Gewerbegebiet Friedensstraße - Stadt Pasewalk
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Luftschadstoff- und Geruchsprognosegutachten<br />
TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG<br />
für den geplanten Bebauungsplan Nr. 34/11<br />
„<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong><br />
TÜV-Auftrags-Nr.: 911UBP076 Je<br />
Auftraggeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong><br />
Bauamt<br />
Hausmannstr. 85<br />
17309 <strong>Pasewalk</strong><br />
Bearbeiter: Dipl.-Ing. Torsten Jennerjahn<br />
Berichtsumfang: 15 Seiten<br />
4 Anlagen (8 Seiten)<br />
Trelleborger Straße 15 • 18107 Rostock • Tel.: 0381/7703-445<br />
Fax.: 0381/7703-450 • e-mail: tjennerjahn@tuev-nord.de<br />
Umweltschut z<br />
TNU/HRO<br />
11.11.2011
Inhaltsverzeichnis<br />
TÜV NORD Umweltschutz<br />
1. Auftrag ......................................................................................................................... 3<br />
2. Satzung des B-Plangebietes Nr. 34/11 „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“ ............. 3<br />
3. Luftschadstoff - Vorbelastung ................................................................................... 5<br />
4. Geruchsemissionen und -immissionen .................................................................... 6<br />
4.1. Angewandte Untersuchungsmethode und Hinweise zur GIRL M-V .......................... 6<br />
4.1.1. Untersuchungsmethode ....................................................................................... 6<br />
4.1.2. Hinweise zur GIRL M-V ....................................................................................... 6<br />
4.2. Geruchsemissionen der Neue Pommerschen Fleisch- und Wurstwaren GmbH ....... 8<br />
4.3. Geruchsimmissionen ................................................................................................ 9<br />
4.3.1. Ausbreitungsrechnung für Gerüche ..................................................................... 9<br />
4.3.2. Berechnungsmodell ............................................................................................. 9<br />
4.3.3. Berechnungsergebnisse der Geruchsbelastung ................................................ 10<br />
4.3.4. Bewertung der Berechnungsergebnisse ............................................................ 10<br />
5. Einschränkungen hinsichtlich geplanter gewerblicher Nutzungen ...................... 11<br />
6. Zusammenfassung ................................................................................................... 13<br />
7. Unterlagen und Literatur .......................................................................................... 15<br />
Anlagenverzeichnis<br />
Anlage 1 Erläuterungen zur Geruchsmessung (Olfaktometrie) und zur Berechnung der<br />
Geruchsimmissionen<br />
Anlage 2 Protokoll der Ausbreitungsrechnungen mit dem Programm Austal2000G für<br />
für den geplante Bebauungsplan Nr. 34/11 „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“<br />
im Umfeld der Neuen Pommerschen Fleisch- und Wurstwaren GmbH<br />
Anlage 3 Vorentwurf – Satzung des Bebauungsplanes Nr. 34/11 „<strong>Gewerbegebiet</strong> Friedensstrasse“<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong><br />
(Quelle Ingenieurbüro D. Neuhaus & Partner GmbH)<br />
Anlage 4 Auszug aus der top. Karte mit den Geruchsbelastungen in % der Jahresstunden<br />
auf den einzelnen Beurteilungsflächen (je 50 x 50 m) im Bebauungsplangebiet<br />
Nr. 34/11 „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong><br />
Auftraggeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong>; B-Plan „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“<br />
TÜV-Auftrags-Nr.: 911UBP076 Je Seite 2 von 15 Seiten
1. Auftrag<br />
TÜV NORD Umweltschutz<br />
Vom Ingenieurbüro D. Neuhaus & Partner GmbH wird im Auftrag der <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong> der<br />
Bebauungsplan Nr. 34/11 „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“ aufgestellt. Derzeitig existiert der<br />
Vorentwurf zur Satzung des Bebauungsplanes /1/. Es handelt sich um ein innerstädtisches<br />
B-Plangebiet in <strong>Pasewalk</strong> Ost mit teilweise vorhandenen gewerblichen und Wohnnutzungen.<br />
Teilweise vorhandene Ruinen aus ehemaligen Nutzungen sollten im Zuge des B-<br />
Planverfahrens zurückgebaut werden. Hinsichtlich der zukünftigen Nutzungen in den ausgewiesenen<br />
<strong>Gewerbegebiet</strong>sflächen (GE) und den eingeschränkten <strong>Gewerbegebiet</strong>sflächen<br />
(GEE) gibt es noch keine konkreten Planungen.<br />
Für den geplanten Bebauungsplan Nr. 34/11 „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“ wurde die<br />
TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG mit der Erarbeitung eines Luftschadstoff- und<br />
Geruchsprognosegutachtens beauftragt.<br />
In dem Gutachten sind insbesondere folgende Sachverhalte zu ermitteln und zu bewerten:<br />
• Einschätzung der Luftschadstoff-Vorbelastung in dem B-Plangebiet unter Berücksichtigung<br />
der Nutzungen vor Ort,<br />
• Ermittlung und Bewertung der vorhandenen Geruchs-Belastungen in dem B-<br />
Plangebiet, insbesondere unter Berücksichtigung der Firma „Neue Pommersche<br />
Fleisch- und Wurstwaren GmbH“,<br />
• Ableitung möglicher Einschränkungen in dem B-Plangebiet aus den vorhandenen<br />
Nutzungen,<br />
• Festlegungen hinsichtlich möglicher Einschränkungen bei den zulässigen Nutzungen<br />
im B-Plangebiet, um mögliche Beeinträchtigungen durch Luftschadstoffe und Gerüche<br />
an den angrenzenden Wohnbebauungen auszuschließen.<br />
Grundlage der Begutachtungen sind u.a. der Vorentwurf zur Satzung des Bebauungsplanes<br />
/1/, vorliegende Informationen zur Betriebsweise der Räucheranlagen der „Neue Pommersche<br />
Fleisch- und Wurstwaren GmbH“ /2/, eine Ortsbesichtigung am 08.11.2011 einschließlich<br />
die hierbei vom Betreiber (Pommersche Fleisch- und Wurstwaren GmbH, Herr Behling)<br />
zur Verfügung gestellten Informationen und Veröffentlichungen des Landesamtes für Umwelt,<br />
Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern Landesamtes für zur Luft-<br />
Vorbelastung.<br />
Die in /../ gestellten Zahlen beziehen sich auf das Kapitel „Unterlagen und Literatur“.<br />
2. Satzung des B-Plangebietes Nr. 34/11 „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“<br />
Vom Ingenieurbüro D. Neuhaus & Partner GmbH wurde uns der Vorentwurf – Begründung<br />
der Satzung des Bebauungsplans Nr. 34/11 „Gewebegebiet <strong>Friedensstraße</strong>“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong><br />
– zur Verfügung gestellt. Die Planzeichnung (Teil A) ist in der Anlage 3 des Gutachtens<br />
beigefügt.<br />
Die nachfolgenden Kurzbeschreibungen wurden der zur Verfügung gestellten Unterlage entnommen.<br />
Auftraggeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong>; B-Plan „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“<br />
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TÜV NORD Umweltschutz<br />
Das Planungsziel besteht in der Reaktivierung der vorhandenen Industriebrache. Städtebauliche<br />
Missstände (Ruinen) sollen damit beseitigt werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
soll vor allem das Planungsziel der Schaffung und Bereitstellung von <strong>Gewerbegebiet</strong>sflächen<br />
erreicht werden.<br />
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 34/11 liegt im Nordosten der <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong>. Es<br />
liegt am Rand des <strong>Stadt</strong>teilgebietes der <strong>Pasewalk</strong>er Oststadt. Das Plangebiet grenzt im Norden<br />
an die Bahnstrecke Neubrandenburg – <strong>Pasewalk</strong> – Stettin. Die südliche Begrenzung<br />
wird durch die Friedenstraße gebildet. Östlich wird das Plangebiet durch einen Graben und<br />
eine Straße sowie durch den Rothenburger Weg begrenzt. Die westliche Begrenzung wird<br />
