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trauenskrise, deren Ausmaß erst nach und nach<br />

deutlich wird.<br />

Auf Bundes- und Landesebene befasst sich die<br />

Politik mit der Thematik. Mit Datum vom 29. April<br />

2010 hat das Kultusministerium Stellung genommen<br />

zu einer Anfrage der SPD-Fraktion (Druck -<br />

sache 14/6166) zum Thema „Kinderschutz ausbauen<br />

und dabei Maßnahmen zum Schutz von<br />

Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt<br />

weiter entwickeln“. Das Ministerium verweist auf die<br />

Aufsichtsfunktion des KVJS und der Jugendämter<br />

im Falle der Gefährdung des Kindeswohls, betont<br />

die Notwendigkeit einer engen Kooperation der<br />

freien Träger mit den Jugendämtern und plädiert<br />

darüber hinaus für die Entwicklung einer zeitgemäßen<br />

Sexualerziehung in den Kindergärten im Rah -<br />

men der Aus- und Fortbildung. Brigitte Lösch, sozialpolitische<br />

Sprecherin der Grünen, macht darauf<br />

aufmerksam, dass insbesondere auf junge<br />

Männer, die man für den Beruf des Erziehers gezielt<br />

gewinnen möchte, die ganze Situation abschreckend<br />

wirken muss. Sie müssten sich auf sichere<br />

Regeln verlassen können. Auch sie hält mehr<br />

Fort bildungen in Kindergärten und eine Verstär -<br />

kung der Elternarbeit für unabdingbar.<br />

Balanceakt für<br />

Leitungs verantwortliche<br />

In seiner Sitzung vom 8. Juli 2010 hat sich der<br />

Verbandsrat des Landesverbandes ausführlich mit<br />

dieser Situation befasst und Maßnahmen zur Prä -<br />

vention von sexuellem Missbrauch beraten. Die<br />

Ver antwortlichen in den Kindergärten, Trägerver -<br />

treter/innen und Leiter/innen, stehen vor einem<br />

schwierigen Balanceakt. Sie müssen zum einen<br />

begründete Verdachtsmomente ernst nehmen und<br />

konsequent verfolgen, zum andern ist es notwendig,<br />

einen Generalverdacht abzuweisen, der jede<br />

Mit arbeiterin und jeden Mitarbeiter von vornherein<br />

ins Zwielicht rückt. Der größte und bei weitem<br />

über wiegende Anteil der kirchlichen Mitarbeiterin -<br />

nen und Mitarbeiter setzt sich mit hoher Profes -<br />

sionalität, mit großem Idealismus und höchsten<br />

mo ralischen Ansprüchen an sich selbst für Kinder<br />

und Jugendliche ein. Für sie wäre ein solcher Ge -<br />

neral verdacht entwürdigend, demütigend und zutiefst<br />

demotivierend. Maßnahmen der Prävention<br />

müssen daher das Ziel haben, Vertrauen nicht<br />

noch weiter zu belasten, sondern achtsam und<br />

sensibel wiederherzustellen. Statt vereinzelter Akti -<br />

vitäten und Strukturanpassungen muss ein neues<br />

„Netzwerk des Vertrauens“ aus Information, Be -<br />

ratung, Fortbildung und Kooperation geknüpft<br />

werden.<br />

Empfehlungen in Kirche und<br />

Caritas<br />

Der Verbandsrat stellt das künftige Vorgehen des<br />

Landesverbandes daher auch bewusst in den<br />

4<br />

Zusammenhang mit Initiativen der Diözese Rotten -<br />

burg-Stuttgart, des Diözesancaritas verbandes,<br />

des Deutschen Caritasverbandes und des KTK-<br />

Bun des verbandes. Die o.g. Erklärung des Diö -<br />

zesan rates haben wir im Frühjahr im Heft 1 von<br />

Tacheles abgedruckt. Am 30. März 2010 hat der<br />

Vorstand des Landesverbandes auf Initiative des<br />

Diözesancaritasverbandes eine Verpflichtungs er -<br />

klä rung unterzeichnet, wonach im Geltungsbereich<br />

des Landesverbandes die im bischöflichen Amts -<br />

blatt von 2002 veröffentlichten „Regularien zum<br />

Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger<br />

in der Diözese Rottenburg-Stuttgart“ (BO Nr. A<br />

2481, 01.10.2002) angewendet werden. Mit der<br />

14-seitigen Broschüre „Sexueller Missbrauch“ hat<br />

die Diözese inzwischen einen Ratgeber herausgegeben,<br />

der Informationen, Begriffsklärungen, Ver -<br />

fahrens hinweise und Ansprechpartner enthält.<br />

Empfehlungen zur Prävention hat parallel dazu<br />

auch der Deutsche Caritasverband veröffentlicht.<br />

Sie wurden in der Zeitschrift neue caritas 10/2010<br />

abgedruckt (S. 28-32). Das Papier unterscheidet<br />

zwischen der Prävention auf der einen und dem<br />

Ver halten bei Missbrauchsfällen auf der anderen<br />

Seite. In fünf Themenkomplexen geben Verant -<br />

wort liche Anhaltspunkte für ein angemessenes<br />

Ein greifen:<br />

1. Empfehlungen zur Prävention von sexuellem<br />

