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Gewerbegebiet Friedensstraße - Stadt Pasewalk

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Luftschadstoff- und Geruchsprognosegutachten<br />

TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG<br />

für den geplanten Bebauungsplan Nr. 34/11<br />

„<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong><br />

TÜV-Auftrags-Nr.: 911UBP076 Je<br />

Auftraggeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong><br />

Bauamt<br />

Hausmannstr. 85<br />

17309 <strong>Pasewalk</strong><br />

Bearbeiter: Dipl.-Ing. Torsten Jennerjahn<br />

Berichtsumfang: 15 Seiten<br />

4 Anlagen (8 Seiten)<br />

Trelleborger Straße 15 • 18107 Rostock • Tel.: 0381/7703-445<br />

Fax.: 0381/7703-450 • e-mail: tjennerjahn@tuev-nord.de<br />

Umweltschut z<br />

TNU/HRO<br />

11.11.2011


Inhaltsverzeichnis<br />

TÜV NORD Umweltschutz<br />

1. Auftrag ......................................................................................................................... 3<br />

2. Satzung des B-Plangebietes Nr. 34/11 „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“ ............. 3<br />

3. Luftschadstoff - Vorbelastung ................................................................................... 5<br />

4. Geruchsemissionen und -immissionen .................................................................... 6<br />

4.1. Angewandte Untersuchungsmethode und Hinweise zur GIRL M-V .......................... 6<br />

4.1.1. Untersuchungsmethode ....................................................................................... 6<br />

4.1.2. Hinweise zur GIRL M-V ....................................................................................... 6<br />

4.2. Geruchsemissionen der Neue Pommerschen Fleisch- und Wurstwaren GmbH ....... 8<br />

4.3. Geruchsimmissionen ................................................................................................ 9<br />

4.3.1. Ausbreitungsrechnung für Gerüche ..................................................................... 9<br />

4.3.2. Berechnungsmodell ............................................................................................. 9<br />

4.3.3. Berechnungsergebnisse der Geruchsbelastung ................................................ 10<br />

4.3.4. Bewertung der Berechnungsergebnisse ............................................................ 10<br />

5. Einschränkungen hinsichtlich geplanter gewerblicher Nutzungen ...................... 11<br />

6. Zusammenfassung ................................................................................................... 13<br />

7. Unterlagen und Literatur .......................................................................................... 15<br />

Anlagenverzeichnis<br />

Anlage 1 Erläuterungen zur Geruchsmessung (Olfaktometrie) und zur Berechnung der<br />

Geruchsimmissionen<br />

Anlage 2 Protokoll der Ausbreitungsrechnungen mit dem Programm Austal2000G für<br />

für den geplante Bebauungsplan Nr. 34/11 „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“<br />

im Umfeld der Neuen Pommerschen Fleisch- und Wurstwaren GmbH<br />

Anlage 3 Vorentwurf – Satzung des Bebauungsplanes Nr. 34/11 „<strong>Gewerbegebiet</strong> Friedensstrasse“<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong><br />

(Quelle Ingenieurbüro D. Neuhaus & Partner GmbH)<br />

Anlage 4 Auszug aus der top. Karte mit den Geruchsbelastungen in % der Jahresstunden<br />

auf den einzelnen Beurteilungsflächen (je 50 x 50 m) im Bebauungsplangebiet<br />

Nr. 34/11 „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong><br />

Auftraggeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong>; B-Plan „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“<br />

TÜV-Auftrags-Nr.: 911UBP076 Je Seite 2 von 15 Seiten


1. Auftrag<br />

TÜV NORD Umweltschutz<br />

Vom Ingenieurbüro D. Neuhaus & Partner GmbH wird im Auftrag der <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong> der<br />

Bebauungsplan Nr. 34/11 „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“ aufgestellt. Derzeitig existiert der<br />

Vorentwurf zur Satzung des Bebauungsplanes /1/. Es handelt sich um ein innerstädtisches<br />

B-Plangebiet in <strong>Pasewalk</strong> Ost mit teilweise vorhandenen gewerblichen und Wohnnutzungen.<br />

Teilweise vorhandene Ruinen aus ehemaligen Nutzungen sollten im Zuge des B-<br />

Planverfahrens zurückgebaut werden. Hinsichtlich der zukünftigen Nutzungen in den ausgewiesenen<br />

<strong>Gewerbegebiet</strong>sflächen (GE) und den eingeschränkten <strong>Gewerbegebiet</strong>sflächen<br />

(GEE) gibt es noch keine konkreten Planungen.<br />

Für den geplanten Bebauungsplan Nr. 34/11 „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“ wurde die<br />

TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG mit der Erarbeitung eines Luftschadstoff- und<br />

Geruchsprognosegutachtens beauftragt.<br />

In dem Gutachten sind insbesondere folgende Sachverhalte zu ermitteln und zu bewerten:<br />

• Einschätzung der Luftschadstoff-Vorbelastung in dem B-Plangebiet unter Berücksichtigung<br />

der Nutzungen vor Ort,<br />

• Ermittlung und Bewertung der vorhandenen Geruchs-Belastungen in dem B-<br />

Plangebiet, insbesondere unter Berücksichtigung der Firma „Neue Pommersche<br />

Fleisch- und Wurstwaren GmbH“,<br />

• Ableitung möglicher Einschränkungen in dem B-Plangebiet aus den vorhandenen<br />

Nutzungen,<br />

• Festlegungen hinsichtlich möglicher Einschränkungen bei den zulässigen Nutzungen<br />

im B-Plangebiet, um mögliche Beeinträchtigungen durch Luftschadstoffe und Gerüche<br />

an den angrenzenden Wohnbebauungen auszuschließen.<br />

Grundlage der Begutachtungen sind u.a. der Vorentwurf zur Satzung des Bebauungsplanes<br />

/1/, vorliegende Informationen zur Betriebsweise der Räucheranlagen der „Neue Pommersche<br />

Fleisch- und Wurstwaren GmbH“ /2/, eine Ortsbesichtigung am 08.11.2011 einschließlich<br />

die hierbei vom Betreiber (Pommersche Fleisch- und Wurstwaren GmbH, Herr Behling)<br />

zur Verfügung gestellten Informationen und Veröffentlichungen des Landesamtes für Umwelt,<br />

Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern Landesamtes für zur Luft-<br />

Vorbelastung.<br />

Die in /../ gestellten Zahlen beziehen sich auf das Kapitel „Unterlagen und Literatur“.<br />

2. Satzung des B-Plangebietes Nr. 34/11 „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“<br />

Vom Ingenieurbüro D. Neuhaus & Partner GmbH wurde uns der Vorentwurf – Begründung<br />

der Satzung des Bebauungsplans Nr. 34/11 „Gewebegebiet <strong>Friedensstraße</strong>“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong><br />

– zur Verfügung gestellt. Die Planzeichnung (Teil A) ist in der Anlage 3 des Gutachtens<br />

beigefügt.<br />

Die nachfolgenden Kurzbeschreibungen wurden der zur Verfügung gestellten Unterlage entnommen.<br />

Auftraggeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong>; B-Plan „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“<br />

TÜV-Auftrags-Nr.: 911UBP076 Je Seite 3 von 15 Seiten


TÜV NORD Umweltschutz<br />

Das Planungsziel besteht in der Reaktivierung der vorhandenen Industriebrache. Städtebauliche<br />

Missstände (Ruinen) sollen damit beseitigt werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

soll vor allem das Planungsziel der Schaffung und Bereitstellung von <strong>Gewerbegebiet</strong>sflächen<br />

erreicht werden.<br />

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 34/11 liegt im Nordosten der <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong>. Es<br />

liegt am Rand des <strong>Stadt</strong>teilgebietes der <strong>Pasewalk</strong>er Oststadt. Das Plangebiet grenzt im Norden<br />

an die Bahnstrecke Neubrandenburg – <strong>Pasewalk</strong> – Stettin. Die südliche Begrenzung<br />

wird durch die Friedenstraße gebildet. Östlich wird das Plangebiet durch einen Graben und<br />

eine Straße sowie durch den Rothenburger Weg begrenzt. Die westliche Begrenzung wird<br />

durch die Flurstücke eines Bauunternehmens und der Neuen Pommerschen Fleisch- und<br />

Wurstwaren GmbH gebildet, die sich jeweils im B-Plangebiet befinden. In ca. 150 m Entfernung<br />

zum Plangebiet liegt die Torgelower Straße.<br />

Im südöstlichen Geltungsbereich befindet sich auch Wohnbebauung, die nördlich der Friedenstraße<br />

liegt.<br />

Für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 34/11 werden zwei Nutzungen ausgewiesen.<br />

Der überwiegende Plangeltungsbereich wird als <strong>Gewerbegebiet</strong> nach § 8 Baunutzungsverordnung<br />

festgesetzt. Der verbleibende Teil im südöstlichen Geltungsbereich wird als allgemeines<br />

Wohngebiet nach § 4 BauNVO ausgewiesen.<br />

Das <strong>Gewerbegebiet</strong> dient vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden<br />

Gewerbebetrieben.<br />

Im <strong>Gewerbegebiet</strong> sind zulässig:<br />

• Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe,<br />

• Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude,<br />

• Anlagen für sportliche Zwecke.<br />

Tankstellen, Vergnügungsstätten, Einzelhandelsbetriebe und Verkaufsstellen von Handwerksbetrieben<br />

und anderen Gewerbebetrieben sind ausgeschlossen.<br />

Bei der Ansiedlung von Gewerbebetrieben sind nur nichtstörende Betriebe und Betriebe oder<br />

