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Abfallentsorgung - Informationen zur sicheren Entsorgung von ...

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Abfälle der Kategorie D (s. Kapitel 2.3 und Kapitel 8.5) unterliegen in der<br />

Regel ebenfalls den Vorschriften des Gefahrgutrechts. Die gefahrgutrechtlichen<br />

Bedingungen können gegebenenfalls den Sicherheitsdatenblättern der jeweiligen<br />

Produkte entnommen werden.<br />

3.7 Reinigung der Sammelwagen<br />

Die vom Hol- und Bringedienst <strong>zur</strong> hausinternen Einsammlung der Abfälle<br />

benutzten Sammelwagen müssen <strong>von</strong> Zeit zu Zeit gereinigt und desinfiziert<br />

werden. Der genaue Zeitpunkt hängt vom Verschmutzungsgrad des Sammelwagens<br />

ab und kann nicht allgemein benannt werden. Für die Reinigung und<br />

Desinfektion der Sammelwagen müssen Einrichtungen <strong>zur</strong> Nassreinigung und<br />

Desinfektion in der Nähe der Entleerungs- oder Übergabestelle an den beauftragten<br />

Entsorger vorhanden sein. Um die Beschäftigten keiner gesundheitlichen<br />

Gefährdung auszusetzen, sollte die Reinigung und Desinfektion nach<br />

Möglichkeit in einer geschlossenen Anlage erfolgen. Bei manueller Reinigung<br />

und Desinfektion sind wirksame lüftungstechnische Maßnahmen durchzuführen<br />

und geeignete Schutzausrüstungen zu verwenden. Die Bildung <strong>von</strong> Aerosolen<br />

ist zu vermeiden.<br />

Der Boden des Waschplatzes muss rutschfest sein und Nass zu reinigen bzw.<br />

zu desinfizieren sein; für einen entsprechenden Wasseranschluss und Wasserabläufe<br />

ist zu sorgen. Bei der Einleitung in die Kanalisation muss auf die örtlichen<br />

abwasserrechtlichen Bestimmungen geachtet werden. Die elektrischen<br />

Installationen müssen – wie bei den Abfalllagerräumen – entsprechend der im<br />

Betrieb auftretenden Nässebelastung sowie den mechanischen Beanspruchungen<br />

ausgelegt sein.<br />

28 3 Anforderungen aus Sicht des Arbeitsschutzes

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