Version 2.1 - LVKITA
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trauenskrise, deren Ausmaß erst nach und nach<br />
deutlich wird.<br />
Auf Bundes- und Landesebene befasst sich die<br />
Politik mit der Thematik. Mit Datum vom 29. April<br />
2010 hat das Kultusministerium Stellung genommen<br />
zu einer Anfrage der SPD-Fraktion (Druck -<br />
sache 14/6166) zum Thema „Kinderschutz ausbauen<br />
und dabei Maßnahmen zum Schutz von<br />
Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt<br />
weiter entwickeln“. Das Ministerium verweist auf die<br />
Aufsichtsfunktion des KVJS und der Jugendämter<br />
im Falle der Gefährdung des Kindeswohls, betont<br />
die Notwendigkeit einer engen Kooperation der<br />
freien Träger mit den Jugendämtern und plädiert<br />
darüber hinaus für die Entwicklung einer zeitgemäßen<br />
Sexualerziehung in den Kindergärten im Rah -<br />
men der Aus- und Fortbildung. Brigitte Lösch, sozialpolitische<br />
Sprecherin der Grünen, macht darauf<br />
aufmerksam, dass insbesondere auf junge<br />
Männer, die man für den Beruf des Erziehers gezielt<br />
gewinnen möchte, die ganze Situation abschreckend<br />
wirken muss. Sie müssten sich auf sichere<br />
Regeln verlassen können. Auch sie hält mehr<br />
Fort bildungen in Kindergärten und eine Verstär -<br />
kung der Elternarbeit für unabdingbar.<br />
Balanceakt für<br />
Leitungs verantwortliche<br />
In seiner Sitzung vom 8. Juli 2010 hat sich der<br />
Verbandsrat des Landesverbandes ausführlich mit<br />
dieser Situation befasst und Maßnahmen zur Prä -<br />
vention von sexuellem Missbrauch beraten. Die<br />
Ver antwortlichen in den Kindergärten, Trägerver -<br />
treter/innen und Leiter/innen, stehen vor einem<br />
schwierigen Balanceakt. Sie müssen zum einen<br />
begründete Verdachtsmomente ernst nehmen und<br />
konsequent verfolgen, zum andern ist es notwendig,<br />
einen Generalverdacht abzuweisen, der jede<br />
Mit arbeiterin und jeden Mitarbeiter von vornherein<br />
ins Zwielicht rückt. Der größte und bei weitem<br />
über wiegende Anteil der kirchlichen Mitarbeiterin -<br />
nen und Mitarbeiter setzt sich mit hoher Profes -<br />
sionalität, mit großem Idealismus und höchsten<br />
mo ralischen Ansprüchen an sich selbst für Kinder<br />
und Jugendliche ein. Für sie wäre ein solcher Ge -<br />
neral verdacht entwürdigend, demütigend und zutiefst<br />
demotivierend. Maßnahmen der Prävention<br />
müssen daher das Ziel haben, Vertrauen nicht<br />
noch weiter zu belasten, sondern achtsam und<br />
sensibel wiederherzustellen. Statt vereinzelter Akti -<br />
vitäten und Strukturanpassungen muss ein neues<br />
„Netzwerk des Vertrauens“ aus Information, Be -<br />
ratung, Fortbildung und Kooperation geknüpft<br />
werden.<br />
Empfehlungen in Kirche und<br />
Caritas<br />
Der Verbandsrat stellt das künftige Vorgehen des<br />
Landesverbandes daher auch bewusst in den<br />
4<br />
Zusammenhang mit Initiativen der Diözese Rotten -<br />
burg-Stuttgart, des Diözesancaritas verbandes,<br />
des Deutschen Caritasverbandes und des KTK-<br />
Bun des verbandes. Die o.g. Erklärung des Diö -<br />
zesan rates haben wir im Frühjahr im Heft 1 von<br />
Tacheles abgedruckt. Am 30. März 2010 hat der<br />
Vorstand des Landesverbandes auf Initiative des<br />
Diözesancaritasverbandes eine Verpflichtungs er -<br />
klä rung unterzeichnet, wonach im Geltungsbereich<br />
des Landesverbandes die im bischöflichen Amts -<br />
blatt von 2002 veröffentlichten „Regularien zum<br />
Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger<br />