Einrichtungen zulässig, die keine oder nur geringe Beeinträchtigungen für die umliegenden<br />

schutzwürdigen Nutzungen nachweisen. Als Pufferzone zur angrenzenden Wohnbebauung<br />

wird für die Baufelder 5 und 6 ein eingeschränktes <strong>Gewerbegebiet</strong> (GEE) festgesetzt. Das<br />

eingeschränkte <strong>Gewerbegebiet</strong> nähert sich der Kategorie eines Mischgebietes.<br />

Die im Plangebiet ansässigen Gewerbebetriebe wie ein Bauunternehmen, die Neue Pommersche<br />

Fleisch- und Wurstwaren GmbH, eine Wäscherei, der Technik- und Innovationspark<br />

(TIP) <strong>Pasewalk</strong>, Kfz-Werkstatt u. a. werden bei der Planaufstellung berücksichtigt und verbleiben<br />

mit ihren Nutzungen innerhalb des Plangeltungsbereiches.<br />

Die Lage der einzelnen Sondergebiete im B-Plangebiet und der vorhandenen Nutzungen<br />

sind aus der Anlage 3 ersichtlich.<br />

Auftraggeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong>; B-Plan „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“<br />

TÜV-Auftrags-Nr.: 911UBP076 Je Seite 4 von 15 Seiten


3. Luftschadstoff - Vorbelastung<br />

TÜV NORD Umweltschutz<br />

Die Schadstoffvorbelastungen sind die großräumigen Immissionskonzentrationen im B-<br />

Planbereich. Konkrete Immissionsmessungen liegen für den Bereich in <strong>Pasewalk</strong> nicht vor.<br />

Vom Land Mecklenburg Vorpommern werden insgesamt 9 Messstationen betrieben, dabei<br />

handelt es sich um 4 verkehrsnahe (innerstädtische) und 5 Messstationen im ländlichen<br />

Raum.<br />

Außerordentliche Schadstoffvorbelastungen durch Verkehr oder Industrie sind im B-<br />

Plangebiet entsprechend der Ortsbesichtigung und sonstiger Informationen nicht vorhanden.<br />

Alle Anlagen mit relevanten Luftschadstoffemissionen müssen Emissionserklärungen, zuletzt<br />

für das Jahr 2008, erarbeiten. Von den insgesamt knapp 600 betroffenen Anlagen in Mecklenburg-Vorpommern<br />

befindet sich keine Anlage im näheren Umfeld des B-Plangebietes<br />

(siehe Kartenportal LUNG (http://www.umweltkarten.mv-regierung.de/script/)). Entsprechend<br />

einer Ortsbesichtigung befindet sich ein Asphaltmischwerk ca. 500 m nordöstlich des B-<br />

Plangebietes. Die Luftschadstoffemissionen des Asphaltmischwerkes haben keinen relevanten<br />

Einfluss auf die Luftqualität im B-Plangebiet.<br />

Als vergleichbarer Standort zur Bestimmung der Vorbelastung durch Luftschadstoffe kann<br />

die nächstgelegene ländliche Messstation Löcknitz des Luftmessnetzes des Landes Mecklenburg<br />

Vorpommern herangezogen werden. Die dort gemessenen Vorbelastungswerte sind<br />

für den ländlichen Raum repräsentativ, wobei in dem B-Plangebiet am östlichen Ortsrand<br />

von <strong>Pasewalk</strong> nur geringfügig höhere Luftschadstoffvorbelastungen zu erwarten sind. Die<br />

nächstgelegene Messstation mit städtischem Hintergrund befindet sich weit entfernt in Güstrow<br />

und ist somit für den Anlagenstandort nicht repräsentativ.<br />

Die Auswertung der Messwerte zur Luftgüte des Jahres 2010 ergeben für alle Luftschadstoffe<br />

Immissionskonzentrationen auf niedrigem Niveau. Die gemessenen Luftschadstoffkonzentrationen<br />

liegen deutlich unterhalb der gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte zum Schutz<br />

der menschlichen Gesundheit und zum Schutz der Vegetation. Die Luftgütedaten für Mecklenburg-Vorpommern<br />

werden durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie<br />

(LUNG) bereitgestellt. Aktuelle Informationen über die Luftgüte in Mecklenburg-Vorpommern<br />

werden in umfangreicher Form im Internet unter der folgenden Adresse http://www.lung.mvregierung.de/umwelt/luft/lume.htm<br />

veröffentlicht.<br />

Zusammenfassend ist in dem B-Plangebiet derzeit von einer sehr geringen Luftschadstoff-<br />

Vorbelastung auszugehen, wobei alle gesetzlichen Immissionswerte sicher eingehalten und<br />

deutlich unterschritten werden.<br />

Auftraggeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong>; B-Plan „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“<br />

TÜV-Auftrags-Nr.: 911UBP076 Je Seite 5 von 15 Seiten


TÜV NORD Umweltschutz<br />

4. Geruchsemissionen und -immissionen<br />

4.1. Angewandte Untersuchungsmethode und Hinweise zur GIRL M-V<br />

4.1.1. Untersuchungsmethode<br />

Durch Geruchswahrnehmungen kann es zu erheblichen Geruchsbelästigungen und damit<br />

schädlichen Umwelteinwirkungen kommen. Hinsichtlich der geplanten Anlagen im B-<br />

Plangebiet liegen noch keine Informationen vor, damit sind auch keine Aussagen zu Geruchsemissionen<br />

und deren Auswirkungen möglich.<br />

Zur Einschätzung der derzeitigen Situation wurden die vorhandenen Anlagen im B-Plangebiet<br />

und deren näheren Umfeld aufgenommen. Bei den Untersuchungen wurde festgestellt,<br />

dass es nur durch den Betrieb der Neuen Pommerschen Fleisch- und Wurstwaren GmbH zu<br />

Geruchsemissionen mit entsprechenden Auswirkungen im Umfeld kommen kann, wobei sich<br />

die genannte Firma im B-Plangebiet befinden. Zur Vermeidung von derzeitig nicht völlig auszuschließenden<br />

Konflikten werden die Geruchsauswirkungen ermittelt und bewertet.<br />

In dem Gutachten werden die maximal zu erwartenden Geruchsbelastungen aus den Anlagen<br />

der Neue Pommerschen Fleisch- und Wurstwaren GmbH in dem geplanten Bebauungsplangebiet<br />

Nr. 34/11 „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“ und deren Umgebung ermittelt und<br />

bewertet.<br />

Die Geruchsemissionen wurden unter Berücksichtigung vorliegender eigenen Begutachtungen,<br />

Messergebnissen von Luftschadstoffen und der Ortsbesichtigung einschließlich der<br />

Angaben des Betreibers zur Betriebsweise und der Betriebszeiten konservativ (Maximalwerte)<br />

abgeschätzt.<br />

Mit Hilfe meteorologischer Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) lassen sich auf diese<br />

Weise die Geruchsimmissionen prognostizieren. Die Geruchsbelastungen wurden auf<br />

Grundlage der repräsentativen DWD-Daten der Station Grünow berechnet. Die Daten der<br />

Station Grünow sind für Anlagen im Umfeld des Vorhabenstandortes entsprechend von vorliegenden<br />

Prüfungen des Deutschen Wetterdienstes repräsentativ. Die Anforderungen der<br />

GIRL hinsichtlich des Ausbreitungsmodells werden erfüllt.<br />

Die gewählte Vorgehensweise ist ein im Rahmen der Geruchsbegutachtung vielfach bewährtes<br />

Verfahren.<br />

Damit wird den Anforderungen der Geruchsimmissions-Richtlinie des Landes Mecklenburg-<br />

Vorpommern (GIRL M-V) /3/ entsprochen.<br />

4.1.2. Hinweise zur GIRL M-V<br />

Das vorliegende Gutachten wurde auf der Grundlage der Geruchsimmissions-Richtlinie des<br />

Landes Mecklenburg-Vorpommern /3/ einschließlich der Auslegungshinweise erarbeitet. Die<br />

Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) wurde 1994 vom Länderausschuss für Immissionsschutz<br />

(LAI) herausgegeben und zur Anwendung empfohlen. In allen Bundesländern wurde<br />

die GIRL eingeführt. Im Jahre 2005 wurde die GIRL überarbeitet. Es erfolgte insbesondere<br />

eine Anpassung an die TA Luft 2002 und die Festlegung auf das Programm AUSTAL2000G.<br />

Auftraggeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong>; B-Plan „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“<br />

TÜV-Auftrags-Nr.: 911UBP076 Je Seite 6 von 15 Seiten


TÜV NORD Umweltschutz<br />

Mit der GIRL soll eine Vereinheitlichung bei der Ermittlung und Bewertung von Geruchsbelastungen<br />

erreicht werden.<br />

Im Land Mecklenburg Vorpommern liegt die GIRL in der Fassung vom 15. August 2011 /3/<br />

vor und wird von den Behörden zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen<br />

angewendet.<br />

In dieser Richtlinie wird die Vorgehensweise zur Ermittlung und Bewertung von Geruchsimmissionen<br />

im Rahmen von Genehmigungs- und Überwachungsverfahren beschrieben.<br />

Die Bewertung von Geruchsimmissionen erfolgt grundsätzlich anhand der Geruchs-<br />

