Abfallentsorgung - Informationen zur sicheren Entsorgung von ...
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Themen der Unterweisung beinhalten den Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />
sowie allgemeine Vorgaben und Dienstanweisungen.<br />
Grundsätzlich sind folgende Themen immer Gegenstand der Unterweisung:<br />
• Dienstkleidung<br />
Auf die Bekleidung der Mitarbeiter im <strong>Entsorgung</strong>sbereich wird besonders<br />
aus hygienischen Gründen geachtet, da durch eventuelle Anhaftungen <strong>von</strong><br />
biologischen Arbeitsstoffen an Abfallbehältern eine Übertragung auf die<br />
Kleidung stattfinden kann. Die Dienstkleidung wird durch einen externen<br />
Anbieter gereinigt und vorgehalten. Hierdurch ist bei einer sichtbaren<br />
Kontamination der tägliche Wechsel problemlos möglich. Der Mitarbeiter<br />
hat die Möglichkeit, private Kleidung und Dienstkleidung in schwarz-weiß-<br />
Trennung im Umkleidebereich abzulegen. Die Dienstkleidung besteht aus<br />
einer blauen Bundhose, einem T-Shirt und einem blauen Kittel.<br />
• Persönliche Schutzausrüstung<br />
Die persönliche Schutzausrüstung besteht aus einem Paar Sicherheitsschuhe<br />
(S 2), einer Kälteschutzbekleidung und Schutzhandschuhen. Bei der<br />
Unterweisung wird auf das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung<br />
hingewiesen, um die eventuell anstehenden gesundheitlichen Risiken zu<br />
minimieren.<br />
• Umgang mit Abfällen<br />
Bei der <strong>Entsorgung</strong> <strong>von</strong> Abfällen ist auf spitze Gegenstände, die in<br />
einen Abfallbehälter oder Müllsack fälschlicherweise abgeworfen wurden,<br />
zu achten, um Stichverletzungen zu vermeiden. Beim Austreten <strong>von</strong><br />
Flüssigkeiten aus Müllsäcken ist der Reinigungsdienst zu benachrichtigen<br />
und unter den nötigen Sicherheitsvorkehrungen die Bodenreinigung vorzunehmen.<br />
Äußere Anhaftungen <strong>von</strong> sichtbaren Verschmutzungen an<br />
Müllsäcken und Behältern sind zu berücksichtigen. Säcke und Behälter<br />
sind nicht zu schütteln, zu stauchen oder zu werfen. Abfälle dürfen nicht<br />
sortiert werden. Das Ess-, Trink- und Rauchverbot ist am Arbeitsplatz<br />
einzuhalten. Die Betriebsanweisung „<strong>Abfallentsorgung</strong>“ ist zu beachten.<br />
Die hygienischen Anforderungen für Mitarbeiter und Transportmittel sind<br />
anzuwenden.<br />
Sollten beim Austausch der Abfallbehälter Fehlabwürfe durch Mitarbeiter<br />
erkennbar werden, sind die Stations- und Abteilungsleitungen auf den<br />
Sachverhalt hinzuweisen.<br />
• Übergabe der Abfälle<br />
Bei der Übergabe der Abfälle an den Entsorger ist auf die richtige<br />
Klassifikation des Abfalls, die korrekte Mengenangabe, ggf. die<br />
Einhaltung der gefahrgutrechtlichen Vorschriften, die Unterschrift bei<br />
mängelfreier Übergabe und die Beachtung des Nachweisverfahrens<br />
hinzuwirken.<br />
4 <strong>Entsorgung</strong>slogistik im Krankenhaus (Beispiel)<br />
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