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Bericht Gemeinderatsitzung vom 20.01.2011 - Bernstadt

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Aus der Arbeit des Gemeinderates<br />

Am Donnerstag, <strong>20.01.2011</strong> fand im historischen Saal des Rathauses die erste öffentliche<br />

Sitzung des Gemeinderates im Jahr 2011 statt. Anwesend waren 10 Gemeinderäte und<br />

Bürgermeister Sühring als Vorsitzender sowie Herr Nusser - Geschäftsführer des<br />

Verwaltungsverbandes Langenau (VVL) - und Herr Grandel - Fachbeamter für das<br />

Finanzwesen des VVL. Zur öffentlichen Sitzung konnten 2 Zuhörer sowie ein Vertreter der<br />

örtlichen Presse begrüßt werden.<br />

Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 einschließlich<br />

Investitionsplanung für das Jahr 2011 fortfolgend<br />

Zu Beginn der Haushaltsplanberatungen informiert BM Sühring das Gremium ausführlich<br />

über die allgemeinen gemeindewirtschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre<br />

einschließlich der für das Jahr 2011 zu erwartenden Plandaten anhand einer Präsentation.<br />

Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2011 wurde durch den Finanzausschuss in Sitzung<br />

am 13.01.2011 vorberaten.<br />

Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft<br />

a) Abwicklung Vorjahr<br />

Das Haushaltsjahr 2010 ist noch nicht abgeschlossen. Über den Prognosewerten liegen die<br />

Einnahmen bei der Gewerbesteuer, beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und bei<br />

den Schlüsselzuweisungen. Mehrausgaben sind unter anderem beim Gebäudeunterhalt der<br />

Schule, bei der Kleinkindbetreuung, beim Winterdienst sowie beim Grunderwerb zu<br />

verzeichnen. Insgesamt wird von einem ausgeglichenen Ergebnis 2010 ausgegangen.<br />

b) Laufendes Haushaltsjahr 2011 – Maßnahmen / Ansätze<br />

Rathaus: Für dringende Unterhaltungsmaßnahmen (hauptsächlich weitere Auswechslung von<br />

Fenstern) sind wie im Vorjahr Mittel in Höhe von 15.000 Euro veranschlagt.<br />

Grundschule: Der Zuschussbedarf bei der Grundschule <strong>Bernstadt</strong> wird circa 76.200 Euro<br />

betragen (Vorjahresansatz: 75.374 Euro).<br />

Tageseinrichtungen für Kinder / Förderung von Kindergärten: Der Zuschuss der bürgerlichen<br />

Gemeinde für den kirchlichen Kindergarten wird im Haushaltsjahr 2011 voraussichtlich circa<br />

330.000 Euro betragen. Der Kostenanteil der Gemeinde an der interkommunalen<br />

Kinderkrippe in Neenstetten und der interkommunale Kostenausgleich gemäß § 8a<br />

Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) für die auswärtige Unterbringung von Kindern sind mit<br />

circa 125.000 Euro zu veranschlagen, wobei sich hier noch eine mögliche Reduzierung im<br />

laufenden Jahr ergeben kann.<br />

Insgesamt ergibt sich nach Abzug der Förderung nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG)<br />

in Höhe von 110.400 Euro für die Gemeinde ein Zuschussbedarf bei den Tageseinrichtungen<br />

für Kinder in Höhe von circa 386.897 Euro (Vorjahresansatz: 305.605 Euro).<br />

In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Kleinkinderbetreuung auf der<br />

Grundlage der gesetzlichen Vorgaben in den kommenden Jahren innerhalb des<br />

Verwaltungshaushalts voraussichtlich weitere Bedeutung gewinnen und entsprechende<br />

Haushaltsmittel erfordern wird.