Gesamtbelastung. Diese setzt sich aus der Vorbelastung (derzeitige Belastung durch bereits<br />

vorhandene Anlagen) und der Zusatzbelastung (Belastung durch neu zu genehmigende Anlage)<br />

zusammen. Neben der betrachteten Anlage existieren im Umfeld des B-Plangebietes<br />

keine weiteren relevanten Geruchsemissionsquellen.<br />

Die Geruchsimmission wird durch die Kenngröße I beschrieben. Es bedeuten:<br />

IV - Vorbelastung<br />

IZ - Zusatzbelastung<br />

IG - Gesamtbelastung.<br />

In der GIRL M-V wird die Kenngröße IG anhand von Immissions(grenz)werten (IW) bewertet.<br />

Beim Vorhaben entspricht die ermittelte Geruchsbelastung aus der Neuen Pommerschen<br />

Fleisch- und Wurstwaren GmbH gleich der Gesamtbelastung.<br />

Diese Immissionswerte (IW) beschreiben den relativen Anteil von Geruchsstunden pro Jahr.<br />

Ein Immissionswert von 0,10 bedeutet, dass an maximal 10 % der Jahresstunden Gerüche<br />

wahrnehmbar sein dürfen.<br />

Vor diesem Hintergrund wurden folgende Immissionswerte festgelegt.<br />

Tabelle 1: Immissionswerte für verschiedene Nutzungsgebiete<br />

Immissionswerte (Kenngröße der Geruchsbelastung)<br />

Nutzung der Flächen Wohn-/ Mischgebiete Gewerbe-/ Industriegebiete<br />

Gesamtbelastung 0,10 0,15<br />

Grundsätzlich gelten die Immissionswerte (IW) nur für die Bereiche, in denen sich Personen<br />

nicht nur vorübergehend aufhalten. In der Tabelle 1 nicht genannte Gebietsausweisungen<br />

sind nach den Grundsätzen des Planungsrechtes den genannten Kategorien zuzuordnen.<br />

Planerisch nicht ausgewiesene Wasser-, Wald-, Wiesen- und Ackerflächen unterliegen keiner<br />

Beurteilung hinsichtlich des Kriteriums Geruchsbelästigung.<br />

Für die angrenzenden vorhandenen und geplanten gewerblichen Nutzungen ist der Immissi-<br />

Auftraggeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong>; B-Plan „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“<br />

TÜV-Auftrags-Nr.: 911UBP076 Je Seite 7 von 15 Seiten


TÜV NORD Umweltschutz<br />

onswert für <strong>Gewerbegebiet</strong>e und somit die Kenngröße I = 0,15 und für die sonstigen Wohn-<br />

und Mischgebiete ist die Kenngröße I = 0,10 anzuwenden.<br />

Die Geruchsimmissionen werden in der Regel als Kenngrößen für Beurteilungsflächen ermittelt.<br />

Die Beurteilungsflächen sind quadratisch und haben im Allgemeinen eine Seitenlänge<br />

von 250 m. Die Seitenlänge kann bis auf 50 m reduziert werden. Bei den engen räumlichen<br />

Verhältnissen wird eine Seitenlänge von 50 m gewählt.<br />

4.2. Geruchsemissionen der Neue Pommerschen Fleisch- und Wurstwaren GmbH<br />

Eine detaillierte Darstellung und Herleitung der angesetzten Geruchsfrachten der Neuen<br />

Pommerschen Fleisch- und Wurstwaren GmbH für die Ausbreitungsrechnung ist nicht Gegenstand<br />

und Inhalt des Gutachtens. Für alle Quellen wurden hinsichtlich der Geruchsfrachten<br />

und der Betriebszeiten jeweils konservative Werte angesetzt.<br />

Bei Räucheranlagen handelte es sich bis vor einigen Jahren um genehmigungsbedüftige<br />

Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz /4/, daher wurden an der Anlage zuletzt<br />

im Jahre 2005 Emissionsmessungen /2/ von Summe Kohlenstoff (∑ C) durchgeführt.<br />

Beträgt das rückgeführte Abgasvolumen 90 % oder mehr des gesamten Abgasvolumenstroms,<br />

was bei Umluftanlagen der Fall ist, so ist die Räucheranlage entsprechend 4.<br />

BImSchV /5/ von der Genehmigungspflicht nach BImSchG /4/ befreit. Dieser Sachverhalt<br />

trifft auf die Räucheranlagen der Pommerschen Fleisch- und Wurstwaren GmbH zu.<br />

Zu den Emissionen aus Räucheranlagen gehören Kohlenstoffverbindungen in den verbrennbaren<br />

gas- und dampfförmigen organischen Substanzen, z. B. Phenol, Acrolein, Formaldehyd,<br />

polyzyklische Aromaten, sowie kurzkettige organische Säuren, Teerstoffe usw. Je nach<br />

spezifischem Abgasvolumenstrom sind das Rohgasmassenkonzentrationen an Gesamt-Corg.<br />

bis 5.000 mg/m³ möglich.<br />

In der betrachteten Anlage werden 2 Räucherkammern der Firma Ness mit dem CIRCO-<br />

SMOKE-System (Abgasrückführung etc.) betrieben. Bei den letzten Messungen im Jahre<br />

2005 wurden Summe C – Konzentrationen im Abgas von ca. 20 – 40 mg/m³ ermittelt. Entsprechend<br />

der VDI 2595 Blatt 1 – Emissionsminderung Räucheranlagen Lebensmittel (außer<br />

Fisch) – (Stand März 2010) gewährleistet der ausgewiesene Emissionswert für Gesamt-Corg<br />

von 50 mg/m³, dass die Emission der Stoffe nach Klasse I und Klasse II der TA Luft /6/ (Nr.<br />

5.2.5) nicht überschritten wird und dass erfahrungsgemäß keine Geruchsbelästigungen auftreten.<br />

In den Räucherkammern werden sehr unterschiedliche Räucherprogramme mit den<br />

einzelnen Prozessschritten, wie Angleichen, Trocknen, Räuchern, Anlagern, Belüften, Brühen,<br />

Kochen etc. realisiert. Bei den einzelnen Prozessen kommt es zu unterschiedlichen<br />

Geruchsemissionen (Konzentrationen und Volumenströme). In der nachfolgenden Tabelle<br />

werden für die maximalen Betriebszeiten (60 h je Woche) die zu erwartenden durchschnittlichen<br />

Geruchsfrachten ausgewiesen. Die Räucherabgase werden ca. 6,6 m über Flur und<br />

damit ca. 2 m über Dach abgeleitet. Eine freie Abströmung der Abgase ist damit nicht gewährleistet,<br />

somit werden die Quellen als vertikale Linienquellen in einer Höhe von 3 – 6 m<br />

angesetzt.<br />

Neben den Geruchsemissionen aus den Räucheranlagen kommt es aus den relevanten<br />

Produktionsbereichen zu geringen Geruchsemissionen aus der Hallenluft etc. während der<br />

Produktionszeiten.<br />

Auftraggeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong>; B-Plan „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“<br />

TÜV-Auftrags-Nr.: 911UBP076 Je Seite 8 von 15 Seiten


TÜV NORD Umweltschutz<br />

Tabelle 2: Angesetzte konservative Geruchsfrachten der Neue Pommerschen Fleisch-<br />

und Wurstwaren GmbH<br />

Nr. Bezeichnung Geruchsfracht<br />

in 10 6 GE/h<br />

Auftraggeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong>; B-Plan „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“<br />

Emissionszeit<br />

R1 Räucheranlage 1 0,3 60 h je Woche; 3.120 h/a<br />

R2 Räucheranlage 2 0,3 60 h je Woche; 3.120 h/a<br />

H1 Diffuse Hallenemissionen Bereich<br />

Räucheröfen<br />

H2 Diffuse Hallenemissionen Produktion/<br />

Küche<br />

0,1 60 h je Woche; 3.120 h/a<br />

0,2 30 h je Woche; 1.560 h/a<br />

Die diffusen Hallenemissionen werden als bodennahe Flächenquellen berücksichtigt, damit<br />

wurden für alle Quellen konservative Ableitbedingungen angesetzt.<br />

4.3. Geruchsimmissionen<br />

Im folgenden Kapitel werden die Ergebnisse der Berechnung der Geruchsimmissionen dargestellt.<br />

4.3.1. Ausbreitungsrechnung für Gerüche<br />

Zur Berechnung der Geruchsimmissionen wird das Ausbreitungsmodell AUSTAL2000G angewendet.<br />

Mit dem Modell wurden die immissionszeitbewerteten Geruchswahrnehmungshäufigkeiten<br />

berechnet, die in den Anlagen 4 als Flächenwerte (je 50 x 50 m) ausgewiesen werden. Das<br />

Rechenlaufprotokoll ist in der Anlage 2 beigefügt. Die Anforderungen der GIRL hinsichtlich<br />

des Ausbreitungsmodells werden erfüllt.<br />

Das Ausbreitungsmodell AUSTAL2000G wurde vom Länderausschuss für Immissionsschutz<br />

(LAI) in der Sitzung am 21./22.09.2004 zur Anwendung empfohlen. Auch in Mecklenburg<br />

Vorpommern ist das Berechnungsmodell AUSTAL2000G mit der GIRL M-V verbindlich eingeführt.<br />

In der Anlage 1 befinden sich Erläuterungen zur Geruchsmessung (Olfaktometrie) und zur<br />

Berechnung der Geruchsimmissionen.<br />

4.3.2. Berechnungsmodell<br />

Die Anwendung des Ausbreitungsmodells erfolgte entsprechend den Vorschriften des Anhangs<br />

