17.01.2013 Aufrufe

Abfallentsorgung - Informationen zur sicheren Entsorgung von ...

Abfallentsorgung - Informationen zur sicheren Entsorgung von ...

Abfallentsorgung - Informationen zur sicheren Entsorgung von ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die Verkaufsverpackungen werden deutschlandweit durch die <strong>Entsorgung</strong>sunternehmen<br />

DSD (Duales System Deutschland) und VfW (Vereinigung für Wertstoffrecycling)<br />

aus Krankenhäusern und anderen gesundheitsdienstlichen<br />

Einrichtungen entsorgt.<br />

Tipp:<br />

Um die <strong>Entsorgung</strong>skosten speziell für Verpackungen möglichst niedrig<br />

zu halten, sollte bereits beim Einkauf darauf geachtet werden, dass vorrangig<br />

Produkte beschafft werden, die vom Dualen System oder der VfW<br />

AG erfasst werden. Wichtig ist, dass die später zu entsorgenden<br />

Verpackungen vollständig getrennt <strong>von</strong> anderen Abfällen gesammelt<br />

werden.<br />

Das deutsche Abfallrecht unterscheidet <strong>zur</strong> Zeit noch Abfälle <strong>zur</strong> Verwertung<br />

und Abfälle <strong>zur</strong> Beseitigung. Je nach Gefährlichkeit und damit einhergehender<br />

Überwachungsbedürftigkeit wird vom Gesetzgeber weiter differenziert in:<br />

• Nicht überwachungsbedürftige Abfälle <strong>zur</strong> Verwertung<br />

Dazu gehören Wertstoffe wie Papier, Pappe, Kunststoffe, Glas, Metall,<br />

Speisereste, Garten- und Grünabfälle ohne Restanhaftungen, die im<br />

Rahmen <strong>von</strong> Recyclingverfahren wieder in den Wertstoffkreislauf <strong>zur</strong>ückgeführt<br />

werden.<br />

• Überwachungsbedürftige Abfälle<br />

Dazu gehören die mengenmäßig bedeutsamen „gemischten Abfälle“, die<br />

sich aus hausmüllähnlichen Abfällen und dem Patientenpflegemüll (früher:<br />

A- und B-Abfälle) zusammensetzen.<br />

• Besonders überwachungsbedürftige Abfälle<br />

Dies sind Abfälle mit gefährlichen Eigenschaften. So gehören beispielsweise<br />

Abfälle, die mit infektiösen Sekreten und/oder Exkreten verunreinigt<br />

sind (meldepflichtige Infektionskrankheiten gemäß § 6 Infektionsschutzgesetz,<br />

also die früheren C-Abfälle), aber auch besonders umweltgefährdende<br />

chemische Abfälle wie Zytostatikaabfälle, Altmedikamente, Fixierbäder<br />

und Entwicklerflüssigkeiten, Laborabfälle und Chemikalienreste,<br />

Leuchtstoffröhren, Batterien usw. (früher: D-Abfälle).<br />

14 2 Abfallrechtliche Anforderungen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!