Anlage Wolfgang Waitz Auerbach, den 14.02.2011 Obere Bahnhofstr ...

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17.01.2013 Aufrufe

ermittelt würde, kämen ca. 200 bis 220 Euro monatlich heraus. Was zwar auch knapp bemessen ist (überwiegend Discounterpreise), aber den Forderungen des Gesundheitsministeriums nach bewusster und gesunder Ernährung mehr entspräche. Hier ergibt sich noch eine Frage, da ca. 35% der Haushalte Rentnerhaushalte waren. Haben also Lebensweise und Nahrungsbedarf von über 70-jährigen Damen direkten Einfluss auf die Bemessung von Leistungen auch für die Ernährung von 50-jährigen Männern und anderen Erwerbsfähigen gehabt? Auffällig ist jedenfalls, dass beim Vergleich der 15% zu den 20% für Lebensmittel 37,19 Euro, also 33% mehr ausgegeben wurden (!!) während die Ausgaben für alkoholische Getränke nur unbedeutend von 46 Cent auf 47 Cent täglich (reicht für ca. eine Flasche Billigbier), also lediglich um 1,7% stiegen und die Ausgaben für Tabakwaren von 1,40 Euro auf 1,48 Euro (ca. sieben Zigaretten) täglich, also nur um 6,1% zunahmen bei einem von 25,8% auf 25% abnehmenden Raucheranteil. Hier stellt sich mir die Frage, ob die auch im Bundestag geäußerte Meinung, mehr Geld für die Bedürftigen würde nur der Tabak- und Getränkeindustrie zugute kommen, nur üble Nachrede oder schon Verleumdung ist. Es ist mir auch ein Rätsel, wie das Kaloriendefizit der nicht mehr genehmigten Flasche Bier ausgeglichen werden soll, wenn nur Mineralwasser zulässig ist und Ernährungskosten gleich bleiben. Auch scheint mir bemerkenswert, dass Herr Papier in der Urteilsbegründung vor allem den Regelsatz als unzureichend für ein menschenwürdiges Leben beurteilte. Wie kann die Bundessozialministerin also sicher sein, mit zusätzlichen 5 Euro monatlich die Menschenwürde herstellen zu können, wenn sogar die Bundesagentur in einer Untersuchung zu dem Schluss kommt, dass die (alte) Regelleistung zwar der Sicherung der physischen (hier leiblichen) Existenz genügt, aber die anderen Ziele, wie angemessene Teilhabe, damit nicht zu erreichen sind? Wolfgang Waitz

ermittelt würde, kämen ca. 200 bis 220 Euro monatlich heraus. Was zwar auch knapp bemessen ist<br />

(überwiegend Discounterpreise), aber <strong>den</strong> Forderungen des Gesundheitsministeriums nach<br />

bewusster und gesunder Ernährung mehr entspräche. Hier ergibt sich noch eine Frage, da ca. 35%<br />

der Haushalte Rentnerhaushalte waren. Haben also Lebensweise und Nahrungsbedarf von über<br />

70-jährigen Damen direkten Einfluss auf die Bemessung von Leistungen auch für die Ernährung von<br />

50-jährigen Männern und anderen Erwerbsfähigen gehabt? Auffällig ist je<strong>den</strong>falls, dass beim<br />

Vergleich der 15% zu <strong>den</strong> 20% für Lebensmittel 37,19 Euro, also 33% mehr ausgegeben wur<strong>den</strong><br />

(!!) während die Ausgaben für alkoholische Getränke nur unbedeutend von 46 Cent auf 47 Cent<br />

täglich (reicht für ca. eine Flasche Billigbier), also lediglich um 1,7% stiegen und die Ausgaben für<br />

Tabakwaren von 1,40 Euro auf 1,48 Euro (ca. sieben Zigaretten) täglich, also nur um 6,1%<br />

zunahmen bei einem von 25,8% auf 25% abnehmen<strong>den</strong> Raucheranteil. Hier stellt sich mir die<br />

Frage, ob die auch im Bundestag geäußerte Meinung, mehr Geld für die Bedürftigen würde nur der<br />

Tabak- und Getränkeindustrie zugute kommen, nur üble Nachrede oder schon Verleumdung ist. Es<br />

ist mir auch ein Rätsel, wie das Kaloriendefizit der nicht mehr genehmigten Flasche Bier<br />

ausgeglichen wer<strong>den</strong> soll, wenn nur Mineralwasser zulässig ist und Ernährungskosten gleich<br />

bleiben.<br />

Auch scheint mir bemerkenswert, dass Herr Papier in der Urteilsbegründung vor allem <strong>den</strong><br />

Regelsatz als unzureichend für ein menschenwürdiges Leben beurteilte. Wie kann die<br />

Bundessozialministerin also sicher sein, mit zusätzlichen 5 Euro monatlich die Menschenwürde<br />

herstellen zu können, wenn sogar die Bundesagentur in einer Untersuchung zu dem Schluss<br />

kommt, dass die (alte) Regelleistung zwar der Sicherung der physischen (hier leiblichen) Existenz<br />

genügt, aber die anderen Ziele, wie angemessene Teilhabe, damit nicht zu erreichen sind?<br />

<strong>Wolfgang</strong> <strong>Waitz</strong>

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