durch die Flurstücke eines Bauunternehmens und der Neuen Pommerschen Fleisch- und<br />
Wurstwaren GmbH gebildet, die sich jeweils im B-Plangebiet befinden. In ca. 150 m Entfernung<br />
zum Plangebiet liegt die Torgelower Straße.<br />
Im südöstlichen Geltungsbereich befindet sich auch Wohnbebauung, die nördlich der Friedenstraße<br />
liegt.<br />
Für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 34/11 werden zwei Nutzungen ausgewiesen.<br />
Der überwiegende Plangeltungsbereich wird als <strong>Gewerbegebiet</strong> nach § 8 Baunutzungsverordnung<br />
festgesetzt. Der verbleibende Teil im südöstlichen Geltungsbereich wird als allgemeines<br />
Wohngebiet nach § 4 BauNVO ausgewiesen.<br />
Das <strong>Gewerbegebiet</strong> dient vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden<br />
Gewerbebetrieben.<br />
Im <strong>Gewerbegebiet</strong> sind zulässig:<br />
• Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe,<br />
• Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude,<br />
• Anlagen für sportliche Zwecke.<br />
Tankstellen, Vergnügungsstätten, Einzelhandelsbetriebe und Verkaufsstellen von Handwerksbetrieben<br />
und anderen Gewerbebetrieben sind ausgeschlossen.<br />
Bei der Ansiedlung von Gewerbebetrieben sind nur nichtstörende Betriebe und Betriebe oder<br />
Einrichtungen zulässig, die keine oder nur geringe Beeinträchtigungen für die umliegenden<br />
schutzwürdigen Nutzungen nachweisen. Als Pufferzone zur angrenzenden Wohnbebauung<br />
wird für die Baufelder 5 und 6 ein eingeschränktes <strong>Gewerbegebiet</strong> (GEE) festgesetzt. Das<br />
eingeschränkte <strong>Gewerbegebiet</strong> nähert sich der Kategorie eines Mischgebietes.<br />
Die im Plangebiet ansässigen Gewerbebetriebe wie ein Bauunternehmen, die Neue Pommersche<br />
Fleisch- und Wurstwaren GmbH, eine Wäscherei, der Technik- und Innovationspark<br />
(TIP) <strong>Pasewalk</strong>, Kfz-Werkstatt u. a. werden bei der Planaufstellung berücksichtigt und verbleiben<br />
mit ihren Nutzungen innerhalb des Plangeltungsbereiches.<br />
Die Lage der einzelnen Sondergebiete im B-Plangebiet und der vorhandenen Nutzungen<br />
sind aus der Anlage 3 ersichtlich.<br />
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3. Luftschadstoff - Vorbelastung<br />
TÜV NORD Umweltschutz<br />
Die Schadstoffvorbelastungen sind die großräumigen Immissionskonzentrationen im B-<br />
Planbereich. Konkrete Immissionsmessungen liegen für den Bereich in <strong>Pasewalk</strong> nicht vor.<br />
Vom Land Mecklenburg Vorpommern werden insgesamt 9 Messstationen betrieben, dabei<br />
handelt es sich um 4 verkehrsnahe (innerstädtische) und 5 Messstationen im ländlichen<br />
Raum.<br />
Außerordentliche Schadstoffvorbelastungen durch Verkehr oder Industrie sind im B-<br />
Plangebiet entsprechend der Ortsbesichtigung und sonstiger Informationen nicht vorhanden.<br />
Alle Anlagen mit relevanten Luftschadstoffemissionen müssen Emissionserklärungen, zuletzt<br />
für das Jahr 2008, erarbeiten. Von den insgesamt knapp 600 betroffenen Anlagen in Mecklenburg-Vorpommern<br />
befindet sich keine Anlage im näheren Umfeld des B-Plangebietes<br />
(siehe Kartenportal LUNG (http://www.umweltkarten.mv-regierung.de/script/)). Entsprechend<br />
einer Ortsbesichtigung befindet sich ein Asphaltmischwerk ca. 500 m nordöstlich des B-<br />
Plangebietes. Die Luftschadstoffemissionen des Asphaltmischwerkes haben keinen relevanten<br />
Einfluss auf die Luftqualität im B-Plangebiet.<br />
Als vergleichbarer Standort zur Bestimmung der Vorbelastung durch Luftschadstoffe kann<br />
die nächstgelegene ländliche Messstation Löcknitz des Luftmessnetzes des Landes Mecklenburg<br />
Vorpommern herangezogen werden. Die dort gemessenen Vorbelastungswerte sind<br />
für den ländlichen Raum repräsentativ, wobei in dem B-Plangebiet am östlichen Ortsrand<br />
von <strong>Pasewalk</strong> nur geringfügig höhere Luftschadstoffvorbelastungen zu erwarten sind. Die<br />
nächstgelegene Messstation mit städtischem Hintergrund befindet sich weit entfernt in Güstrow<br />
und ist somit für den Anlagenstandort nicht repräsentativ.<br />
Die Auswertung der Messwerte zur Luftgüte des Jahres 2010 ergeben für alle Luftschadstoffe<br />
Immissionskonzentrationen auf niedrigem Niveau. Die gemessenen Luftschadstoffkonzentrationen<br />
liegen deutlich unterhalb der gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte zum Schutz<br />
der menschlichen Gesundheit und zum Schutz der Vegetation. Die Luftgütedaten für Mecklenburg-Vorpommern<br />
werden durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie<br />
(LUNG) bereitgestellt. Aktuelle Informationen über die Luftgüte in Mecklenburg-Vorpommern<br />
werden in umfangreicher Form im Internet unter der folgenden Adresse http://www.lung.mvregierung.de/umwelt/luft/lume.htm<br />
veröffentlicht.<br />
Zusammenfassend ist in dem B-Plangebiet derzeit von einer sehr geringen Luftschadstoff-<br />
Vorbelastung auszugehen, wobei alle gesetzlichen Immissionswerte sicher eingehalten und<br />
deutlich unterschritten werden.<br />
Auftraggeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong>; B-Plan „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“<br />
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TÜV NORD Umweltschutz<br />
4. Geruchsemissionen und -immissionen<br />
4.1. Angewandte Untersuchungsmethode und Hinweise zur GIRL M-V<br />
4.1.1. Untersuchungsmethode<br />
Durch Geruchswahrnehmungen kann es zu erheblichen Geruchsbelästigungen und damit<br />
schädlichen Umwelteinwirkungen kommen. Hinsichtlich der geplanten Anlagen im B-<br />
Plangebiet liegen noch keine Informationen vor, damit sind auch keine Aussagen zu Geruchsemissionen<br />
und deren Auswirkungen möglich.<br />
Zur Einschätzung der derzeitigen Situation wurden die vorhandenen Anlagen im B-Plangebiet<br />
und deren näheren Umfeld aufgenommen. Bei den Untersuchungen wurde festgestellt,<br />
dass es nur durch den Betrieb der Neuen Pommerschen Fleisch- und Wurstwaren GmbH zu<br />
Geruchsemissionen mit entsprechenden Auswirkungen im Umfeld kommen kann, wobei sich<br />
die genannte Firma im B-Plangebiet befinden. Zur Vermeidung von derzeitig nicht völlig auszuschließenden<br />
Konflikten werden die Geruchsauswirkungen ermittelt und bewertet.<br />
In dem Gutachten werden die maximal zu erwartenden Geruchsbelastungen aus den Anlagen<br />
der Neue Pommerschen Fleisch- und Wurstwaren GmbH in dem geplanten Bebauungsplangebiet<br />
Nr. 34/11 „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“ und deren Umgebung ermittelt und<br />
bewertet.<br />
Die Geruchsemissionen wurden unter Berücksichtigung vorliegender eigenen Begutachtungen,<br />
Messergebnissen von Luftschadstoffen und der Ortsbesichtigung einschließlich der<br />
Angaben des Betreibers zur Betriebsweise und der Betriebszeiten konservativ (Maximalwerte)<br />
abgeschätzt.<br />
Mit Hilfe meteorologischer Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) lassen sich auf diese<br />
Weise die Geruchsimmissionen prognostizieren. Die Geruchsbelastungen wurden auf<br />
Grundlage der repräsentativen DWD-Daten der Station Grünow berechnet. Die Daten der<br />
Station Grünow sind für Anlagen im Umfeld des Vorhabenstandortes entsprechend von vorliegenden<br />
Prüfungen des Deutschen Wetterdienstes repräsentativ. Die Anforderungen der<br />
GIRL hinsichtlich des Ausbreitungsmodells werden erfüllt.<br />
Die gewählte Vorgehensweise ist ein im Rahmen der Geruchsbegutachtung vielfach bewährtes<br />
Verfahren.<br />
Damit wird den Anforderungen der Geruchsimmissions-Richtlinie des Landes Mecklenburg-<br />
Vorpommern (GIRL M-V) /3/ entsprochen.<br />
4.1.2. Hinweise zur GIRL M-V<br />
Das vorliegende Gutachten wurde auf der Grundlage der Geruchsimmissions-Richtlinie des<br />
Landes Mecklenburg-Vorpommern /3/ einschließlich der Auslegungshinweise erarbeitet. Die<br />
Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) wurde 1994 vom Länderausschuss für Immissionsschutz<br />
(LAI) herausgegeben und zur Anwendung empfohlen. In allen Bundesländern wurde<br />
die GIRL eingeführt. Im Jahre 2005 wurde die GIRL überarbeitet. Es erfolgte insbesondere<br />
eine Anpassung an die TA Luft 2002 und die Festlegung auf das Programm AUSTAL2000G.<br />
Auftraggeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong>; B-Plan „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“<br />
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TÜV NORD Umweltschutz<br />
Mit der GIRL soll eine Vereinheitlichung bei der Ermittlung und Bewertung von Geruchsbelastungen<br />
erreicht werden.<br />
Im Land Mecklenburg Vorpommern liegt die GIRL in der Fassung vom 15. August 2011 /3/<br />
vor und wird von den Behörden zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen<br />
angewendet.<br />
In dieser Richtlinie wird die Vorgehensweise zur Ermittlung und Bewertung von Geruchsimmissionen<br />
im Rahmen von Genehmigungs- und Überwachungsverfahren beschrieben.<br />
Die Bewertung von Geruchsimmissionen erfolgt grundsätzlich anhand der Geruchs-<br />
Gesamtbelastung. Diese setzt sich aus der Vorbelastung (derzeitige Belastung durch bereits<br />
vorhandene Anlagen) und der Zusatzbelastung (Belastung durch neu zu genehmigende Anlage)<br />
zusammen. Neben der betrachteten Anlage existieren im Umfeld des B-Plangebietes<br />
keine weiteren relevanten Geruchsemissionsquellen.<br />
Die Geruchsimmission wird durch die Kenngröße I beschrieben. Es bedeuten:<br />
IV - Vorbelastung<br />
IZ - Zusatzbelastung<br />
IG - Gesamtbelastung.<br />
In der GIRL M-V wird die Kenngröße IG anhand von Immissions(grenz)werten (IW) bewertet.<br />
Beim Vorhaben entspricht die ermittelte Geruchsbelastung aus der Neuen Pommerschen<br />
Fleisch- und Wurstwaren GmbH gleich der Gesamtbelastung.<br />
Diese Immissionswerte (IW) beschreiben den relativen Anteil von Geruchsstunden pro Jahr.<br />
Ein Immissionswert von 0,10 bedeutet, dass an maximal 10 % der Jahresstunden Gerüche<br />
wahrnehmbar sein dürfen.<br />
Vor diesem Hintergrund wurden folgende Immissionswerte festgelegt.<br />
Tabelle 1: Immissionswerte für verschiedene Nutzungsgebiete<br />
Immissionswerte (Kenngröße der Geruchsbelastung)<br />
Nutzung der Flächen Wohn-/ Mischgebiete Gewerbe-/ Industriegebiete<br />
Gesamtbelastung 0,10 0,15<br />
Grundsätzlich gelten die Immissionswerte (IW) nur für die Bereiche, in denen sich Personen<br />
nicht nur vorübergehend aufhalten. In der Tabelle 1 nicht genannte Gebietsausweisungen<br />
sind nach den Grundsätzen des Planungsrechtes den genannten Kategorien zuzuordnen.<br />
Planerisch nicht ausgewiesene Wasser-, Wald-, Wiesen- und Ackerflächen unterliegen keiner<br />
Beurteilung hinsichtlich des Kriteriums Geruchsbelästigung.<br />
Für die angrenzenden vorhandenen und geplanten gewerblichen Nutzungen ist der Immissi-<br />
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TÜV-Auftrags-Nr.: 911UBP076 Je Seite 7 von 15 Seiten
TÜV NORD Umweltschutz<br />
onswert für <strong>Gewerbegebiet</strong>e und somit die Kenngröße I = 0,15 und für die sonstigen Wohn-<br />
und Mischgebiete ist die Kenngröße I = 0,10 anzuwenden.<br />
Die Geruchsimmissionen werden in der Regel als Kenngrößen für Beurteilungsflächen ermittelt.<br />
Die Beurteilungsflächen sind quadratisch und haben im Allgemeinen eine Seitenlänge<br />
von 250 m. Die Seitenlänge kann bis auf 50 m reduziert werden. Bei den engen räumlichen<br />
Verhältnissen wird eine Seitenlänge von 50 m gewählt.<br />
4.2. Geruchsemissionen der Neue Pommerschen Fleisch- und Wurstwaren GmbH<br />
Eine detaillierte Darstellung und Herleitung der angesetzten Geruchsfrachten der Neuen<br />
Pommerschen Fleisch- und Wurstwaren GmbH für die Ausbreitungsrechnung ist nicht Gegenstand<br />
und Inhalt des Gutachtens. Für alle Quellen wurden hinsichtlich der Geruchsfrachten<br />
und der Betriebszeiten jeweils konservative Werte angesetzt.<br />
Bei Räucheranlagen handelte es sich bis vor einigen Jahren um genehmigungsbedüftige<br />
Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz /4/, daher wurden an der Anlage zuletzt<br />
im Jahre 2005 Emissionsmessungen /2/ von Summe Kohlenstoff (∑ C) durchgeführt.<br />
Beträgt das rückgeführte Abgasvolumen 90 % oder mehr des gesamten Abgasvolumenstroms,<br />
was bei Umluftanlagen der Fall ist, so ist die Räucheranlage entsprechend 4.<br />
BImSchV /5/ von der Genehmigungspflicht nach BImSchG /4/ befreit. Dieser Sachverhalt<br />
trifft auf die Räucheranlagen der Pommerschen Fleisch- und Wurstwaren GmbH zu.<br />
Zu den Emissionen aus Räucheranlagen gehören Kohlenstoffverbindungen in den verbrennbaren<br />
gas- und dampfförmigen organischen Substanzen, z. B. Phenol, Acrolein, Formaldehyd,<br />
polyzyklische Aromaten, sowie kurzkettige organische Säuren, Teerstoffe usw. Je nach<br />
spezifischem Abgasvolumenstrom sind das Rohgasmassenkonzentrationen an Gesamt-Corg.<br />
bis 5.000 mg/m³ möglich.<br />
In der betrachteten Anlage werden 2 Räucherkammern der Firma Ness mit dem CIRCO-<br />
SMOKE-System (Abgasrückführung etc.) betrieben. Bei den letzten Messungen im Jahre<br />
2005 wurden Summe C – Konzentrationen im Abgas von ca. 20 – 40 mg/m³ ermittelt. Entsprechend<br />
der VDI 2595 Blatt 1 – Emissionsminderung Räucheranlagen Lebensmittel (außer<br />
Fisch) – (Stand März 2010) gewährleistet der ausgewiesene Emissionswert für Gesamt-Corg<br />
von 50 mg/m³, dass die Emission der Stoffe nach Klasse I und Klasse II der TA Luft /6/ (Nr.<br />
5.2.5) nicht überschritten wird und dass erfahrungsgemäß keine Geruchsbelästigungen auftreten.<br />
In den Räucherkammern werden sehr unterschiedliche Räucherprogramme mit den<br />
einzelnen Prozessschritten, wie Angleichen, Trocknen, Räuchern, Anlagern, Belüften, Brühen,<br />
Kochen etc. realisiert. Bei den einzelnen Prozessen kommt es zu unterschiedlichen<br />
Geruchsemissionen (Konzentrationen und Volumenströme). In der nachfolgenden Tabelle<br />
werden für die maximalen Betriebszeiten (60 h je Woche) die zu erwartenden durchschnittlichen<br />
Geruchsfrachten ausgewiesen. Die Räucherabgase werden ca. 6,6 m über Flur und<br />
damit ca. 2 m über Dach abgeleitet. Eine freie Abströmung der Abgase ist damit nicht gewährleistet,<br />
somit werden die Quellen als vertikale Linienquellen in einer Höhe von 3 – 6 m<br />
angesetzt.<br />
Neben den Geruchsemissionen aus den Räucheranlagen kommt es aus den relevanten<br />
Produktionsbereichen zu geringen Geruchsemissionen aus der Hallenluft etc. während der<br />
Produktionszeiten.<br />
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TÜV NORD Umweltschutz<br />
Tabelle 2: Angesetzte konservative Geruchsfrachten der Neue Pommerschen Fleisch-<br />
und Wurstwaren GmbH<br />
Nr. Bezeichnung Geruchsfracht<br />
in 10 6 GE/h<br />
Auftraggeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong>; B-Plan „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“<br />
Emissionszeit<br />
R1 Räucheranlage 1 0,3 60 h je Woche; 3.120 h/a<br />
R2 Räucheranlage 2 0,3 60 h je Woche; 3.120 h/a<br />
H1 Diffuse Hallenemissionen Bereich<br />
Räucheröfen<br />
H2 Diffuse Hallenemissionen Produktion/<br />
Küche<br />
0,1 60 h je Woche; 3.120 h/a<br />
0,2 30 h je Woche; 1.560 h/a<br />
Die diffusen Hallenemissionen werden als bodennahe Flächenquellen berücksichtigt, damit<br />
wurden für alle Quellen konservative Ableitbedingungen angesetzt.<br />
4.3. Geruchsimmissionen<br />
Im folgenden Kapitel werden die Ergebnisse der Berechnung der Geruchsimmissionen dargestellt.<br />
4.3.1. Ausbreitungsrechnung für Gerüche<br />
Zur Berechnung der Geruchsimmissionen wird das Ausbreitungsmodell AUSTAL2000G angewendet.<br />
Mit dem Modell wurden die immissionszeitbewerteten Geruchswahrnehmungshäufigkeiten<br />
berechnet, die in den Anlagen 4 als Flächenwerte (je 50 x 50 m) ausgewiesen werden. Das<br />