Missbrauch<br />

2. Empfehlungen bei Hinweisen auf sexuellen<br />

Missbrauch<br />

3. Verpflichtung und Empfehlungen im Falle eines<br />

begründeten Verdachts auf sexuellen Miss -<br />

brauch<br />

4. Empfehlungen im Umgang mit länger zurückliegenden<br />

Fällen<br />

5. Empfehlungen zum Umgang mit Opfern sexuellen<br />

Missbrauchs<br />

Die Empfehlungen bilden die Grundlage für Leit -<br />

linien auf der Ebene der Diözesanverbände. Als<br />

Fachverband im Deutschen Caritasverband wird<br />

parallel dazu der KTK eine konkrete Anwendung<br />

auf den Bereich der katholischen Kindergärten vornehmen.<br />

(Wir werden Sie über das Erscheinen in<br />

Tacheles rechtzeitig informieren.)<br />

Erweitertes Führungszeugnis<br />

soll Einrichtungen absichern<br />

Die „Sicherstellung der Geeignetheit des Personals<br />

in der Kinder- und Jugendhilfe“ durch die Träger einer<br />

Einrichtung gewinnt im Kontext der Prävention<br />

eine zentrale Bedeutung. Für die Einrichtungen des<br />

Diözesancaritasverbandes gibt es neuerdings<br />

Stan d ards, die in Form einer Handlungsanweisung<br />

für Leitungskräfte mit Datum vom 11. Juni 2010 in<br />

Kraft gesetzt wurden. Nach § 72a SGB VIII dürfen<br />

die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die<br />

Wahr nehmung der Aufgaben in der Kinder- und<br />

Jugendhilfe keine Personen beschäftigen, die<br />

rechtskräftig wegen bestimmter Straftaten verurteilt<br />

worden sind. Zu diesem Zweck sollen sie sich<br />

bei der Einstellung und in regelmäßigen Abständen<br />

von den betroffenen Personen ein Führungs zeug -<br />

nis vorlegen lassen. Ziel der Regelung ist es, die<br />

Tätigkeit von Personen in der Kinder- und Ju gend -<br />

hilfe zu verhindern, die das Wohl von Kindern aufgrund<br />

von schädlichen Neigungen gefährden können.<br />

Das Beschäftigungsverbot von rechtskräftig<br />

verurteilten Personen richtet sich unmittelbar an die<br />

Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Durch Verein -<br />

barungen mit den Trägern von Ein richtungen und<br />

Diensten sollen die Träger der öffentlichen Ju gend -<br />

hilfe auch sicherstellen, dass diese Einrichtungen<br />

keine Personen im Sinne der Regelung beschäftigen.<br />

Mit der Änderung des BZRG wird ab dem 1. Mai<br />

2010 ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a<br />

BZRG für kinder- und jugendnah Beschäftigte und<br />

ehrenamtlich tätige Personen eingeführt und damit<br />

der bisherige Personenkreis erheblich ausgedehnt.<br />

Die Arbeitgeber können künftig von ihren Be -<br />

schäftigten sowie auch von ihren ehrenamtlich<br />

Tätigen die Vorlage dieses erweiterten Führungs -<br />

zeug nisses verlangen. Der Arbeitgeber muss dazu<br />

schriftlich bestätigen, dass das erweiterte Zeugnis<br />

nach § 30a BZRG für die Prüfung der persönlichen<br />

Eignung nach § 72a SGB VIII benötigt wird. Dem<br />

Antrag muss diese Bestätigung beigefügt werden.<br />

Den Weg der Beschaffung des erweiterten Füh -<br />

rungs zeugnisses im Rahmen eines Bewer bungs -<br />

ver fahrens und die spätere regelmäßige Wieder -<br />

vorlage beschreibt die Handlungsan weisung des<br />

DiCV Rottenburg-Stuttgart im Detail.<br />

Die Handlungsanweisung fordert nicht nur eine besondere<br />

Aufmerksamkeit im Bewerbungsverfahren<br />

und Vorstellungsgespräch, sie empfiehlt auch<br />

Auffälligkeiten in einer Bewerbung aufzugreifen und<br />

zum Thema zu machen. Wichtig ist aber, dass über<br />

die Einstellung hinaus eine Kultur der Offenheit und<br />

Transparenz gepflegt wird, Informationen zu Ge -<br />

fähr dungs situationen bereit stehen, Fort bildungen<br />

angeboten und Verfahrensregeln eingehalten werden.<br />

Sexueller Missbrauch darf unter Leitungs -<br />

verantwortlichen und Mitarbeiter(inne)n nicht länger<br />

ein Tabuthema sein.<br />

Analog dazu wird die Diözese Rottenburg-<br />

Stuttgart im Herbst Richtlinien für Mitarbeiter/innen<br />

der Kichengemeinden erlassen. (Wir berichten darüber<br />

in Tacheles.)<br />

Landesverband baut<br />

Dienstleistungsprofil aus<br />

Der Landesverband wird die Thematik im Rahmen<br />

seines Dienstleistungsprofils aufgreifen:<br />

Fachberatung: In einem ersten Schritt wird ein<br />

Leitfaden zu Verfahrensfragen für Einrich tun -<br />

gen und Träger entstehen. Er wird Grundlage

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