Abfallentsorgung - Informationen zur sicheren Entsorgung von ...
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den. Der derzeitige Stelleninhaber wurde schriftlich bestellt und erfüllt im<br />
Auftrag der Geschäftsführung die Aufgaben, wie sie in der Bestellung zum<br />
Abfallbeauftragten festgelegt wurden. Beispielhaft sind u.a. zu nennen:<br />
– Wahrnehmung der Aufgaben nach § 55 Kreislaufwirtschafts- und<br />
Abfallgesetz,<br />
– Unterweisung der Mitarbeiter, die im Bereich der <strong>Entsorgung</strong> tätig sind,<br />
über wichtige Änderungen im Abfallrecht und Gefahren, die aus Arbeitsund<br />
Gesundheitsschutz beim Umgang mit Abfällen zu berücksichtigen sind,<br />
– Unterweisung der Betriebsangehörigen über Umgang, Gefahren und die<br />
fraktionierte <strong>Entsorgung</strong> <strong>von</strong> Abfällen,<br />
– Überprüfung und Freigabe der Rechnungen aus dem Abfallbereich,<br />
– Führung der Nachweisbücher <strong>zur</strong> Dokumentation der durchgeführten<br />
<strong>Entsorgung</strong>svorgänge,<br />
– Durchführung <strong>von</strong> Begehungen, die als Themenschwerpunkte den innerbetrieblichen<br />
Transport, Entsorgen <strong>von</strong> Abfällen jeglicher Art und die<br />
Bereitstellungsräume beinhalten,<br />
– unverzügliche Weiterleitung <strong>von</strong> Mängeln an die Geschäftsführung beim<br />
Umgang, Transport und Bereitstellung <strong>von</strong> Sonderabfällen,<br />
– Teilnahmemöglichkeit an Wiederholungsschulungen zum Themenbereich<br />
Abfallrecht,<br />
– Erteilung der Weisungsbefugnis in abfallrechtlichen Belangen,<br />
– Unterstützung der Geschäftsführung bei der Auswahl eines geeigneten<br />
Entsorgers,<br />
– die Verpflichtung der Geschäftsführung, den Stelleninhaber bei der<br />
Ausübung seiner Tätigkeit in jeder Hinsicht zu unterstützen,<br />
– den Stelleninhaber der Belegschaft bekannt zu machen,<br />
– die Mitarbeitervertretung zu informieren.<br />
Der Abfallbeauftragte führt – wie oben bereits dargelegt – Begehungen<br />
durch. In den etwa 4 bis 6 mal jährlich stattfindenden Begehungen wird<br />
ein besonderes Augenmerk auf die Erfüllung der abfallbezogenen Pflichten<br />
und Aufgaben – beginnend bei der Abfallentstehung im Haus bis <strong>zur</strong><br />
Verwertung bzw. Beseitigung beim Entsorger – gelegt. Zur Dokumentation<br />
und Information werden Begehungsprotokolle angefertigt und an die<br />
Geschäftsführung weitergeleitet.<br />
• Sachbearbeitung<br />
Die vollzeitbeschäftigte Sachbearbeiterin ist u.a. für die Eingabe der<br />
abfallrelevanten Daten in ein marktgängiges Computerprogramm*<br />
zuständig. Bei den Eingaben handelt es sich um folgende Daten:<br />
* In Krankenhäusern kommen u.a. folgende Programme zum Einsatz:<br />
– CompAsmed (Fa. Omni-Net, www.omni-net.info)<br />
– AbfallControl (Weka Media GmbH & Co. KG, www.weka.de)<br />
– NGS-Abfallmanager (Abfallmanagement DVAG, www.abfallmanagement.de)<br />
– ÖkoLogic Abfallmanagement-System (DEJ EDV-Service GmbH, www.dej.de)<br />
30 4 <strong>Entsorgung</strong>slogistik im Krankenhaus (Beispiel)