Rechenlaufprotokoll ist in der Anlage 2 beigefügt. Die Anforderungen der GIRL hinsichtlich<br />
des Ausbreitungsmodells werden erfüllt.<br />
Das Ausbreitungsmodell AUSTAL2000G wurde vom Länderausschuss für Immissionsschutz<br />
(LAI) in der Sitzung am 21./22.09.2004 zur Anwendung empfohlen. Auch in Mecklenburg<br />
Vorpommern ist das Berechnungsmodell AUSTAL2000G mit der GIRL M-V verbindlich eingeführt.<br />
In der Anlage 1 befinden sich Erläuterungen zur Geruchsmessung (Olfaktometrie) und zur<br />
Berechnung der Geruchsimmissionen.<br />
4.3.2. Berechnungsmodell<br />
Die Anwendung des Ausbreitungsmodells erfolgte entsprechend den Vorschriften des Anhangs<br />
3 der TA Luft /6/. Das verwendende Modell AUSTAL2000G wurde vom Ingenieurbüro<br />
Janicke im Auftrag des Umweltbundesamtes Berlin entwickelt. Die Berechnungen wurden<br />
mit der Version 2.5.1-WG-0 des Programms AUSTAL2000G durchgeführt. Als Benutzeroberfläche<br />
für AUSTAL2000G wurde das Programm Austal View (Version 7.2.0 TG) der Firma<br />
ArguSoft GmbH & Co. KG genutzt.<br />
TÜV-Auftrags-Nr.: 911UBP076 Je Seite 9 von 15 Seiten
TÜV NORD Umweltschutz<br />
Im Anhang 3 der TA Luft ist das Verfahren für die Ausbreitungsrechnung für Gase und Stäube<br />
beschrieben. Die Ausbreitungsrechnung ist als Zeitreihenrechnung über jeweils ein Jahr<br />
oder auf der Basis einer mehrjährigen Häufigkeitsverteilung von Ausbreitungssituationen,<br />
unter Verwendung des Partikelmodells der Richtlinie VDI 3945 Blatt 3 (Ausgabe September<br />
2000) und unter Berücksichtigung weiterer Randbedingungen, durchzuführen.<br />
Für das Vorhaben wurde eine Ausbreitungsrechnung auf Basis der Ausbreitungsklassenzeitreihe<br />
der Station Grünow durchgeführt. Diese Winddaten sind geeignet, die Windrichtungs-<br />
und Windgeschwindigkeitsverteilung am Standort zu beschreiben.<br />
Die vom Partikelmodell benötigten meteorologischen Grenzschichtprofile und die hierzu benötigten<br />
Größen<br />
- Windrichtung in Anemometerhöhe<br />
- Monin-Obukhov-Länge<br />
- Mischungsschichthöhe<br />
- Rauhigkeitslänge<br />
- Verdrängungshöhe<br />
wurden gemäß den im Anhang 3 der TA Luft /6/ festgelegten Konventionen bestimmt.<br />
Eine Berücksichtigung der örtlichen Topographie ist entsprechend der TA Luft bei den örtlichen<br />
Verhältnissen mit dem weitgehend ebenen Gelände nicht erforderlich. Bei den Gebäudekonfigurationen<br />
in Verbindung mit den Ableitungshöhen wurde entsprechend Anhang 3<br />
der TA Luft auf eine Berücksichtigung der Gebäudeumströmung bei den Ausbreitungsrechnungen<br />
mit AUSTAL2000 verzichtet.<br />
4.3.3. Berechnungsergebnisse der Geruchsbelastung<br />
Das Protokoll der Ausbreitungsrechnungen ist in Anlage 2 beigefügt.<br />
Die vorhandenen Geruchs – Belastungen aus den maximalen Betrieb der Neuen Pommerschen<br />
Fleisch- und Wurstwaren GmbH sind für das Bebauungsplangebiet Nr. 34/11 „<strong>Gewerbegebiet</strong><br />
<strong>Friedensstraße</strong>“ als Flächenwerte der Überschreitungshäufigkeiten der Geruchsschwelle<br />
in % der Jahresstunden auf den Beurteilungsflächen (je 50 x 50 m) in Anlage 4<br />
ausgewiesen.<br />
Der 10 % - Wert von 1 GE/m³ hat dabei beispielsweise folgende Bedeutung:<br />
Die Geruchsimmissionen betragen 1 GE/m³ an 10 % der Jahresstunden. Die Überschreitungshäufigkeit<br />
von 10 % der Jahresstunden entspricht der Kenngröße von I = 0,10 im Sinne<br />
der GIRL. Die Ergebnisse sind zur Bewertung im Sinne der GIRL auf ganze Prozent zu runden,<br />
d.h. eine Überschreitungshäufigkeit der Geruchsschwelle an 9,7 % der Jahresstunden<br />
entspricht der Kenngröße IG = 0,10.<br />
4.3.4. Bewertung der Berechnungsergebnisse<br />
Nachfolgend werden die ermittelten Geruchsbelastungen unter Berücksichtigung der maximalen<br />
Kapazitäten der Neuen Pommerschen Fleisch- und Wurstwaren GmbH im Bebauungsplangebiet<br />
Nr. 34/11 „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“ bewertet.<br />
Die Neue Pommerschen Fleisch- und Wurstwaren GmbH betreibt moderne Räucheröfen<br />
Auftraggeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong>; B-Plan „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“<br />
TÜV-Auftrags-Nr.: 911UBP076 Je Seite 10 von 15 Seiten
TÜV NORD Umweltschutz<br />
nach dem Stand der Technik der Emissionsminderung mit einem Rauchgasumluftsystem.<br />
Die zu erwartenden Geruchsemissionen sind daher nachweislich gering.<br />
Entsprechend der Anlage 4 sind nur auf dem Anlagengelände der Neue Pommerschen<br />
Fleisch- und Wurstwaren GmbH relevante Geruchs-Belastungen zu erwarten. Die Geruchsbelastungen<br />
aus dem Betrieb der eigenen Anlage unterliegen keiner Bewertung.<br />
Auf den der Neuen Pommerschen Fleisch- und Wurstwaren GmbH direkt angrenzenden<br />
Flächen kommt es nur noch zu sehr geringen Geruchsbelastungen. Auf allen angrenzenden<br />
Flächen wird das Irrelevanzkriterium der GIRL M-V von I = 0,02 (entspricht Geruchsbelastungen<br />
von < 2,5 % der Jahresstunden) sicher eingehalten und deutlich unterschritten.<br />
Nachfolgend werden die ermittelten Geruchsbelastungen mit den Immissionswerten der<br />
GIRL M-V verglichen. Die gültigen Immissionswerte wurden auf Grundlage umfangreicher<br />
Studien und Untersuchungen ermittelt und stellen die durchschnittliche Grenze zu erheblichen<br />
Belästigungen durch Geruchswahrnehmungen dar. Die individuellen Wahrnehmungen<br />
und Bewertungen der konkreten Nutzer weichen häufig von den Immissionswerten ab, d.h.<br />
auch bei Einhaltung der Immissionswerte kommt es teilweise zu erheblichen Beschwerden.<br />
Umgekehrt gibt es teilweise auch bei erheblicher Überschreitung der Immissionswerte keinerlei<br />
Beschwerden etc.<br />
Auf den direkt angrenzenden Flächen sind gewerblichen Nutzungen vorhanden bzw. geplant.<br />
In <strong>Gewerbegebiet</strong>en sind Geruchsbelastungen bis 15 % der Jahresstunden (I = 0,15)<br />
zulässig. Der zulässige Immissionswert wird sicher eingehalten und deutlich unterschritten.<br />
An allen vorhandenen Wohnbebauungen wurden Geruchswahrnehmungshäufigkeiten von<br />
jeweils 0,0 % der Jahresstunden ermittelt, damit sind keine Geruchsbelastungen an den<br />
nächstgelegenen Wohnbebauungen zu erwarten. Der anzuwendende Immissionswert für<br />
Wohnbebauungen liegt bei IW = 0,10 (10 %).<br />
Unter Berücksichtigung der ermittelten Geruchbelastungen kommt es durch den Betrieb der<br />
Neuen Pommerschen Fleisch- und Wurstwaren GmbH auf den angrenzenden Flächen des<br />
Bebauungsplan Nr. 34/11 „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“ zu keinen erheblichen Geruchsbelästigungen<br />
im Sinne der GIRL /5/ und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes /4/. Auf<br />
allen Flächen werden die zulässigen Immissionswerte deutlich unterschritten.<br />
5. Einschränkungen hinsichtlich geplanter gewerblicher Nutzungen<br />
Bei dem „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“ handelt es sich um ein historisches <strong>Gewerbegebiet</strong><br />
mit insbesondere im südöstlichen Bereich unmittelbar angrenzenden Wohnbebauungen,<br />
die sich teilweise auch im B-Plangebiet befinden.<br />
Entsprechend dem Vorentwurf zur Satzung des Bebauungsplanes sind bei der Ansiedlung<br />
von Gewerbebetrieben nur nichtstörende Betriebe und Betriebe oder Einrichtungen zulässig,<br />
die keine oder nur geringe Beeinträchtigungen für die umliegenden schutzwürdigen Nutzungen<br />
nachweisen. Als Pufferzone zur angrenzenden Wohnbebauung wird für die Baufelder 5<br />
und 6 ein eingeschränktes <strong>Gewerbegebiet</strong> (GEE) festgesetzt. Das eingeschränkte <strong>Gewerbegebiet</strong><br />
nähert sich der Kategorie eines Mischgebietes.<br />
Auftraggeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong>; B-Plan „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“<br />
TÜV-Auftrags-Nr.: 911UBP076 Je Seite 11 von 15 Seiten
TÜV NORD Umweltschutz<br />
Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres<br />
