Mitteilungsblatt KW - Markt Pfaffenhofen

Mitteilungsblatt KW - Markt Pfaffenhofen Mitteilungsblatt KW - Markt Pfaffenhofen

markt.pfaffenhofen.de
von markt.pfaffenhofen.de Mehr von diesem Publisher
17.01.2013 Aufrufe

Amtliches Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Markt Pfaffenhofen a. d. Roth Gemeinde Holzheim Abwasserzweckverband "Mittleres Rothtal", Pfaffenhofen Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen; verantwortlich für den Anzeigenteil; URBAN Amtsblatt Verlag GmbH, 89 030 Ulm, 41 + HKS 66 Telefon (0731) 94 59 - 686 · Telefonzeiten: Montag 13.45 - 17.00 Uhr, Dienstag-Donnerstag, 08.30 - 12.30 und von 13.30 - 17.00 Uhr, Telefax (0731) 45 824, Internet: www.urban-verlag.de, E-Mail: uav@swp.de 0M, 20S + 100Y, 40C Pfaffenho fen HILFT! Das Spendenkonto bei der Sparkasse Pfaffenhofen lautet: 430 903 666, Bankleitzahl 730 500 00 Das Spendenkonto bei der VR-Bank Pfaffenhofen lautet: 32 9999 6, Bankleitzahl 730 611 91 Für Spenden ab 25 Euro wird ohne Anforderung eine Spendenbescheinigung zugeschickt. Öffnungszeiten Rathaus Pfaffenhofen: Montag bis Freitag 9-12 Uhr, außerdem Montag 15-17 Uhr und Donnerstag 15-18 Uhr, Tel. (07302) 9600-0, Telefax 9600-96 Wasserwerk: Tel. 5194 oder 0160-5355216 / 0160-5355217 Kläranlagen: Tel. 919551 Markt Pfaffenhofen im Internet: www.markt-pfaffenhofen.de Öffnungszeiten Rathaus Holzheim: Montag bis Donnerstag 9-12 Uhr, zusätzlich die Dienststunden des Bürgermeisters, Montag 17-18 Uhr und Mittwoch 18-20 Uhr, Tel. (07302) 6383, Telefax 759 Notruf: Polizei 1 10 • Rotes Kreuz 19 222 • Feuerwehr 1 12 • Ärztl. Bereitschaftsdienst 01805 - 19 12 12 53. Jahrgang Freitag, den 26. August 2011 Nummer 34

Amtliches <strong>Mitteilungsblatt</strong><br />

Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Pfaffenhofen</strong> a. d. Roth<br />

Gemeinde Holzheim<br />

Abwasserzweckverband "Mittleres Rothtal", <strong>Pfaffenhofen</strong><br />

Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft <strong>Pfaffenhofen</strong>; verantwortlich für den Anzeigenteil; URBAN Amtsblatt Verlag GmbH, 89 030 Ulm,<br />

41 + HKS 66<br />

Telefon (0731) 94 59 - 686 · Telefonzeiten: Montag 13.45 - 17.00 Uhr, Dienstag-Donnerstag, 08.30 - 12.30 und von 13.30 - 17.00 Uhr,<br />

Telefax (0731) 45 824, Internet: www.urban-verlag.de, E-Mail: uav@swp.de<br />

0M, 20S + 100Y, 40C<br />

Pfaffenho fen<br />

HILFT!<br />

Das Spendenkonto bei der Sparkasse <strong>Pfaffenhofen</strong> lautet: 430 903 666, Bankleitzahl 730 500 00<br />

Das Spendenkonto bei der VR-Bank <strong>Pfaffenhofen</strong> lautet: 32 9999 6, Bankleitzahl 730 611 91<br />

Für Spenden ab 25 Euro wird ohne Anforderung eine Spendenbescheinigung zugeschickt.<br />

Öffnungszeiten Rathaus <strong>Pfaffenhofen</strong>: Montag bis Freitag 9-12 Uhr, außerdem Montag 15-17 Uhr und Donnerstag 15-18 Uhr,<br />

Tel. (07302) 9600-0, Telefax 9600-96<br />

Wasserwerk: Tel. 5194 oder 0160-5355216 / 0160-5355217 Kläranlagen: Tel. 919551<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Pfaffenhofen</strong> im Internet: www.markt-pfaffenhofen.de<br />

Öffnungszeiten Rathaus Holzheim: Montag bis Donnerstag 9-12 Uhr, zusätzlich die Dienststunden des Bürgermeisters,<br />

