Abfallentsorgung - Informationen zur sicheren Entsorgung von ...
Abfallentsorgung - Informationen zur sicheren Entsorgung von ...
Abfallentsorgung - Informationen zur sicheren Entsorgung von ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Musterkrankenhaus<br />
Musterstraße 1<br />
12345 Musterdorf<br />
8.2 Bestellungsurkunde zum Betriebsbeauftragten für Abfall<br />
Bestellungsurkunde<br />
Die Geschäftsleitung bestellt Herrn/Frau ............................ mit Wirkung vom ....................... <strong>zur</strong> beauftragten Person.<br />
1. Die Bestellung gilt als Betriebsbeauftragte(r) für Abfall nach §§ 54 und 55 KrW-/AbfG. (Im Falle einer freiwilligen<br />
Bestellung ist dieser Satz abzuändern!)<br />
2. Die Bestellung gilt für folgende gesundheitsdienstliche Einrichtung/en<br />
1. .............................................................................................................<br />
2. .............................................................................................................<br />
3. .............................................................................................................<br />
3. Die beauftragte Person ist berechtigt und verpflichtet, als Betriebsbeauftragte(r) für Abfall<br />
• den ordnungsgemäßen Weg der Abfälle <strong>von</strong> ihrer Entstehung bis zu ihrer <strong>Entsorgung</strong> (Verwertung bzw. Beseitigung)<br />
zu überwachen,<br />
• die Einhaltung der für die <strong>Entsorgung</strong> <strong>von</strong> Abfällen relevanten Gesetze und Rechtsverordnungen sowie der aufgrund<br />
dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen, Bedingungen und Auflagen zu überwachen,<br />
• die Kontrolle der Betriebsteile und -stätten in regelmäßigen Abständen durchzuführen,<br />
• festgestellte Mängel mitzuteilen und Vorschläge zu ihrer Beseitigung zu unterbreiten,<br />
• Betriebsangehörige über schädliche Umwelteinwirkungen aufzuklären, die <strong>von</strong> den Abfällen ausgehen,<br />
• auf die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Verfahren <strong>zur</strong> Reduzierung der Abfälle hinzuwirken,<br />
• jährlich einen Bericht über getroffene und beabsichtigte Maßnahmen abzugeben,<br />
• in Fragen der Abfallwirtschaft telefonisch, schriftlich und persönlich Auskünfte an beauftragte Personen, sonstige<br />
verantwortliche Personen und an Dritte zu erteilen.<br />
4. Die Geschäftsleitung sorgt dafür, dass der Abfallbeauftragte an den erforderlichen bzw. vorgeschriebenen Schulungen<br />
teilnehmen sowie seine Vorschläge und Bedenken unmittelbar der entscheidenden Stelle in der Geschäftsleitung<br />
(Herrn .......................................... ) vortragen kann.<br />
5. Der Abfallbeauftragte wird wegen der Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt. (Der besondere<br />
Kündigungsschutz nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wird zugesichert.)<br />
6. Der Abfallbeauftragte hat bei der Anwendung seiner Fachkunde nur Weisungsbefugnis, wenn Gefahr im Verzuge ist.<br />
7. Für die betriebliche Tätigkeit des Abfallbeauftragten besteht Deckung über eine Betriebshaftpflicht-Versicherung. Im Falle<br />
eines Rechtsstreites sichert die Geschäftsleitung Rechtsschutz zu. Der Abfallbeauftragte kann zusätzlich einen eigenen<br />
Rechtsbeistand in Anspruch nehmen.<br />
8. Der Name des Abfallbeauftragten ist in den einzelnen gesundheitsdienstlichen Einrichtungen durch Aushang<br />
bekannt zu geben.<br />
9. Die Geschäftsleitung behält sich vor, über die vorgenannten Aufgaben hinaus in Einzelfällen bestimmte Aufgaben<br />
(z. B. im Hinblick auf den Arbeitsschutz bei der <strong>Entsorgung</strong>) zu übertragen.<br />
10. Alle gegebenenfalls vorher getroffenen Abmachungen verlieren ihre Gültigkeit.<br />
11. Der Betriebsrat wurde informiert.<br />
Ort, Datum Geschäftsführer Abfallbeauftragter<br />
70 8 Anhang