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Abfallentsorgung - Informationen zur sicheren Entsorgung von ...

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Zeitgleich mit dem KrW-/AbfG trat im Jahre 1996 das Untergesetzliche Regelwerk<br />

in Kraft. Das Regelwerk besteht aus sechs Rechtsverordnungen und einer<br />

Richtlinie.<br />

Untergesetzliches Regelwerk<br />

Untergesetzliches Regelwerk zum KrW-/AbfG<br />

Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV)<br />

Verordnung über Verwertungs- u. Beseitigungsnachweise (NachwV)<br />

Verordnung <strong>zur</strong> Bestimmung <strong>von</strong> überwachungsbedürftigen<br />

Abfällen <strong>zur</strong> Verwertung (BestüVAbfV) (entfällt ab 1.2.07)<br />

Verordnung <strong>zur</strong> Transportgenehmigung (TgV)<br />

Verordnung über Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen<br />

(AbfKoBiV) (entfällt ab 1.2.07)<br />

Verordnung über <strong>Entsorgung</strong>sfachbetriebe (EfbV)<br />

Richtlinie für die Tätigkeit und Anerkennung <strong>von</strong><br />

Entsorgergemeinschaften (EgR)<br />

Für gesundheitsdienstliche Einrichtungen ist neben dem KrW-/AbfG vor allem<br />

die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (s. Kapitel 2.3) und<br />

die Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise <strong>von</strong> Bedeutung.<br />

2.2 Pflicht <strong>zur</strong> Bestellung eines Abfallbeauftragten<br />

Aufgrund abfallrechtlicher Vorschriften müssen Krankenhäuser und Kliniken<br />

einen Betriebsbeauftragten für Abfall bestellen. Die zentrale Aufgabe des Abfallbeauftragten<br />

besteht darin, die Geschäftsführung und die Betriebsangehörigen<br />

in allen entsorgungsrelevanten Angelegenheiten zu beraten. Er ist u. a.<br />

berechtigt und verpflichtet:<br />

• den Weg der Abfälle <strong>von</strong> ihrer Entstehung im Krankenhaus bis zu ihrer<br />

Verwertung oder Beseitigung zu überwachen,<br />

• auf die Einhaltung der abfallrelevanten Vorschriften und Regelungen zu<br />

achten,<br />

• die Betriebsangehörigen über die <strong>von</strong> den Abfällen ausgehenden Gefahren<br />

zu beraten,<br />

• einen jährlichen Bericht über die getroffenen und beabsichtigten abfallbezogenen<br />

Maßnahmen anzufertigen.<br />

Die Stelle des Abfallbeauftragten kann in einem Liniensystem eingeordnet oder<br />

als Stabsstelle direkt dem Verwaltungsleiter zugeordnet sein.<br />

10 2 Abfallrechtliche Anforderungen

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