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Gegen Die Sechs Wohn-Riester-Irrtümer - LBS

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4<br />

aktuell<br />

Alle zwei Minuten wird irgendwo in<br />

Deutschland eingebrochen. Meist,<br />

wenn es dunkel ist, aber immer häufiger<br />

auch am helllichten Tag. Einbrecher<br />

sind stets im Einsatz.<br />

„Bei uns wird schon nichts passieren,<br />

was ist hier auch zu holen“, haben<br />

Yvonne und Lars Korte immer gedacht.<br />

Aber dann: Als sie von einem Kurzurlaub<br />

aus der Toskana zurückkamen,<br />

trauten sie ihren Augen nicht. In<br />

ihrem Haus sah es schlimm aus. <strong>Die</strong><br />

Schränke waren durchwühlt, Kleider,<br />

Wäsche und Bücher lagen überall<br />

auf dem Boden verstreut. Es war der<br />

Horror. Den Laptop und das iPhone<br />

hatten die <strong>Die</strong>be, die durch ein Fenster<br />

eingestiegen waren, mitgehen<br />

lassen. Sonst fehlte kaum etwas.<br />

Viel schlimmer war für die beiden<br />

ohnehin, dass Fremde in ihre vier<br />

Wände eingedrungen waren. Sie<br />

fühlten sich dort jetzt nicht mehr<br />

richtig sicher und auch nicht mehr<br />

so wohl. Deshalb überlegten sie,<br />

wie sie ihr Zuhause sicherer machen<br />

könnten, und ließen sich bei der<br />

Polizei von einem Beamten des „Kommissariats<br />

Vorbeugung“ beraten.<br />

Ungesicherte Türen und Fenster sowie<br />

weitere Schwachstellen in puncto<br />

Sicherheit wirken wie eine Einladung<br />

an ungebetene Gäste. Polizei, Handwerk<br />

und Unternehmen aus Handel,<br />

Manche lieben es bunt und kräftig,<br />

andere eher dezent. Wenn es um den<br />

Farbanstrich geht, ist der Geschmack<br />

Industrie und Versicherungswirtschaft<br />

haben deshalb eine gemeinsame<br />

Initiative gegründet – das Netzwerk<br />

„Zuhause sicher“. Wer seine vier<br />

Wände wirksam vor Einbrechern<br />

schützen will, kann sich kostenlos<br />

vom „Kommissariat Vorbeugung“<br />

der örtlichen Polizei beraten lassen.<br />

<strong>Die</strong> Beamten schauen sich Haus,<br />

<strong>Wohn</strong>ung oder Baupläne kostenlos<br />

an und entwickeln dann ein individu-<br />

von Eigentümern und Mietern nicht<br />

immer unter einen Hut zu bringen.<br />

Beim Auszug können Eigentümer darauf<br />

bestehen, dass Mieter die Räume<br />

nicht schwarz, pink oder knatschgelb<br />

hinterlassen. Doch während sie die<br />

<strong>Wohn</strong>ung nutzen, darf ihnen niemand<br />

dreinreden. Mieter können vielmehr<br />

frei entscheiden, mit welchen Farben<br />

sie die <strong>Wohn</strong>ung streichen.<br />

Das musste ein Eigentümer erfahren,<br />

der seine Mieter vertraglich auf einen<br />

Anstrich „in neutralen Farbtönen“<br />

Bauen & <strong>Wohn</strong>en<br />

Keine Chance für Einbrecher<br />

NETZWERK „ZUHAUSE SICHER“<br />

Sicherheits-Netzwerk<br />

elles Sicherheitskonzept. Auch die<br />

Kortes erhielten eine Liste mit den<br />

notwendigen Maßnahmen und einer<br />

Auswahl von Fachbetrieben aus dem<br />

Netzwerk vor Ort, die sie umsetzen.<br />

Nach Abschluss der empfohlenen<br />

Sicherheitsarbeiten, gibt es die Präventionsplakette<br />

des Netzwerks. Sie<br />

zeigt: <strong>Die</strong>ses Zuhause ist sicher. Und<br />

sicher fühlen sich jetzt auch Yvonne<br />

und Lars Korte wieder.<br />

Das Netzwerk „Zuhause sicher“ von örtlicher Polizei,<br />

Handwerk und Unternehmen aus Handel, Industrie<br />

und Versicherungswirtschaft hilft in immer mehr<br />

Städten und Kreisen mit Rat und Tat dabei, Häuser<br />

und <strong>Wohn</strong>ungen vor Einbruch zu schützen. Es ist<br />

bereits in Aachen, im Bergischen Land, Borken,<br />

Bottrop-Gelsenkirchen-Gladbeck, Coesfeld, Hamm,<br />

Höxter, Köln, Lippe, Münster, Recklinghausen, Steinfurt und Warendorf aktiv.<br />

Für sein gemeinnütziges Engagement ist das Netwerk schon mehrfach ausgezeichnet<br />

worden.<br />

Vor Gericht sind alle Farben gleich<br />

verpflichten wollte. Dadurch werde<br />

jedoch, so entschied der Bundesgerichtshof,<br />

die Gestaltung des persönlichen<br />

Lebensbereichs in unzulässiger<br />

Weise eingeschränkt. In dem höchstrichterlichen<br />

Urteil wurde festgestellt,<br />

dass ein nennenswertes Interesse<br />

des Vermieters an einer bestimmten<br />

Farbe während der Vertragslaufzeit<br />

nicht zu erkennen sei.<br />

(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen<br />

VIII ZR 166/08)

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