3 der TA Luft /6/. Das verwendende Modell AUSTAL2000G wurde vom Ingenieurbüro<br />

Janicke im Auftrag des Umweltbundesamtes Berlin entwickelt. Die Berechnungen wurden<br />

mit der Version 2.5.1-WG-0 des Programms AUSTAL2000G durchgeführt. Als Benutzeroberfläche<br />

für AUSTAL2000G wurde das Programm Austal View (Version 7.2.0 TG) der Firma<br />

ArguSoft GmbH & Co. KG genutzt.<br />

TÜV-Auftrags-Nr.: 911UBP076 Je Seite 9 von 15 Seiten


TÜV NORD Umweltschutz<br />

Im Anhang 3 der TA Luft ist das Verfahren für die Ausbreitungsrechnung für Gase und Stäube<br />

beschrieben. Die Ausbreitungsrechnung ist als Zeitreihenrechnung über jeweils ein Jahr<br />

oder auf der Basis einer mehrjährigen Häufigkeitsverteilung von Ausbreitungssituationen,<br />

unter Verwendung des Partikelmodells der Richtlinie VDI 3945 Blatt 3 (Ausgabe September<br />

2000) und unter Berücksichtigung weiterer Randbedingungen, durchzuführen.<br />

Für das Vorhaben wurde eine Ausbreitungsrechnung auf Basis der Ausbreitungsklassenzeitreihe<br />

der Station Grünow durchgeführt. Diese Winddaten sind geeignet, die Windrichtungs-<br />

und Windgeschwindigkeitsverteilung am Standort zu beschreiben.<br />

Die vom Partikelmodell benötigten meteorologischen Grenzschichtprofile und die hierzu benötigten<br />

Größen<br />

- Windrichtung in Anemometerhöhe<br />

- Monin-Obukhov-Länge<br />

- Mischungsschichthöhe<br />

- Rauhigkeitslänge<br />

- Verdrängungshöhe<br />

wurden gemäß den im Anhang 3 der TA Luft /6/ festgelegten Konventionen bestimmt.<br />

Eine Berücksichtigung der örtlichen Topographie ist entsprechend der TA Luft bei den örtlichen<br />

Verhältnissen mit dem weitgehend ebenen Gelände nicht erforderlich. Bei den Gebäudekonfigurationen<br />

in Verbindung mit den Ableitungshöhen wurde entsprechend Anhang 3<br />

der TA Luft auf eine Berücksichtigung der Gebäudeumströmung bei den Ausbreitungsrechnungen<br />

mit AUSTAL2000 verzichtet.<br />

4.3.3. Berechnungsergebnisse der Geruchsbelastung<br />

Das Protokoll der Ausbreitungsrechnungen ist in Anlage 2 beigefügt.<br />

Die vorhandenen Geruchs – Belastungen aus den maximalen Betrieb der Neuen Pommerschen<br />

Fleisch- und Wurstwaren GmbH sind für das Bebauungsplangebiet Nr. 34/11 „<strong>Gewerbegebiet</strong><br />

<strong>Friedensstraße</strong>“ als Flächenwerte der Überschreitungshäufigkeiten der Geruchsschwelle<br />

in % der Jahresstunden auf den Beurteilungsflächen (je 50 x 50 m) in Anlage 4<br />

ausgewiesen.<br />

Der 10 % - Wert von 1 GE/m³ hat dabei beispielsweise folgende Bedeutung:<br />

Die Geruchsimmissionen betragen 1 GE/m³ an 10 % der Jahresstunden. Die Überschreitungshäufigkeit<br />

von 10 % der Jahresstunden entspricht der Kenngröße von I = 0,10 im Sinne<br />

der GIRL. Die Ergebnisse sind zur Bewertung im Sinne der GIRL auf ganze Prozent zu runden,<br />

d.h. eine Überschreitungshäufigkeit der Geruchsschwelle an 9,7 % der Jahresstunden<br />

entspricht der Kenngröße IG = 0,10.<br />

4.3.4. Bewertung der Berechnungsergebnisse<br />

Nachfolgend werden die ermittelten Geruchsbelastungen unter Berücksichtigung der maximalen<br />

Kapazitäten der Neuen Pommerschen Fleisch- und Wurstwaren GmbH im Bebauungsplangebiet<br />

Nr. 34/11 „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“ bewertet.<br />

Die Neue Pommerschen Fleisch- und Wurstwaren GmbH betreibt moderne Räucheröfen<br />

Auftraggeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong>; B-Plan „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“<br />

TÜV-Auftrags-Nr.: 911UBP076 Je Seite 10 von 15 Seiten


TÜV NORD Umweltschutz<br />

nach dem Stand der Technik der Emissionsminderung mit einem Rauchgasumluftsystem.<br />

Die zu erwartenden Geruchsemissionen sind daher nachweislich gering.<br />

Entsprechend der Anlage 4 sind nur auf dem Anlagengelände der Neue Pommerschen<br />

Fleisch- und Wurstwaren GmbH relevante Geruchs-Belastungen zu erwarten. Die Geruchsbelastungen<br />

aus dem Betrieb der eigenen Anlage unterliegen keiner Bewertung.<br />

Auf den der Neuen Pommerschen Fleisch- und Wurstwaren GmbH direkt angrenzenden<br />

Flächen kommt es nur noch zu sehr geringen Geruchsbelastungen. Auf allen angrenzenden<br />

Flächen wird das Irrelevanzkriterium der GIRL M-V von I = 0,02 (entspricht Geruchsbelastungen<br />

von < 2,5 % der Jahresstunden) sicher eingehalten und deutlich unterschritten.<br />

Nachfolgend werden die ermittelten Geruchsbelastungen mit den Immissionswerten der<br />

GIRL M-V verglichen. Die gültigen Immissionswerte wurden auf Grundlage umfangreicher<br />

Studien und Untersuchungen ermittelt und stellen die durchschnittliche Grenze zu erheblichen<br />

Belästigungen durch Geruchswahrnehmungen dar. Die individuellen Wahrnehmungen<br />

und Bewertungen der konkreten Nutzer weichen häufig von den Immissionswerten ab, d.h.<br />

auch bei Einhaltung der Immissionswerte kommt es teilweise zu erheblichen Beschwerden.<br />

Umgekehrt gibt es teilweise auch bei erheblicher Überschreitung der Immissionswerte keinerlei<br />

Beschwerden etc.<br />

Auf den direkt angrenzenden Flächen sind gewerblichen Nutzungen vorhanden bzw. geplant.<br />

In <strong>Gewerbegebiet</strong>en sind Geruchsbelastungen bis 15 % der Jahresstunden (I = 0,15)<br />

zulässig. Der zulässige Immissionswert wird sicher eingehalten und deutlich unterschritten.<br />

An allen vorhandenen Wohnbebauungen wurden Geruchswahrnehmungshäufigkeiten von<br />

jeweils 0,0 % der Jahresstunden ermittelt, damit sind keine Geruchsbelastungen an den<br />

nächstgelegenen Wohnbebauungen zu erwarten. Der anzuwendende Immissionswert für<br />

Wohnbebauungen liegt bei IW = 0,10 (10 %).<br />

Unter Berücksichtigung der ermittelten Geruchbelastungen kommt es durch den Betrieb der<br />

Neuen Pommerschen Fleisch- und Wurstwaren GmbH auf den angrenzenden Flächen des<br />

Bebauungsplan Nr. 34/11 „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“ zu keinen erheblichen Geruchsbelästigungen<br />

im Sinne der GIRL /5/ und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes /4/. Auf<br />

allen Flächen werden die zulässigen Immissionswerte deutlich unterschritten.<br />

5. Einschränkungen hinsichtlich geplanter gewerblicher Nutzungen<br />

Bei dem „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“ handelt es sich um ein historisches <strong>Gewerbegebiet</strong><br />

mit insbesondere im südöstlichen Bereich unmittelbar angrenzenden Wohnbebauungen,<br />

die sich teilweise auch im B-Plangebiet befinden.<br />

Entsprechend dem Vorentwurf zur Satzung des Bebauungsplanes sind bei der Ansiedlung<br />

von Gewerbebetrieben nur nichtstörende Betriebe und Betriebe oder Einrichtungen zulässig,<br />

die keine oder nur geringe Beeinträchtigungen für die umliegenden schutzwürdigen Nutzungen<br />

nachweisen. Als Pufferzone zur angrenzenden Wohnbebauung wird für die Baufelder 5<br />

und 6 ein eingeschränktes <strong>Gewerbegebiet</strong> (GEE) festgesetzt. Das eingeschränkte <strong>Gewerbegebiet</strong><br />

nähert sich der Kategorie eines Mischgebietes.<br />

Auftraggeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong>; B-Plan „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“<br />

TÜV-Auftrags-Nr.: 911UBP076 Je Seite 11 von 15 Seiten


TÜV NORD Umweltschutz<br />

Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres<br />

Betriebes in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen<br />

oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich<br />

zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, sowie von ortsfesten Abfallentsorgungsanlagen<br />

zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen bedürfen einer Genehmigung nach dem<br />

Bundes-Immissionsschutzgesetz /4/. Genehmigungsbedüftige Anlagen nach dem BImSchG<br />

/4 / sollen daher im Regelfall in ausgewiesenen Industriegebieten bzw. im Außenbereich<br />

