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Abfallentsorgung - Informationen zur sicheren Entsorgung von ...

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• durch Aushänge auf die richtige Zuordnung <strong>von</strong> Abfallart und Behältnis<br />

hinweisen,<br />

• unter Berücksichtigung der Arbeitsplatzverhältnisse prüfen, ob Beschäftigte<br />

bei der <strong>Abfallentsorgung</strong> Infektionsgefahren ausgesetzt sein können und<br />

die im Einzelfall gebotenen Maßnahmen treffen. Hierbei hat er sich <strong>von</strong><br />

dem Hygienebeauftragten, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem<br />

Betriebsarzt beraten zu lassen. Zu den gebotenen Maßnahmen zählen insbesondere<br />

arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und<br />

Immunisierungen (z. B. gegen Hepatitis B),<br />

• für das Einsammeln und Befördern <strong>von</strong> Abfällen sowie für Reinigungs- und<br />

Desinfektionsarbeiten geeignete persönliche Schutzausrüstungen (z. B.<br />

Schutzkittel oder -schürze, Schutzhandschuhe, Schutzschuhe, flüssigkeitsdichte<br />

Schutzkleidung bei Desinfektions- oder Reinigungsarbeiten) <strong>zur</strong><br />

Verfügung stellen. Die TRBA 250 (Unterpunkt 4.2.5) verlangt außerdem,<br />

dass der Unternehmer einen Augen- oder Gesichtsschutz stellen muss, wenn<br />

mit Verspritzen oder Versprühen infektiöser oder potentiell infektiöser<br />

Materialien oder Flüssigkeiten zu rechnen ist und technische Maßnahmen<br />

keinen ausreichenden Schutz darstellen. Dieser Aspekt kann u. U. beim<br />

Reinigen der Abfallsammelwagen zum Tragen kommen.<br />

• Dafür sorgen, dass die ausgegebene Schutzausrüstung in ordnungsgemäßem<br />

Zustand erhalten bleibt.<br />

3.2 Einsammeln und Entsorgen in die Abfallbehälter<br />

Der Vorgang der <strong>Entsorgung</strong> beginnt unmittelbar am Entstehungsort der Abfälle,<br />

also beispielsweise auf der Station, im Operationssaal, im Patientenzimmer, in<br />

der Küche. Das dortige Personal sammelt die Abfälle in entsprechend bereit<br />

gestellten Abfallbehältnissen, die später vom Hol- und Bringedienst abgeholt<br />

werden. Beim Befüllen der Abfallbehältnisse müssen grundsätzlich folgende<br />

Punkte beachtet werden:<br />

Spitze, scharfe und zerbrechliche Gegenstände<br />

Um Schnitt- und Stichverletzungen sowie Infektionen des Klinik- bzw. Praxispersonals<br />

und des Personals in den <strong>Entsorgung</strong>sanlagen zu vermeiden, müssen<br />

Spritzen, Kanülen, Skalpelle, Ampullen und andere sogenannte „sharps“ in<br />

sicher umschlossene und ausreichend gekennzeichnete Abfallbehältnisse gegeben<br />

werden, deren Wände nicht durchstochen werden können. Geeignet sind<br />

z.B. restentleerte Desinfektionsmittelkanister, deren Öffnung meist ausreichend<br />

dimensioniert ist, um auch 20 ml Spritzen (mit Kanüle) problemlos einwerfen<br />

zu können. Die Behälter sind in der Regel sicher verschließbar, flüssigkeitsdicht<br />

und auch ausreichend transportstabil. Das Umfüllen <strong>von</strong> „sharps“ ist nicht<br />

zulässig. Eine unsachgemäße <strong>Entsorgung</strong> kann haftungsrechtliche Folgen<br />

haben.<br />

3 Anforderungen aus Sicht des Arbeitsschutzes<br />

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