Abfallentsorgung - Informationen zur sicheren Entsorgung von ...
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Tragbare Einweg-<br />
Abwurfbehältnisse<br />
(Beispiele)<br />
Piktogramm für einen „Sharp“-<br />
Abwurfbehälter (Hrsg: Gesetzl.<br />
Unfallversicherung)<br />
Biohazard-Symbol<br />
Totenkopf-Symbol<br />
Insbesondere für die direkte Einsammlung in Patientennähe ist die Verwendung<br />
<strong>von</strong> kompakten Einweg-Abwurfbehältnissen empfehlenswert.<br />
Eine Infektion bedeutet in vielen Fällen Berufsunfähigkeit –<br />
mit allen ökonomischen und sozialen Konsequenzen.<br />
Schutzimpfungen sind derzeit nur gegen das Hepatitis B-<br />
Virus möglich, gegen HCV und HIV gibt es keine Impfmöglichkeit.<br />
Trotz der durchgehenden Impfung des medizinischen<br />
Personals erkranken in Deutschland jährlich<br />
immer noch ca. 500 Menschen berufsbedingt an Hepatitis<br />
B. Aus Sicht des Arbeitsschutzes wäre daher die Anschaffung<br />
<strong>von</strong> Sicherheitskanülen, -infusionsbestecken, -venenverweilkathetern<br />
sowie -lanzetten mit speziellem Kanülenschutzschild<br />
optimal. Das medizinische Personal auf den Stationen und die<br />
Mitarbeiter des Hol- und Bringedienstes werden dadurch sicher vor Infektionen<br />
durch Nadelstichverletzungen geschützt. Schnittverletzungen durch zerbrochenes<br />
Glas wären aber weiterhin möglich.<br />
Beschaffenheit der Abfallbehältnisse und Kennzeichnung<br />
Insbesondere die Behältnisse für gefährliche Abfälle müssen nach Abfallarten<br />
gekennzeichnet sein. Dies ist z. B. durch eine unterschiedliche Farbgebung,<br />
Piktogramme und die Beschriftung der Behältnisse entsprechend den Vorgaben<br />
im Hygieneplan möglich.<br />
Beim Befüllen <strong>von</strong> Behältnisse für Abfälle mit gefährlichen Eigenschaften ist darauf<br />
zu achten, dass die aufgrund gefahrgutrechtlicher Vorschriften maximal<br />
zulässige Nettomasse pro Abfallbehältnis nicht überschritten wird.<br />
In Abfallsäcke dürfen spitze, scharfe oder zerbrechliche Gegenstände nur in<br />
sicher umschlossenen, durchstoß<strong>sicheren</strong> und unzerbrechlichen Behältnissen<br />
eingegeben werden.<br />
Soweit es sich um Abfälle, die bei der Behandlung <strong>von</strong> Menschen oder Tieren<br />
innerhalb <strong>von</strong> medizinischen Einrichtungen anfallen handelt, die aus infektionspräventiver<br />
Sicht auch außerhalb dieser Einrichtungen einer besonderen<br />
Behandlung bedürfen (früher: C-Abfall, s. Kapitel 2.3) oder gar um Abfälle aus<br />
medizinisch-mikrobiologischen Laboratorien handelt, muss das Biohazard-<br />
Symbol auf dem Abfallbehältnis angebracht werden.<br />
Die Behältnisse für C-Abfall müssen bauartgeprüft sein und so beschaffen sein,<br />
dass sie sicher verschließbar sind und den Transportanforderungen standhalten<br />
(z. B. Kunststofftonnen).<br />
Zytostatikahaltige Abfälle müssen ebenfalls in bauartgeprüften sicher verschließbaren<br />
und stabilen Abfalltonnen gesammelt werden. Allerdings ist aufgrund<br />
ihres krebserzeugenden, erbgutschädigenden und reproduktionstoxischen<br />
Potenzials hier das Totenkopf-Symbol anzubringen.<br />
22 3 Anforderungen aus Sicht des Arbeitsschutzes