(bspw. Tierhaltungsanlagen) errichtet werden. Im „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“ sollte<br />

wegen den dargelegten Sachverhalten die Ansiedlung von genehmigungsbedürftigen Anlagen<br />

nach dem BImSchG, entsprechend des Anhanges der Verordnung über genehmigungsbedürftige<br />

Anlagen (4. BImSchV /5/) ausgeschlossen werden.<br />

Im Zuge von Bauleitplanungen ist die Anwendung von Abstandserlassen sachgerecht. Im<br />

Land Mecklenburg-Vorpommern wird üblicherweise der Abstanderlass des Landes<br />

Nordrhein-Westfalen „Abstände zwischen Industrie- bzw. <strong>Gewerbegebiet</strong>en und Wohngebieten<br />

im Rahmen der Bauleitplanung und sonstige für den Immissionsschutz bedeutsame Abstände<br />

(Abstandserlass)“ /7/ angewendet.<br />

Die Regelungen des Abstandserlass sollte Bestandteil des Bebauungsplanes werden.<br />

Da es trotz dem Stand der Technik entsprechender Maßnahmen zur Emissionsminderung<br />

und bei bestimmungsgemäßem Betrieb emittierender Anlagen dennoch zu Gefahren, erheblichen<br />

Nachteilen oder erheblichen Belästigungen z. B. durch Luftverunreinigungen oder Geräuschen<br />

kommen kann, kommt einem ausreichenden Abstand zwischen Industrie- und <strong>Gewerbegebiet</strong>en<br />

einerseits und Wohngebieten andererseits - unabhängig von der Fernwirkung<br />

aus höheren Quellen emittierter Luftverunreinigungen - in der Bauleitplanung, insbesondere<br />

bei Neuplanungen, besondere Bedeutung zu. Zu diesem Zweck werden in der Anlage 1 des<br />

Abstandserlasses /7/ Schutzabstände festgelegt (Abstandsliste). Zusätzlich werden dem<br />

Abstandserlass ergänzende Hinweise beigefügt; sie betreffen immissionsschutzrelevante<br />

Anlagen, die nicht in die Abstandsliste aufgenommen worden sind (Anhang 2), und Anlagen,<br />

die im Außenbereich errichtet werden sollen (Anhang 3) sowie Anlagen zur elektrischen<br />

Energieweiterleitung oder Nachrichtenübertragung, bei denen Schutzabstände aus Immissionsschutzgründen<br />

festgelegt worden sind (Anhang 4).<br />

Die Abstandsliste ist anzuwenden zur Gewährleistung ausreichender Abstände zwischen<br />

bestimmungsgemäß betriebenen emittierenden Anlagen industrieller, gewerbliche und sonstiger<br />

Art einerseits und den nachfolgend genannten Gebiete andererseits. Sie gilt nach Maßgabe<br />

der folgenden Ausführungen sowohl für die bauplanungsrechtliche Ausweisung von<br />

Industrie- und <strong>Gewerbegebiet</strong>en als auch von reinen und allgemeinen Wohngebieten.<br />

Die sich durch die Abstandsregelung ergebenden Zwischenzonen sind nicht als “von der<br />

Bebauung freizuhaltende Schutzflächen”, z. B. im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB anzusehen;<br />

vielmehr kann innerhalb dieser Abstände eine weniger schutzbedürftige Nutzung als<br />

im Wohngebiet oder eine nicht bzw. nicht wesentlich störende gewerbliche oder vergleichbare<br />

Nutzung vorgesehen werden.<br />

An dieser Stelle wird nochmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Regelabstände der<br />

Abstandsliste als Richtwerte zu verstehen sind, die, sofern die Betriebsarten dem Stand der<br />

Auftraggeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong>; B-Plan „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“<br />

TÜV-Auftrags-Nr.: 911UBP076 Je Seite 12 von 15 Seiten


TÜV NORD Umweltschutz<br />

Technik entsprechen, einen ausreichenden Schutz vor unzumutbaren Beeinträchtigungen<br />

der Bewohner benachbarter Wohngebiete sicherstellen. Sie haben somit praktisch die Funktion<br />

einer “Achtungsgrenze”, d. h.: Wird diese Grenze überschritten, sind Gefahren, erhebliche<br />

Nachteile oder erhebliche Belästigungen der Wohnbevölkerung nicht mehr auszuschließen.<br />

Die festgelegten Abstände laut Anlage 1 des Abstandserlasses berücksichtigen auch die<br />

Schallschutzbelange.<br />

In der Anlage 1 des Abstandserlasses sind Abstandsklassen definiert.<br />

In den ausgewiesenen GE-Gebieten des Bebauungsplanes Nr. 34/11 ist ausschließlich die<br />

Ansiedlung von Gewerbebetriebe der Abstandsklasse VII (Abstände > 100 m) zulässig.<br />

In den als eingeschränktes <strong>Gewerbegebiet</strong> (GEE) ausgewiesenen Baufelder 5 und 6 ist die<br />

Ansiedlung vom im Abstanderlass /7/ ausgewiesenen Gewerbebetrieben nicht zulässig.<br />

Bei Unterschreitung der festgelegten Abstände sind auf jeden Fall Einzelfalluntersuchungen<br />

geboten, die um so leichter durchgeführt werden können, je mehr Informationen, z. B. über<br />

die betriebstypischen Emissionen und dem Stand der Technik entsprechenden Minderungsmaßnahmen,<br />

über die typische Betriebsweise und über die vorherrschende Emissionsart der<br />

in der Abstandsliste jeweils genannten Betriebsart, vorliegen.<br />

6. Zusammenfassung<br />

Vom Ingenieurbüro D. Neuhaus & Partner GmbH wird im Auftrag der <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong> der<br />

Bebauungsplan Nr. 34/11 „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“ aufgestellt. Für den geplanten<br />

Bebauungsplan wurde die TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG mit der Erarbeitung<br />

eines Luftschadstoff- und Geruchsprognosegutachtens beauftragt.<br />

Außerordentliche Schadstoffvorbelastungen durch Verkehr oder Industrie sind entsprechend<br />

der Ortsbesichtigung und sonstiger Informationen nicht vorhanden. In dem B-Plangebiet ist<br />

von einer sehr geringen Luftschadstoff-Vorbelastung auszugehen, wobei alle gesetzlichen<br />

Immissionswerte sicher eingehalten und deutlich unterschritten werden.<br />

Zur Einschätzung der derzeitigen Geruchssituation wurden die vorhandenen Anlagen im B-<br />

Plangebiet und deren näheren Umfeld aufgenommen. Bei den Untersuchungen wurde festgestellt,<br />

dass es nur durch den Betrieb der Neuen Pommerschen Fleisch- und Wurstwaren<br />

GmbH zu Geruchsemissionen mit entsprechenden Auswirkungen im Umfeld kommen kann.<br />

Die Geruchsemissionen der Anlagen der Neuen Pommerschen Fleisch- und Wurstwaren<br />

GmbH wurden unter Berücksichtigung vorliegender eigenen Begutachtungen, Messergebnissen<br />

von Luftschadstoffen und der Ortsbesichtigung einschließlich der Angaben des Betreibers<br />

zur Betriebsweise und der Betriebszeiten konservativ (Maximalwerte) abgeschätzt.<br />

Die Neue Pommerschen Fleisch- und Wurstwaren GmbH betreibt moderne Räucheröfen<br />

nach dem Stand der Technik der Emissionsminderung mit einem Rauchgasumluftsystem.<br />

Die zu erwartenden Geruchsemissionen sind daher nachweislich gering.<br />

Die Geruchs – Belastungen aus dem Betrieb sind in Anlage 4 als Flächenwerte der Überschreitungshäufigkeiten<br />

der Geruchsschwelle in % der Jahresstunden ausgewiesen. Auf<br />

allen angrenzenden Flächen wird das Irrelevanzkriterium der GIRL M-V von I = 0,02 (ent-<br />

Auftraggeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong>; B-Plan „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“<br />

TÜV-Auftrags-Nr.: 911UBP076 Je Seite 13 von 15 Seiten


TÜV NORD Umweltschutz<br />

spricht Geruchsbelastungen von < 2,5 % der Jahresstunden) sicher eingehalten und deutlich<br />

unterschritten. An den Wohnbebauungen wurden keine Geruchsbelastungen ermittelt. Durch<br />

den Betrieb der Neuen Pommerschen Fleisch- und Wurstwaren GmbH kommt es auf den<br />

angrenzenden Flächen des Bebauungsplans Nr. 34/11 zu keinen erheblichen Geruchsbelästigungen.<br />

Hinsichtlich der möglichen Ansiedlungen gibt es noch keine konkreten Festlegungen. Zur<br />

Vermeidung von Beeinträchtigungen der angrenzenden Wohnbebauungen sollten folgende<br />

Festlegungen im B-Planverfahren Berücksichtigung finden:<br />

• Die Ansiedlung von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem BImSchG /4/, entsprechend<br />

des Anhanges der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen<br />

(4. BImSchV /5/) sollte ausgeschlossen werden.<br />

• Die Anwendung des Abstanderlass des Landes Nordrhein-Westfalen „Abstände zwischen<br />

Industrie- bzw. <strong>Gewerbegebiet</strong>en und Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung<br />

und sonstige für den Immissionsschutz bedeutsame Abstände (Abstandserlass)“<br />

sollte mit folgenden Prämissen gewährleistet werden:<br />

� In den GE-Gebieten des Bebauungsplanes Nr. 34/11 sind ausschließlich die<br />

Ansiedlung von Gewerbebetriebe der Abstandsklasse VII (Abstände > 100 m)<br />

zulässig.<br />

� In den ausgewiesenen Baufelder 5 und 6 (eingeschränktes <strong>Gewerbegebiet</strong><br />

