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Gegen Die Sechs Wohn-Riester-Irrtümer - LBS

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aktuell<br />

<strong>Wohn</strong>-<strong>Riester</strong> ist keine Hexerei<br />

<strong>LBS</strong> AKTUELL ERKLÄRT DIE HÄUFIGSTEN IRRTÜMER<br />

<strong>Wohn</strong>-<strong>Riester</strong> wird immer beliebter.<br />

Denn die neue staatliche Förderung<br />

lässt den Traum vom eigenen Heim<br />

schneller und leichter Wirklichkeit<br />

werden. <strong>Die</strong> <strong>LBS</strong>-Spezialisten in den<br />

Kundencentern und Sparkassen stellen<br />

jedoch immer wieder fest, dass sich<br />

um die <strong>Wohn</strong>-<strong>Riester</strong>-Förderung eine<br />

Reihe <strong>Irrtümer</strong> ranken. Ihre <strong>LBS</strong> aktuell<br />

stellt die hartnäckigsten Vorurteile<br />

richtig, denn Irren kann teuer sein.<br />

Irrtum Nr. 1: <strong>Wohn</strong>-<strong>Riester</strong> kann ich<br />

mir nicht leisten<br />

„Wer das glaubt, verzichtet auf viel<br />

Geld. Um die hohen Zulagen zu bekommen,<br />

müssen jährlich nur vier Prozent<br />

des sozialversicherungspflichtigen<br />

Vorjahres-Einkommens, höchstens<br />

aber 2.100 Euro auf den <strong>Wohn</strong>-<strong>Riester</strong>-<br />

Vertrag eingezahlt werden – und<br />

zwar inklusive der staatlichen Zulagen.“<br />

<strong>LBS</strong>-Gebietsleiter B. Klensmann, Recklinghausen<br />

Irrtum Nr. 2: <strong>Wohn</strong>-<strong>Riester</strong> kommt<br />

mich später im Alter teuer zu stehen<br />

„Zwar unterliegt auch <strong>Wohn</strong>-<strong>Riester</strong><br />

der nachgelagerten Besteuerung. Dabei<br />

ist später jedoch allein der Wert<br />

des geförderten Teils der Immobilie<br />

zu versteuern. Dadurch fallen im Ruhe-<br />

Es gibt Geld vom Staat<br />

WOHNUNGSBAUPRÄMIE KEINESFALLS ENTGEHEN LASSEN<br />

Wer die volle <strong>Wohn</strong>ungsbauprämie<br />

für 2009 haben will, sollte sich sputen.<br />

<strong>Wohn</strong>-<strong>Riester</strong> ist längst nicht alles.<br />

„Vater Staat“ ebnet den Weg in die<br />

eigenen vier Wände auch weiterhin<br />

© Kai Koehler<br />

stand im Regelfall etwa 40 bis 60 Euro<br />

pro Monat an Steuern an.“<br />

<strong>LBS</strong>-Gebietsleiter G. Schmidt, Paderborn<br />

Irrtum Nr. 3: Das auf anderen <strong>Riester</strong>-<br />

Verträgen gesparte Geld kann nicht<br />

für die Finanzierung von <strong>Wohn</strong>eigentum<br />

verwendet werden<br />

„Ab 1. Januar 2010 kann jeder Betrag,<br />

der bereits auf einem <strong>Riester</strong>-Vertrag<br />

angespart worden ist, auch für den<br />

Erwerb der eigenen vier Wände entnommen<br />

werden.“<br />

<strong>LBS</strong>-Gebietsleiter U. Schmitz, Leverkusen<br />

Irrtum Nr. 4: <strong>Wohn</strong>-<strong>Riester</strong> ist doch<br />

nur „ein Tropfen auf den heißen Stein“<br />

„<strong>Die</strong> Förderung gibt es vom ersten Euro<br />

in der Ansparphase bis zu dem Tag, an<br />

dem die letzte Rate für das Haus bezahlt<br />

