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Abfallentsorgung - Informationen zur sicheren Entsorgung von ...

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Themen der Unterweisung beinhalten den Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />

sowie allgemeine Vorgaben und Dienstanweisungen.<br />

Grundsätzlich sind folgende Themen immer Gegenstand der Unterweisung:<br />

• Dienstkleidung<br />

Auf die Bekleidung der Mitarbeiter im <strong>Entsorgung</strong>sbereich wird besonders<br />

aus hygienischen Gründen geachtet, da durch eventuelle Anhaftungen <strong>von</strong><br />

biologischen Arbeitsstoffen an Abfallbehältern eine Übertragung auf die<br />

Kleidung stattfinden kann. Die Dienstkleidung wird durch einen externen<br />

Anbieter gereinigt und vorgehalten. Hierdurch ist bei einer sichtbaren<br />

Kontamination der tägliche Wechsel problemlos möglich. Der Mitarbeiter<br />

hat die Möglichkeit, private Kleidung und Dienstkleidung in schwarz-weiß-<br />

Trennung im Umkleidebereich abzulegen. Die Dienstkleidung besteht aus<br />

einer blauen Bundhose, einem T-Shirt und einem blauen Kittel.<br />

• Persönliche Schutzausrüstung<br />

Die persönliche Schutzausrüstung besteht aus einem Paar Sicherheitsschuhe<br />

(S 2), einer Kälteschutzbekleidung und Schutzhandschuhen. Bei der<br />

Unterweisung wird auf das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung<br />

hingewiesen, um die eventuell anstehenden gesundheitlichen Risiken zu<br />

minimieren.<br />

• Umgang mit Abfällen<br />

Bei der <strong>Entsorgung</strong> <strong>von</strong> Abfällen ist auf spitze Gegenstände, die in<br />

einen Abfallbehälter oder Müllsack fälschlicherweise abgeworfen wurden,<br />

zu achten, um Stichverletzungen zu vermeiden. Beim Austreten <strong>von</strong><br />

Flüssigkeiten aus Müllsäcken ist der Reinigungsdienst zu benachrichtigen<br />

und unter den nötigen Sicherheitsvorkehrungen die Bodenreinigung vorzunehmen.<br />

Äußere Anhaftungen <strong>von</strong> sichtbaren Verschmutzungen an<br />

Müllsäcken und Behältern sind zu berücksichtigen. Säcke und Behälter<br />

sind nicht zu schütteln, zu stauchen oder zu werfen. Abfälle dürfen nicht<br />

sortiert werden. Das Ess-, Trink- und Rauchverbot ist am Arbeitsplatz<br />

einzuhalten. Die Betriebsanweisung „<strong>Abfallentsorgung</strong>“ ist zu beachten.<br />

Die hygienischen Anforderungen für Mitarbeiter und Transportmittel sind<br />

anzuwenden.<br />

Sollten beim Austausch der Abfallbehälter Fehlabwürfe durch Mitarbeiter<br />

erkennbar werden, sind die Stations- und Abteilungsleitungen auf den<br />

Sachverhalt hinzuweisen.<br />

• Übergabe der Abfälle<br />

Bei der Übergabe der Abfälle an den Entsorger ist auf die richtige<br />

Klassifikation des Abfalls, die korrekte Mengenangabe, ggf. die<br />

Einhaltung der gefahrgutrechtlichen Vorschriften, die Unterschrift bei<br />

mängelfreier Übergabe und die Beachtung des Nachweisverfahrens<br />

hinzuwirken.<br />

4 <strong>Entsorgung</strong>slogistik im Krankenhaus (Beispiel)<br />

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