Abfallentsorgung - Informationen zur sicheren Entsorgung von ...
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Überladener Sammelwagen<br />
3.4 Innerbetriebliche Beförderung<br />
Beim innerbetrieblichen Transport zum zentralen Sammelplatz sind Abfallsäcke<br />
so zu handhaben und zu befördern, dass sie nicht beschädigt werden. Dem<br />
kann z. B. dadurch entsprochen werden, dass sie in festen Einwegbehältnissen,<br />
Rücklaufbehältnissen oder auf Sammelwagen mit<br />
flüssigkeitsdichtem Boden und hochgezogenem Rand zum zentralen<br />
Sammelplatz befördert werden und nicht <strong>von</strong> Hand getragen<br />
oder gar über den Boden geschleift werden. Das Werfen und<br />
Stauchen <strong>von</strong> Abfallsäcken sowie ein Überladen des Sammelwagens<br />
ist zu vermeiden.<br />
Soweit Bettenaufzüge vom Hol- und Bringedienst mitbenutzt werden,<br />
ist darauf zu achten, dass sich keine Patienten zeitgleich im Fahrstuhl<br />
aufhalten, da insbesondere Personen mit geschwächter Immunabwehr<br />
ansonsten einer unnötigen Gefährdung ausgesetzt werden.<br />
Die Beschäftigten des Hol- und Bringedienstes müssen nach Erledigung<br />
ihrer Arbeit vor dem Betreten <strong>von</strong> Aufenthaltsräumen, insbesondere<br />
Speiseräumen, ihre getragenen Schutzhandschuhe ablegen<br />
und ihre Hände waschen bzw. desinfizieren. Die in Gebrauch befindliche<br />
Schutzkleidung muss getrennt <strong>von</strong> anderer Kleidung aufbewahrt werden.<br />
3.5 Bereitstellung für das beauftragte <strong>Entsorgung</strong>sunternehmen<br />
In Krankenhäusern und Kliniken werden die Abfälle üblicherweise in einem<br />
zentralen Sammelbereich im Erd- oder Untergeschoss bis <strong>zur</strong> Abholung durch<br />
den beauftragten Entsorger zwischengelagert.<br />
An die Zwischenlagerung sind aus Sicht des Arbeitsschutzes verschiedene<br />
Anforderungen zu stellen:<br />
• Die gefüllten und verschlossenen Abfallbehältnisse für krankenhausspezifische<br />
Abfälle müssen in einem gesonderten Raum (Abfalllagerraum) <strong>zur</strong><br />
Abholung bereit gestellt werden.<br />
• Bei einer Lagerdauer bis zu 4 Tagen ist alternativ auch ein Abstellplatz im<br />
Freien akzeptabel, der allerdings gegen Witterungseinflüsse und unbefugten<br />
Zugriff gesichert sein muss. Erfolgt die Lagerung im Freien, so müssen<br />
feste Einweg- oder Rücklaufbehältnisse verwendet werden; nicht geeignet<br />
wären zum Beispiel Abfallsäcke, die leicht <strong>von</strong> Vögeln oder Nagetieren<br />
geöffnet werden können.<br />
• Die Abfalllagerräume und Abstellplätze müssen so angeordnet sein, dass<br />
der An- und Abtransport der Abfallbehältnisse möglichst gefahrlos erfolgen<br />
kann. Dies kann u.a. erreicht werden durch:<br />
24 3 Anforderungen aus Sicht des Arbeitsschutzes