Montag 17-18 Uhr und Mittwoch 18-20 Uhr, Tel. (07302) 6383, Telefax 759<br />

Notruf: Polizei 1 10 • Rotes Kreuz 19 222 • Feuerwehr 1 12 • Ärztl. Bereitschaftsdienst 01805 - 19 12 12<br />

53. Jahrgang Freitag, den 26. August 2011 Nummer 34


- 2 - <strong>Pfaffenhofen</strong><br />

Inhalt<br />

Verwaltungsgemeinschaft <strong>Pfaffenhofen</strong><br />

Öffnungszeiten der Deponien und Wertstoffhöfe<br />

Amtstag der Notare<br />

Notdienst Apotheken<br />

Gemeindebücherei und Weltladen<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Pfaffenhofen</strong><br />

Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2010<br />

Landratsamt Neu-Ulm - Bekanntmachung und Ladung<br />

Bebauungsplan „Hinter den Gärten“ in Beuren<br />

Wertstoffbörse<br />

Besuchen Sie unseren <strong>Pfaffenhofen</strong>er Wochenmarkt<br />

Gemeinde Holzheim<br />

Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2010<br />

Verwaltungsgemeinschaft<br />

Öffnungszeiten der Deponien<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Pfaffenhofen</strong> und der<br />

Gemeinde Holzheim<br />

Wertstoffhof in <strong>Pfaffenhofen</strong><br />

(ganzjährig)<br />

Freitag 15.00 – 17.00 Uhr<br />

Samstag 10.00 – 12.00 Uhr<br />

Die Gebühr für die Entsorgung von selbst angeliefertem<br />

Bauschutt beim Wertstoffhof beträgt bei 250 kg 20,-- 5. Die<br />

Mindestgebühr pro Anlieferung beträgt bei Mengen bis zu 25<br />

kg 2,00 5, für Porzellanbecken etc. 3,50 5.<br />

Öffnungszeiten der Grüngutdeponie Berg<br />

vom 01.01. bis 28./29.02.<br />

jeden ersten Samstag im Monat von 14.00 – 16.00 Uhr<br />

vom 01.03. bis 31.03.<br />

jeden Samstag im Monat von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr<br />

und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr<br />

vom 01.04. bis 31.10.<br />

Mittwoch 16.00 – 18.00 Uhr<br />

Freitag 16.00 – 18.00 Uhr<br />

Samstag 09.00 – 12.00 Uhr<br />

und 14.00 – 16.00 Uhr<br />

vom 01.11. bis 30.11.<br />

jeden Samstag im Monat von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr<br />

und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr<br />

vom 01.12. bis 31.12.<br />

jeden ersten Samstag im Monat von 14.00 – 16.00 Uhr<br />

Witterungsbedingte Änderungen der Öffnungszeiten werden<br />

vorbehalten. Bitte daher die Veröffentlichungen beachten.<br />

Wertstoffhof Holzheim (ganzjährig)<br />

Samstag 14-tägig<br />

Ungerade Kalenderwoche von 09.00 – 12.00 Uhr<br />

Amtstag der Notare<br />

Liebe Notariatskunden aus dem Bereich <strong>Pfaffenhofen</strong> / Holzheim!<br />