Unterhaltungsaufwand der Gemeindestraßen: Bei den Gemeindestraßen (einschließlich<br />

Gehweg) besteht bereits seit Jahren erheblicher Unterhaltungsbedarf. Im Haushaltsjahr 2011<br />

sind wieder Mittel in Höhe von 8.000 Euro veranschlagt.<br />

Abwasserbeseitigung: Auf Grund einer Anpassung des Entgelts für die Betriebsführung der<br />

Kläranlage und eines gestiegenen Unterhaltungsaufwands für die Betriebseinrichtungen des<br />

Zweckverbands Abwasserklärwerk Mittleres Lonetal ergibt sich ein deutlicher Anstieg der<br />

Betriebskostenumlage des Zweckverbands. So beträgt diese laut Haushaltsplan des Zweckverbands<br />

für die Gemeinde circa 115.250 Euro (Vorjahr: 96.400 Euro).<br />

Bestattungswesen: Die Gebührensätze wurden zuletzt zum 31.01.2009 neu festgesetzt. Bei<br />

Ansatz einer durchschnittlichen Anzahl von Bestattungen kann unter Einbeziehung der<br />

kalkulatorischen Kosten (24.806 Euro) mit einer Kostendeckung von circa 65 % gerechnet<br />

werden. Ohne Berücksichtigung der kalkulatorischen Kosten werden die laufenden<br />

Aufwendungen durch die Gebühren gedeckt.<br />

Riedwiesenhalle: Bei der Riedwiesenhalle entsteht ein relativ hoher Zuschussbedarf in Höhe<br />

von rund 80.000 Euro. Dieser Zuschussbedarf ist abzüglich der Nutzung durch die<br />

Grundschule und die Kindertagesstätte weitgehend als Vereinsförderung anzusehen. Etwa<br />

die Hälfte der veranschlagten Kosten entfallen auf die ausgewiesenen kalkulatorischen<br />

Kosten.<br />

Wasserversorgung: Zum Ausgleich von Mehreinnahmen in Vorjahren wurden die<br />

Wasserverbrauchsgebühren zum 01.04.2006 von 1,58 Euro/m³ auf 1,30 Euro/m³ gesenkt.<br />

Zum 01.04.2009 erfolgte eine weitere Senkung von 1,30 Euro/m³ auf 1,00 Euro/m³. Dem im<br />

Haushaltsjahr 2011 ausgewiesenen Zuschussbedarf stehen noch Mehreinnahmen aus<br />

Vorjahren gegenüber. Angesichts des zukünftigen Unterhaltungs- und Sanierungsaufwandes<br />

ist in den kommenden Jahren mit einem Anstieg der Wasserverbrauchsgebühren zu<br />

rechnen.<br />

Gemeindewald: Beim Gemeindewald wird nach dem Bewirtschaftungsplan 2011 bei einer<br />

Nutzung von 390 Festmetern mit einem Überschuss von circa 6.350 Euro gerechnet.<br />

Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer: Die Hebesätze für die Grundsteuer und die<br />

Gewerbesteuer bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.<br />

Gewerbesteuer: Nach den derzeit vorliegenden Messbeträgen für die<br />

Vorauszahlungsveranlagung können die Gewerbesteuereinnahmen 2011 mit 130.000 Euro<br />

veranschlagt werden (Vorjahresansatz: 100.000 Euro). Hier zeichnet sich ein positiver Trend<br />

im Zusammenhang mit Entwicklung der konjunkturellen Gesamtlage ab. Bei der erwarteten<br />

Gewerbesteuer errechnet sich eine Gewerbesteuerumlage in Höhe von circa 27.000 Euro.<br />

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer: Für das Jahr 2011 wird der Gemeindeanteil an<br />

der Einkommensteuer nach der November-Steuerschätzung 2010 für die Kommunen auf 3,9<br />

Milliarden Euro geschätzt. Im Haushaltserlass des Innenministeriums und des<br />

Finanzministeriums für das Jahr 2011 <strong>vom</strong> 09.06.2010 wurde noch von einem Aufkommen in<br />

