässe,<br />

Schnee und Eis, scharfer Wind, Frost bei Arbeiten mit Mörtel.<br />

� Die zu treffenden Maßnahmen sind besondere Leistungen.<br />

� Der Auftragnehmer hat bei seiner Prüfung Bedenken insbesondere bei ungeeigneter Beschaffenheit<br />

des Verlegeuntergrundes geltend zu machen.<br />

� Die Dachdeckung muss regensicher, die Dachabdichtung wasserdicht aufgeführt werden.<br />

3.2. Dachdeckungen<br />

� Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Maße für Dachlatten –oder Pfettenabstände,<br />

Gradleisten, Kehlschalungen, Traufen, Dübelabstände, usw. anzugeben, wenn er die Unterlage<br />

für seine Dachdeckung nicht selbst ausführt. Für Befestigungsmittel, z. B. Klammern, die der<br />

Witterung ausgesetzt sind, sind korrosionsbeständige Werkstoffe zu verwenden. Für die folgenden<br />

Dachdeckungsarten gelten verschiedene Anforderungen und Vorschriften.<br />

- Dachdeckungen mit Dachziegeln oder Dachsteinen<br />

- Dachdeckungen mit Schiefer<br />

- Dachdeckungen mit Faserzement-Dachplatten<br />

- Dachdeckungen mit Faserzement-Wellplatten<br />

- Dachdeckungen mit vorgefertigten Elementen aus Metall<br />

- Dachdeckungen aus Holzschindeln<br />

- Dachdeckungen mit Bitumenschindeln<br />

- Dachdeckungen mit Bitumenwellplatten<br />

- Dachdeckungen mit Reet oder Stroh<br />

- Dachabdichtungen mit Bitumenbahnen<br />

- Dachabdichtungen mit Kunststoffbahnen<br />

- Außenwandbekleidungen mit Schiefer<br />

- Außenwandbekleidungen mit ebenen Faserzementplatten<br />

- Außenwandbekleidungen mit Faserzement-Wellplatten<br />

- Außenwandbekleidungen mit vorgefertigten Elementen aus Metall<br />

� Genauere Darstellung:<br />

- Dachdeckungen mit Dachziegeln oder Dachsteinen<br />

a) Bei Ziegeldeckung sind Dachziegel <strong>nach</strong> <strong>DIN</strong> EN 1304 mit der Anforderungsstufe 1 für die<br />

Wasserundurchlässigkeit und dem Verfahren B für die Frostwiderstandsfähigkeit zu<br />

verwenden, bei Dachsteindeckung Dachsteine aus Beton <strong>nach</strong> <strong>DIN</strong> EN 490.<br />

b) Biberschwanzdeckung ist als Doppeldeckung trocken auszuführen. Kehlen sind<br />

eingebunden zu decken.


04. Leistungen<br />

c) Hohlpfannendeckung ist als Aufschnittdeckung trocken auszuführen. Der Endortgang ist<br />

mit Doppelwulstziegeln herzustellen. Kehlen sind als untergelegte Drei-Pfannen- Kehlen<br />

auszuführen.<br />

d) Krempziegeldeckung ist trocken auszuführen. Kehlen sind als untergelegte Metallkehlen<br />

herzustellen.<br />

e) Deckungen aus Falzziegeln, Reformpfannen, Falzpfannen, Flachdachpfannen,<br />

Flachkrempen u. ä. sind trocken auszuführen. Der Endortgang ist mit Doppelwulstziegeln,<br />

Kehlen sind als untergelegte Metallkehlen herzustellen.<br />

f) Dachsteindeckungen sind mit Dachsteinen mit symmetrischem Mittelwulst –<br />

halbkreisförmig oder segmentförmig – mit ebenem Wasserlauf und hochliegendem<br />

Längsfalz und mit mehrfacher Fußverrippung trocken auszuführen. Die Dachkanten sind<br />

mit Ortgangsteinen zu decken. Kehlen sind als untergelegte Metallkehlen herzustellen.<br />

g) Der Ortgang ist mit Ortgang- oder Schlussziegeln bzw. –steinen auszuführen, die alle auf<br />

der Unterlage zu befestigen sind.<br />

h) Die Deckung an der Traufe ist ohne Überstand und mit Traufstreifen herzustellen.<br />

i) Firste und Grate sind mit Firstziegeln oder –steinen und mit Trockenfirstsystemen zu<br />

decken.Nebenleistungen, Besondere<br />

11.1. Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV <strong>DIN</strong> 18299, Abschnitt 4.1, insbesondere.<br />

� Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen nicht höher als 2m über<br />

Gelände oder Fußboden liegen.<br />

� Reinigen des Untergrundes, ausgenommen Leistungen <strong>nach</strong> Abschnitt 4.2.4.4.2<br />

11.2. Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV <strong>DIN</strong> 18290, Abschnitt 4.2, z.. B.:<br />

� Maßnahmen zum verhindern <strong>nach</strong>teiliger Auswirkungen auf die Leistung aufgrund von<br />

