Dachdeckungsarbeiten nach DIN 18338
Dachdeckungsarbeiten nach DIN 18338
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<strong>Dachdeckungsarbeiten</strong> <strong>nach</strong> <strong>DIN</strong> <strong>18338</strong><br />
Inhalt:<br />
0 Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung<br />
1 Geltungsbereich<br />
2 Stoffe, Bauteile<br />
3 Ausführung<br />
4 Nebenleistungen, besondere Leistungen<br />
5 Abrechnung<br />
0 Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung<br />
Diese Hinweise ergänzen die ATV <strong>DIN</strong> 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“, Abschnitt<br />
0. Die Beachtung dieser Hinweise ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung<br />
gemäß § 9 VOB/A.<br />
Die Hinweise werden nicht Vertragsbestandteil.<br />
In der Leistungsbeschreibung sind <strong>nach</strong> den Erfordernissen des Einzelfalls insbesondere anzugeben:<br />
0.1 Angaben zur Baustelle<br />
� Art des Daches, Dachform, Dachneigung, Traufhöhe sowie Anzahl, Lage und Größe der<br />
Einzelflächen.<br />
� Art und Beschaffenheit des Untergrundes, Z. B. Unterlage, Unterbau, Tragschicht, Tragwerk,<br />
Pfetten- und Sparrenabstände.<br />
� Zulässige Belastungen der Dachfläche oder Tragkonstruktion.<br />
� Art, Lage und Tragfähigkeit von Anschlagpunkten für Schutznetze.<br />
- Angaben zum Bauteil Dach in seiner generellen Form und Beschaffenheit ohne ins Detail <strong>nach</strong><br />
Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarten und Materialien einzugehen.<br />
0.2 Angaben zur Ausführung<br />
� Auszug aus den Unterpunkten:<br />
- Besondere Anforderungen an Schutzgerüste, Schutzmaßnahmen.<br />
- Art, Güte und Farbe der Dachdeckungs- bzw. Dachabdichtungsstoffe sowie der Stoffe und<br />
Bauteile für die verschiedenen Schichten.<br />
- Art und Lage von Dachentwässerungen.<br />
- Anforderungen an den Brand-, Schall-, Wärme- und Feuchteschutz.<br />
- Liefern von Verlege- und Montageplänen.<br />
- Ausführungsart von provisorischen Abdeckungen oder Abdichtungen und deren<br />
Beseitigung.<br />
- Besondere Gestaltung von Flächen, z. B. Teilungen, Fugenausbildung, Struktur,<br />
Farbe, Oberflächenbehandlung, besondere Ausführungsart.<br />
- Die Angaben zur Ausführung zählen genau auf, worauf im Detail bei der Bearbeitung des<br />
Daches geachtet werden muss. Es werden alle Bereiche von der Art des Materials der<br />
Dachdeckung, bzw. Dachabdichtung, über seine Beschaffenheit und Anbringungsformen,<br />
über die Art der Belieferung und der Verpackung sowie über die genau Anzahl, Lage, Art und<br />
Beschaffenheit der beteiligten Materialien und sonstigen Bauelementen, wie der<br />
Entwässerung oder den Schutzmaßnahmen auf der Baustelle angesprochen.
