Mitteilungsblatt KW - Markt Pfaffenhofen
Mitteilungsblatt KW - Markt Pfaffenhofen Mitteilungsblatt KW - Markt Pfaffenhofen
Amtliches Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Markt Pfaffenhofen a. d. Roth Gemeinde Holzheim Abwasserzweckverband "Mittleres Rothtal", Pfaffenhofen Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen; verantwortlich für den Anzeigenteil; URBAN Amtsblatt Verlag GmbH, 89 030 Ulm, 41 + HKS 66 Telefon (0731) 94 59 - 686 · Telefonzeiten: Montag 13.45 - 17.00 Uhr, Dienstag-Donnerstag, 08.30 - 12.30 und von 13.30 - 17.00 Uhr, Telefax (0731) 45 824, Internet: www.urban-verlag.de, E-Mail: uav@swp.de 0M, 20S + 100Y, 40C Pfaffenho fen HILFT! Das Spendenkonto bei der Sparkasse Pfaffenhofen lautet: 430 903 666, Bankleitzahl 730 500 00 Das Spendenkonto bei der VR-Bank Pfaffenhofen lautet: 32 9999 6, Bankleitzahl 730 611 91 Für Spenden ab 25 Euro wird ohne Anforderung eine Spendenbescheinigung zugeschickt. Öffnungszeiten Rathaus Pfaffenhofen: Montag bis Freitag 9-12 Uhr, außerdem Montag 15-17 Uhr und Donnerstag 15-18 Uhr, Tel. (07302) 9600-0, Telefax 9600-96 Wasserwerk: Tel. 5194 oder 0160-5355216 / 0160-5355217 Kläranlagen: Tel. 919551 Markt Pfaffenhofen im Internet: www.markt-pfaffenhofen.de Öffnungszeiten Rathaus Holzheim: Montag bis Donnerstag 9-12 Uhr, zusätzlich die Dienststunden des Bürgermeisters, Montag 17-18 Uhr und Mittwoch 18-20 Uhr, Tel. (07302) 6383, Telefax 759 Notruf: Polizei 1 10 • Rotes Kreuz 19 222 • Feuerwehr 1 12 • Ärztl. Bereitschaftsdienst 01805 - 19 12 12 53. Jahrgang Freitag, den 26. August 2011 Nummer 34
- Seite 2 und 3: - 2 - Pfaffenhofen Inhalt Verwaltun
- Seite 4: - 4 - Pfaffenhofen Montag, 19.09.20
Amtliches <strong>Mitteilungsblatt</strong><br />
Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Pfaffenhofen</strong> a. d. Roth<br />
Gemeinde Holzheim<br />
Abwasserzweckverband "Mittleres Rothtal", <strong>Pfaffenhofen</strong><br />
Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft <strong>Pfaffenhofen</strong>; verantwortlich für den Anzeigenteil; URBAN Amtsblatt Verlag GmbH, 89 030 Ulm,<br />
41 + HKS 66<br />
Telefon (0731) 94 59 - 686 · Telefonzeiten: Montag 13.45 - 17.00 Uhr, Dienstag-Donnerstag, 08.30 - 12.30 und von 13.30 - 17.00 Uhr,<br />
Telefax (0731) 45 824, Internet: www.urban-verlag.de, E-Mail: uav@swp.de<br />
0M, 20S + 100Y, 40C<br />
Pfaffenho fen<br />
HILFT!<br />
Das Spendenkonto bei der Sparkasse <strong>Pfaffenhofen</strong> lautet: 430 903 666, Bankleitzahl 730 500 00<br />
Das Spendenkonto bei der VR-Bank <strong>Pfaffenhofen</strong> lautet: 32 9999 6, Bankleitzahl 730 611 91<br />
Für Spenden ab 25 Euro wird ohne Anforderung eine Spendenbescheinigung zugeschickt.<br />
Öffnungszeiten Rathaus <strong>Pfaffenhofen</strong>: Montag bis Freitag 9-12 Uhr, außerdem Montag 15-17 Uhr und Donnerstag 15-18 Uhr,<br />
Tel. (07302) 9600-0, Telefax 9600-96<br />
Wasserwerk: Tel. 5194 oder 0160-5355216 / 0160-5355217 Kläranlagen: Tel. 919551<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Pfaffenhofen</strong> im Internet: www.markt-pfaffenhofen.de<br />
Öffnungszeiten Rathaus Holzheim: Montag bis Donnerstag 9-12 Uhr, zusätzlich die Dienststunden des Bürgermeisters,<br />
Montag 17-18 Uhr und Mittwoch 18-20 Uhr, Tel. (07302) 6383, Telefax 759<br />
Notruf: Polizei 1 10 • Rotes Kreuz 19 222 • Feuerwehr 1 12 • Ärztl. Bereitschaftsdienst 01805 - 19 12 12<br />
53. Jahrgang Freitag, den 26. August 2011 Nummer 34
- 2 - <strong>Pfaffenhofen</strong><br />
Inhalt<br />