Höhe von 3,65 Milliarden Euro ausgegangen. Der nunmehr prognostizierte Betrag von 3,9<br />

Milliarden Euro bedeutet eine Verbesserung gegenüber dem Vorjahresansatz um circa 8,3<br />

%.<br />

Insgesamt ist für die Gemeinde <strong>Bernstadt</strong> mit einem Betrag in Höhe von circa 743.000 Euro<br />

zu rechnen (Vorjahresansatz: 686.000 Euro).<br />

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer: Zum Ausgleich der durch die Abschaffung der<br />

Gewerbekapitalsteuer entstandenen Mindereinnahmen erhalten die Gemeinden seit 1998


einen Anteil an den Umsatzsteuereinnahmen. Im Jahr 2011 erhält die Gemeinde rund<br />

14.600 Euro<br />

Schüsselzuweisungen des Landes: Die Schlüsselzuweisungen einschließlich<br />

Investitionspauschale können aus heutiger Sicht bei den vorliegenden Daten und<br />

Prognosewerten mit nur 634.000 Euro angesetzt werden (Vorjahresansatz: 695.000 Euro).<br />

Familienleistungsausgleich: Der Anteil der Gemeinde <strong>Bernstadt</strong> wird circa 72.000 Euro<br />

betragen.<br />

Finanzausgleichs- und Kreisumlage: Die für die Berechnung der Finanzausgleichs- und<br />

Kreisumlage maßgebliche Bemessungsgrundlage (Steuerkraftsumme) liegt um 90.564 Euro<br />

unter dem im Vorjahr maßgeblichen Betrag. Hieraus ergeben sich für das Jahr 2011<br />

Reduzierungen bei der Finanzausgleichs- und Kreisumlage.<br />

Bei einem Umlagesatz von 22,10 % errechnet sich eine Finanzausgleichsumlage in Höhe<br />

von 367.000 Euro (Vorjahresansatz: 387.000 Euro). Bei der Kreisumlage errechnet sich bei<br />

einem gegenüber dem Vorjahr unveränderten Umlagesatz von 26,5 Prozentpunkten eine<br />

Reduzierung um circa 24.000 Euro. Die Kreisumlage 2011 beträgt 440.050 Euro (Vorjahr:<br />

464.050 Euro).<br />

Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt: Der Rückgang der<br />

Schlüsselzuweisungen um circa 61.000 Euro kann durch die Reduzierung der<br />

Finanzausgleichs- und Kreisumlage (circa 44.000 Euro) nicht vollständig ausgeglichen<br />

werden. Allerdings führen die erwarteten Verbesserungen beim Gemeindeanteil an der<br />

Einkommensteuer und bei der Gewerbesteuer dazu, dass der Überschuss im<br />

Haushaltsabschnitt 9000 (Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen) um<br />

circa 75.000 Euro über dem Vorjahresansatz liegt.<br />

Leider führen die Verbesserungen im Haushaltsabschnitt 9000 nicht zu einer ebensolchen<br />

Verbesserung der Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt.<br />

Insbesondere der erhöhte Aufwand für Kindergarten und Kinderkrippe führt dazu, dass sich<br />

nur eine Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt in Höhe von<br />

6.348 Euro ergibt (Vorjahresansatz: 584 Euro)<br />

Schuldenstand: Der Schuldenstand der Gemeinde <strong>Bernstadt</strong> wird Ende 2011 bei einer<br />

Neuverschuldung von 100.000 Euro voraussichtlich rund 360 Euro je Einwohner betragen.<br />

c) Ausblick<br />

Auch im Jahr 2012 wird sich nur eine geringe Zuführung des Verwaltungshaushalts an den<br />

Vermögenshaushalt ergeben. Erst ab dem Jahr 2013 kann mit einem relativ geringen<br />