Witterungsverhältnissen, z. B. Temperaturen unter +5°C bei Klebearbeiten, Feuchtigkeit und Nässe,<br />

Schnee und Eis, scharfer Wind, Frost bei Arbeiten mit Mörtel.<br />

� Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber Räume, die leicht<br />

verschließbar gemacht werden können, nicht zur Verfügung stellt.<br />

� Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen mehr als 2m über Gelände<br />

oder Fußboden liegen.<br />

� Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung, z. B. Gipsreste, Mörtelreste, Farbreste, Öl,<br />

soweit diese von anderen Unternehmen herrühren.<br />

� Herstellen von im Bauwerk verbleibenden Verankerungsmöglichkeiten, z. B. für Gerüste,<br />

Schutznetze.<br />

� Ausgleich von Unebenheiten des Untergrundes, welche die Toleranzen <strong>nach</strong> <strong>DIN</strong> 18202<br />

beschreiben.<br />

� Auffüttern der Unterkonstruktion um mehr als 20mm zur Herstellung ebener Flächen, z. B.<br />

Auffüttern von Lattungen<br />

� Liefern statischer und bauphysikalischer Nachweise.<br />

Erstellen von Montage- und Verlegeplänen, Detail- und Konstruktionszeichnungen.<br />

� Herstellen von Musterflächen, Musterkonstruktionen und Modellen, soweit sie nicht in die Leistung<br />

eingehen.<br />

� Nachträgliches herstellen und/ oder Schließen von Aussparungen, z. B. Öffnungen in<br />

Unterkonstruktionen.<br />

� Einbauen und Eindecken bzw. Eindichten beigestellter Bauteile.<br />

� Ausbauen und/ oder Einbauen von Bauteilen für Leistungen anderer Unternehmer.<br />

� Nachträgliches Anarbeiten und/ oder Einbauen von Teilen.<br />

� Anschlüsse an Bau- und Einbauteile, z.B. an Wänden, Attiken, Durchdringungen.


� Verstärken der Abdichtung in der Fläche, an Kanten, Kehlen, Anschlüssen, Abschlüssen,<br />

Übergängen, Durchdringungen u. ä..<br />

� Bekleiden von Gaubenpfosten.<br />

� Liefern und/ oder Einbauen von Zubehörteilen, z. B. Sicherheitsdachhaken, Lüfter.<br />

05. Abrechnung<br />

Ergänzend zur ATV <strong>DIN</strong> 18299, Abschnitt 5, gilt:<br />

� Allgemeines<br />

- Der Ermittlung der Leistung – gleichgültig, ob sie <strong>nach</strong> Zeichnung oder Aufmaß erfolgt – sind<br />

zugrunde zu legen:<br />

- Bei Dachdeckungen, Dachabdichtungen, Voranstrichen, Trennschichten, Sperrschichten,<br />

Schutzschichten, Kiesschüttungen, Plattenbelegen und dergleichen auf Flächen, die von<br />

Bauteilen, z. B. Attiken, Wänden, begrenzt sind, die Fläche bis zu den begrenzenden,<br />

ungeputzten bzw. unbekleideten Bauteilen, auf Flächen ohne begrenzende Bauteile die Maße der<br />

Dachdeckung oder Dachabdichtung, Voranstriche, Trennschichten, Sperrschichten,<br />

Schutzschichten, Kiesschüttungen, Plattenbelege und dergleichen.<br />

- Bei Dämmschichten die Maße der Dämmung. Bohlen, Sparren und dergleichen werden<br />

übermessen.<br />

- Bei Außenwandbekleidungen die Maße der Bekleidung.<br />

- Schließen Dachdeckungen oder Dachabdichtungen an Firste, Grate und Kehlen an, wird bis Mitte<br />

First, Grat oder Kehle gerechnet.<br />

- Bei Abrechnung <strong>nach</strong> Flächenmaß (m²) werden eingebaute Formstücke, z. B. Lüfterziegel,<br />

Einzelformziegel, Eckziegel, Glasformstücke, übermessen.<br />

- Bindet eine Aussparung anteilig in angrenzende, getrennt zu rechnende Flächen ein, wird zur<br />

Ermittlung der Übermessungsgröße die jeweils anteilige Aussparungsfläche gerechnet.<br />

- Bei Abrechnung <strong>nach</strong> Längenmaß (m) wird die größte Bauteillänge gemessen, z. B. bei An- und<br />

Abschlüssen.<br />

- Bei Deckungen, Bekleidungen und Abdichtungen von Firsten, Graten, Kehlen, Ortgängen und<br />

dergleichen wird die Länge in der Mittellinie einfach gemessen.<br />

� Es werden abgezogen:<br />

- Bei Abrechnung <strong>nach</strong> Flächenmaß (m²):<br />

Aussparungen über 2,5m² Einzelgröße in der Dachdeckung, Dachabdichtung bzw.<br />

Außenwandbekleidung, z. B. für Schornsteine, Fenster, Oberlichter, Gauben.<br />

- Bei Abrechnung <strong>nach</strong> Längenmaß (m):<br />

Unterbrechungen über 1m Einzellänge.

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