0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV<br />
� Wenn andere als die in dieser ATV vorgesehenen Regelungen getroffen werden sollen, sind diese in<br />
der Leistungsbeschreibung eindeutig und im Einzelnen anzugeben.<br />
� Abweichende Regelungen können insbesondere in Betracht kommen bei den Abschnitten<br />
3.2 – 3.4. (Dachdeckungen, Dächer mit Abdichtungen, Außenwandbekleidungen)<br />
� Einzelangaben zu Nebenleistungen und besonderen Leistungen.<br />
Keine ergänzende Reglung zur ATV<br />
<strong>DIN</strong> 18299, Abschnitt 0.4.<br />
0.4 Abrechnungseinheiten<br />
Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten wie folgt vorzusehen:<br />
� Flächenmaß (m²), getrennt <strong>nach</strong> Bauart und Maßen, für<br />
- Dachdeckungen, z. B. mit Papp- oder Strohdocken, Verstrich, Klammerbefestigung,<br />
- Dachabdichtungen,<br />
- Voranstriche, Trennschichten, Sperrschichten, Dämmschichten, Schutzschichten, Unterspann-<br />
bahnen, Kiesschüttungen, Plattenbeläge, Schichtung für Begrünungen,<br />
- Außenwandbekleidungen<br />
� Längenmaß (m), getrennt <strong>nach</strong> Bauart und Maßen, für<br />
- Deckungen oder Abdichtungen von Firsten, Graten, Kehlen, Ortgängen u. ä.,<br />
- Deckungen oder Abdichtungen von Brandwänden,<br />
- Profile, Abdeckungen, Kanten, Abschlüsse und Anschlüsse, z. B. an Lichtkuppeln, Dachflächen-<br />
fenstern, Dachaufbauten<br />
- Bohlen,<br />
- Abdichtung über Bauwerksfugen,<br />
- Verstärkungen der Abdichtungen in den Flächen an Kanten, Kehlen, Anschlüssen, Abschlüssen,<br />
Übergängen, Durchdringungen u. ä.,<br />
- Bekleidungen von Leibungen,<br />
- Laufroste,<br />
- Schneefangitter u. ä.<br />
� Anzahl (Stück), getrennt <strong>nach</strong> Bauart und Maßen, für<br />
- Anschlüsse an Öffnungen und Durchdringungen, z. B. Abläufe, Rohre, Schornsteine,<br />
- Gaubenpfosten und Gauben,<br />
- Lichtkuppeln, Dachflächenfenster, Lichtplatten, Glasformstücke u. ä.,<br />
- Sicherheitsdachhaken, Trittstufen, Stützen, Lüfter u.ä.,<br />
- Einzelformziegel und –stücke, z.B. Lüfterziegel, Eckziegel.<br />
01. Geltungsbereich<br />
� Die ATV „Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten“ – <strong>DIN</strong> <strong>18338</strong> – gilt für Dachdeckungen<br />
und Dachabdichtungen einschließlich der erforderlichen Dichtungs-, Dämm- und Schutzschichten.<br />
Sie gilt auch für Außenwandbekleidungen mit Dachdeckungsstoffen.<br />
� Die ATV <strong>DIN</strong> <strong>18338</strong> gilt nicht für das Herstellen von Dachdeckungen mit am Bau zu fälzenden<br />
Metallbauteilen und Metallanschlüssen (siehe ATV 18339 „Klempnerarbeiten“), das Herstellen von<br />
Deckunterlagen aus Latten oder als Schalung und das Herstellen von Außenwandbekleidungen mit<br />
Holzschindeln (siehe ATV <strong>DIN</strong> 18334 „Zimmer- und Holzbauarbeiten“), Abdichtungen gegen<br />
Bodenfeuchtigkeit, nichtdrückendes und drückendes Wasser (siehe ATV <strong>DIN</strong> 18336<br />
„Abdichtungsarbeiten“) sowieMetallbauarbeiten (siehe ATV <strong>DIN</strong> 18360 „Metallbauarbeiten“).<br />
� Ergänzend gilt ATV <strong>DIN</strong> 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“, Abschnitte 1–5.<br />
Bei Widersprüchen gehen die Regelungen der ATV <strong>DIN</strong> <strong>18338</strong> vor.<br />
� Stoffe, Bauteile:<br />
