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Abfallentsorgung - Informationen zur sicheren Entsorgung von ...

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Die <strong>Entsorgung</strong>saufträge liegen im HDZ für<br />

alle wiederkehrenden Abfälle bereits in<br />

bearbeiteter Form vor, so dass durch den<br />

Anwender nur das Gewicht sowie Datum<br />

und Unterschrift eingetragen werden müssen.<br />

Durch den <strong>Entsorgung</strong>sauftrag kann bei<br />

der späteren Rechnungsprüfung festgestellt<br />

werden, ob es sich tatsächlich um Abfälle<br />

aus der Klinik handelt. Auf Grund des vollständig<br />

ausgefüllten <strong>Entsorgung</strong>sauftrages<br />

sind Rückfragen in der jeweiligen Abteilung<br />

jederzeit möglich.<br />

Krankenhäuser, in denen kleine Mengen Chemikalienabfälle anfallen, sollten<br />

prüfen, ob sie die kommunale <strong>Entsorgung</strong> (z. B. über Kleingewerbeschadstoff-<br />

Annahmestellen oder Schadstoffmobile) nutzen können und abwägen, inwieweit<br />

sich die Beauftragung eines <strong>Entsorgung</strong>sunternehmens rechnet.<br />

AS 180107 Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 180106* fallen<br />

Da nicht auszuschließen ist, dass Chemikalien, die <strong>zur</strong> <strong>Entsorgung</strong> dem Holund<br />

Bringedienst übergeben werden, aus gefährlichen Stoffen bestehen oder<br />

solche enthalten können, wird die <strong>Entsorgung</strong> generell unter der Abfallschlüsselnummer<br />

AS 180106* durchgeführt.<br />

AS 180108* Zytotoxische und zytostatische Arzneimittel<br />

Am Anfallort <strong>von</strong> zytostatischen Arzneimittelabfällen in der Krankenhaus eigenen<br />

Apotheke wird ein Baumuster geprüfter 60-l-Kunststoffbehälter vorgehalten.<br />

Hier hinein können bei Bedarf kontaminierte Abfälle entsorgt werden. Es handelt<br />

sich um den selben Behälter wie für den C-Müll AS 180103* (s. Foto in<br />

Kapitel 4.4). Dieser Behälter wird entsprechend den gefahrgut- und abfallrechtlichen<br />

Vorschriften bezettelt (UN-Nummer, Totenkopf-Symbol) und abtransportiert.<br />

AS 180109 Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 180108* fallen<br />

Die <strong>Entsorgung</strong> der Altmedikamente erfolgt über die Zentralapotheke des<br />

Hauses. Hier können die Altmedikamente abgegeben und durch Weitergabe<br />

an ein branchenspezifisches System (z. B. Vfw-REMEDICA, INTERSEROH-Pharmarecycling)<br />

entsorgt werden.<br />

AS 180110* Amalgamabfälle aus der Zahnmedizin<br />

Amalgamabfälle aus der Zahnmedizin fallen im HDZ nicht an. Insofern wird an<br />

dieser Stelle auf die Ausführungen in Kapitel 6.3 „Zahnarztpraxen und Dental-<br />

Labore“ sowie der „Richtlinie über die ordnungsgemäße <strong>Entsorgung</strong> <strong>von</strong><br />

Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes“ der Länderarbeitsgemeinschaft<br />

Abfall verwiesen, deren wesentliche Inhalte im Kapitel 8.1 dieser<br />

Themenschrift wiedergegeben werden.<br />

5 Abfallspezifische Lösungen in einem Krankenhaus (Beispiel)<br />

Regal mit Chemikalienabfällen<br />

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