Abfallentsorgung - Informationen zur sicheren Entsorgung von ...
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• Während bei der Beseitigung <strong>von</strong> Abfällen die <strong>Entsorgung</strong>sanlage und<br />
damit der <strong>Entsorgung</strong>spreis <strong>von</strong> den Kommunen verbindlich vorgeschrieben<br />
werden kann, ist dies bei der Verwertung nicht möglich. Im Klartext bedeutet<br />
dies, dass der Abfallerzeuger im Falle der Verwertung oder<br />
Wiederaufbereitung den preiswerteren <strong>Entsorgung</strong>sweg selbst auswählen<br />
kann. So kann es sinnvoll sein, zum Beispiel Skalpelle, Pinzetten, Klemmen,<br />
Petrischalen, Anästhesiezubehör, Infusionsflaschen oder Spritzen in einer<br />
Sterilgut-Versorgungsanlage wiederaufbereiten zu lassen anstatt sie teuer zu<br />
entsorgen. Der Einsatz <strong>von</strong> wiederwendbarer OP-Wäsche, Kompressen<br />
oder Windeln kann sich ebenfalls lohnen. Immer mehr Unternehmen bieten<br />
auf dem Markt spezielle Verwertungsdienstleistungen für Abfälle aus<br />
gesundheitsdienstlichen Einrichtungen an.<br />
• Interessant kann auch die Mitgliedschaft in einem Verband sein, der die<br />
Erfüllung der gesetzlichen Verwertungs- und Beseitigungspflichten im<br />
Auftrage seiner Mitglieder (z. B. Krankenhäuser, Kliniken) übernimmt.<br />
Beispielhaft sei der bereits im Jahre 2000 gegründete <strong>Entsorgung</strong>sverband<br />
medizinischer Einrichtungen e.V. in Braunschweig genannt (Internet:<br />
www.evmed.de). Für die Verbandsmitglieder entfällt die Pflicht <strong>zur</strong> Übergabe<br />
der Abfälle an den öffentlich-rechtlichen <strong>Entsorgung</strong>sträger sowie die<br />
Andienungspflicht zu einer bestimmten <strong>Entsorgung</strong>sanlage nachdem das<br />
Mitglied seine Pflichten an den Verband übertragen hat. Gleichzeitig setzt<br />
sich der Verband für die Bündelung der Abfallströme seiner Mitglieder ein,<br />
so dass ökonomische Vorteile besser genutzt werden können.<br />
Grundsätzlich müssen bei der <strong>Entsorgung</strong> <strong>von</strong> gefährlichen Abfällen immer alle<br />
Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter und der Umwelt peinlichst genau<br />
eingehalten werden. Vor allem die Auswahl des Entsorgers bzw. Beförderers<br />
muss sehr sorgfältig erfolgen, um im Streitfall belegen zu können, dass die<br />
Entscheidung nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt ist und nicht alleine<br />
wirtschaftliche Gründe für die Beauftragung maßgeblich waren.<br />
16 2 Abfallrechtliche Anforderungen