Ergänzend zur ATV <strong>DIN</strong> 18299, Abschnitt 2, gilt:<br />
Für die gebräuchlichsten genormten Stoffe und Bauteile sind die <strong>DIN</strong>-Normen <strong>nach</strong>stehend<br />
aufgeführt
02. Stoffe und Bauteile<br />
02.1 Stoffe für Dachdeckungen<br />
� Auszug aus den Unterpunkten:<br />
<strong>DIN</strong> 59231: Wellbleche, Pfannenblech, verzinkt<br />
<strong>DIN</strong> 68119: Holzschindeln<br />
<strong>DIN</strong> EN 538: Tondachziegel für überlappende Verlegung – Prüfung der Biegetragfähigkeit;<br />
Deutsche Fassung EN 538: 1994<br />
<strong>DIN</strong> EN 494: Faserzement - Wellplatten und dazugehörige Formteile für Dächer<br />
02.2 Genauere Darstellung der <strong>DIN</strong> EN 494 Faserzement – Wellplatten<br />
2.2.1. Anwendungsbereich<br />
„Diese Norm regelt die technischen Anforderungen an Faserzement – Wellplatten und die<br />
dazugehörigen Faserzement – Formteile für Bedachungen; sie enthält weiterhin Verfahren zur<br />
Kontrolle und Prüfung sowie Abnahmebedingungen.<br />
2.2.2. Normative Verweisungen<br />
2.2.3. Definitionen<br />
� Beispiel: - Wellplatte: Bauteil, dessen Querschnitt aus Wellen der in Bild 1 bis Bild 7 gezeigten<br />
Beispiele besteht. Die Wellen werden durch ihren Abstand a und ihre Höhe<br />
h bestimmt.<br />
- Auslieferungszustand<br />
Der Zustand, in dem der Hersteller das Produkt <strong>nach</strong> Abschluss sämtlicher<br />
Bearbeitungsschritte einschließlich Reife sowie gegebenenfalls Lackierung/ Beschichtung<br />
auszuliefern beabsichtigt.<br />
2.2.4. Symbole und Abkürzungen<br />
a = 1. Wellenbreite in Millimeter<br />
2. Einer der Koeffizienten der Regressionslinie<br />
2.2.5 Anforderungen an Wellplatten<br />
� Aussehen und Oberflächenbeschaffenheit<br />
� Einteilung <strong>nach</strong> der Profilhöhe<br />
„Die Wellplatten werden je <strong>nach</strong> Nennhöhe der Wellen in 5 Kategorien eingeteilt.“<br />
2.2.6.Qualitätssicherung (Güteüberwachung)<br />
� Werkseigene Produktionskontrolle<br />
� Qualitätssicherungssystem<br />
„Der Hersteller muss ein wirksames und dokumentiertes Qualitätssicherungssystem einrichten und<br />
unterhalten, um die Übereinstimmung mit dieser Norm sicherzustellen.“<br />
2.2.7. Prüfverfahren für Wellplatten
� Messung der Dicke<br />
� Mechanische Eigenschaften<br />
2.2.8.Anforderungen an Formteile<br />
� Verhalten unter klimatische Beanspruchung, Frost-, Tau-, Wechselbeanspruchung<br />
„Bei Prüfung <strong>nach</strong> 8.5.3 (Prüfung des Frostwiderstandes) dürfen sichtbare Veränderungen nicht in<br />
einem Ausmaß auftreten, dass die Gebrauchseigenschaften beeinträchtigt werden.“<br />
2.2.9 Kennzeichnung, Etikettierung und Verpackung<br />
„Die Verpackung der Faserzement – Wellplatten und Formteile muss zumindest folgende Angaben<br />
ausweisen:<br />
� Die Identifizierung des Herstellers;<br />
� Die Nummer dieser Norm;<br />
� Die Kategorie und Klasse(n) (nur für Wellplatten;<br />
� Das Herstellungsdatum<br />
� „AT“ für Produkte Typ „AT“ und „NT“ für Produkte Typ „NT“<br />
2.3 Stoffe für Dachabdichtungen<br />
� Bitumen- und Polymerbitumenbahnen<br />
Auszug aus den Unterpunkten:<br />
- <strong>DIN</strong> 52130: Bitumen- Dachdichtungsbahnen – Begriffe, Bezeichnungen, Anforderungen<br />
- <strong>DIN</strong> 52131: Bitumen- Schweißbahnen – Begriffe, Bezeichnungen, Anforderungen<br />
