Abfallentsorgung - Informationen zur sicheren Entsorgung von ...
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Zeitgleich mit dem KrW-/AbfG trat im Jahre 1996 das Untergesetzliche Regelwerk<br />
in Kraft. Das Regelwerk besteht aus sechs Rechtsverordnungen und einer<br />
Richtlinie.<br />
Untergesetzliches Regelwerk<br />
Untergesetzliches Regelwerk zum KrW-/AbfG<br />
Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV)<br />
Verordnung über Verwertungs- u. Beseitigungsnachweise (NachwV)<br />
Verordnung <strong>zur</strong> Bestimmung <strong>von</strong> überwachungsbedürftigen<br />
Abfällen <strong>zur</strong> Verwertung (BestüVAbfV) (entfällt ab 1.2.07)<br />
Verordnung <strong>zur</strong> Transportgenehmigung (TgV)<br />
Verordnung über Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen<br />
(AbfKoBiV) (entfällt ab 1.2.07)<br />
Verordnung über <strong>Entsorgung</strong>sfachbetriebe (EfbV)<br />
Richtlinie für die Tätigkeit und Anerkennung <strong>von</strong><br />
Entsorgergemeinschaften (EgR)<br />
Für gesundheitsdienstliche Einrichtungen ist neben dem KrW-/AbfG vor allem<br />
die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (s. Kapitel 2.3) und<br />
die Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise <strong>von</strong> Bedeutung.<br />
2.2 Pflicht <strong>zur</strong> Bestellung eines Abfallbeauftragten<br />
Aufgrund abfallrechtlicher Vorschriften müssen Krankenhäuser und Kliniken<br />
einen Betriebsbeauftragten für Abfall bestellen. Die zentrale Aufgabe des Abfallbeauftragten<br />
besteht darin, die Geschäftsführung und die Betriebsangehörigen<br />
in allen entsorgungsrelevanten Angelegenheiten zu beraten. Er ist u. a.<br />
berechtigt und verpflichtet:<br />
• den Weg der Abfälle <strong>von</strong> ihrer Entstehung im Krankenhaus bis zu ihrer<br />
Verwertung oder Beseitigung zu überwachen,<br />
• auf die Einhaltung der abfallrelevanten Vorschriften und Regelungen zu<br />
achten,<br />
• die Betriebsangehörigen über die <strong>von</strong> den Abfällen ausgehenden Gefahren<br />
zu beraten,<br />
• einen jährlichen Bericht über die getroffenen und beabsichtigten abfallbezogenen<br />
Maßnahmen anzufertigen.<br />
Die Stelle des Abfallbeauftragten kann in einem Liniensystem eingeordnet oder<br />
als Stabsstelle direkt dem Verwaltungsleiter zugeordnet sein.<br />
10 2 Abfallrechtliche Anforderungen