(GEE)) ist die Ansiedlung von den im Abstanderlass ausgewiesenen Gewerbebetrieben<br />

nicht zulässig.<br />

Bei Unterschreitung der festgelegten Abstände sind auf jeden Fall Einzelfalluntersuchungen<br />

(Lärm, Luft) geboten.<br />

Zusammenfassend bestehen hinsichtlich der Luftschadstoff- und Geruchsproblematik keine<br />

Bedenken hinsichtlich des Bebauungsplans Nr. 34/11 „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“ der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong>, wobei die Hinweise hinsichtlich geplanter Ansiedlungen Berücksichtigung<br />

finden sollten.<br />

Dipl.-Ing. T. Jennerjahn<br />

Sachverständiger der TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG<br />

Auftraggeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong>; B-Plan „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“<br />

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7. Unterlagen und Literatur<br />

TÜV NORD Umweltschutz<br />

/1/ Vorentwurf der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 34/11 „<strong>Gewerbegebiet</strong><br />

Friedenstraße“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong> einschließlich Planzeichnung A<br />

Quelle Ingenieurbüro D. Neuhaus & Partner GmbH; Stand 24.10.2011<br />

/2/ B e r i c h t über die Durchführung von Emissionsmessungen<br />

Auftraggeber: Neue Pommersche Fleisch - und Wurstwaren GmbH<br />

TÜV NORD Umweltschutz Rostock GmbH & Co. KG; 14.09. 2005<br />

/3/ Richtlinie zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen<br />

(Geruchsimmissions-Richtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern), Stand<br />

15.08.2011<br />

Auslegungshinweise zur Richtlinie zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen<br />

in Mecklenburg-Vorpommern (Geruchsimmissions-Richtlinie – GIRL M-V)<br />

vom 2. November 2006<br />

/4/ Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,<br />

Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-<br />

Immissionsschutzgesetz – BImSchG)<br />

Vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830)<br />

zuletzt geändert am 26. November 2010 durch Artikel 1 des Neunten Gesetzes zur<br />

Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BGBl. I Nr. 60 vom 03.12.2010 S.<br />

1728)<br />

/5/ Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />

(Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV)<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. I Nr. 17 vom<br />

20.03.1997 S. 504)<br />

zuletzt geändert am 26. November 2010 durch Artikel 5 Abs. 2 der Verordnung zur<br />

Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher<br />

Verordnungen (BGBl. I Nr. 59 vom 30.11.2010 S. 1643) 1)<br />

/6/ Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

(Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft -) vom 24. Juli 2002<br />

GMBl. Nr. 25 – 29 S. 511<br />

/7/ Abstände zwischen Industrie- bzw. <strong>Gewerbegebiet</strong>en und Wohngebieten im Rahmen<br />

der Bauleitplanung und sonstige für den Immissionsschutz bedeutsame Abstände<br />

(Abstandserlass)<br />

vom 6. Juni 2007 (MBl.NW. Nr. 29 vom 12.10.2007, S. 659) RdErl. d. Ministeriums<br />

für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />

Auftraggeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong>; B-Plan „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“<br />

TÜV-Auftrags-Nr.: 911UBP076 Je Seite 15 von 15 Seiten


I. Olfaktometrie<br />

TÜV NORD Umweltschutz<br />

Erläuterungen zur Geruchsmessung (Olfaktometrie) und zur<br />

Berechnung der Geruchsimmissionen<br />

Auftraggeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong>; B-Plan „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“<br />

Anlage 1<br />

Die Messung von Geruch wird als Olfaktometrie bezeichnet. Die Olfaktometrie ist<br />

ein sensorisches Messverfahren. Sie setzt die menschliche Nase als "Messgerät"<br />

ein. Mit der Olfaktometrie wird die Geruchsstoffkonzentration für die zu<br />

untersuchende geruchbeladene Abluft ermittelt. Mit Hilfe des Olfaktometers<br />

werden die Verdünnungsfaktoren für die zu untersuchende Abluft bestimmt. Man<br />

ermittelt also, mit wie vielen Teilen geruchsneutraler Luft man einen Teil der<br />

geruchbeladenen Abluft verdünnen muss, damit für das Gemisch gerade die<br />

Geruchsschwelle erreicht wird.<br />

Die Geruchsstoffkonzentration der Abluft einer Quelle wird angegeben in GE/m³<br />

(GE = Geruchseinheit).<br />

Die Geruchseinheiten sind der Kehrwert des Verdünnungsverhältnisses. Das<br />

Verdünnungsverhältnis f lässt sich durch folgende Formel ausdrücken:<br />

mit<br />

f<br />

=<br />

VP<br />

V + V<br />

P VL<br />

V P = Probenvolumen der zu untersuchenden Abluft<br />

V VL = Volumen der Verdünnungsluft<br />

Da die Geruchseinheit als Kehrwert von f definiert ist, kann man schreiben:<br />

GE<br />

=<br />

V + V<br />

VP<br />

P VL<br />

1 V<br />

= +<br />

V<br />

Aus dieser Definition wird deutlich, dass der Geruchsschwelle 1 GE/m³ entspricht.<br />

Werden für eine Quelle z. B. 100 GE/m³ ermittelt, so bedeutet dies, dass 1 Teil der<br />

Abluft mit 99 Teilen geruchsfreier Luft vermischt werden muss, damit das Gemisch<br />

gerade noch riechbar ist (die Geruchsschwelle erreicht ist).<br />

Die Geruchsstoffkonzentrationen sind unabhängig von den einzelnen<br />

Stoffkomponenten des Emittenten. Sie berücksichtigen auch die gegenseitige<br />

Beeinflussung der einzelnen Komponenten.<br />

TÜV-Auftrags-Nr.: 911UBP076 Je Anlage 1, Seite 1 von 4 Seiten<br />

VL<br />

P


TÜV NORD Umweltschutz<br />

II. Messung der Geruchsemissionen<br />

Die Messungen werden mit dem Olfaktometer TO 7 durchgeführt. Die<br />

Probenahme erfolgt mit Hilfe von geruchsfreien Kunststoffbeuteln. Die Auswertung<br />

der Proben findet sofort nach der Probenahme in einem geruchsneutralen Raum<br />

statt. Als Riechprobanden werden geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

unseres Hauses eingesetzt.<br />

Bei der Auswertung wird das so genannte Limitverfahren eingesetzt. Bei diesem<br />

Verfahren wird dem Probanden eine Messreihe angeboten, die von<br />

unterschwelligen Verdünnungsverhältnissen zu überschwelligen<br />

Verdünnungsverhältnissen ansteigt. Zwischen den einzelnen angebotenen<br />

Verdünnungsverhältnissen bzw. Geruchsstoffkonzentrationen liegt der Faktor 2.<br />

Bei jedem Messdurchgang wird dem Probanden zunächst nur die geruchsneutrale,<br />

synthetische Verdünnungsluft zum Riechen angeboten. Zu einem späteren<br />

Zeitpunkt, der dem Probanden nicht bekannt ist, wird die zu untersuchende<br />

geruchbeladene Abluft in dem eingestellten Verdünnungsverhältnis zugemischt.<br />

Der Proband wird dann aufgefordert, mitzuteilen, ob er gegenüber der<br />

Vergleichsluft eine Geruchsänderung wahrgenommen hat. Sie/er gibt also nur das<br />

Urteil "ich rieche" oder "ich rieche nicht" ab. Die Beurteilung der Geruchswahrnehmung,<br />

z.B. angenehm oder unangenehm, wird nicht durchgeführt.<br />

Nach jeder Mitteilung des Probanden, sei sie positiv oder negativ ausgefallen, wird<br />

die nächste Verdünnungsstufe angeboten. Die Messreihe wird nach zwei<br />

aufeinander folgenden positiven Antworten des am ‚schwächsten’ riechenden<br />

Probanden abgebrochen. Der Umschlagspunkt für jeden Probanden liegt zwischen<br />

der letzten negativen und der ersten der beiden aufeinander folgenden positiven<br />

des Probanden.<br />

Als Messwert für diesen Messdurchgang wird das geometrische Mittel der beiden<br />

so ermittelten Geruchsstoffkonzentrationen angesetzt. Das geometrische Mittel ist<br />

der arithmetische Mittelwert der Logarithmen der Geruchsstoffkonzentrationen.<br />

Jeder der eingesetzten Riechprobanden führt mindestens drei solche<br />

Messdurchgänge aus. Auf diese Weise erhält man eine Reihe von logarithmischen<br />

Umschlagspunkten.<br />

Der repräsentative Wert für die Geruchsstoffkonzentration der so ausgewerteten<br />

Probe ist der entlogarithmierte arithmetische Mittelwert der Logarithmen der<br />

Umschlagpunkte. Dieser Wert wird als Z 50 bezeichnet. Probenahme, Auswertung<br />

der Proben, Messgeräte und Verfahrenskenngrößen sind in der DIN EN 13725<br />

beschrieben.<br />

Auftraggeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong>; B-Plan „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“<br />

TÜV-Auftrags-Nr.: 911UBP076 Je Anlage 1, Seite 2 von 4 Seiten


TÜV NORD Umweltschutz<br />

III. Verknüpfung von Olfaktometrie und spezieller Ausbreitungsrechnung<br />

für Geruch<br />

Vorgehensweise<br />

Zur Beurteilung einer Geruchsbelastung müssen umfassende Informationen über<br />

die Geruchsimmissionen vorliegen. Das wesentliche Kriterium zur Beurteilung<br />

einer Geruchsbelastung ist die Dauer der Geruchseinwirkung als Prozentsatz der<br />

