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Abfallentsorgung - Informationen zur sicheren Entsorgung von ...

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Überladener Sammelwagen<br />

3.4 Innerbetriebliche Beförderung<br />

Beim innerbetrieblichen Transport zum zentralen Sammelplatz sind Abfallsäcke<br />

so zu handhaben und zu befördern, dass sie nicht beschädigt werden. Dem<br />

kann z. B. dadurch entsprochen werden, dass sie in festen Einwegbehältnissen,<br />

Rücklaufbehältnissen oder auf Sammelwagen mit<br />

flüssigkeitsdichtem Boden und hochgezogenem Rand zum zentralen<br />

Sammelplatz befördert werden und nicht <strong>von</strong> Hand getragen<br />

oder gar über den Boden geschleift werden. Das Werfen und<br />

Stauchen <strong>von</strong> Abfallsäcken sowie ein Überladen des Sammelwagens<br />

ist zu vermeiden.<br />

Soweit Bettenaufzüge vom Hol- und Bringedienst mitbenutzt werden,<br />

ist darauf zu achten, dass sich keine Patienten zeitgleich im Fahrstuhl<br />

aufhalten, da insbesondere Personen mit geschwächter Immunabwehr<br />

ansonsten einer unnötigen Gefährdung ausgesetzt werden.<br />

Die Beschäftigten des Hol- und Bringedienstes müssen nach Erledigung<br />

ihrer Arbeit vor dem Betreten <strong>von</strong> Aufenthaltsräumen, insbesondere<br />

Speiseräumen, ihre getragenen Schutzhandschuhe ablegen<br />

und ihre Hände waschen bzw. desinfizieren. Die in Gebrauch befindliche<br />

Schutzkleidung muss getrennt <strong>von</strong> anderer Kleidung aufbewahrt werden.<br />

3.5 Bereitstellung für das beauftragte <strong>Entsorgung</strong>sunternehmen<br />

In Krankenhäusern und Kliniken werden die Abfälle üblicherweise in einem<br />

zentralen Sammelbereich im Erd- oder Untergeschoss bis <strong>zur</strong> Abholung durch<br />

den beauftragten Entsorger zwischengelagert.<br />

An die Zwischenlagerung sind aus Sicht des Arbeitsschutzes verschiedene<br />

Anforderungen zu stellen:<br />

• Die gefüllten und verschlossenen Abfallbehältnisse für krankenhausspezifische<br />

Abfälle müssen in einem gesonderten Raum (Abfalllagerraum) <strong>zur</strong><br />

Abholung bereit gestellt werden.<br />

• Bei einer Lagerdauer bis zu 4 Tagen ist alternativ auch ein Abstellplatz im<br />

Freien akzeptabel, der allerdings gegen Witterungseinflüsse und unbefugten<br />

Zugriff gesichert sein muss. Erfolgt die Lagerung im Freien, so müssen<br />

feste Einweg- oder Rücklaufbehältnisse verwendet werden; nicht geeignet<br />

wären zum Beispiel Abfallsäcke, die leicht <strong>von</strong> Vögeln oder Nagetieren<br />

geöffnet werden können.<br />

• Die Abfalllagerräume und Abstellplätze müssen so angeordnet sein, dass<br />

der An- und Abtransport der Abfallbehältnisse möglichst gefahrlos erfolgen<br />

kann. Dies kann u.a. erreicht werden durch:<br />

24 3 Anforderungen aus Sicht des Arbeitsschutzes

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