Verwaltungsgemeinschaft <strong>Pfaffenhofen</strong><br />
Öffnungszeiten der Deponien und Wertstoffhöfe<br />
Amtstag der Notare<br />
Notdienst Apotheken<br />
Gemeindebücherei und Weltladen<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Pfaffenhofen</strong><br />
Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2010<br />
Landratsamt Neu-Ulm - Bekanntmachung und Ladung<br />
Bebauungsplan „Hinter den Gärten“ in Beuren<br />
Wertstoffbörse<br />
Besuchen Sie unseren <strong>Pfaffenhofen</strong>er Wochenmarkt<br />
Gemeinde Holzheim<br />
Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2010<br />
Verwaltungsgemeinschaft<br />
Öffnungszeiten der Deponien<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Pfaffenhofen</strong> und der<br />
Gemeinde Holzheim<br />
Wertstoffhof in <strong>Pfaffenhofen</strong><br />
(ganzjährig)<br />
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr<br />
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr<br />
Die Gebühr für die Entsorgung von selbst angeliefertem<br />
Bauschutt beim Wertstoffhof beträgt bei 250 kg 20,-- 5. Die<br />
Mindestgebühr pro Anlieferung beträgt bei Mengen bis zu 25<br />
kg 2,00 5, für Porzellanbecken etc. 3,50 5.<br />
Öffnungszeiten der Grüngutdeponie Berg<br />
vom 01.01. bis 28./29.02.<br />
jeden ersten Samstag im Monat von 14.00 – 16.00 Uhr<br />
vom 01.03. bis 31.03.<br />
jeden Samstag im Monat von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr<br />
und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr<br />
vom 01.04. bis 31.10.<br />
Mittwoch 16.00 – 18.00 Uhr<br />
Freitag 16.00 – 18.00 Uhr<br />
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr<br />
und 14.00 – 16.00 Uhr<br />
vom 01.11. bis 30.11.<br />
jeden Samstag im Monat von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr<br />
und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr<br />
vom 01.12. bis 31.12.<br />
jeden ersten Samstag im Monat von 14.00 – 16.00 Uhr<br />
Witterungsbedingte Änderungen der Öffnungszeiten werden<br />
vorbehalten. Bitte daher die Veröffentlichungen beachten.<br />
Wertstoffhof Holzheim (ganzjährig)<br />
Samstag 14-tägig<br />
Ungerade Kalenderwoche von 09.00 – 12.00 Uhr<br />
Amtstag der Notare<br />
Liebe Notariatskunden aus dem Bereich <strong>Pfaffenhofen</strong> / Holzheim!<br />
Unser Sprechtag findet in einem Raum im 1. OG im Gebäude der<br />
VR-Bank statt. Bitte benutzen Sie den Seiteneingang auf der<br />
Parkplatzseite und klingeln Sie an der Tür.<br />
Unsere Zeiten sind: Donnerstagnachmittags kommt einer der<br />
beiden Notare Dr. Franck und Dr. Reul. Für Donnerstagvormittag<br />
konnten wir Herrn Wilhelm Jenning, ehemaliger Mitarbeiter<br />
unseres Notariats, für Besprechungen gewinnen.<br />
Wir bitten um Terminvereinbarung mit unserer Kanzlei in der<br />
Brückenstraße 5<br />
89231 Neu-Ulm<br />
Telefon 0731 / 97 45 00 oder E-Mail: info@franck-reul.de.<br />
Herzlichst, Ihre Notare Dr. Franck und Dr. Reul<br />
Notdienst der Apotheken<br />
Am Wochenende sind folgende Apotheken dienstbereit:<br />
Samstag, 27.08.2011<br />
Apotheke im <strong>Markt</strong>kauf Senden, Berliner Str. 13,<br />
Tel. 07307/952233<br />
Sonntag, 28.08.2011<br />
St. Ulrich Apotheke Weißenhorn, Reichenbacher Str. 3,<br />
Tel. 07309/5200<br />
Die Dienstbereitschaft beginnt jeweils um 08.00 Uhr früh und<br />
endet am nächsten Tag um dieselbe Zeit.<br />
Hausärztlicher<br />
Bereitschaftsdienst<br />
Hausärztlicher Bereitschaftsdienst ist unter der<br />
Tel.: 01805 / 19 12 12 zu erfahren.<br />