� Kunststoffbahnen<br />
Auszug aus den Unterpunkten:<br />
- <strong>DIN</strong> 7864-1: Elastomer-Bahnen für Abdichtungen – Anforderungen, Prüfungen<br />
-<strong>DIN</strong>16729: Kunststoff- Dachbahnen und Kunststoff- Dichtungsbahnen aus<br />
Ethylencopolymerisat- Bitumen (ECB) – Anforderungen<br />
2.3 Dämmstoffe<br />
Auszug aus den Unterpunkten:
� <strong>DIN</strong> 18161-1 Korkerzeugnisse als Dämmstoffe für das Bauwesen; Dämmstoffe für die<br />
Wärmedämmung<br />
� <strong>DIN</strong> 18164-2 Schaumkunststoffe als Dämmstoffe für das Bauwesen – Teil 2: Dämmstoffe für<br />
die Trittschalldämmung aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum<br />
� <strong>DIN</strong> 18165.-2 Faserdämmstoffe für das Bauwesen – Teil 2: Dämmstoffe für die<br />
Trittschalldämmung<br />
03. Ausführung<br />
3.1. Allgemeines<br />
� Die Leistungen dürfen bei Witterungsverhältnissen, die sich <strong>nach</strong>teilig auf die Leistung auswirken<br />
können, nur ausgeführt werden, wenn durch besondere Maßnahmen <strong>nach</strong>teilige Auswirkungen<br />
verhindert werden.z.B. Temperaturen unter +5°C bei Klebearbeiten, Feuchtigkeit und Nässe,<br />
Schnee und Eis, scharfer Wind, Frost bei Arbeiten mit Mörtel.<br />
� Die zu treffenden Maßnahmen sind besondere Leistungen.<br />
� Der Auftragnehmer hat bei seiner Prüfung Bedenken insbesondere bei ungeeigneter Beschaffenheit<br />
des Verlegeuntergrundes geltend zu machen.<br />
� Die Dachdeckung muss regensicher, die Dachabdichtung wasserdicht aufgeführt werden.<br />
3.2. Dachdeckungen<br />
� Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Maße für Dachlatten –oder Pfettenabstände,<br />
Gradleisten, Kehlschalungen, Traufen, Dübelabstände, usw. anzugeben, wenn er die Unterlage<br />
für seine Dachdeckung nicht selbst ausführt. Für Befestigungsmittel, z. B. Klammern, die der<br />
Witterung ausgesetzt sind, sind korrosionsbeständige Werkstoffe zu verwenden. Für die folgenden<br />
Dachdeckungsarten gelten verschiedene Anforderungen und Vorschriften.<br />
- Dachdeckungen mit Dachziegeln oder Dachsteinen<br />
- Dachdeckungen mit Schiefer<br />
- Dachdeckungen mit Faserzement-Dachplatten<br />
- Dachdeckungen mit Faserzement-Wellplatten<br />
- Dachdeckungen mit vorgefertigten Elementen aus Metall<br />
- Dachdeckungen aus Holzschindeln<br />
- Dachdeckungen mit Bitumenschindeln<br />
- Dachdeckungen mit Bitumenwellplatten<br />
- Dachdeckungen mit Reet oder Stroh<br />
- Dachabdichtungen mit Bitumenbahnen<br />
- Dachabdichtungen mit Kunststoffbahnen<br />
- Außenwandbekleidungen mit Schiefer<br />
- Außenwandbekleidungen mit ebenen Faserzementplatten<br />
- Außenwandbekleidungen mit Faserzement-Wellplatten<br />
- Außenwandbekleidungen mit vorgefertigten Elementen aus Metall<br />
� Genauere Darstellung:<br />
- Dachdeckungen mit Dachziegeln oder Dachsteinen<br />
a) Bei Ziegeldeckung sind Dachziegel <strong>nach</strong> <strong>DIN</strong> EN 1304 mit der Anforderungsstufe 1 für die<br />
Wasserundurchlässigkeit und dem Verfahren B für die Frostwiderstandsfähigkeit zu<br />
verwenden, bei Dachsteindeckung Dachsteine aus Beton <strong>nach</strong> <strong>DIN</strong> EN 490.<br />
b) Biberschwanzdeckung ist als Doppeldeckung trocken auszuführen. Kehlen sind<br />
eingebunden zu decken.