Unser Sprechtag findet in einem Raum im 1. OG im Gebäude der<br />

VR-Bank statt. Bitte benutzen Sie den Seiteneingang auf der<br />

Parkplatzseite und klingeln Sie an der Tür.<br />

Unsere Zeiten sind: Donnerstagnachmittags kommt einer der<br />

beiden Notare Dr. Franck und Dr. Reul. Für Donnerstagvormittag<br />

konnten wir Herrn Wilhelm Jenning, ehemaliger Mitarbeiter<br />

unseres Notariats, für Besprechungen gewinnen.<br />

Wir bitten um Terminvereinbarung mit unserer Kanzlei in der<br />

Brückenstraße 5<br />

89231 Neu-Ulm<br />

Telefon 0731 / 97 45 00 oder E-Mail: info@franck-reul.de.<br />

Herzlichst, Ihre Notare Dr. Franck und Dr. Reul<br />

Notdienst der Apotheken<br />

Am Wochenende sind folgende Apotheken dienstbereit:<br />

Samstag, 27.08.2011<br />

Apotheke im <strong>Markt</strong>kauf Senden, Berliner Str. 13,<br />

Tel. 07307/952233<br />

Sonntag, 28.08.2011<br />

St. Ulrich Apotheke Weißenhorn, Reichenbacher Str. 3,<br />

Tel. 07309/5200<br />

Die Dienstbereitschaft beginnt jeweils um 08.00 Uhr früh und<br />

endet am nächsten Tag um dieselbe Zeit.<br />

Hausärztlicher<br />

Bereitschaftsdienst<br />

Hausärztlicher Bereitschaftsdienst ist unter der<br />

Tel.: 01805 / 19 12 12 zu erfahren.<br />

In Notfällen über Tel. 1 92 22.<br />

Gemeindebücherei, Schulstr. 21,<br />

und Weltladen<br />

Tel.-Nr. 92 01 98, Leitung Ina-Maria Schmidt<br />

Öffnungszeiten<br />

Dienstag 10.00 Uhr bis 12.30 Uhr, 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

Mittwoch 10.00 Uhr bis 12.30 Uhr, 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

Donnerstag 10.00 Uhr bis 12.30 Uhr, 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

Der Weltladen in der Schule (gegenüber der Bücherei)<br />

ist wie folgt geöffnet:<br />

Dienstag: 16.00 bis 17.00 Uhr.<br />

(nicht in der Ferienzeit)<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Pfaffenhofen</strong><br />

Bekanntmachung der Bodenrichtwerte<br />

zum Stichtag 31.12.2010<br />

Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten<br />

im Bereich des Landkreises Neu-Ulm hat gemäß § 196 des<br />

Baugesetzbuches (BauGB) für den Bereich des <strong>Markt</strong>es <strong>Pfaffenhofen</strong><br />

zum Stichtag 31.12.2010 ermittelt.


Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens<br />

für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen<br />

gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Ermittelt<br />

wurden die Bodenrichtwerte für baureifes und bebautes Land<br />

sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen.<br />

Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2010 werden hiermit<br />

öffentlich bekannt gemacht und liegen beim <strong>Markt</strong> <strong>Pfaffenhofen</strong>,<br />

Kirchplatz 6, 89284 <strong>Pfaffenhofen</strong>, ab 29.08.2011 einen Monat<br />

öffentlich zur Einsichtnahme in Zimmer 16 aus.<br />

Zusätzlich werden die Bodenrichtwerte für die Bürger vom Landratsamt<br />

Neu-Ulm im Internet kostenlos zur Verfügung gestellt.<br />

Eingesehen werden können die Bodenrichtwerte über die<br />

Adresse www.maps.neu-ulm.de.<br />

Außerdem kann jedermann von der Geschäftsstelle des<br />

Gutachterausschusses schriftliche Auskünfte über die Bodenrichtwerte<br />

verlangen. Diese Auskünfte sind kostenpflichtig<br />

(Mindestgebühr 25,-- Euro) und können bei nachfolgender<br />

Adresse bestellt werden:<br />

Geschäftsstelle des Gutachterausschusses<br />

Landratsamt Neu-Ulm<br />

Kantstraße 8<br />

89231 Neu-Ulm<br />

Tel.: 0731/7040 – 309<br />

Fax: 0731/7040 – 667<br />

gutachterausschuss@lra.neu-ulm.de<br />

Landratsamt Neu-Ulm<br />

Vollzug des Energiewirtschaftsgesetzes<br />

(EnWG) und des Bayer. Gesetzes<br />

über die entschädigungspflichtige<br />

Enteignung (BayEG)<br />

Erneuerung einer 110-kV-Freileitung Q 5 <strong>Pfaffenhofen</strong> a. d Roth<br />

- Berg/Beuren (Anlage 53001) und der 110-kV-Freileitung Q 5<br />

<strong>Pfaffenhofen</strong> a. d. Roth - <strong>Pfaffenhofen</strong> a. d. Roth (Anlage 53003)<br />

im Ortsbereich <strong>Pfaffenhofen</strong> a. d. Roth<br />

Antrag auf Enteignung (Zwangsbelastung) und Antrag auf<br />

vorzeitige Besitzeinweisung<br />

Grundstück Fl. Nr. 336/2 der Gemarkung <strong>Pfaffenhofen</strong> a. d. Roth<br />

Eigentümer Claudia und Alfons Aubele Wehrstraße 12, 89284<br />

<strong>Pfaffenhofen</strong><br />

Bekanntmachung und Ladung<br />

Die Lechwerke AG, Schaezlerstraße 3, 86150 Augsburg,<br />

beabsichtigt , die 110-kV-Freileitung Q 5 <strong>Pfaffenhofen</strong> a. d. Roth<br />