In Notfällen über Tel. 1 92 22.<br />
Gemeindebücherei, Schulstr. 21,<br />
und Weltladen<br />
Tel.-Nr. 92 01 98, Leitung Ina-Maria Schmidt<br />
Öffnungszeiten<br />
Dienstag 10.00 Uhr bis 12.30 Uhr, 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
Mittwoch 10.00 Uhr bis 12.30 Uhr, 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
Donnerstag 10.00 Uhr bis 12.30 Uhr, 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
Der Weltladen in der Schule (gegenüber der Bücherei)<br />
ist wie folgt geöffnet:<br />
Dienstag: 16.00 bis 17.00 Uhr.<br />
(nicht in der Ferienzeit)<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Pfaffenhofen</strong><br />
Bekanntmachung der Bodenrichtwerte<br />
zum Stichtag 31.12.2010<br />
Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten<br />
im Bereich des Landkreises Neu-Ulm hat gemäß § 196 des<br />
Baugesetzbuches (BauGB) für den Bereich des <strong>Markt</strong>es <strong>Pfaffenhofen</strong><br />
zum Stichtag 31.12.2010 ermittelt.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens<br />
für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen<br />
gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Ermittelt<br />
wurden die Bodenrichtwerte für baureifes und bebautes Land<br />
sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen.<br />
Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2010 werden hiermit<br />
öffentlich bekannt gemacht und liegen beim <strong>Markt</strong> <strong>Pfaffenhofen</strong>,<br />
Kirchplatz 6, 89284 <strong>Pfaffenhofen</strong>, ab 29.08.2011 einen Monat<br />
öffentlich zur Einsichtnahme in Zimmer 16 aus.<br />
Zusätzlich werden die Bodenrichtwerte für die Bürger vom Landratsamt<br />
Neu-Ulm im Internet kostenlos zur Verfügung gestellt.<br />
Eingesehen werden können die Bodenrichtwerte über die<br />
Adresse www.maps.neu-ulm.de.<br />
Außerdem kann jedermann von der Geschäftsstelle des<br />
Gutachterausschusses schriftliche Auskünfte über die Bodenrichtwerte<br />
verlangen. Diese Auskünfte sind kostenpflichtig<br />
(Mindestgebühr 25,-- Euro) und können bei nachfolgender<br />
Adresse bestellt werden:<br />
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses<br />
Landratsamt Neu-Ulm<br />
Kantstraße 8<br />
89231 Neu-Ulm<br />
Tel.: 0731/7040 – 309<br />
Fax: 0731/7040 – 667<br />
gutachterausschuss@lra.neu-ulm.de<br />
Landratsamt Neu-Ulm<br />
Vollzug des Energiewirtschaftsgesetzes<br />
(EnWG) und des Bayer. Gesetzes<br />
über die entschädigungspflichtige<br />
Enteignung (BayEG)<br />
Erneuerung einer 110-kV-Freileitung Q 5 <strong>Pfaffenhofen</strong> a. d Roth<br />
- Berg/Beuren (Anlage 53001) und der 110-kV-Freileitung Q 5<br />
<strong>Pfaffenhofen</strong> a. d. Roth - <strong>Pfaffenhofen</strong> a. d. Roth (Anlage 53003)<br />
im Ortsbereich <strong>Pfaffenhofen</strong> a. d. Roth<br />
Antrag auf Enteignung (Zwangsbelastung) und Antrag auf<br />
vorzeitige Besitzeinweisung<br />
Grundstück Fl. Nr. 336/2 der Gemarkung <strong>Pfaffenhofen</strong> a. d. Roth<br />
Eigentümer Claudia und Alfons Aubele Wehrstraße 12, 89284<br />
<strong>Pfaffenhofen</strong><br />
Bekanntmachung und Ladung<br />
Die Lechwerke AG, Schaezlerstraße 3, 86150 Augsburg,<br />
beabsichtigt , die 110-kV-Freileitung Q 5 <strong>Pfaffenhofen</strong> a. d. Roth<br />
– Berg/Beuren (Anlage 53001) und der 110-kV-Freileitung Q 5<br />
<strong>Pfaffenhofen</strong> a. d. Roth - <strong>Pfaffenhofen</strong> a. d. Roth (Anlage 53003)<br />