04. Leistungen<br />
c) Hohlpfannendeckung ist als Aufschnittdeckung trocken auszuführen. Der Endortgang ist<br />
mit Doppelwulstziegeln herzustellen. Kehlen sind als untergelegte Drei-Pfannen- Kehlen<br />
auszuführen.<br />
d) Krempziegeldeckung ist trocken auszuführen. Kehlen sind als untergelegte Metallkehlen<br />
herzustellen.<br />
e) Deckungen aus Falzziegeln, Reformpfannen, Falzpfannen, Flachdachpfannen,<br />
Flachkrempen u. ä. sind trocken auszuführen. Der Endortgang ist mit Doppelwulstziegeln,<br />
Kehlen sind als untergelegte Metallkehlen herzustellen.<br />
f) Dachsteindeckungen sind mit Dachsteinen mit symmetrischem Mittelwulst –<br />
halbkreisförmig oder segmentförmig – mit ebenem Wasserlauf und hochliegendem<br />
Längsfalz und mit mehrfacher Fußverrippung trocken auszuführen. Die Dachkanten sind<br />
mit Ortgangsteinen zu decken. Kehlen sind als untergelegte Metallkehlen herzustellen.<br />
g) Der Ortgang ist mit Ortgang- oder Schlussziegeln bzw. –steinen auszuführen, die alle auf<br />
der Unterlage zu befestigen sind.<br />
h) Die Deckung an der Traufe ist ohne Überstand und mit Traufstreifen herzustellen.<br />
i) Firste und Grate sind mit Firstziegeln oder –steinen und mit Trockenfirstsystemen zu<br />
decken.Nebenleistungen, Besondere<br />
11.1. Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV <strong>DIN</strong> 18299, Abschnitt 4.1, insbesondere.<br />
� Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen nicht höher als 2m über<br />
Gelände oder Fußboden liegen.<br />
� Reinigen des Untergrundes, ausgenommen Leistungen <strong>nach</strong> Abschnitt 4.2.4.4.2<br />
11.2. Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV <strong>DIN</strong> 18290, Abschnitt 4.2, z.. B.:<br />
� Maßnahmen zum verhindern <strong>nach</strong>teiliger Auswirkungen auf die Leistung aufgrund von<br />
Witterungsverhältnissen, z. B. Temperaturen unter +5°C bei Klebearbeiten, Feuchtigkeit und Nässe,<br />
Schnee und Eis, scharfer Wind, Frost bei Arbeiten mit Mörtel.<br />
� Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber Räume, die leicht<br />
verschließbar gemacht werden können, nicht zur Verfügung stellt.<br />
� Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen mehr als 2m über Gelände<br />
oder Fußboden liegen.<br />
� Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung, z. B. Gipsreste, Mörtelreste, Farbreste, Öl,<br />
soweit diese von anderen Unternehmen herrühren.<br />
� Herstellen von im Bauwerk verbleibenden Verankerungsmöglichkeiten, z. B. für Gerüste,<br />
Schutznetze.<br />
� Ausgleich von Unebenheiten des Untergrundes, welche die Toleranzen <strong>nach</strong> <strong>DIN</strong> 18202<br />
beschreiben.<br />
� Auffüttern der Unterkonstruktion um mehr als 20mm zur Herstellung ebener Flächen, z. B.<br />
Auffüttern von Lattungen<br />
� Liefern statischer und bauphysikalischer Nachweise.<br />
Erstellen von Montage- und Verlegeplänen, Detail- und Konstruktionszeichnungen.<br />
� Herstellen von Musterflächen, Musterkonstruktionen und Modellen, soweit sie nicht in die Leistung<br />
eingehen.<br />
� Nachträgliches herstellen und/ oder Schließen von Aussparungen, z. B. Öffnungen in<br />
Unterkonstruktionen.<br />
� Einbauen und Eindecken bzw. Eindichten beigestellter Bauteile.<br />
� Ausbauen und/ oder Einbauen von Bauteilen für Leistungen anderer Unternehmer.<br />
� Nachträgliches Anarbeiten und/ oder Einbauen von Teilen.<br />
� Anschlüsse an Bau- und Einbauteile, z.B. an Wänden, Attiken, Durchdringungen.