– Berg/Beuren (Anlage 53001) und der 110-kV-Freileitung Q 5<br />

<strong>Pfaffenhofen</strong> a. d. Roth - <strong>Pfaffenhofen</strong> a. d. Roth (Anlage 53003)<br />

im Ortsbereich <strong>Pfaffenhofen</strong> a. d. Roth zu erneuern.<br />

Sie hat mit Schreiben vom 12.08.2011 beantragt, ein Enteignungsverfahren<br />

(Zwangsbelastungs¬verfahren) sowie ein Verfahren<br />

zur vorzeitigen Besitzeinweisung durchzuführen mit dem Ziel<br />

der Eintragung von Dienstbarkeiten für das Grundstück Fl. Nr.<br />

336/2 der Gemarkung <strong>Pfaffenhofen</strong> a. d. Roth, vorgetragen im<br />

Grundbuch des Amtsgerichts Neu-Ulm von <strong>Pfaffenhofen</strong>, Band<br />

34, Blatt 1357, als laufende Nr. 3 des Bestandsverzeichnisses.<br />

Mit Entscheidung vom 12.10.2010, Gz. RvS-SG21-332l.1-20/3,<br />

hat die Regierung von Schwaben den Plan für die Erneuerung<br />

der Erneuerung einer 110-kV-Freileitung Q 5 (Anlage 53001) zwischen<br />

dem Stützpunkt Nr. 49 (neu), Fl. Nr. 336, Gemarkung <strong>Pfaffenhofen</strong><br />

a d. Roth und dem Stützpunkt Nr. 56 (neu), Fl. Nr. 419/l<br />

der Gemarkung Berg und Fl. Nr. 399 der Gemarkung Beuren<br />

- 3 - <strong>Pfaffenhofen</strong><br />

sowie der 110-kV-Freileitung Q 5 (Anlage 53003) zwischen dem<br />

Stützpunkt Nr. 49 (neu). Fl. Nr. 336, Gemarkung <strong>Pfaffenhofen</strong> a.<br />

d. Roth und dem Stützpunkt Nr. 49/1, Fl. Nr. 322, Gemarkung<br />

<strong>Pfaffenhofen</strong> a. d. Roth gem. § 43 b Energiewirtschaftsgesetz<br />

(EnWG) einschließlich der damit verbundenen Folgemaßnahmen<br />

festgestellt.<br />

Die Lechwerke AG trägt zur Begründung ihres Antrags auf<br />

Zwangsbelastung und vorzeitige Besitzeinweisung vor:<br />

Für die Verwirklichung des plangenehmigten Vorhabens im nach<br />

dem festgestellten Plan vorgesehenen Umfang müssten Privatgrundstücke<br />

in Anspruch genommen werden, so auch das Grundstück<br />

Fl. Nr. 336/2 der Gemarkung <strong>Pfaffenhofen</strong>. Der genehmigte<br />

Plan sei dem Enteignungsverfahren zugrunde zu legen und für<br />

die Enteignungsbehörde bindend Auf dem Grundstück laste<br />

bereits eine Dienstbarkeit zugunsten der Antragstellerin. Durch<br />

die geplante Leitungserneuerung werde eine zusätzliche Fläche<br />

für die Überspannung in Anspruch genommen.<br />

Die Lechwerke AG hat mit Schreiben vom 12.08.2011 beantragt,<br />

ein Zwangsbelastungs¬verfahren durchzuführen mit dem Ziel der<br />

Eintragung folgender Dienstbarkeiten im Grundbuch:<br />

1. Die Lechwerke AG hat das Recht, auf dem Grundstück Flur-<br />

Nr. 336/2 Gemarkung <strong>Pfaffenhofen</strong> eine 110-kV-Freileitung zu<br />