im Ortsbereich <strong>Pfaffenhofen</strong> a. d. Roth zu erneuern.<br />
Sie hat mit Schreiben vom 12.08.2011 beantragt, ein Enteignungsverfahren<br />
(Zwangsbelastungs¬verfahren) sowie ein Verfahren<br />
zur vorzeitigen Besitzeinweisung durchzuführen mit dem Ziel<br />
der Eintragung von Dienstbarkeiten für das Grundstück Fl. Nr.<br />
336/2 der Gemarkung <strong>Pfaffenhofen</strong> a. d. Roth, vorgetragen im<br />
Grundbuch des Amtsgerichts Neu-Ulm von <strong>Pfaffenhofen</strong>, Band<br />
34, Blatt 1357, als laufende Nr. 3 des Bestandsverzeichnisses.<br />
Mit Entscheidung vom 12.10.2010, Gz. RvS-SG21-332l.1-20/3,<br />
hat die Regierung von Schwaben den Plan für die Erneuerung<br />
der Erneuerung einer 110-kV-Freileitung Q 5 (Anlage 53001) zwischen<br />
dem Stützpunkt Nr. 49 (neu), Fl. Nr. 336, Gemarkung <strong>Pfaffenhofen</strong><br />
a d. Roth und dem Stützpunkt Nr. 56 (neu), Fl. Nr. 419/l<br />
der Gemarkung Berg und Fl. Nr. 399 der Gemarkung Beuren<br />
- 3 - <strong>Pfaffenhofen</strong><br />
sowie der 110-kV-Freileitung Q 5 (Anlage 53003) zwischen dem<br />
Stützpunkt Nr. 49 (neu). Fl. Nr. 336, Gemarkung <strong>Pfaffenhofen</strong> a.<br />
d. Roth und dem Stützpunkt Nr. 49/1, Fl. Nr. 322, Gemarkung<br />
<strong>Pfaffenhofen</strong> a. d. Roth gem. § 43 b Energiewirtschaftsgesetz<br />
(EnWG) einschließlich der damit verbundenen Folgemaßnahmen<br />
festgestellt.<br />
Die Lechwerke AG trägt zur Begründung ihres Antrags auf<br />
Zwangsbelastung und vorzeitige Besitzeinweisung vor:<br />
Für die Verwirklichung des plangenehmigten Vorhabens im nach<br />
dem festgestellten Plan vorgesehenen Umfang müssten Privatgrundstücke<br />
in Anspruch genommen werden, so auch das Grundstück<br />
Fl. Nr. 336/2 der Gemarkung <strong>Pfaffenhofen</strong>. Der genehmigte<br />
Plan sei dem Enteignungsverfahren zugrunde zu legen und für<br />
die Enteignungsbehörde bindend Auf dem Grundstück laste<br />
bereits eine Dienstbarkeit zugunsten der Antragstellerin. Durch<br />
die geplante Leitungserneuerung werde eine zusätzliche Fläche<br />
für die Überspannung in Anspruch genommen.<br />
Die Lechwerke AG hat mit Schreiben vom 12.08.2011 beantragt,<br />
ein Zwangsbelastungs¬verfahren durchzuführen mit dem Ziel der<br />
Eintragung folgender Dienstbarkeiten im Grundbuch:<br />
1. Die Lechwerke AG hat das Recht, auf dem Grundstück Flur-<br />
Nr. 336/2 Gemarkung <strong>Pfaffenhofen</strong> eine 110-kV-Freileitung zu<br />
errichten.<br />
2. Die Lechwerke AG hat das Recht, das unter Ziffer 1 genannte<br />
Grundstück mit einer 110-kV-Freileitung samt Telekommunikationslinien<br />
zu überspannen.<br />
3. Die Lechwerke AG darf auf dem Grundstück die zur Errichtung,<br />
Erhaltung und Revision der vorerwähnten Leitung<br />
nötigen Begehungen und Fahrten sowie Arbeiten unter<br />
tunlichster Schonung des Grundstücks durchführen.<br />
4. Die Eigentümer des oben genannten Grundstücks werden alle<br />
Maßnahmen, die den Bestand und Betrieb der oben bezeichneten<br />
Anlage gefährden könnten, unterlassen.<br />
Dem Schreiben lagen umfangreiche Anlagen bei.<br />
Der Antrag wird damit begründet, dass trotz umfangreicher<br />
Bemühungen mit den Eigentümern eine Einigung nicht erreicht<br />
werden konnte.<br />
Gleichzeitig wurde die vorzeitige Besitzeinweisung beantragt.<br />
Dieser Antrag wurde damit begründet, dass die Leitungsanlage<br />
53001 (Q5) Vöhringen - Lauingen auf der gesamten Strecke von<br />
Vöhringen nach Gundremmingen und auf der Anbindung des<br />
