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Abfallentsorgung - Informationen zur sicheren Entsorgung von ...

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6.4 Pathologien<br />

In Einrichtungen, Instituten und Laboren der Histologie und Pathologie fallen<br />

vor allem Asservate, Paraffinblöcke, formalinhaltige Lösungen, Lösungsmittel<br />

(z. B. Ethanol, Isopropanol, Xylol), Spezialchemikalien (z. B. Färbemittel), spitze<br />

und scharfe Gegenstände (z. B. Einwegklingen, Skalpelle) sowie Objektträger<br />

aus Glas mit nicht mehr benötigten Schnitten an.<br />

Zur Vorbereitung der <strong>Entsorgung</strong> <strong>von</strong> Asservaten in Formaldehyd wird häufig<br />

die formaldehydhaltige Lösung in der Spülküche unter fließendem Wasser in<br />

den Ausguss gegeben. Dies ist nur dann zulässig, wenn dies im Einklang mit<br />

den örtlichen Vorgaben (kommunale Abwassersatzung) geschieht. Obwohl der<br />

Arbeitsgang des Abschüttens in der Regel nicht lange dauert, wurden <strong>von</strong> der<br />

BGW hierbei hohe Formaldehydbelastungen festgestellt. Neben dem Einsatz<br />

persönlicher Schutzausrüstung sollte daher auch eine leistungsfähige Absaugung<br />

am Abschüttplatz erwogen werden. Am Abschüttplatz ist außerdem darauf<br />

zu achten, dass eine Kontamination anderer Arbeitsbereiche durch Verschütten<br />

oder Verspritzen vermieden wird.<br />

Die <strong>von</strong> der formaldehydhaltigen Lösung getrennten Asservate und andere<br />

formaldehydfreie Asservate sollten in reißfeste, feuchtigkeitsbeständige und<br />

dichte Einwegbehältnisse gegeben werden und in gut belüfteten und ggf.<br />

gekühlten Lagerräumen für die Abholung bereit gestellt werden. Durch entsprechende<br />

Schutzmaßnahmen ist ein Hautkontakt zu vermeiden, da in den<br />

Asservaten noch enthaltene Reste <strong>von</strong> Krankheitserregern das Personal schädigen<br />

können.<br />

Neben den Asservaten fallen insbesondere im Laborbereich beim Färben und<br />

Entwässern flüssige Reste an verschiedenen Lösungsmitteln (z. B. Ethanol,<br />

Isopropanol und Xylol), Spezialchemikalien und Färbemitteln (z. B. Kongorot,<br />

Alizarin, Eosin, Methylenblau) an. Da es sich teilweise um Stoffe mit gefährlichen<br />

Eigenschaften handelt, dürfen diese nicht über den Ausguss entsorgt<br />

werden, sondern müssen in geeigneten Sammelbehältern als Laborchemikalien<br />

dem Entsorger übergeben werden. Alternativ kann beispielsweise Xylol oder<br />

Ethanol auch vor Ort recycelt werden.<br />

Kleine Mengen paraffinhaltiger Abfälle dürfen üblicherweise gemeinsam mit<br />

dem normalen Siedlungsabfall entsorgt werden. Auskunft über die genauen<br />

Mengenangaben gibt die Gewerbeabfallberatung bzw. die Untere Abfallwirtschaftsbehörde<br />

des/der für die Pathologie zuständigen (Land-)Kreises/zuständigen<br />

kreisfreien Stadt.<br />

Spitze Gegenstände müssen direkt in bruch- und durchstichsichere sowie verschließbare<br />

Abwurfbehälter entsorgt werden, so dass keine Stich- und Schnittverletzungen<br />

möglich sind und die Übertragung <strong>von</strong> Krankheitserregern, die u.<br />

U. noch in den Asservaten enthalten sein können, ausgeschlossen werden<br />

kann.<br />

6 <strong>Entsorgung</strong> <strong>von</strong> Abfällen aus kleinen und mittelständischen Einrichtungen<br />

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