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Abfallentsorgung - Informationen zur sicheren Entsorgung von ...

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Abwurfbehälter für „sharps“<br />

5 Abfallspezifische Lösungen in einem<br />

Krankenhaus (Beispiel)<br />

Vorangestellt sei ein Hinweis auf die „Richtlinie über die ordnungsgemäße<br />

<strong>Entsorgung</strong> <strong>von</strong> Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes“ der<br />

Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), die zahlreiche Hinweise <strong>zur</strong> <strong>sicheren</strong><br />

<strong>Entsorgung</strong> einzelner Abfälle gibt. Die wesentlichen Aussagen der Richtlinie,<br />

die in den meisten Bundesländern <strong>zur</strong> Anwendung kommt, befinden sich<br />

zusammengefasst im Kapitel 8.1.<br />

Nachfolgend wird am Beispiel des Herz- und Diabeteszentrums Nordrhein-<br />

Westfalen (HDZ) aufgezeigt, wie die <strong>Entsorgung</strong> bestimmter Abfallarten in der<br />

Praxis geregelt werden kann. Ein besonderes Augenmerk wurde dabei auf die<br />

Belange des Arbeitsschutzes und des Abfallrechts gelegt.<br />

5.1 Abfälle aus der humanmedizinischen Versorgung<br />

und Forschung<br />

Die Abfälle werden nachfolgend entsprechend der Reihenfolge im Europäischen<br />

Abfallverzeichnis betrachtet (s. Kapitel 2.3):<br />

AS 180101 Spitze oder scharfe Gegenstände (außer 180103*)<br />

Abfälle wie Kanülen, Skalpelle oder andere Gegenstände mit ähnlichem Risiko<br />

für Schnitt- oder Stichverletzungen werden in durchstich- und bruchfesten<br />

Einwegbehältnissen gesammelt. Das Behältnis wird bei Erlangen des markierten<br />

Füllstandes fest verschlossen und gemeinsam mit den Abfällen nach AS<br />

180104 (B-Müll, „schwarze“ Tonne, Restmüll mit erhöhter Feuchtigkeit) entsorgt.<br />

AS 180102 Körperteile und Organe, einschl. Blutbeutel u. Blutkonserven<br />

(außer 180103*)<br />

Da es sich beim HDZ um eine Spezialklinik für Herz-, Kreislauf- sowie Stoffwechselerkrankungen<br />

handelt, fallen keine Körperteile und Organabfälle an.<br />

Erfahrungsgemäß werden solche Abfälle häufig in gleicher Weise wie Abfälle<br />

der AS 180103* entsorgt. Es können die gleichen baumustergeprüften<br />

Abfallbehälter verwendet werden. Lediglich auf die nach Abfall- und<br />

Gefahrgutrecht erforderliche Bezettelung muss geachtet werden.<br />

AS 180103* Abfälle, an deren Sammlung und <strong>Entsorgung</strong> aus infektionspräventiver<br />

Sicht besondere Anforderungen gestellt werden<br />

Für diese Abfälle stehen weiße baumustergeprüfte 60-l-Abfallbehälter <strong>zur</strong><br />

Verfügung (s. Foto in Kapitel 4.4). Durch den Hol- und Bringedienst erfolgt eine<br />

Verteilung der benötigten Behälter im Haus. Welche Bereiche ständig weiße<br />

60-l-Behälter erhalten, um anfallenden C-Müll zu entsorgen, wurde durch die<br />

38 5 Abfallspezifische Lösungen in einem Krankenhaus (Beispiel)

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