Umspannwerks <strong>Pfaffenhofen</strong> (Anlage 53003) bis Ende 2001<br />
erneuert sein soll.<br />
Die Betreiber von Energieversorgungsnetzen seien gem. § 11<br />
EnWG zum Betrieb eines sicheren, zuverlässigen und leistungsfähigen<br />
Energieversorgungsnetzes verpflichtet.<br />
Die aus dem Jahr 1928 stammende Leitungsanlage 53001 sei am<br />
Ende ihrer mit wirtschaftlichen Mitteln zu erhaltenden Lebensdauer<br />
angelangt und müsse erneuert werden. Die beiden elektrischen<br />
Stromkreise Q51 und Q52 der Doppelleitung Q 5 (Anlage 53001)<br />
seien wichtige Verbindungsleitungen zwischen den<br />
Einspeisepunkten Vöhringen und Gundremmingen, die eine<br />
Reservehaltung auf der 110 kV-Ebene ermöglichten und auf die<br />
nicht verzichtet werden könne. Außerdem sei die Erneuerung<br />
auch der die Leitung tragenden Gittermasten erforderlich.<br />
Der Termin zur mündlichen Verhandlung über beide Anträge wird<br />
festgesetzt auf
- 4 - <strong>Pfaffenhofen</strong><br />
Montag, 19.09.2011, 09:00 Uhr,<br />
im Landratsamt Neu-Ulm, Zimmer 200 (2. Stock),<br />
Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm.<br />
Zu dieser Verhandlung werden die Beteiligten hiermit geladen.<br />
Die Anträge der Lechwerke AG mit ihren Anlagen können beim<br />
Landratsamt Neu-Ulm, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm, Zimmer<br />
227, während der Dienststunden eingesehen werden.<br />
Die Betroffenen werden aufgefordert, etwaige Einwendungen<br />
gegen den Antrag auf vorzeitige Besitzeinweisung vor der mündlichen<br />
Verhandlung einzureichen. Etwaige Rechte müssen<br />
spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrgenommen<br />
werden .<br />
Auch bei Nichterscheinen der Beteiligten kann über den Antrag<br />
auf vorzeitige Besitzeinweisung und über andere in diesem<br />
Verfahren zu erledigende Anträge entschieden werden.<br />
Einwendungen gegen den Antrag auf Enteignung sind möglichst<br />
vor der mündlichen Verhandlung schriftlich einzureichen oder zur<br />
Niederschrift zu erklären. Etwaige Rechte müssen spätestens in<br />
der mündlichen Verhandlung wahrgenommen werden.<br />
Auch bei Nichterscheinen der Beteiligten kann die Enteignungsbehörde<br />
über den Antrag auf Enteignung und über andere in<br />
diesem Verfahren zu erledigende Anträge entscheiden.<br />
Von der ortsüblichen Bekanntmachung dieses Verfahrens durch<br />
den <strong>Markt</strong> <strong>Pfaffenhofen</strong> an dürfen nur mit schriftlicher<br />
Genehmigung des Landratsamtes Neu-Ulm:<br />
a) die Grundstücke geteilt oder Verfügungen über die<br />
Grundstücke oder über Rechte an den Grundstücken getroffen<br />
oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem<br />
anderen ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung<br />
der Grundstücke oder eines Grundstücksteils eingeräumt<br />
wird,<br />
b) erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentliche<br />
wertsteigernde sonstige Veränderungen der Grundstücke vorgenommen<br />
werden,<br />
c) nicht genehmigungspflichtige, aber wertsteigernde bauliche<br />
Anlagen errichtet oder Änderungen solcher Anlagen<br />
vorgenommen werden.<br />
d) genehmigungspflichtige bauliche Anlagen errichtet oder<br />
geändert werden.<br />
Beth, Oberregierungsrätin<br />
Bebauungsplan „Hinter den Gärten II“<br />
in Beuren<br />
Frühzeitige Beteiligung der<br />
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1<br />
Baugesetzbuch (BauGB)<br />