ist. <strong>Die</strong> Stiftung Warentest hat<br />

errechnet, dass durch Zulagen, Steuervorteile<br />

und Zinsersparnisse mehr als<br />

50.000 Euro zusammenkommen<br />

können.“<br />

<strong>LBS</strong>-Gebietsleiter T. Stachowski, Wesel<br />

Irrtum Nr. 5: <strong>Wohn</strong>-<strong>Riester</strong> ist nichts<br />

für Besserverdienende<br />

„Wer das meint, denkt nicht daran,<br />

dass es für die Förderung keinerlei<br />

mit der <strong>Wohn</strong>ungsbauprämie (WoP).<br />

8,8 Prozent gibt er Bausparern auf<br />

das, was sie selbst einzahlen jedes<br />

Jahr dazu. Bei Singles werden so Sparbeiträge<br />

von maximal 512 Euro (bei<br />

Verheirateten 1.024 Euro) gefördert,<br />

wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen<br />

25.600 (51.200) Euro nicht<br />

übersteigt. Der Bruttoverdienst kann<br />

jedoch viel höher sein. Jahr für Jahr<br />

kommen auf diese Weise 45,06 bzw.<br />

90,12 Euro dazu.<br />

Das Geld aus der Staatskasse sollte<br />

man sich auf keinen Fall entgehen lassen.<br />

Schon gar nicht, wenn man jung<br />

ist und mit jedem Cent rechnet. Bereits<br />

Finanzierung & Vorsorge<br />

Ausführlichere<br />

Infos im Internet unter<br />

www.lbswest.de/<br />

lbs-aktuell<br />

Einkommensgrenzen gibt. Außerdem<br />

besteht die Möglichkeit, bei der Steuererklärung<br />

auch noch einen Sonderausgabenabzug<br />

von jährlich bis zu<br />

2.100 Euro geltend zu machen.“<br />

<strong>LBS</strong>-Gebietsleiter J.-M. Vogel, Geldern/Goch<br />

Irrtum Nr. 6: Wenn das <strong>Wohn</strong>eigentum<br />

später einmal verkauft oder<br />

vermietet wird, muss die Förderung<br />

sofort zurückgezahlt werden<br />

„Das stimmt so generell nicht. So bleibt<br />

die Förderung erhalten, wenn innerhalb<br />

von vier Jahren nach Verkauf oder<br />

Vermietung mit dem Geld wieder eine<br />

selbstgenutzte Immobilie erworben<br />

wird. Sie muss aber auch dann nicht<br />

zurückgezahlt werden, wenn das<br />

geförderte Kapital, das für den Erwerb<br />

der Immobilie verwendet wurde,<br />

binnen eines Jahres auf einen Geldrenten-<strong>Riester</strong>-Vertrag<br />

übergeleitet<br />

wird. Und auch wer aus beruflichen<br />

Gründen umziehen muss, kann die<br />

eigene Immobilie vermieten, ohne dass<br />

die Förderung zurückzuzahlen ist, wenn<br />

sie spätestens bis zum 67. Lebensjahr<br />

wieder selbst bezogen wird.“<br />

<strong>LBS</strong>-Gebietsleiter V. Große-Herzbruch, Witten<br />

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für 2009 – Infos in Ihrem <strong>LBS</strong>-Kunden-<br />

Center oder Ihrer Sparkasse.<br />

mit 16 gibt es die WoP, wenn im Jahr<br />

mindestens 50 Euro auf den Bausparvertrag<br />

eingezahlt werden. Und während<br />

ältere Bausparer die Prämie nur<br />

für das Bauen, Kaufen oder Modernisieren<br />

verwenden können, dürfen<br />

die, die bei Abschluss ihres Bausparvertrages<br />

noch keine 25 Jahre alt sind,<br />

mit dem Sparbetrag plus Zinsen und<br />

WoP machen, was sie wollen.<br />

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