Betriebes in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen<br />
oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich<br />
zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, sowie von ortsfesten Abfallentsorgungsanlagen<br />
zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen bedürfen einer Genehmigung nach dem<br />
Bundes-Immissionsschutzgesetz /4/. Genehmigungsbedüftige Anlagen nach dem BImSchG<br />
/4 / sollen daher im Regelfall in ausgewiesenen Industriegebieten bzw. im Außenbereich<br />
(bspw. Tierhaltungsanlagen) errichtet werden. Im „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“ sollte<br />
wegen den dargelegten Sachverhalten die Ansiedlung von genehmigungsbedürftigen Anlagen<br />
nach dem BImSchG, entsprechend des Anhanges der Verordnung über genehmigungsbedürftige<br />
Anlagen (4. BImSchV /5/) ausgeschlossen werden.<br />
Im Zuge von Bauleitplanungen ist die Anwendung von Abstandserlassen sachgerecht. Im<br />
Land Mecklenburg-Vorpommern wird üblicherweise der Abstanderlass des Landes<br />
Nordrhein-Westfalen „Abstände zwischen Industrie- bzw. <strong>Gewerbegebiet</strong>en und Wohngebieten<br />
im Rahmen der Bauleitplanung und sonstige für den Immissionsschutz bedeutsame Abstände<br />
(Abstandserlass)“ /7/ angewendet.<br />
Die Regelungen des Abstandserlass sollte Bestandteil des Bebauungsplanes werden.<br />
Da es trotz dem Stand der Technik entsprechender Maßnahmen zur Emissionsminderung<br />
und bei bestimmungsgemäßem Betrieb emittierender Anlagen dennoch zu Gefahren, erheblichen<br />
Nachteilen oder erheblichen Belästigungen z. B. durch Luftverunreinigungen oder Geräuschen<br />
kommen kann, kommt einem ausreichenden Abstand zwischen Industrie- und <strong>Gewerbegebiet</strong>en<br />
einerseits und Wohngebieten andererseits - unabhängig von der Fernwirkung<br />
aus höheren Quellen emittierter Luftverunreinigungen - in der Bauleitplanung, insbesondere<br />
bei Neuplanungen, besondere Bedeutung zu. Zu diesem Zweck werden in der Anlage 1 des<br />
Abstandserlasses /7/ Schutzabstände festgelegt (Abstandsliste). Zusätzlich werden dem<br />
Abstandserlass ergänzende Hinweise beigefügt; sie betreffen immissionsschutzrelevante<br />
Anlagen, die nicht in die Abstandsliste aufgenommen worden sind (Anhang 2), und Anlagen,<br />
die im Außenbereich errichtet werden sollen (Anhang 3) sowie Anlagen zur elektrischen<br />
Energieweiterleitung oder Nachrichtenübertragung, bei denen Schutzabstände aus Immissionsschutzgründen<br />
festgelegt worden sind (Anhang 4).<br />
Die Abstandsliste ist anzuwenden zur Gewährleistung ausreichender Abstände zwischen<br />
bestimmungsgemäß betriebenen emittierenden Anlagen industrieller, gewerbliche und sonstiger<br />
Art einerseits und den nachfolgend genannten Gebiete andererseits. Sie gilt nach Maßgabe<br />
der folgenden Ausführungen sowohl für die bauplanungsrechtliche Ausweisung von<br />
Industrie- und <strong>Gewerbegebiet</strong>en als auch von reinen und allgemeinen Wohngebieten.<br />
Die sich durch die Abstandsregelung ergebenden Zwischenzonen sind nicht als “von der<br />
Bebauung freizuhaltende Schutzflächen”, z. B. im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB anzusehen;<br />
vielmehr kann innerhalb dieser Abstände eine weniger schutzbedürftige Nutzung als<br />
im Wohngebiet oder eine nicht bzw. nicht wesentlich störende gewerbliche oder vergleichbare<br />
Nutzung vorgesehen werden.<br />
An dieser Stelle wird nochmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Regelabstände der<br />
Abstandsliste als Richtwerte zu verstehen sind, die, sofern die Betriebsarten dem Stand der<br />
Auftraggeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong>; B-Plan „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“<br />
TÜV-Auftrags-Nr.: 911UBP076 Je Seite 12 von 15 Seiten
TÜV NORD Umweltschutz<br />
Technik entsprechen, einen ausreichenden Schutz vor unzumutbaren Beeinträchtigungen<br />
der Bewohner benachbarter Wohngebiete sicherstellen. Sie haben somit praktisch die Funktion<br />
einer “Achtungsgrenze”, d. h.: Wird diese Grenze überschritten, sind Gefahren, erhebliche<br />
Nachteile oder erhebliche Belästigungen der Wohnbevölkerung nicht mehr auszuschließen.<br />
Die festgelegten Abstände laut Anlage 1 des Abstandserlasses berücksichtigen auch die<br />
Schallschutzbelange.<br />
In der Anlage 1 des Abstandserlasses sind Abstandsklassen definiert.<br />
In den ausgewiesenen GE-Gebieten des Bebauungsplanes Nr. 34/11 ist ausschließlich die<br />
Ansiedlung von Gewerbebetriebe der Abstandsklasse VII (Abstände > 100 m) zulässig.<br />
In den als eingeschränktes <strong>Gewerbegebiet</strong> (GEE) ausgewiesenen Baufelder 5 und 6 ist die<br />
Ansiedlung vom im Abstanderlass /7/ ausgewiesenen Gewerbebetrieben nicht zulässig.<br />
Bei Unterschreitung der festgelegten Abstände sind auf jeden Fall Einzelfalluntersuchungen<br />
geboten, die um so leichter durchgeführt werden können, je mehr Informationen, z. B. über<br />
die betriebstypischen Emissionen und dem Stand der Technik entsprechenden Minderungsmaßnahmen,<br />
über die typische Betriebsweise und über die vorherrschende Emissionsart der<br />
in der Abstandsliste jeweils genannten Betriebsart, vorliegen.<br />
6. Zusammenfassung<br />
Vom Ingenieurbüro D. Neuhaus & Partner GmbH wird im Auftrag der <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong> der<br />
Bebauungsplan Nr. 34/11 „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“ aufgestellt. Für den geplanten<br />
Bebauungsplan wurde die TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG mit der Erarbeitung<br />
eines Luftschadstoff- und Geruchsprognosegutachtens beauftragt.<br />
Außerordentliche Schadstoffvorbelastungen durch Verkehr oder Industrie sind entsprechend<br />
der Ortsbesichtigung und sonstiger Informationen nicht vorhanden. In dem B-Plangebiet ist<br />
von einer sehr geringen Luftschadstoff-Vorbelastung auszugehen, wobei alle gesetzlichen<br />
Immissionswerte sicher eingehalten und deutlich unterschritten werden.<br />
Zur Einschätzung der derzeitigen Geruchssituation wurden die vorhandenen Anlagen im B-<br />
Plangebiet und deren näheren Umfeld aufgenommen. Bei den Untersuchungen wurde festgestellt,<br />
dass es nur durch den Betrieb der Neuen Pommerschen Fleisch- und Wurstwaren<br />
GmbH zu Geruchsemissionen mit entsprechenden Auswirkungen im Umfeld kommen kann.<br />
Die Geruchsemissionen der Anlagen der Neuen Pommerschen Fleisch- und Wurstwaren<br />
GmbH wurden unter Berücksichtigung vorliegender eigenen Begutachtungen, Messergebnissen<br />
von Luftschadstoffen und der Ortsbesichtigung einschließlich der Angaben des Betreibers<br />
zur Betriebsweise und der Betriebszeiten konservativ (Maximalwerte) abgeschätzt.<br />
Die Neue Pommerschen Fleisch- und Wurstwaren GmbH betreibt moderne Räucheröfen<br />
nach dem Stand der Technik der Emissionsminderung mit einem Rauchgasumluftsystem.<br />
Die zu erwartenden Geruchsemissionen sind daher nachweislich gering.<br />
Die Geruchs – Belastungen aus dem Betrieb sind in Anlage 4 als Flächenwerte der Überschreitungshäufigkeiten<br />
der Geruchsschwelle in % der Jahresstunden ausgewiesen. Auf<br />
allen angrenzenden Flächen wird das Irrelevanzkriterium der GIRL M-V von I = 0,02 (ent-<br />
Auftraggeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong>; B-Plan „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“<br />
TÜV-Auftrags-Nr.: 911UBP076 Je Seite 13 von 15 Seiten
TÜV NORD Umweltschutz<br />
spricht Geruchsbelastungen von < 2,5 % der Jahresstunden) sicher eingehalten und deutlich<br />
unterschritten. An den Wohnbebauungen wurden keine Geruchsbelastungen ermittelt. Durch<br />
den Betrieb der Neuen Pommerschen Fleisch- und Wurstwaren GmbH kommt es auf den<br />
angrenzenden Flächen des Bebauungsplans Nr. 34/11 zu keinen erheblichen Geruchsbelästigungen.<br />
Hinsichtlich der möglichen Ansiedlungen gibt es noch keine konkreten Festlegungen. Zur<br />