errichten.<br />

2. Die Lechwerke AG hat das Recht, das unter Ziffer 1 genannte<br />

Grundstück mit einer 110-kV-Freileitung samt Telekommunikationslinien<br />

zu überspannen.<br />

3. Die Lechwerke AG darf auf dem Grundstück die zur Errichtung,<br />

Erhaltung und Revision der vorerwähnten Leitung<br />

nötigen Begehungen und Fahrten sowie Arbeiten unter<br />

tunlichster Schonung des Grundstücks durchführen.<br />

4. Die Eigentümer des oben genannten Grundstücks werden alle<br />

Maßnahmen, die den Bestand und Betrieb der oben bezeichneten<br />

Anlage gefährden könnten, unterlassen.<br />

Dem Schreiben lagen umfangreiche Anlagen bei.<br />

Der Antrag wird damit begründet, dass trotz umfangreicher<br />

Bemühungen mit den Eigentümern eine Einigung nicht erreicht<br />

werden konnte.<br />

Gleichzeitig wurde die vorzeitige Besitzeinweisung beantragt.<br />

Dieser Antrag wurde damit begründet, dass die Leitungsanlage<br />

53001 (Q5) Vöhringen - Lauingen auf der gesamten Strecke von<br />

Vöhringen nach Gundremmingen und auf der Anbindung des<br />

Umspannwerks <strong>Pfaffenhofen</strong> (Anlage 53003) bis Ende 2001<br />

erneuert sein soll.<br />

Die Betreiber von Energieversorgungsnetzen seien gem. § 11<br />

EnWG zum Betrieb eines sicheren, zuverlässigen und leistungsfähigen<br />

Energieversorgungsnetzes verpflichtet.<br />

Die aus dem Jahr 1928 stammende Leitungsanlage 53001 sei am<br />

Ende ihrer mit wirtschaftlichen Mitteln zu erhaltenden Lebensdauer<br />

angelangt und müsse erneuert werden. Die beiden elektrischen<br />

Stromkreise Q51 und Q52 der Doppelleitung Q 5 (Anlage 53001)<br />

seien wichtige Verbindungsleitungen zwischen den<br />

Einspeisepunkten Vöhringen und Gundremmingen, die eine<br />

Reservehaltung auf der 110 kV-Ebene ermöglichten und auf die<br />

nicht verzichtet werden könne. Außerdem sei die Erneuerung<br />

auch der die Leitung tragenden Gittermasten erforderlich.<br />

Der Termin zur mündlichen Verhandlung über beide Anträge wird<br />

festgesetzt auf


- 4 - <strong>Pfaffenhofen</strong><br />

Montag, 19.09.2011, 09:00 Uhr,<br />

im Landratsamt Neu-Ulm, Zimmer 200 (2. Stock),<br />

Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm.<br />

Zu dieser Verhandlung werden die Beteiligten hiermit geladen.<br />

Die Anträge der Lechwerke AG mit ihren Anlagen können beim<br />

Landratsamt Neu-Ulm, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm, Zimmer<br />

227, während der Dienststunden eingesehen werden.<br />

Die Betroffenen werden aufgefordert, etwaige Einwendungen<br />

gegen den Antrag auf vorzeitige Besitzeinweisung vor der mündlichen<br />

Verhandlung einzureichen. Etwaige Rechte müssen<br />

spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrgenommen<br />

werden .<br />

Auch bei Nichterscheinen der Beteiligten kann über den Antrag<br />

auf vorzeitige Besitzeinweisung und über andere in diesem<br />

Verfahren zu erledigende Anträge entschieden werden.<br />

Einwendungen gegen den Antrag auf Enteignung sind möglichst<br />

vor der mündlichen Verhandlung schriftlich einzureichen oder zur<br />

Niederschrift zu erklären. Etwaige Rechte müssen spätestens in<br />

der mündlichen Verhandlung wahrgenommen werden.<br />

Auch bei Nichterscheinen der Beteiligten kann die Enteignungsbehörde<br />

über den Antrag auf Enteignung und über andere in<br />

diesem Verfahren zu erledigende Anträge entscheiden.<br />

Von der ortsüblichen Bekanntmachung dieses Verfahrens durch<br />

den <strong>Markt</strong> <strong>Pfaffenhofen</strong> an dürfen nur mit schriftlicher<br />

Genehmigung des Landratsamtes Neu-Ulm:<br />

a) die Grundstücke geteilt oder Verfügungen über die<br />

Grundstücke oder über Rechte an den Grundstücken getroffen<br />

oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem<br />

anderen ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung<br />

der Grundstücke oder eines Grundstücksteils eingeräumt<br />

wird,<br />

b) erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentliche<br />

wertsteigernde sonstige Veränderungen der Grundstücke vorgenommen<br />

werden,<br />

c) nicht genehmigungspflichtige, aber wertsteigernde bauliche<br />

Anlagen errichtet oder Änderungen solcher Anlagen<br />

vorgenommen werden.<br />

d) genehmigungspflichtige bauliche Anlagen errichtet oder<br />

geändert werden.<br />

Beth, Oberregierungsrätin<br />

Bebauungsplan „Hinter den Gärten II“<br />

in Beuren<br />

Frühzeitige Beteiligung der<br />

Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1<br />

Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Der Gemeinderat des <strong>Markt</strong>es <strong>Pfaffenhofen</strong> hat in seiner Sitzung<br />

am 22.10.2009 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hinter den<br />