Der Gemeinderat des <strong>Markt</strong>es <strong>Pfaffenhofen</strong> hat in seiner Sitzung<br />
am 22.10.2009 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hinter den<br />
Gärten“ südlich der Heimstraße in Beuren beschlossen. In der<br />
Sitzung des <strong>Markt</strong>gemeinderates am 28.07.2011 wurde der<br />
Vorentwurf , bestehend aus textlichen Festsetzungen und<br />
Hinweisen , Begründung, Gestaltungsplan und Bebauungsplan<br />
gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit<br />
beschlossen .<br />
Der Bebauungsplan betrifft den Bereich südlich der Heimstraße<br />
in Beuren zwischen Grundschule und Kindergarten im Westen<br />
sowie Kreisstraße NU 3 im Osten. An der südlichen Begrenzung<br />
des Bebauungsplanes sind zwischen dem Baugebiet und dem<br />
Gelände des Sportvereines die Ausgleichsflächen für dieses Baugebiet<br />
auf Fl.Nr. 69 vorgesehen.<br />
Für den Bereich des <strong>Markt</strong>es <strong>Pfaffenhofen</strong> ist nach wie vor eine<br />
große Nachfrage nach Bauland für die Errichtung von Ein- und<br />
Zweifamilienhäusern gegeben. Eine Bedarfsermittlung aus den<br />
Veröffentlichungen des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung,<br />
des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung<br />
und des Landkreises Neu-Ulm für den <strong>Markt</strong><br />
<strong>Pfaffenhofen</strong> ergibt einen Bedarf für den <strong>Markt</strong>bereich von ca. 220<br />
Wohneinheiten.<br />
Der ehemals durch Landwirtschaft geprägte Ortsteil Beuren hat<br />
sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten mehr und mehr zu<br />
einem Wohndorf entwickelt, das aber trotz allem nach wie vor von<br />
Landwirtschaft auch geprägt ist. Eine weitere Wohnbebauung in<br />
Beuren ist sinnvoll auch aufgrund der Nähe zum Hauptort<br />
<strong>Pfaffenhofen</strong> mit seinen öffentlichen Einrichtungen. Das neue<br />
Baugebiet liegt zudem in unmittelbarer Nähe zum vorhandenen<br />
Kindergarten und zur ebenfalls angrenzenden Grundschule in<br />
Beuren.<br />
Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit<br />
integriertem Landschaftsplan im Jahre 2005 wurde der<br />
Entwicklung von Beuren Rechnung getragen und in dem jetzt zur<br />
Bebauung vorgesehenen Bereich eine Wohnbebauung<br />
ausgewiesen mit entsprechenden Ortsrandeingrünungen.<br />
Der Bebauungsplanvorentwurf mit seiner Begründung, seinen<br />
textlichen Festsetzungen und Hinweisen, dem Gestaltungsplan<br />
und dem Bebauungsplan wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen<br />
der frühzeitigen Bürgerbeteiligung<br />
von Montag, 29.08. bis Montag, 12.09.2011<br />
im Rathaus des <strong>Markt</strong>es <strong>Pfaffenhofen</strong>, Kirchplatz 6, Zimmer 16<br />
während der öffentlichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt.<br />
Äußerungen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder<br />
zur Niederschrift vorgebracht werden.<br />
Josef Walz, 1. Bürgermeister<br />
Wertstoffbörse<br />
Ein Küchenbuffet und Sonnenschirm mit Ständer zu verschenken.<br />
Tel. 07302/6695<br />
Besuchen Sie<br />
unseren <strong>Pfaffenhofen</strong>er<br />
Wochenmarkt<br />
Sie erwartet ein vielfältiges Angebot an Obst, Gemüse,<br />
Kartoffeln, Eier, Honig, Wurst, Käse.<br />
Der Wochenmarkt findet mittwochs von<br />
14.30 Uhr – 17.30 Uhr<br />
auf dem Rathausplatz statt.<br />
Ist Ihre Hausnummer<br />
gut erkennbar?<br />
Im Notfall kann das entscheidend für<br />
rasche HILFE durch den ARZT oder<br />
den Rettungsdienst sein!