Vermeidung von Beeinträchtigungen der angrenzenden Wohnbebauungen sollten folgende<br />
Festlegungen im B-Planverfahren Berücksichtigung finden:<br />
• Die Ansiedlung von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem BImSchG /4/, entsprechend<br />
des Anhanges der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen<br />
(4. BImSchV /5/) sollte ausgeschlossen werden.<br />
• Die Anwendung des Abstanderlass des Landes Nordrhein-Westfalen „Abstände zwischen<br />
Industrie- bzw. <strong>Gewerbegebiet</strong>en und Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung<br />
und sonstige für den Immissionsschutz bedeutsame Abstände (Abstandserlass)“<br />
sollte mit folgenden Prämissen gewährleistet werden:<br />
� In den GE-Gebieten des Bebauungsplanes Nr. 34/11 sind ausschließlich die<br />
Ansiedlung von Gewerbebetriebe der Abstandsklasse VII (Abstände > 100 m)<br />
zulässig.<br />
� In den ausgewiesenen Baufelder 5 und 6 (eingeschränktes <strong>Gewerbegebiet</strong><br />
(GEE)) ist die Ansiedlung von den im Abstanderlass ausgewiesenen Gewerbebetrieben<br />
nicht zulässig.<br />
Bei Unterschreitung der festgelegten Abstände sind auf jeden Fall Einzelfalluntersuchungen<br />
(Lärm, Luft) geboten.<br />
Zusammenfassend bestehen hinsichtlich der Luftschadstoff- und Geruchsproblematik keine<br />
Bedenken hinsichtlich des Bebauungsplans Nr. 34/11 „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“ der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong>, wobei die Hinweise hinsichtlich geplanter Ansiedlungen Berücksichtigung<br />
finden sollten.<br />
Dipl.-Ing. T. Jennerjahn<br />
Sachverständiger der TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG<br />
Auftraggeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong>; B-Plan „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“<br />
TÜV-Auftrags-Nr.: 911UBP076 Je Seite 14 von 15 Seiten
7. Unterlagen und Literatur<br />
TÜV NORD Umweltschutz<br />
/1/ Vorentwurf der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 34/11 „<strong>Gewerbegebiet</strong><br />
Friedenstraße“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong> einschließlich Planzeichnung A<br />
Quelle Ingenieurbüro D. Neuhaus & Partner GmbH; Stand 24.10.2011<br />
/2/ B e r i c h t über die Durchführung von Emissionsmessungen<br />
Auftraggeber: Neue Pommersche Fleisch - und Wurstwaren GmbH<br />
TÜV NORD Umweltschutz Rostock GmbH & Co. KG; 14.09. 2005<br />
/3/ Richtlinie zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen<br />
(Geruchsimmissions-Richtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern), Stand<br />
15.08.2011<br />
Auslegungshinweise zur Richtlinie zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen<br />
in Mecklenburg-Vorpommern (Geruchsimmissions-Richtlinie – GIRL M-V)<br />
vom 2. November 2006<br />
/4/ Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,<br />
Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-<br />
Immissionsschutzgesetz – BImSchG)<br />
Vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830)<br />
zuletzt geändert am 26. November 2010 durch Artikel 1 des Neunten Gesetzes zur<br />
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BGBl. I Nr. 60 vom 03.12.2010 S.<br />
1728)<br />
/5/ Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />
(Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV)<br />
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. I Nr. 17 vom<br />
20.03.1997 S. 504)<br />
zuletzt geändert am 26. November 2010 durch Artikel 5 Abs. 2 der Verordnung zur<br />
Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher<br />
Verordnungen (BGBl. I Nr. 59 vom 30.11.2010 S. 1643) 1)<br />
/6/ Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />
(Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft -) vom 24. Juli 2002<br />
GMBl. Nr. 25 – 29 S. 511<br />
/7/ Abstände zwischen Industrie- bzw. <strong>Gewerbegebiet</strong>en und Wohngebieten im Rahmen<br />
der Bauleitplanung und sonstige für den Immissionsschutz bedeutsame Abstände<br />
(Abstandserlass)<br />
vom 6. Juni 2007 (MBl.NW. Nr. 29 vom 12.10.2007, S. 659) RdErl. d. Ministeriums<br />
für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />
Auftraggeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong>; B-Plan „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“<br />
TÜV-Auftrags-Nr.: 911UBP076 Je Seite 15 von 15 Seiten
I. Olfaktometrie<br />
TÜV NORD Umweltschutz<br />
Erläuterungen zur Geruchsmessung (Olfaktometrie) und zur<br />
Berechnung der Geruchsimmissionen<br />
Auftraggeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong>; B-Plan „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“<br />
Anlage 1<br />
Die Messung von Geruch wird als Olfaktometrie bezeichnet. Die Olfaktometrie ist<br />
ein sensorisches Messverfahren. Sie setzt die menschliche Nase als "Messgerät"<br />
ein. Mit der Olfaktometrie wird die Geruchsstoffkonzentration für die zu<br />
untersuchende geruchbeladene Abluft ermittelt. Mit Hilfe des Olfaktometers<br />
werden die Verdünnungsfaktoren für die zu untersuchende Abluft bestimmt. Man<br />
ermittelt also, mit wie vielen Teilen geruchsneutraler Luft man einen Teil der<br />
geruchbeladenen Abluft verdünnen muss, damit für das Gemisch gerade die<br />
Geruchsschwelle erreicht wird.<br />
Die Geruchsstoffkonzentration der Abluft einer Quelle wird angegeben in GE/m³<br />
(GE = Geruchseinheit).<br />
Die Geruchseinheiten sind der Kehrwert des Verdünnungsverhältnisses. Das<br />
Verdünnungsverhältnis f lässt sich durch folgende Formel ausdrücken:<br />
mit<br />
f<br />
=<br />
VP<br />
V + V<br />
P VL<br />
V P = Probenvolumen der zu untersuchenden Abluft<br />
V VL = Volumen der Verdünnungsluft<br />
Da die Geruchseinheit als Kehrwert von f definiert ist, kann man schreiben:<br />
GE<br />
=<br />
V + V<br />
VP<br />
P VL<br />
1 V<br />
= +<br />
V<br />
Aus dieser Definition wird deutlich, dass der Geruchsschwelle 1 GE/m³ entspricht.<br />
Werden für eine Quelle z. B. 100 GE/m³ ermittelt, so bedeutet dies, dass 1 Teil der<br />
Abluft mit 99 Teilen geruchsfreier Luft vermischt werden muss, damit das Gemisch<br />
gerade noch riechbar ist (die Geruchsschwelle erreicht ist).<br />
Die Geruchsstoffkonzentrationen sind unabhängig von den einzelnen<br />
Stoffkomponenten des Emittenten. Sie berücksichtigen auch die gegenseitige<br />
Beeinflussung der einzelnen Komponenten.<br />
TÜV-Auftrags-Nr.: 911UBP076 Je Anlage 1, Seite 1 von 4 Seiten<br />
VL<br />
P
TÜV NORD Umweltschutz<br />
II. Messung der Geruchsemissionen<br />
Die Messungen werden mit dem Olfaktometer TO 7 durchgeführt. Die<br />
Probenahme erfolgt mit Hilfe von geruchsfreien Kunststoffbeuteln. Die Auswertung<br />
der Proben findet sofort nach der Probenahme in einem geruchsneutralen Raum<br />
statt. Als Riechprobanden werden geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
unseres Hauses eingesetzt.<br />
Bei der Auswertung wird das so genannte Limitverfahren eingesetzt. Bei diesem<br />
Verfahren wird dem Probanden eine Messreihe angeboten, die von<br />
unterschwelligen Verdünnungsverhältnissen zu überschwelligen<br />
Verdünnungsverhältnissen ansteigt. Zwischen den einzelnen angebotenen<br />
Verdünnungsverhältnissen bzw. Geruchsstoffkonzentrationen liegt der Faktor 2.<br />
Bei jedem Messdurchgang wird dem Probanden zunächst nur die geruchsneutrale,<br />
synthetische Verdünnungsluft zum Riechen angeboten. Zu einem späteren<br />
Zeitpunkt, der dem Probanden nicht bekannt ist, wird die zu untersuchende<br />
geruchbeladene Abluft in dem eingestellten Verdünnungsverhältnis zugemischt.<br />
Der Proband wird dann aufgefordert, mitzuteilen, ob er gegenüber der<br />
Vergleichsluft eine Geruchsänderung wahrgenommen hat. Sie/er gibt also nur das<br />
Urteil "ich rieche" oder "ich rieche nicht" ab. Die Beurteilung der Geruchswahrnehmung,<br />
z.B. angenehm oder unangenehm, wird nicht durchgeführt.<br />