Anstieg der Zuführung und der Nettoinvestitionsrate gerechnet werden.<br />

Auswirkungen auf die Zuführungsraten der kommenden Jahre ergeben sich unter anderem<br />

aus folgenden Entwicklungen und Anforderungen:<br />

– Weiterentwicklung Bildung und Betreuung<br />

Die politisch gewünschte und gewollte Weiterentwicklung im Bereich Bildung und<br />

Betreuung erfordert in den kommenden Jahren erhebliche Aufwendungen. In<br />

welchem Umfang die Kommunen auf Dauer belastet werden können, lässt sich<br />

derzeit noch nicht konkret abschätzen.<br />

– Überprüfung Kanalnetz<br />

Entsprechend der Eigenkontrollverordnung ist eine komplette Überprüfung des<br />

Kanalnetzes erforderlich. Der Auftrag hierzu wird voraussichtlich im Rahmen einer


Sammelausschreibung für das gesamte Verbandsgebiet im Jahr 2012 erfolgen.<br />

Neben den Kosten der Überprüfung ist vermutlich mit anschließenden Kosten für<br />

erforderliche Sanierungen zu rechnen.<br />

– Erforderliche wasserrechtliche Erlaubnisse<br />

Im gesamten Verbandsgebiet werden die 2011 auslaufenden Erlaubnisse für die<br />

Kläranlagen und die Regenüberlaufbecken wahrscheinlich nochmals bis 2017<br />

verlängert. Bis dahin sind die notwendigen Verfahren zur Beantragung der<br />

erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnisse rechtzeitig einzuleiten. Die hierzu<br />

notwendigen Planungsarbeiten müssen aus heutiger Sicht voraussichtlich im Jahr<br />

2015 begonnen werden. Die Planungskosten für die vier Kläranlagen der<br />

Umlandgemeinden (einschließlich Regenwasserbehandlungsanlagen) werden die<br />

Haushalte entsprechend belasten.<br />

Sofern sich die Einnahmen und Ausgaben im Übrigen entsprechend den<br />

Orientierungsdaten entwickeln, wird die Gemeinde ihre Aufgaben bei zeitlicher Streckung<br />

durchführen können. Für größere Vorhaben ist sie auf Zuschüsse aus dem<br />

Ausgleichstock sowie Landesbeihilfen angewiesen.<br />

Trotz der sich positiv abzeichnenden allgemeinen Entwicklung steht lediglich eine<br />

Investitionsrate in Höhe von 6.348 € zur Verfügung. Diese deckt nicht den Zins- und<br />

Tilgungsaufwand, sodass faktisch keine Ertragskraft des Verwaltungshaushaltes für<br />

Investitionen vorhanden ist. Umfangreiche Investitionen können somit nicht ohne<br />

Zuschüsse oder Drittmittel finanziert werden.<br />

Maßnahmen und Investitionen 2011<br />

a) Parkplätze und Hofgestaltung Feuerwehrgerätehaus 20.000 €<br />

b) Nordwestumfahrung <strong>Bernstadt</strong> im Zuge der K 7303 40.000 €<br />

c) Kapitalumlage an den Zweckverband Abwasserklärwerk Mittleres<br />

Lonetal für die Sanierung der Steuerungstechnik<br />

45.300 €<br />

d) Innerörtlicher Breitbandausbau (KVZ-Kollokation) 134.000 €<br />

Für diese Maßnahme wurde eine Investitionshilfe aus dem<br />

Ausgleichstock in Höhe von 75.000 Euro beantragt.<br />

e) Tilung von Krediten 58.000 €<br />

Grundsätzlich ist auf Basis der vorliegenden Finanzdaten eine ausgabenkritische<br />

Haushaltspolitik mit Blick auf bereits verabschiedeten und begonnenen Großprojekte<br />

(Bebauungsplan Nordwestspange/GE Herdgasse, 3. BA., Umbau und Sanierung des Fw.-<br />

Gerätehauses, Ausbau Breitbandanbindung etc.) zwingend fortzuführen.<br />

Innerhalb des Gremiums herrscht Konsens darüber, dass grundsätzlich alle zukünftigen<br />

Ausgaben weiterhin unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit kritisch zu prüfen und weitere<br />

Einsparungspotentiale zeitnah umzusetzen sind.<br />

Die Haushaltssatzung für das Jahr 2011 und die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre<br />

2012 bis 2014 wurden durch den Gemeinderat mit einer Enthaltung und einer Gegenstimme<br />

verabschiedet.


