Gegen Die Sechs Wohn-Riester-Irrtümer - LBS
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aktuell<br />
<strong>Wohn</strong>-<strong>Riester</strong> ist keine Hexerei<br />
<strong>LBS</strong> AKTUELL ERKLÄRT DIE HÄUFIGSTEN IRRTÜMER<br />
<strong>Wohn</strong>-<strong>Riester</strong> wird immer beliebter.<br />
Denn die neue staatliche Förderung<br />
lässt den Traum vom eigenen Heim<br />
schneller und leichter Wirklichkeit<br />
werden. <strong>Die</strong> <strong>LBS</strong>-Spezialisten in den<br />
Kundencentern und Sparkassen stellen<br />
jedoch immer wieder fest, dass sich<br />
um die <strong>Wohn</strong>-<strong>Riester</strong>-Förderung eine<br />
Reihe <strong>Irrtümer</strong> ranken. Ihre <strong>LBS</strong> aktuell<br />
stellt die hartnäckigsten Vorurteile<br />
richtig, denn Irren kann teuer sein.<br />
Irrtum Nr. 1: <strong>Wohn</strong>-<strong>Riester</strong> kann ich<br />
mir nicht leisten<br />
„Wer das glaubt, verzichtet auf viel<br />
Geld. Um die hohen Zulagen zu bekommen,<br />
müssen jährlich nur vier Prozent<br />
des sozialversicherungspflichtigen<br />
Vorjahres-Einkommens, höchstens<br />
aber 2.100 Euro auf den <strong>Wohn</strong>-<strong>Riester</strong>-<br />
Vertrag eingezahlt werden – und<br />
zwar inklusive der staatlichen Zulagen.“<br />
<strong>LBS</strong>-Gebietsleiter B. Klensmann, Recklinghausen<br />
Irrtum Nr. 2: <strong>Wohn</strong>-<strong>Riester</strong> kommt<br />
mich später im Alter teuer zu stehen<br />
„Zwar unterliegt auch <strong>Wohn</strong>-<strong>Riester</strong><br />
der nachgelagerten Besteuerung. Dabei<br />
ist später jedoch allein der Wert<br />
des geförderten Teils der Immobilie<br />
zu versteuern. Dadurch fallen im Ruhe-<br />
Es gibt Geld vom Staat<br />
WOHNUNGSBAUPRÄMIE KEINESFALLS ENTGEHEN LASSEN<br />
Wer die volle <strong>Wohn</strong>ungsbauprämie<br />
für 2009 haben will, sollte sich sputen.<br />
<strong>Wohn</strong>-<strong>Riester</strong> ist längst nicht alles.<br />
„Vater Staat“ ebnet den Weg in die<br />
eigenen vier Wände auch weiterhin<br />
© Kai Koehler<br />
stand im Regelfall etwa 40 bis 60 Euro<br />
pro Monat an Steuern an.“<br />
<strong>LBS</strong>-Gebietsleiter G. Schmidt, Paderborn<br />
Irrtum Nr. 3: Das auf anderen <strong>Riester</strong>-<br />
Verträgen gesparte Geld kann nicht<br />
für die Finanzierung von <strong>Wohn</strong>eigentum<br />
verwendet werden<br />
„Ab 1. Januar 2010 kann jeder Betrag,<br />
der bereits auf einem <strong>Riester</strong>-Vertrag<br />
angespart worden ist, auch für den<br />
Erwerb der eigenen vier Wände entnommen<br />
werden.“<br />
<strong>LBS</strong>-Gebietsleiter U. Schmitz, Leverkusen<br />
Irrtum Nr. 4: <strong>Wohn</strong>-<strong>Riester</strong> ist doch<br />
nur „ein Tropfen auf den heißen Stein“<br />
„<strong>Die</strong> Förderung gibt es vom ersten Euro<br />
in der Ansparphase bis zu dem Tag, an<br />
dem die letzte Rate für das Haus bezahlt<br />
ist. <strong>Die</strong> Stiftung Warentest hat<br />
errechnet, dass durch Zulagen, Steuervorteile<br />
und Zinsersparnisse mehr als<br />
50.000 Euro zusammenkommen<br />
können.“<br />
<strong>LBS</strong>-Gebietsleiter T. Stachowski, Wesel<br />
Irrtum Nr. 5: <strong>Wohn</strong>-<strong>Riester</strong> ist nichts<br />
für Besserverdienende<br />
„Wer das meint, denkt nicht daran,<br />
dass es für die Förderung keinerlei<br />
mit der <strong>Wohn</strong>ungsbauprämie (WoP).<br />
8,8 Prozent gibt er Bausparern auf<br />
das, was sie selbst einzahlen jedes<br />
Jahr dazu. Bei Singles werden so Sparbeiträge<br />
von maximal 512 Euro (bei<br />
Verheirateten 1.024 Euro) gefördert,<br />
wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen<br />
25.600 (51.200) Euro nicht<br />
übersteigt. Der Bruttoverdienst kann<br />
jedoch viel höher sein. Jahr für Jahr<br />
kommen auf diese Weise 45,06 bzw.<br />
90,12 Euro dazu.<br />
Das Geld aus der Staatskasse sollte<br />
man sich auf keinen Fall entgehen lassen.<br />
Schon gar nicht, wenn man jung<br />
ist und mit jedem Cent rechnet. Bereits<br />
Finanzierung & Vorsorge<br />
Ausführlichere<br />
Infos im Internet unter<br />
www.lbswest.de/<br />
lbs-aktuell<br />
Einkommensgrenzen gibt. Außerdem<br />
besteht die Möglichkeit, bei der Steuererklärung<br />
auch noch einen Sonderausgabenabzug<br />
von jährlich bis zu<br />
2.100 Euro geltend zu machen.“<br />
<strong>LBS</strong>-Gebietsleiter J.-M. Vogel, Geldern/Goch<br />
Irrtum Nr. 6: Wenn das <strong>Wohn</strong>eigentum<br />
später einmal verkauft oder<br />
vermietet wird, muss die Förderung<br />
sofort zurückgezahlt werden<br />
„Das stimmt so generell nicht. So bleibt<br />
die Förderung erhalten, wenn innerhalb<br />
von vier Jahren nach Verkauf oder<br />
Vermietung mit dem Geld wieder eine<br />
selbstgenutzte Immobilie erworben<br />
wird. Sie muss aber auch dann nicht<br />
zurückgezahlt werden, wenn das<br />
geförderte Kapital, das für den Erwerb<br />
der Immobilie verwendet wurde,<br />
binnen eines Jahres auf einen Geldrenten-<strong>Riester</strong>-Vertrag<br />
übergeleitet<br />
wird. Und auch wer aus beruflichen<br />
Gründen umziehen muss, kann die<br />
eigene Immobilie vermieten, ohne dass<br />
die Förderung zurückzuzahlen ist, wenn<br />
sie spätestens bis zum 67. Lebensjahr<br />
wieder selbst bezogen wird.“<br />
<strong>LBS</strong>-Gebietsleiter V. Große-Herzbruch, Witten<br />
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Center oder Ihrer Sparkasse.<br />
mit 16 gibt es die WoP, wenn im Jahr<br />
mindestens 50 Euro auf den Bausparvertrag<br />
eingezahlt werden. Und während<br />
ältere Bausparer die Prämie nur<br />
für das Bauen, Kaufen oder Modernisieren<br />
verwenden können, dürfen<br />
die, die bei Abschluss ihres Bausparvertrages<br />
noch keine 25 Jahre alt sind,<br />
mit dem Sparbetrag plus Zinsen und<br />
WoP machen, was sie wollen.<br />
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