Jahresstunden, in denen Geruch am Immissionsort wahrgenommen werden kann.<br />

Solche Informationen lassen sich nur aus der Häufigkeitsverteilung der<br />

Geruchsimmissionen ermitteln. Die Berechnung der Häufigkeitsverteilung ist nur<br />

mit einem speziellen Ausbreitungsmodell für geruchbeladene Abluft möglich.<br />

Ausbreitungsmodell<br />

Das Ausbreitungsmodell, das in der TA Luft zur Berechnung von Gasen und<br />

Stäuben vorgesehen ist, ist ein Lagrange-Partikelmodell. Dieses Modell ist unter<br />

der Bezeichnung AUSTAL2000 verfügbar.<br />

AUSTAL2000 ist ein Modell zur Ausbreitung von Spurenstoffen in der Atmosphäre,<br />

in dem der Transport der Schadstoffe und die turbulente Diffusion durch einen<br />

Zufallsprozess simuliert werden. AUSTAL2000 ist ein Episodenmodell, das den<br />

zeitlichen Verlauf von Stoffkonzentrationen in einem vorgegebenen Rechengebiet<br />

berechnen kann.<br />

Bei einem Lagrange-Partikelmodell erfolgt die Berechnung der Immissionen<br />

vereinfacht dargestellt in folgender Weise: Von jeder Emissionsquelle werden eine<br />

größere Anzahl Partikel freigesetzt. Der Weg dieser Partikel in der Atmosphäre<br />

wird berechnet. Dabei können Einflussfaktoren, die auf die Partikel wirken,<br />

berücksichtigt werden. Solche Faktoren sind z.B. Niederschlag, chemische<br />

Umwandlung, Gewicht. Bei den Berechnungen der ‚Bahnen’ der Teilchen wird die<br />

Windrichtung (das Windfeld) berücksichtigt, die durch<br />

Orographie und Gebäudestrukturen ‚verformt’ sein kann.<br />

Über das Berechnungsgebiet wird ein räumliches Gitter ‚gestülpt’. Die in den<br />

einzelnen Gitterzellen angekommenen Teilchen werden gezählt. Die Anzahl der<br />

Teilchen ist ein Maß für die Verdünnung auf dem Transportweg und damit für die<br />

Immissionskonzentration. Zur Berechnung wird als meteorologische<br />

Eingangsgröße eine Wetterdatenstatistik (Häufigkeitsverteilung von Windrichtung,<br />

Windgeschwindigkeit und Ausbreitungsklasse) benötigt. Diese muss für den<br />

Anlagenstandort repräsentativ sein.<br />

Um die für die Geruchbeurteilung erforderlichen Wahrnehmungshäufigkeiten zu<br />

berechnen, wurde das Modell Austal2000 um ein entsprechendes Modul<br />

(AUSTAL2000G) ergänzt. Das ergänzte Modell wurde am 20.09.2004 in Hannover<br />

vorgestellt und wird als einzig zugelassenes Modell in die GIRL aufgenommen.<br />

Die Berechnungen der Geruchsimmissionen in dem vorliegenden Gutachten<br />

erfolgten mit dem Modell AUSTAL2000G.<br />

Auftraggeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong>; B-Plan „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“<br />

TÜV-Auftrags-Nr.: 911UBP076 Je Anlage 1, Seite 3 von 4 Seiten


Die 'Geruchsstunde'<br />

TÜV NORD Umweltschutz<br />

Die Bewertung der Erheblichkeit einer Geruchsbelästigung (nur eine erhebliche<br />

Belästigung ist eine schädliche Umwelteinwirkung) erfolgt derzeit nur über die<br />

Dauer der Geruchseinwirkungen am Immissionsort. Es werden Schranken gesetzt,<br />

die in Abhängigkeit von Art und Nutzung des betroffenen Gebietes nicht<br />

überschritten werden dürfen. Diese Schranken haben die Dimension 'Prozent der<br />

Jahresstunden', d. h. es wird vorgegeben in wie viel Prozent der Jahresstunden<br />

Gerüche am Immissionsort auftreten dürfen. Für die Betrachtung nach GIRL<br />

werden die Ergebnisse als gerundete relative Häufigkeiten der Geruchsstunde<br />

angegeben.<br />

Darüber hinaus wird festgelegt, dass Stunden mit einem nicht nur<br />

vernachlässigbaren Zeitanteil mit Geruchsimmissionen innerhalb der Stunde bei<br />

der Summation der Geruchszeiten über das Jahr als volle Stunde zu<br />

berücksichtigen sind. Als vernachlässigbarer Zeitanteil werden derzeit Zeitanteile <<br />

10 % (6 min. je Stunde) angesehen.<br />

Sobald der Zeitanteil mit Geruchswahrnehmungen innerhalb einer Stunde<br />

mindestens 6 Minuten beträgt, wird also die volle Stunde bei der Summation der<br />

Zeiten mit Geruchswahrnehmungen über das Jahr berücksichtigt.<br />

Auftraggeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong>; B-Plan „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“<br />

TÜV-Auftrags-Nr.: 911UBP076 Je Anlage 1, Seite 4 von 4 Seiten


TÜV NORD Umweltschutz<br />

Anlage 2 Protokoll der Ausbreitungsrechnung mit dem Programm Austal2000G<br />

2011-11-09 15:18:16 ---------------------------------------------------------<br />

TalServer:C:/Winapps/AustalVw/11UBP/11UBP076/B-Plan <strong>Pasewalk</strong>/Geruch Räuchern/<br />

Ausbreitungsmodell AUSTAL2000, Version 2.5.1-WG-0<br />

Copyright (c) Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau, 2002-2011<br />

Copyright (c) Ing.-Büro Janicke, Überlingen, 1989-2011<br />

Arbeitsverzeichnis: C:/Winapps/AustalVw/11UBP/11UBP076/B-Plan <strong>Pasewalk</strong>/Geruch Räuchern<br />

Erstellungsdatum des Programms: 2011-09-12 15:49:43<br />

Das Programm läuft auf dem Rechner "HRO-W90001".<br />

============================= Beginn der Eingabe ============================<br />

> ti "Geruch Räuchern" 'Projekt-Titel<br />

> ux 33434500 'x-Koordinate des Bezugspunktes<br />

> uy 5929300 'y-Koordinate des Bezugspunktes<br />

> z0 1.00 'Rauhigkeitslänge<br />

> qs 0 'Qualitätsstufe<br />

> az "C:\Winapps\AustalVw\Met-Daten\Zeitreihen\Grünow1995\akterm_gruenow_95.dat" 'AKT-Datei<br />

> dd 50 'Zellengröße (m)<br />

> x0 -450 'x-Koordinate der l.u. Ecke des Gitters<br />

> nx 20 'Anzahl Gitterzellen in X-Richtung<br />

> y0 -197 'y-Koordinate der l.u. Ecke des Gitters<br />

> ny 9 'Anzahl Gitterzellen in Y-Richtung<br />

> xq -130.12 -127.42 -131.33 -89.21<br />

> yq 76.45 76.15 87.31 98.07<br />

> hq 3.00 3.00 1.00 1.00<br />

> aq 0.00 0.00 41.82 36.62<br />

> bq 0.00 0.00 12.38 25.14<br />

> cq 3.00 3.00 0.00 0.00<br />

> wq 0.00 0.00 259.47 260.20<br />

> vq 0.00 0.00 0.00 0.00<br />

> dq 0.00 0.00 0.00 0.00<br />

> qq 0.000 0.000 0.000 0.000<br />

> sq 0.00 0.00 0.00 0.00<br />

> lq 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000<br />

> rq 0.00 0.00 0.00 0.00<br />

> tq 0.00 0.00 0.00 0.00<br />

> odor ? ? ? ?<br />

============================== Ende der Eingabe =============================<br />

Auftraggeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong>; B-Plan „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“<br />

TÜV-Auftrags-Nr.: 911UBP076 Je Anlage 2, Seite 1 von 2 Seiten


TÜV NORD Umweltschutz<br />

Die Höhe hq der Quelle 1 beträgt weniger als 10 m.<br />

Die Höhe hq der Quelle 2 beträgt weniger als 10 m.<br />

Die Höhe hq der Quelle 3 beträgt weniger als 10 m.<br />

Die Höhe hq der Quelle 4 beträgt weniger als 10 m.<br />

Die Zeitreihen-Datei "C:/Winapps/AustalVw/11UBP/11UBP076/B-Plan <strong>Pasewalk</strong>/Geruch Räuchern/zeitreihe.dmna" wird verwendet.<br />

Es wird die Anemometerhöhe ha=33.0 m verwendet.<br />

Die Angabe "az C:\Winapps\AustalVw\Met-Daten\Zeitreihen\Grünow1995\akterm_gruenow_95.dat" wird ignoriert.<br />

=============================================================================<br />

TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "odor"<br />

TMT: 365 Tagesmittel (davon ungültig: 0)<br />

TMT: Datei "C:/Winapps/AustalVw/11UBP/11UBP076/B-Plan <strong>Pasewalk</strong>/Geruch Räuchern/odor-j00z" ausgeschrieben.<br />

TMT: Datei "C:/Winapps/AustalVw/11UBP/11UBP076/B-Plan <strong>Pasewalk</strong>/Geruch Räuchern/odor-j00s" ausgeschrieben.<br />