Anwendung Duales System innerhalb der Gemeinde <strong>Bernstadt</strong> / Erfassung der<br />

Leichtstoffverpackungen ab dem Jahr 2012<br />

- Beibehaltung Recyclinghof / Einführung gelber Sack<br />

Der aktuelle Vertrag der Duales System Deutschland GmbH (DSD) mit der ARGE Alb-<br />

Donau-Kreis Recycling über die Erfassung von Leichtstoffverpackungen (LVP) - Erfassung<br />

über den „Gelben Sack“ oder "Recyclinghof" - läuft am 31.12.2011 aus.<br />

Von Seiten des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis wurde den Gemeinden des Alb-Donau-<br />

Kreises mitgeteilt, dass die Erfassung der LVP für den Zeitraum 2012-2014 durch die<br />

Landbell AG zeitnah ausgeschrieben wird und in diesem Zusammenhang in Vorbereitung<br />

der Ausschreibungskriterien von Seiten der Gemeinden mitzuteilen ist, inwieweit eine<br />

Änderung in den vorhanden Erfassungssystemen - Erfassung über Recyclinghof<br />

(Bringsystem) oder Holsystem ("Gelber Sack") - gewünscht wird. Die Mitteilung bezüglich<br />

gewünschter Änderungen in der Erfassungsstruktur hat an das Landratsamt bis zum<br />

31.01.2011 zu erfolgen.<br />

Die Erfassung der LVP innerhalb der Gemeinde <strong>Bernstadt</strong> erfolgt mittels Bringsystem.<br />

Hierfür und für die Sammlung weiterer recyclingfähige Materialien sowie für die Erfassung<br />

von Reisig und Häckselmaterial unterhält die Gemeinde <strong>Bernstadt</strong> im Gewerbegebiet<br />

Herdgasse einen zentralen Recyclinghof.<br />

Der Recyclinghof wurde im Jahr 2007 innerhalb des Gewerbegebiets mit einem<br />

Kostenaufwand von rund 75.000,- € für die zentrale Erfassung von recyclingfähigen Material<br />

neu angelegt.<br />

Für die Mitbenutzung des örtlichen Recyclinghofes leistet die DSD ein Entgelt, welches den<br />

Aufwand für die Kosten der getrennten Erfassung von Verkaufsverpackungen auf den<br />

stationären Recyclinghöfen entschädigt. Für das Jahr 2010 betrug der auf die Gemeinde<br />

<strong>Bernstadt</strong> entfallende Betrag 8.168,34 Euro. Für die Betreibung und Unterhaltung des<br />

Recyclinghofes sind jährlich Gesamtkosten in Höhe von rund 13.680- € (Personalkosten:<br />

rund 6.100,- €/p.a.; Abschreibungskosten einschl. Verzinsung: 7.580,- €/p.a.) anzusetzen.<br />

Im Falle der Umstellung der Erfassung der LVP durch Einführung des "Gelben Sacks" entfällt<br />

das Mitbenutzungsentgelt für die Bereitstellung und Unterhaltung des stationären Recyclinghofes<br />

ersatzlos.<br />

Gegenwärtig ist der Recyclinghof an 2 Wochentagen (Mittwoch und Samstag) für insgesamt<br />

2,5 Std. geöffnet. Außerhalb der Öffnungszeiten dient der Recyclinghof zur zentralen<br />

