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Abfallentsorgung - Informationen zur sicheren Entsorgung von ...

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• Während bei der Beseitigung <strong>von</strong> Abfällen die <strong>Entsorgung</strong>sanlage und<br />

damit der <strong>Entsorgung</strong>spreis <strong>von</strong> den Kommunen verbindlich vorgeschrieben<br />

werden kann, ist dies bei der Verwertung nicht möglich. Im Klartext bedeutet<br />

dies, dass der Abfallerzeuger im Falle der Verwertung oder<br />

Wiederaufbereitung den preiswerteren <strong>Entsorgung</strong>sweg selbst auswählen<br />

kann. So kann es sinnvoll sein, zum Beispiel Skalpelle, Pinzetten, Klemmen,<br />

Petrischalen, Anästhesiezubehör, Infusionsflaschen oder Spritzen in einer<br />

Sterilgut-Versorgungsanlage wiederaufbereiten zu lassen anstatt sie teuer zu<br />

entsorgen. Der Einsatz <strong>von</strong> wiederwendbarer OP-Wäsche, Kompressen<br />

oder Windeln kann sich ebenfalls lohnen. Immer mehr Unternehmen bieten<br />

auf dem Markt spezielle Verwertungsdienstleistungen für Abfälle aus<br />

gesundheitsdienstlichen Einrichtungen an.<br />

• Interessant kann auch die Mitgliedschaft in einem Verband sein, der die<br />

Erfüllung der gesetzlichen Verwertungs- und Beseitigungspflichten im<br />

Auftrage seiner Mitglieder (z. B. Krankenhäuser, Kliniken) übernimmt.<br />

Beispielhaft sei der bereits im Jahre 2000 gegründete <strong>Entsorgung</strong>sverband<br />

medizinischer Einrichtungen e.V. in Braunschweig genannt (Internet:<br />

www.evmed.de). Für die Verbandsmitglieder entfällt die Pflicht <strong>zur</strong> Übergabe<br />

der Abfälle an den öffentlich-rechtlichen <strong>Entsorgung</strong>sträger sowie die<br />

Andienungspflicht zu einer bestimmten <strong>Entsorgung</strong>sanlage nachdem das<br />

Mitglied seine Pflichten an den Verband übertragen hat. Gleichzeitig setzt<br />

sich der Verband für die Bündelung der Abfallströme seiner Mitglieder ein,<br />

so dass ökonomische Vorteile besser genutzt werden können.<br />

Grundsätzlich müssen bei der <strong>Entsorgung</strong> <strong>von</strong> gefährlichen Abfällen immer alle<br />

Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter und der Umwelt peinlichst genau<br />

eingehalten werden. Vor allem die Auswahl des Entsorgers bzw. Beförderers<br />

muss sehr sorgfältig erfolgen, um im Streitfall belegen zu können, dass die<br />

Entscheidung nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt ist und nicht alleine<br />

wirtschaftliche Gründe für die Beauftragung maßgeblich waren.<br />

16 2 Abfallrechtliche Anforderungen

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