TMT: Dateien erstellt von TALWRK_2.5.0.<br />

=============================================================================<br />

Auswertung der Ergebnisse:<br />

==========================<br />

DEP: Jahresmittel der Deposition<br />

J00: Jahresmittel der Konzentration/Geruchsstundenhäufigkeit<br />

Tnn: Höchstes Tagesmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen<br />

Snn: Höchstes Stundenmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen<br />

WARNUNG: Eine oder mehrere Quellen sind niedriger als 10 m.<br />

Die im folgenden ausgewiesenen Maximalwerte sind daher<br />

möglicherweise nicht relevant für eine Beurteilung!<br />

=============================================================================<br />

Maximalwert der Geruchsstundenhäufigkeit bei z=1.5 m<br />

=====================================================<br />

ODOR J00 : 15.8 % (+/- 0.1 ) bei x= -125 m, y= 78 m ( 7, 6)<br />

=============================================================================<br />

2011-11-09 15:43:38 AUSTAL2000 beendet.<br />

Auftraggeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong>; B-Plan „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“<br />

TÜV-Auftrags-Nr.: 911UBP076 Je Anlage 2, Seite 2 von 2 Seiten


- Vorentwurf -<br />

Satzung des Bebauungsplanes Nr. 34/11 " <strong>Gewerbegebiet</strong> Friedenstraße" der <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong><br />

lle<br />

B<br />

ne<br />

PB<br />

PB<br />

Planzeichnung (Teil A) M 1:2000<br />

104<br />

6<br />

PB<br />

PB<br />

105<br />

2<br />

Heizleitung<br />

Bauwerk<br />

PB<br />

Sandkasten<br />

PB<br />

PB<br />

107 B<br />

22<br />

107<br />

17<br />

B<br />

105<br />

3<br />

Bauunternehmen<br />

107<br />

14<br />

Rinne Rinne<br />

Bauwerk<br />

Ri<br />

10.00<br />

Aschenbahn<br />

Sportplatz<br />

B<br />

98<br />

Bauunternehmen<br />

7.50<br />

105<br />

4<br />

Weitspr.<br />

Weitspr.<br />

B<br />

PB<br />

101<br />

3<br />

107<br />

18<br />

10.00<br />

*)<br />

Sporthalle<br />

Arnold Zweig PB<br />

*)<br />

Sportplatz<br />

99<br />

GE BF 1<br />

0,8 H = 20 m<br />

a<br />

GE<br />

94<br />

7<br />

*)<br />

69<br />

4<br />

PBEinf.<br />

Weg<br />

1<br />

97<br />

4<br />

B<br />

Hf<br />

4.00<br />

Aschenbahn<br />

5<br />

B<br />

94<br />

6<br />

114<br />

90<br />

XXXXXXXXXX<br />

10.00<br />

107<br />

12<br />

*)<br />

*)<br />

Parkplatz<br />

M<br />

BP<br />

unbefestigt<br />

3<br />

llplatz<br />

98<br />

Neue Pommersche Fleisch- und<br />

Wurstwaren GmbH<br />

*)<br />

Tor<br />

*)<br />

107<br />

21<br />

Sportplatz<br />

*)<br />

*)<br />

Tor<br />

B<br />

MP<br />

St<br />

107 St<br />

St<br />

grau<br />

St grau<br />

rot<br />

20<br />

94 B<br />

5<br />

Hf<br />

Rampe<br />

21.00<br />

Spielplatz<br />

Weg<br />

4.50<br />

Abscheider<br />

Umverlegung Bahnhaltestelle<br />

Weg<br />

MP<br />

Rampe<br />

107<br />

19<br />

97<br />

13<br />

10.00<br />

Heizleitung<br />

Friedenstraße<br />

PB<br />

Weg<br />

BP<br />

B<br />

PB<br />

B<br />

Rampe<br />

PB Parkplatz<br />

PB PB<br />

BP<br />

PB<br />

B<br />

GP<br />

PB PB<br />

B<br />

Hf<br />

B<br />

Hf<br />

MP<br />

Bauwerk<br />

Bauwerk<br />

BP<br />

BP<br />

B<br />

PB<br />

MP<br />

78<br />

Bauwerk<br />

7<br />

Schacht<br />

PB<br />

78<br />

94 18<br />

78<br />

8 1993<br />

B Fleischerei 3<br />

114<br />

106<br />

105<br />

106 11<br />

7<br />

114<br />

unbef.<br />

104<br />

93 B<br />

2<br />

106<br />

10<br />

85<br />

4<br />

unbef.<br />

B<br />

KP<br />

106 PB<br />

15 A<br />

85<br />

PB5<br />

106<br />

8<br />

106<br />

20 PB<br />

106<br />

13<br />

106<br />

B<br />

22<br />

PB<br />

106<br />

BP 106<br />

PB<br />

18 PB106<br />

19<br />

21<br />

PB<br />

PB<br />

52 51 50 49<br />

GE<br />

GE BF 3<br />

0,8 H = 15 m<br />

a<br />

114<br />

6<br />

97<br />

14<br />

10.00<br />

80.00<br />

Paul-Holz-Ring<br />

46<br />

97<br />

16<br />

47<br />

48<br />

GE BF 2<br />

0,8 H = 20 m<br />

g<br />

3<br />

GE<br />

5.00<br />

4.50<br />

5.00<br />

Technik- und Innovationspark (TIP)<br />

97<br />

9<br />

97<br />

6<br />

78<br />

9<br />

107<br />

15<br />

17a 17b<br />

41<br />

40<br />

97<br />

10<br />

85<br />

8<br />

39<br />

106<br />

17<br />

PB<br />

2<br />

97<br />

17<br />

10.00<br />

78<br />

784<br />

20<br />

85<br />

9<br />

10.00<br />

97<br />

19 97<br />

18<br />

106<br />

16<br />

85<br />

6<br />

Bahnverbindung <strong>Pasewalk</strong> - Stettin<br />

10.00 10.00<br />

Wäscherei<br />

78<br />

2184<br />

84 5<br />

4<br />

85<br />

2<br />

13<br />

37<br />

38<br />

97<br />

2<br />

78<br />

2<br />

A<br />

KP<br />

97<br />

11<br />

78<br />

5<br />

10.00<br />

10.00<br />

Rampe<br />

110.50<br />

Kaufhalle<br />

Hf<br />

10.00<br />

106<br />

23<br />

3<br />

GEE<br />

GEE BF 5<br />

0,8 H = 15 m<br />

a<br />

Hf<br />

85<br />

10<br />

5<br />

60<br />

2<br />

78<br />

22<br />

18<br />

60<br />

7<br />

60<br />

9<br />

60<br />

6<br />

60<br />

8<br />

85<br />

11<br />

20<br />

59<br />

84<br />

2<br />

83<br />

86<br />

23 25 27 29<br />

22<br />

84<br />

1<br />

58<br />

82<br />

10.00 2.50<br />

1.00<br />

63<br />

64<br />

3.00<br />

GE<br />

80<br />

WA BF 1<br />

0,4 TH =<br />

ED ,o<br />

B<br />

79<br />

26<br />

4<br />

Gemarkung <strong>Pasewalk</strong><br />

Flur 43<br />

GE BF 4<br />

0,8 H = 20 m<br />

g<br />

WA<br />

79<br />

25<br />

PB<br />

65 66 67<br />

1 69<br />

31 33<br />

57 56 55 54<br />

*)<br />

PB<br />

79<br />

24<br />

67<br />

2<br />

PBB<br />

68<br />

81<br />

81<br />

79<br />

23<br />

79<br />

1<br />

37<br />

PB PB<br />

PB<br />

B<br />

PB<br />

B<br />

53<br />

3.00<br />

RE<br />

*)<br />

RE<br />

70<br />

52 51<br />

Bahngleis<br />

Bahngleis<br />

Kfz- Werkstatt<br />

3.50 18.00 5.30<br />

GEE BF 6<br />

0,8 H = 10 m<br />

g<br />

3.00<br />

71<br />

39<br />

10.00<br />

10.00<br />

41<br />

72<br />

62<br />

1<br />

50<br />

79<br />

27<br />

B<br />

WA BF 2<br />

0,4 TH =<br />

ED ,o<br />

73<br />

B<br />

GEE<br />

49<br />

Nutzung unklar<br />

B<br />

79<br />

34<br />

74<br />

3.00<br />

3.00<br />

83<br />

85<br />

2<br />

79<br />

15<br />

6<br />

75<br />

79<br />

35<br />

*)<br />

76<br />

Gemarkung <strong>Pasewalk</strong><br />

10.00<br />

44<br />

Flur 41<br />

WA BF 3<br />

0,4 TH =<br />

ED ,o<br />

WA<br />

77<br />

51<br />

53<br />

46<br />

79<br />

16<br />

79<br />

28<br />

Königssaal<br />

Zeugen *)<br />

Jehovas<br />

78<br />

WA<br />

79<br />

20<br />

4<br />

Straße<br />

Friedenstraße<br />

P<br />

10.00 10.00<br />

Graben<br />

PB B<br />

GP<br />

45 PB<br />

2<br />

Anlage 3<br />

79<br />

31<br />

79<br />

21<br />

79<br />

30<br />

79<br />

33<br />

79<br />

13<br />

B<br />

106<br />

PB<br />

PB 4<br />

PB<br />

105 VP<br />

RE<br />

Rothenburger Weg

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