Gärten“ südlich der Heimstraße in Beuren beschlossen. In der<br />

Sitzung des <strong>Markt</strong>gemeinderates am 28.07.2011 wurde der<br />

Vorentwurf , bestehend aus textlichen Festsetzungen und<br />

Hinweisen , Begründung, Gestaltungsplan und Bebauungsplan<br />

gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

beschlossen .<br />

Der Bebauungsplan betrifft den Bereich südlich der Heimstraße<br />

in Beuren zwischen Grundschule und Kindergarten im Westen<br />

sowie Kreisstraße NU 3 im Osten. An der südlichen Begrenzung<br />

des Bebauungsplanes sind zwischen dem Baugebiet und dem<br />

Gelände des Sportvereines die Ausgleichsflächen für dieses Baugebiet<br />

auf Fl.Nr. 69 vorgesehen.<br />

Für den Bereich des <strong>Markt</strong>es <strong>Pfaffenhofen</strong> ist nach wie vor eine<br />

große Nachfrage nach Bauland für die Errichtung von Ein- und<br />

Zweifamilienhäusern gegeben. Eine Bedarfsermittlung aus den<br />

Veröffentlichungen des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung,<br />

des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung<br />

und des Landkreises Neu-Ulm für den <strong>Markt</strong><br />

<strong>Pfaffenhofen</strong> ergibt einen Bedarf für den <strong>Markt</strong>bereich von ca. 220<br />

Wohneinheiten.<br />

Der ehemals durch Landwirtschaft geprägte Ortsteil Beuren hat<br />

sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten mehr und mehr zu<br />

einem Wohndorf entwickelt, das aber trotz allem nach wie vor von<br />

Landwirtschaft auch geprägt ist. Eine weitere Wohnbebauung in<br />

Beuren ist sinnvoll auch aufgrund der Nähe zum Hauptort<br />

<strong>Pfaffenhofen</strong> mit seinen öffentlichen Einrichtungen. Das neue<br />

Baugebiet liegt zudem in unmittelbarer Nähe zum vorhandenen<br />

Kindergarten und zur ebenfalls angrenzenden Grundschule in<br />

Beuren.<br />

Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit<br />

integriertem Landschaftsplan im Jahre 2005 wurde der<br />

Entwicklung von Beuren Rechnung getragen und in dem jetzt zur<br />

Bebauung vorgesehenen Bereich eine Wohnbebauung<br />

ausgewiesen mit entsprechenden Ortsrandeingrünungen.<br />

Der Bebauungsplanvorentwurf mit seiner Begründung, seinen<br />

textlichen Festsetzungen und Hinweisen, dem Gestaltungsplan<br />

und dem Bebauungsplan wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen<br />

der frühzeitigen Bürgerbeteiligung<br />

von Montag, 29.08. bis Montag, 12.09.2011<br />

im Rathaus des <strong>Markt</strong>es <strong>Pfaffenhofen</strong>, Kirchplatz 6, Zimmer 16<br />

während der öffentlichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt.<br />

Äußerungen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder<br />

zur Niederschrift vorgebracht werden.<br />

Josef Walz, 1. Bürgermeister<br />

Wertstoffbörse<br />

Ein Küchenbuffet und Sonnenschirm mit Ständer zu verschenken.<br />

Tel. 07302/6695<br />

Besuchen Sie<br />

unseren <strong>Pfaffenhofen</strong>er<br />

Wochenmarkt<br />

Sie erwartet ein vielfältiges Angebot an Obst, Gemüse,<br />

Kartoffeln, Eier, Honig, Wurst, Käse.<br />

Der Wochenmarkt findet mittwochs von<br />

14.30 Uhr – 17.30 Uhr<br />

auf dem Rathausplatz statt.<br />

Ist Ihre Hausnummer<br />

gut erkennbar?<br />

Im Notfall kann das entscheidend für<br />

rasche HILFE durch den ARZT oder<br />

den Rettungsdienst sein!

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!