� Verstärken der Abdichtung in der Fläche, an Kanten, Kehlen, Anschlüssen, Abschlüssen,<br />
Übergängen, Durchdringungen u. ä..<br />
� Bekleiden von Gaubenpfosten.<br />
� Liefern und/ oder Einbauen von Zubehörteilen, z. B. Sicherheitsdachhaken, Lüfter.<br />
05. Abrechnung<br />
Ergänzend zur ATV <strong>DIN</strong> 18299, Abschnitt 5, gilt:<br />
� Allgemeines<br />
- Der Ermittlung der Leistung – gleichgültig, ob sie <strong>nach</strong> Zeichnung oder Aufmaß erfolgt – sind<br />
zugrunde zu legen:<br />
- Bei Dachdeckungen, Dachabdichtungen, Voranstrichen, Trennschichten, Sperrschichten,<br />
Schutzschichten, Kiesschüttungen, Plattenbelegen und dergleichen auf Flächen, die von<br />
Bauteilen, z. B. Attiken, Wänden, begrenzt sind, die Fläche bis zu den begrenzenden,<br />
ungeputzten bzw. unbekleideten Bauteilen, auf Flächen ohne begrenzende Bauteile die Maße der<br />
Dachdeckung oder Dachabdichtung, Voranstriche, Trennschichten, Sperrschichten,<br />
Schutzschichten, Kiesschüttungen, Plattenbelege und dergleichen.<br />
- Bei Dämmschichten die Maße der Dämmung. Bohlen, Sparren und dergleichen werden<br />
übermessen.<br />
- Bei Außenwandbekleidungen die Maße der Bekleidung.<br />
- Schließen Dachdeckungen oder Dachabdichtungen an Firste, Grate und Kehlen an, wird bis Mitte<br />
First, Grat oder Kehle gerechnet.<br />
- Bei Abrechnung <strong>nach</strong> Flächenmaß (m²) werden eingebaute Formstücke, z. B. Lüfterziegel,<br />
Einzelformziegel, Eckziegel, Glasformstücke, übermessen.<br />
- Bindet eine Aussparung anteilig in angrenzende, getrennt zu rechnende Flächen ein, wird zur<br />
Ermittlung der Übermessungsgröße die jeweils anteilige Aussparungsfläche gerechnet.<br />
- Bei Abrechnung <strong>nach</strong> Längenmaß (m) wird die größte Bauteillänge gemessen, z. B. bei An- und<br />
Abschlüssen.<br />
- Bei Deckungen, Bekleidungen und Abdichtungen von Firsten, Graten, Kehlen, Ortgängen und<br />
dergleichen wird die Länge in der Mittellinie einfach gemessen.<br />
� Es werden abgezogen:<br />
- Bei Abrechnung <strong>nach</strong> Flächenmaß (m²):<br />
Aussparungen über 2,5m² Einzelgröße in der Dachdeckung, Dachabdichtung bzw.<br />
Außenwandbekleidung, z. B. für Schornsteine, Fenster, Oberlichter, Gauben.<br />
- Bei Abrechnung <strong>nach</strong> Längenmaß (m):<br />
Unterbrechungen über 1m Einzellänge.