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Abfallentsorgung - Informationen zur sicheren Entsorgung von ...

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8.5 Frühere Einteilung der Abfälle in die Kategorien A bis E<br />

Die nachfolgende Zuordnung in die Abfallgruppen A bis E ist formal gesehen<br />

aufgrund europäischer Vorgaben entfallen. Sie wurde durch andere, genauere<br />

Bezeichnungen nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (s. Kapitel 2.3)<br />

ersetzt; jedoch kann sie aus Praktikabilitätsgründen für den internen Gebrauch<br />

innerhalb der Einrichtungen weiter genutzt werden, spätestens bei der Übergabe<br />

an den Entsorger sind aber die europaweit einheitlichen Abfallbezeichnungen<br />

vorgeschrieben.<br />

A-Abfälle<br />

Hierbei handelt es sich um Abfälle, an deren <strong>Entsorgung</strong> aus infektionspräventiver<br />

und umwelthygienischer Sicht keine besonderen Anforderungen zu stellen<br />

sind (z.B. Hausmüll und hausmüllähnliche Abfälle wie Zeitungen, Papier-,<br />

Kunststoff- und Glasabfälle, desinfizierte Abfälle der Gruppe C, Verpackungsmaterial<br />

und Kartonagen, Küchen- und Kantinenabfälle).<br />

B-Abfälle<br />

Dies sind Abfälle, an die (zum Schutz <strong>von</strong> Patienten mit einer verminderten<br />

Immunabwehr) aus infektionspräventiver Sicht innerhalb der Einrichtungen<br />

besondere Anforderungen zu stellen sind (z.B. mit Blut, Sekreten und Exkreten<br />

behaftete Abfälle wie Wundverbände, Gipsverbände, Einwegwäsche,<br />

Stuhlwindeln und Einwegartikel einschließlich Spritzen, Kanülen, Skalpelle).<br />

C-Abfälle<br />

An diese Abfälle sind aus infektionspräventiver Sicht innerhalb und außerhalb<br />

der Einrichtungen des Gesundheitsdienstes besondere Anforderungen zu stellen.<br />

Es handelt sich i.d.R. um infektiöse, ansteckungsgefährliche oder stark<br />

ansteckungsgefährliche Abfälle, die nach § 17 Infektionsschutzgesetz behandelt<br />

werden müssen. Auch mikrobiologische Kulturen, die in Instituten für<br />

Hygiene, Mikrobiologie und Virologie sowie in der Labormedizin und in<br />

Arztpraxen mit entsprechender Tätigkeit anfallen, zählen dazu. Werden diese<br />

thermisch desinfiziert, so können sie als A-Abfälle zusammen mit dem Hausmüll<br />

entsorgt werden.<br />

D-Abfälle<br />

Hierzu zählen alle Abfälle, an deren <strong>Entsorgung</strong> aus umwelthygienischer Sicht<br />

inner- und außerhalb der Einrichtungen des Gesundheitsdienstes besondere<br />

Anforderungen zu stellen sind. Aus abfallrechtlicher Sicht sind D-Abfälle als<br />

gefährliche Abfälle („Sonderabfälle“ oder „besonders überwachungsbedürftige<br />

Abfälle“) einzustufen. Zu den aus umwelthygienischer Sicht gefährlichen<br />

Abfällen gehören u.a. Chemikalienabfälle, Zytostatikaabfälle, schwermetallhaltige<br />

Abfälle wie Batterien, Leuchtstoffröhren und Quecksilber.<br />

74 8 Anhang

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