Erfassung und Andienung von Grünschnitt und Häckselgut.<br />

Der Sachverhalt wurde innerhalb des Gemeinderates im Zusammenhang mit einer<br />

möglichen Umstellung des Erfassungssystems und der weiteren Unterhaltung des<br />

Recyclinghofes beraten und eine mögliche Einführung des "Gelben Sacks" unter Abwägung<br />

der unterschiedlichen Kriterien (Bürgerservice, Wirtschaftlichkeit, ortspezifische Strukturen,<br />

Entwicklung Erfassungssysteme nach 2014 etc.) intensiv diskutiert. Im Ergebnis sprach sich<br />

die Mehrheit des Gemeinderates für die Beibehaltung des bisherigen Erfassungssystems<br />

(Recyclinghof) aus.<br />

Die Erfassung der LVP innerhalb der Gemeinde <strong>Bernstadt</strong> erfolgt bis 2014 somit weiterhin<br />

über den örtlichen Recyclinghof.<br />

18. Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Verwaltungsverbandes Langenau


Der Verwaltungsverband Langenau wird nach der Beschlussfassung des Verwatungsrats<br />

<strong>vom</strong> 13.10.2011 eine 18. Fortschreibung des Flächennutzungsplans durchführen.<br />

Im Zug des Verfahrens ist durch die Gemeinden des Verwaltungsverbandes Langenau (VVL)<br />

auf der jeweiligen örtlicher Ebene zu prüfen, ob gemeindespezifische Flächenausweisungen<br />

bzw. -änderungen beantragt werden sollen.<br />

Von Seiten des VVL wurden im Zuge der 18. Fortschreibung des Flächennutzungsplans<br />

geringfügige grafische Anpassungen des Planwerkes im Zusammenhang mit der Lage der<br />

Nordwestspange - K 7303 - und der Erweiterung des Gewerbegebietes Herdgasse 3. BA.<br />

eingearbeitet. Die Änderungen wurden durch das Gremium zustimmend zur Kenntnis<br />

genommen.<br />

Die Gemeinde <strong>Bernstadt</strong> verfügt auf Grundlage des aktuellen Flächennutzungsplans über<br />

ausreichende Entwicklungsmöglichkeiten für Wohn- und Gewerbeflächen durch das<br />

Baugebiet "Lange Wiese" und das Gewerbegebiet "Herdgasse 3. Bauabschnitt", sodass<br />

mittelfristig keine Erforderlichkeit für die Ausweisung weiterer Flächen im Rahmen der<br />

Fortschreibung des Flächennutzungsplans gesehen wird.<br />

Entsprechend verabschiedete das Gremium einstimmig den Beschluss seitens der<br />

Gemeinde <strong>Bernstadt</strong> im Zuge der 18. Fortschreibung des Flächennutzungsplans des<br />

Verwaltungsverbandes Langenau keinen zusätzlichen örtlichen Flächenbedarf zu<br />

beantragen.<br />

Eingang und Annahme von Spendenmitteln<br />

Die nachfolgenden Spenden wurden durch Beschlussfassung des Gemeinderates<br />

entsprechend der rechtlichen Vorgaben vereinnahmt:<br />

Spender: Betrag in €: Zweckbestimmung<br />

Firma Klaus Hörz GmbH & Co.KG<br />

- Spendeneingang 22.12.2010<br />

Besucher Krippenausstellung<br />

- Spendeneingang 10.01.2011<br />

200,00<br />

466,00<br />

100,00 € Gesangverein<br />

100,00 € Freiwillige Feuerwehr<br />

ARGE Kunst und Kultur im Schloss<br />

Die Gemeindeverwaltung bedankt sich im Namen der Bürgerinnen und Bürger bei den<br />

Spendern für die entsprechenden Zuwendungen an die Gemeinde <strong>Bernstadt</strong>.

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