Abfallentsorgung - Informationen zur sicheren Entsorgung von ...
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Die Verkaufsverpackungen werden deutschlandweit durch die <strong>Entsorgung</strong>sunternehmen<br />
DSD (Duales System Deutschland) und VfW (Vereinigung für Wertstoffrecycling)<br />
aus Krankenhäusern und anderen gesundheitsdienstlichen<br />
Einrichtungen entsorgt.<br />
Tipp:<br />
Um die <strong>Entsorgung</strong>skosten speziell für Verpackungen möglichst niedrig<br />
zu halten, sollte bereits beim Einkauf darauf geachtet werden, dass vorrangig<br />
Produkte beschafft werden, die vom Dualen System oder der VfW<br />
AG erfasst werden. Wichtig ist, dass die später zu entsorgenden<br />
Verpackungen vollständig getrennt <strong>von</strong> anderen Abfällen gesammelt<br />
werden.<br />
Das deutsche Abfallrecht unterscheidet <strong>zur</strong> Zeit noch Abfälle <strong>zur</strong> Verwertung<br />
und Abfälle <strong>zur</strong> Beseitigung. Je nach Gefährlichkeit und damit einhergehender<br />
Überwachungsbedürftigkeit wird vom Gesetzgeber weiter differenziert in:<br />
• Nicht überwachungsbedürftige Abfälle <strong>zur</strong> Verwertung<br />
Dazu gehören Wertstoffe wie Papier, Pappe, Kunststoffe, Glas, Metall,<br />
Speisereste, Garten- und Grünabfälle ohne Restanhaftungen, die im<br />
Rahmen <strong>von</strong> Recyclingverfahren wieder in den Wertstoffkreislauf <strong>zur</strong>ückgeführt<br />
werden.<br />
• Überwachungsbedürftige Abfälle<br />
Dazu gehören die mengenmäßig bedeutsamen „gemischten Abfälle“, die<br />
sich aus hausmüllähnlichen Abfällen und dem Patientenpflegemüll (früher:<br />
A- und B-Abfälle) zusammensetzen.<br />
• Besonders überwachungsbedürftige Abfälle<br />
Dies sind Abfälle mit gefährlichen Eigenschaften. So gehören beispielsweise<br />
Abfälle, die mit infektiösen Sekreten und/oder Exkreten verunreinigt<br />
sind (meldepflichtige Infektionskrankheiten gemäß § 6 Infektionsschutzgesetz,<br />
also die früheren C-Abfälle), aber auch besonders umweltgefährdende<br />
chemische Abfälle wie Zytostatikaabfälle, Altmedikamente, Fixierbäder<br />
und Entwicklerflüssigkeiten, Laborabfälle und Chemikalienreste,<br />
Leuchtstoffröhren, Batterien usw. (früher: D-Abfälle).<br />
14 2 Abfallrechtliche Anforderungen