Nach jeder Mitteilung des Probanden, sei sie positiv oder negativ ausgefallen, wird<br />
die nächste Verdünnungsstufe angeboten. Die Messreihe wird nach zwei<br />
aufeinander folgenden positiven Antworten des am ‚schwächsten’ riechenden<br />
Probanden abgebrochen. Der Umschlagspunkt für jeden Probanden liegt zwischen<br />
der letzten negativen und der ersten der beiden aufeinander folgenden positiven<br />
des Probanden.<br />
Als Messwert für diesen Messdurchgang wird das geometrische Mittel der beiden<br />
so ermittelten Geruchsstoffkonzentrationen angesetzt. Das geometrische Mittel ist<br />
der arithmetische Mittelwert der Logarithmen der Geruchsstoffkonzentrationen.<br />
Jeder der eingesetzten Riechprobanden führt mindestens drei solche<br />
Messdurchgänge aus. Auf diese Weise erhält man eine Reihe von logarithmischen<br />
Umschlagspunkten.<br />
Der repräsentative Wert für die Geruchsstoffkonzentration der so ausgewerteten<br />
Probe ist der entlogarithmierte arithmetische Mittelwert der Logarithmen der<br />
Umschlagpunkte. Dieser Wert wird als Z 50 bezeichnet. Probenahme, Auswertung<br />
der Proben, Messgeräte und Verfahrenskenngrößen sind in der DIN EN 13725<br />
beschrieben.<br />
Auftraggeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong>; B-Plan „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“<br />
TÜV-Auftrags-Nr.: 911UBP076 Je Anlage 1, Seite 2 von 4 Seiten
TÜV NORD Umweltschutz<br />
III. Verknüpfung von Olfaktometrie und spezieller Ausbreitungsrechnung<br />
für Geruch<br />
Vorgehensweise<br />
Zur Beurteilung einer Geruchsbelastung müssen umfassende Informationen über<br />
die Geruchsimmissionen vorliegen. Das wesentliche Kriterium zur Beurteilung<br />
einer Geruchsbelastung ist die Dauer der Geruchseinwirkung als Prozentsatz der<br />
Jahresstunden, in denen Geruch am Immissionsort wahrgenommen werden kann.<br />
Solche Informationen lassen sich nur aus der Häufigkeitsverteilung der<br />
Geruchsimmissionen ermitteln. Die Berechnung der Häufigkeitsverteilung ist nur<br />
mit einem speziellen Ausbreitungsmodell für geruchbeladene Abluft möglich.<br />
Ausbreitungsmodell<br />
Das Ausbreitungsmodell, das in der TA Luft zur Berechnung von Gasen und<br />
Stäuben vorgesehen ist, ist ein Lagrange-Partikelmodell. Dieses Modell ist unter<br />
der Bezeichnung AUSTAL2000 verfügbar.<br />
AUSTAL2000 ist ein Modell zur Ausbreitung von Spurenstoffen in der Atmosphäre,<br />
in dem der Transport der Schadstoffe und die turbulente Diffusion durch einen<br />
Zufallsprozess simuliert werden. AUSTAL2000 ist ein Episodenmodell, das den<br />
zeitlichen Verlauf von Stoffkonzentrationen in einem vorgegebenen Rechengebiet<br />
berechnen kann.<br />
Bei einem Lagrange-Partikelmodell erfolgt die Berechnung der Immissionen<br />
vereinfacht dargestellt in folgender Weise: Von jeder Emissionsquelle werden eine<br />
größere Anzahl Partikel freigesetzt. Der Weg dieser Partikel in der Atmosphäre<br />
wird berechnet. Dabei können Einflussfaktoren, die auf die Partikel wirken,<br />
berücksichtigt werden. Solche Faktoren sind z.B. Niederschlag, chemische<br />
Umwandlung, Gewicht. Bei den Berechnungen der ‚Bahnen’ der Teilchen wird die<br />
Windrichtung (das Windfeld) berücksichtigt, die durch<br />
Orographie und Gebäudestrukturen ‚verformt’ sein kann.<br />
Über das Berechnungsgebiet wird ein räumliches Gitter ‚gestülpt’. Die in den<br />
einzelnen Gitterzellen angekommenen Teilchen werden gezählt. Die Anzahl der<br />
Teilchen ist ein Maß für die Verdünnung auf dem Transportweg und damit für die<br />
Immissionskonzentration. Zur Berechnung wird als meteorologische<br />
Eingangsgröße eine Wetterdatenstatistik (Häufigkeitsverteilung von Windrichtung,<br />
Windgeschwindigkeit und Ausbreitungsklasse) benötigt. Diese muss für den<br />
Anlagenstandort repräsentativ sein.<br />
Um die für die Geruchbeurteilung erforderlichen Wahrnehmungshäufigkeiten zu<br />
berechnen, wurde das Modell Austal2000 um ein entsprechendes Modul<br />
(AUSTAL2000G) ergänzt. Das ergänzte Modell wurde am 20.09.2004 in Hannover<br />
vorgestellt und wird als einzig zugelassenes Modell in die GIRL aufgenommen.<br />
Die Berechnungen der Geruchsimmissionen in dem vorliegenden Gutachten<br />
erfolgten mit dem Modell AUSTAL2000G.<br />
Auftraggeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong>; B-Plan „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“<br />
TÜV-Auftrags-Nr.: 911UBP076 Je Anlage 1, Seite 3 von 4 Seiten
Die 'Geruchsstunde'<br />
TÜV NORD Umweltschutz<br />
Die Bewertung der Erheblichkeit einer Geruchsbelästigung (nur eine erhebliche<br />
Belästigung ist eine schädliche Umwelteinwirkung) erfolgt derzeit nur über die<br />
Dauer der Geruchseinwirkungen am Immissionsort. Es werden Schranken gesetzt,<br />
die in Abhängigkeit von Art und Nutzung des betroffenen Gebietes nicht<br />
überschritten werden dürfen. Diese Schranken haben die Dimension 'Prozent der<br />
Jahresstunden', d. h. es wird vorgegeben in wie viel Prozent der Jahresstunden<br />
Gerüche am Immissionsort auftreten dürfen. Für die Betrachtung nach GIRL<br />
werden die Ergebnisse als gerundete relative Häufigkeiten der Geruchsstunde<br />
angegeben.<br />
Darüber hinaus wird festgelegt, dass Stunden mit einem nicht nur<br />
vernachlässigbaren Zeitanteil mit Geruchsimmissionen innerhalb der Stunde bei<br />
der Summation der Geruchszeiten über das Jahr als volle Stunde zu<br />
berücksichtigen sind. Als vernachlässigbarer Zeitanteil werden derzeit Zeitanteile <<br />
10 % (6 min. je Stunde) angesehen.<br />
Sobald der Zeitanteil mit Geruchswahrnehmungen innerhalb einer Stunde<br />
mindestens 6 Minuten beträgt, wird also die volle Stunde bei der Summation der<br />
Zeiten mit Geruchswahrnehmungen über das Jahr berücksichtigt.<br />
Auftraggeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong>; B-Plan „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“<br />
TÜV-Auftrags-Nr.: 911UBP076 Je Anlage 1, Seite 4 von 4 Seiten
TÜV NORD Umweltschutz<br />
Anlage 2 Protokoll der Ausbreitungsrechnung mit dem Programm Austal2000G<br />
2011-11-09 15:18:16 ---------------------------------------------------------<br />
TalServer:C:/Winapps/AustalVw/11UBP/11UBP076/B-Plan <strong>Pasewalk</strong>/Geruch Räuchern/<br />
Ausbreitungsmodell AUSTAL2000, Version 2.5.1-WG-0<br />
Copyright (c) Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau, 2002-2011<br />
Copyright (c) Ing.-Büro Janicke, Überlingen, 1989-2011<br />
Arbeitsverzeichnis: C:/Winapps/AustalVw/11UBP/11UBP076/B-Plan <strong>Pasewalk</strong>/Geruch Räuchern<br />
Erstellungsdatum des Programms: 2011-09-12 15:49:43<br />
Das Programm läuft auf dem Rechner "HRO-W90001".<br />
============================= Beginn der Eingabe ============================<br />
> ti "Geruch Räuchern" 'Projekt-Titel<br />
> ux 33434500 'x-Koordinate des Bezugspunktes<br />
> uy 5929300 'y-Koordinate des Bezugspunktes<br />
> z0 1.00 'Rauhigkeitslänge<br />
> qs 0 'Qualitätsstufe<br />
> az "C:\Winapps\AustalVw\Met-Daten\Zeitreihen\Grünow1995\akterm_gruenow_95.dat" 'AKT-Datei<br />
> dd 50 'Zellengröße (m)<br />
> x0 -450 'x-Koordinate der l.u. Ecke des Gitters<br />
> nx 20 'Anzahl Gitterzellen in X-Richtung<br />
> y0 -197 'y-Koordinate der l.u. Ecke des Gitters<br />
> ny 9 'Anzahl Gitterzellen in Y-Richtung<br />
> xq -130.12 -127.42 -131.33 -89.21<br />
> yq 76.45 76.15 87.31 98.07<br />
> hq 3.00 3.00 1.00 1.00<br />
> aq 0.00 0.00 41.82 36.62<br />
> bq 0.00 0.00 12.38 25.14<br />
> cq 3.00 3.00 0.00 0.00<br />
> wq 0.00 0.00 259.47 260.20<br />
> vq 0.00 0.00 0.00 0.00<br />
> dq 0.00 0.00 0.00 0.00<br />
> qq 0.000 0.000 0.000 0.000<br />
> sq 0.00 0.00 0.00 0.00<br />
> lq 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000<br />
> rq 0.00 0.00 0.00 0.00<br />
> tq 0.00 0.00 0.00 0.00<br />
> odor ? ? ? ?<br />
============================== Ende der Eingabe =============================<br />
Auftraggeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong>; B-Plan „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“<br />
TÜV-Auftrags-Nr.: 911UBP076 Je Anlage 2, Seite 1 von 2 Seiten
TÜV NORD Umweltschutz<br />
Die Höhe hq der Quelle 1 beträgt weniger als 10 m.<br />
Die Höhe hq der Quelle 2 beträgt weniger als 10 m.<br />
Die Höhe hq der Quelle 3 beträgt weniger als 10 m.<br />
Die Höhe hq der Quelle 4 beträgt weniger als 10 m.<br />
Die Zeitreihen-Datei "C:/Winapps/AustalVw/11UBP/11UBP076/B-Plan <strong>Pasewalk</strong>/Geruch Räuchern/zeitreihe.dmna" wird verwendet.<br />
Es wird die Anemometerhöhe ha=33.0 m verwendet.<br />
Die Angabe "az C:\Winapps\AustalVw\Met-Daten\Zeitreihen\Grünow1995\akterm_gruenow_95.dat" wird ignoriert.<br />
=============================================================================<br />
TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "odor"<br />
TMT: 365 Tagesmittel (davon ungültig: 0)<br />
TMT: Datei "C:/Winapps/AustalVw/11UBP/11UBP076/B-Plan <strong>Pasewalk</strong>/Geruch Räuchern/odor-j00z" ausgeschrieben.<br />
TMT: Datei "C:/Winapps/AustalVw/11UBP/11UBP076/B-Plan <strong>Pasewalk</strong>/Geruch Räuchern/odor-j00s" ausgeschrieben.<br />
TMT: Dateien erstellt von TALWRK_2.5.0.<br />
=============================================================================<br />
Auswertung der Ergebnisse:<br />
==========================<br />
DEP: Jahresmittel der Deposition<br />
J00: Jahresmittel der Konzentration/Geruchsstundenhäufigkeit<br />
Tnn: Höchstes Tagesmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen<br />
Snn: Höchstes Stundenmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen<br />
WARNUNG: Eine oder mehrere Quellen sind niedriger als 10 m.<br />
Die im folgenden ausgewiesenen Maximalwerte sind daher<br />
möglicherweise nicht relevant für eine Beurteilung!<br />
=============================================================================<br />
Maximalwert der Geruchsstundenhäufigkeit bei z=1.5 m<br />
=====================================================<br />
ODOR J00 : 15.8 % (+/- 0.1 ) bei x= -125 m, y= 78 m ( 7, 6)<br />
=============================================================================<br />
2011-11-09 15:43:38 AUSTAL2000 beendet.<br />
Auftraggeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong>; B-Plan „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Friedensstraße</strong>“<br />
TÜV-Auftrags-Nr.: 911UBP076 Je Anlage 2, Seite 2 von 2 Seiten
- Vorentwurf -<br />
Satzung des Bebauungsplanes Nr. 34/11 " <strong>Gewerbegebiet</strong> Friedenstraße" der <strong>Stadt</strong> <strong>Pasewalk</strong><br />
lle<br />
B<br />
ne<br />
PB<br />
PB<br />
Planzeichnung (Teil A) M 1:2000<br />
104<br />
6<br />
PB<br />
PB<br />
105<br />
2<br />
Heizleitung<br />
Bauwerk<br />
PB<br />
Sandkasten<br />
PB<br />
PB<br />
107 B<br />
22<br />
107<br />
17<br />
B<br />
105<br />
3<br />
Bauunternehmen<br />
107<br />
14<br />
Rinne Rinne<br />
Bauwerk<br />
Ri<br />
10.00<br />
Aschenbahn<br />
Sportplatz<br />
B<br />
98<br />
Bauunternehmen<br />
7.50<br />
105<br />
4<br />
Weitspr.<br />
Weitspr.<br />
B<br />
PB<br />
101<br />
3<br />
107<br />
18<br />
10.00<br />
*)<br />
Sporthalle<br />
Arnold Zweig PB<br />
*)<br />
Sportplatz<br />
99<br />
GE BF 1<br />
0,8 H = 20 m<br />
a<br />
GE<br />
94<br />
7<br />
*)<br />
69<br />
4<br />
PBEinf.<br />
Weg<br />
1<br />
97<br />
4<br />
B<br />
Hf<br />
4.00<br />
Aschenbahn<br />
5<br />
B<br />
94<br />
6<br />
114<br />
90<br />
XXXXXXXXXX<br />
10.00<br />
107<br />
12<br />
*)<br />
*)<br />
Parkplatz<br />
M<br />
BP<br />
unbefestigt<br />
3<br />
llplatz<br />
98<br />
Neue Pommersche Fleisch- und<br />
Wurstwaren GmbH<br />
*)<br />
Tor<br />
*)<br />
107<br />
21<br />
Sportplatz<br />
*)<br />
*)<br />
Tor<br />
B<br />
MP<br />
St<br />
107 St<br />
St<br />
grau<br />
St grau<br />
rot<br />
20<br />
94 B<br />
5<br />
Hf<br />
Rampe<br />
21.00<br />
Spielplatz<br />
Weg<br />
4.50<br />
Abscheider<br />
Umverlegung Bahnhaltestelle<br />
Weg<br />
MP<br />
Rampe<br />
107<br />
19<br />
97<br />
13<br />
10.00<br />
Heizleitung<br />
Friedenstraße<br />
PB<br />
Weg<br />
BP<br />
B<br />
PB<br />
B<br />
Rampe<br />
PB Parkplatz<br />
PB PB<br />
BP<br />
PB<br />
B<br />
GP<br />
PB PB<br />
B<br />
Hf<br />
B<br />
Hf<br />
MP<br />
Bauwerk<br />
Bauwerk<br />
BP<br />
BP<br />
B<br />
PB<br />
MP<br />
78<br />
Bauwerk<br />
7<br />
Schacht<br />
PB<br />
78<br />
94 18<br />
78<br />
8 1993<br />
B Fleischerei 3<br />
114<br />
106<br />
105<br />
106 11<br />
7<br />
114<br />
unbef.<br />
104<br />
93 B<br />
2<br />
106<br />
10<br />
85<br />
4<br />
unbef.<br />
B<br />
KP<br />
106 PB<br />
15 A<br />
85<br />
PB5<br />
106<br />
8<br />
106<br />
20 PB<br />
106<br />
13<br />
106<br />
B<br />
22<br />
PB<br />
106<br />
BP 106<br />
PB<br />
18 PB106<br />
19<br />
21<br />
PB<br />
PB<br />
52 51 50 49<br />
GE<br />
GE BF 3<br />
0,8 H = 15 m<br />
a<br />
114<br />
6<br />
97<br />
14<br />
10.00<br />
80.00<br />
Paul-Holz-Ring<br />
46<br />
97<br />
16<br />
47<br />
48<br />
GE BF 2<br />
0,8 H = 20 m<br />
g<br />
3<br />
GE<br />
5.00<br />
4.50<br />
5.00<br />
Technik- und Innovationspark (TIP)<br />
97<br />
9<br />
97<br />
6<br />
78<br />
9<br />
107<br />
15<br />
17a 17b<br />
41<br />
40<br />
97<br />
10<br />
85<br />
8<br />
39<br />
106<br />
17<br />
PB<br />
2<br />
97<br />
17<br />
10.00<br />
78<br />
784<br />
20<br />
85<br />
9<br />
10.00<br />
97<br />
19 97<br />
18<br />
106<br />
16<br />
85<br />
6<br />
Bahnverbindung <strong>Pasewalk</strong> - Stettin<br />
10.00 10.00<br />
Wäscherei<br />
78<br />
2184<br />
84 5<br />
4<br />
85<br />
2<br />
13<br />
37<br />
38<br />
97<br />
2<br />
78<br />
2<br />
A<br />
KP<br />
97<br />
11<br />
78<br />
5<br />
10.00<br />
10.00<br />
Rampe<br />
110.50<br />
Kaufhalle<br />
Hf<br />
10.00<br />
106<br />
23<br />
3<br />
GEE<br />
GEE BF 5<br />
0,8 H = 15 m<br />
a<br />
Hf<br />
85<br />
10<br />
5<br />
60<br />
2<br />
78<br />
22<br />
18<br />
60<br />
7<br />
60<br />
9<br />
60<br />
6<br />
60<br />
8<br />
85<br />
11<br />
20<br />
59<br />
84<br />
2<br />
83<br />
86<br />
23 25 27 29<br />
22<br />
84<br />
1<br />
58<br />
82<br />
10.00 2.50<br />
1.00<br />
63<br />
64<br />
3.00<br />
GE<br />
80<br />
WA BF 1<br />
0,4 TH =<br />
ED ,o<br />
B<br />
79<br />
26<br />
4<br />
Gemarkung <strong>Pasewalk</strong><br />
Flur 43<br />
GE BF 4<br />
0,8 H = 20 m<br />
g<br />
WA<br />
79<br />
25<br />
PB<br />
65 66 67<br />
1 69<br />
31 33<br />
57 56 55 54<br />
*)<br />
PB<br />
79<br />
24<br />
67<br />
2<br />
PBB<br />
68<br />
81<br />
81<br />
79<br />
23<br />
79<br />
1<br />
37<br />
PB PB<br />
PB<br />
B<br />
PB<br />
B<br />
53<br />
3.00<br />
RE<br />
*)<br />
RE<br />
70<br />
52 51<br />
Bahngleis<br />
Bahngleis<br />
Kfz- Werkstatt<br />
3.50 18.00 5.30<br />
GEE BF 6<br />
0,8 H = 10 m<br />
g<br />
3.00<br />
71<br />
39<br />
10.00<br />
10.00<br />
41<br />
72<br />
62<br />
1<br />
50<br />
79<br />
27<br />
B<br />
WA BF 2<br />
0,4 TH =<br />
ED ,o<br />
73<br />
B<br />
GEE<br />
49<br />
Nutzung unklar<br />
B<br />
79<br />
34<br />
74<br />
3.00<br />
3.00<br />
83<br />
85<br />
2<br />
79<br />
15<br />
6<br />
75<br />
79<br />
35<br />
*)<br />
76<br />
Gemarkung <strong>Pasewalk</strong><br />
10.00<br />
44<br />
Flur 41<br />
WA BF 3<br />
0,4 TH =<br />
ED ,o<br />
WA<br />
77<br />
51<br />
53<br />
46<br />
79<br />
16<br />
79<br />
28<br />
Königssaal<br />
Zeugen *)<br />
Jehovas<br />
78<br />
WA<br />
79<br />
20<br />
4<br />
Straße<br />
Friedenstraße<br />
P<br />
10.00 10.00<br />
Graben<br />
PB B<br />
GP<br />
45 PB<br />
2<br />
Anlage 3<br />
79<br />
31<br />
79<br />
21<br />
79<br />
30<br />
79<br />
33<br />
79<br />
13<br />
B<br />
106<br />
PB<br />
PB 4<br />
PB<br />
105 VP<br />
RE<br />
Rothenburger Weg