Abfallentsorgung - Informationen zur sicheren Entsorgung von ...
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Abfälle der Kategorie D (s. Kapitel 2.3 und Kapitel 8.5) unterliegen in der<br />
Regel ebenfalls den Vorschriften des Gefahrgutrechts. Die gefahrgutrechtlichen<br />
Bedingungen können gegebenenfalls den Sicherheitsdatenblättern der jeweiligen<br />
Produkte entnommen werden.<br />
3.7 Reinigung der Sammelwagen<br />
Die vom Hol- und Bringedienst <strong>zur</strong> hausinternen Einsammlung der Abfälle<br />
benutzten Sammelwagen müssen <strong>von</strong> Zeit zu Zeit gereinigt und desinfiziert<br />
werden. Der genaue Zeitpunkt hängt vom Verschmutzungsgrad des Sammelwagens<br />
ab und kann nicht allgemein benannt werden. Für die Reinigung und<br />
Desinfektion der Sammelwagen müssen Einrichtungen <strong>zur</strong> Nassreinigung und<br />
Desinfektion in der Nähe der Entleerungs- oder Übergabestelle an den beauftragten<br />
Entsorger vorhanden sein. Um die Beschäftigten keiner gesundheitlichen<br />
Gefährdung auszusetzen, sollte die Reinigung und Desinfektion nach<br />
Möglichkeit in einer geschlossenen Anlage erfolgen. Bei manueller Reinigung<br />
und Desinfektion sind wirksame lüftungstechnische Maßnahmen durchzuführen<br />
und geeignete Schutzausrüstungen zu verwenden. Die Bildung <strong>von</strong> Aerosolen<br />
ist zu vermeiden.<br />
Der Boden des Waschplatzes muss rutschfest sein und Nass zu reinigen bzw.<br />
zu desinfizieren sein; für einen entsprechenden Wasseranschluss und Wasserabläufe<br />
ist zu sorgen. Bei der Einleitung in die Kanalisation muss auf die örtlichen<br />
abwasserrechtlichen Bestimmungen geachtet werden. Die elektrischen<br />
Installationen müssen – wie bei den Abfalllagerräumen – entsprechend der im<br />
Betrieb auftretenden Nässebelastung sowie den mechanischen Beanspruchungen<br />
ausgelegt sein.<br />
28 3 Anforderungen aus Sicht des Arbeitsschutzes