in der Diözese Rottenburg-Stuttgart“ (BO Nr. A<br />
2481, 01.10.2002) angewendet werden. Mit der<br />
14-seitigen Broschüre „Sexueller Missbrauch“ hat<br />
die Diözese inzwischen einen Ratgeber herausgegeben,<br />
der Informationen, Begriffsklärungen, Ver -<br />
fahrens hinweise und Ansprechpartner enthält.<br />
Empfehlungen zur Prävention hat parallel dazu<br />
auch der Deutsche Caritasverband veröffentlicht.<br />
Sie wurden in der Zeitschrift neue caritas 10/2010<br />
abgedruckt (S. 28-32). Das Papier unterscheidet<br />
zwischen der Prävention auf der einen und dem<br />
Ver halten bei Missbrauchsfällen auf der anderen<br />
Seite. In fünf Themenkomplexen geben Verant -<br />
wort liche Anhaltspunkte für ein angemessenes<br />
Ein greifen:<br />
1. Empfehlungen zur Prävention von sexuellem<br />
Missbrauch<br />
2. Empfehlungen bei Hinweisen auf sexuellen<br />
Missbrauch<br />
3. Verpflichtung und Empfehlungen im Falle eines<br />
begründeten Verdachts auf sexuellen Miss -<br />
brauch<br />
4. Empfehlungen im Umgang mit länger zurückliegenden<br />
Fällen<br />
5. Empfehlungen zum Umgang mit Opfern sexuellen<br />
Missbrauchs<br />
Die Empfehlungen bilden die Grundlage für Leit -<br />
linien auf der Ebene der Diözesanverbände. Als<br />
Fachverband im Deutschen Caritasverband wird<br />
parallel dazu der KTK eine konkrete Anwendung<br />
auf den Bereich der katholischen Kindergärten vornehmen.<br />
(Wir werden Sie über das Erscheinen in<br />
Tacheles rechtzeitig informieren.)<br />
Erweitertes Führungszeugnis<br />
soll Einrichtungen absichern<br />
Die „Sicherstellung der Geeignetheit des Personals<br />
in der Kinder- und Jugendhilfe“ durch die Träger einer<br />
Einrichtung gewinnt im Kontext der Prävention<br />
eine zentrale Bedeutung. Für die Einrichtungen des<br />
Diözesancaritasverbandes gibt es neuerdings<br />
Stan d ards, die in Form einer Handlungsanweisung<br />
für Leitungskräfte mit Datum vom 11. Juni 2010 in<br />
Kraft gesetzt wurden. Nach § 72a SGB VIII dürfen<br />
die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die<br />
Wahr nehmung der Aufgaben in der Kinder- und<br />
Jugendhilfe keine Personen beschäftigen, die<br />
rechtskräftig wegen bestimmter Straftaten verurteilt<br />
worden sind. Zu diesem Zweck sollen sie sich<br />
bei der Einstellung und in regelmäßigen Abständen<br />
von den betroffenen Personen ein Führungs zeug -<br />
nis vorlegen lassen. Ziel der Regelung ist es, die<br />
Tätigkeit von Personen in der Kinder- und Ju gend -<br />
hilfe zu verhindern, die das Wohl von Kindern aufgrund<br />
von schädlichen Neigungen gefährden können.<br />
Das Beschäftigungsverbot von rechtskräftig<br />
verurteilten Personen richtet sich unmittelbar an die<br />
Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Durch Verein -<br />
barungen mit den Trägern von Ein richtungen und<br />
Diensten sollen die Träger der öffentlichen Ju gend -<br />
hilfe auch sicherstellen, dass diese Einrichtungen<br />
keine Personen im Sinne der Regelung beschäftigen.<br />
Mit der Änderung des BZRG wird ab dem 1. Mai<br />
2010 ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a<br />
BZRG für kinder- und jugendnah Beschäftigte und<br />
ehrenamtlich tätige Personen eingeführt und damit<br />
der bisherige Personenkreis erheblich ausgedehnt.<br />
Die Arbeitgeber können künftig von ihren Be -<br />
schäftigten sowie auch von ihren ehrenamtlich<br />
Tätigen die Vorlage dieses erweiterten Führungs -<br />
zeug nisses verlangen. Der Arbeitgeber muss dazu<br />
schriftlich bestätigen, dass das erweiterte Zeugnis<br />
nach § 30a BZRG für die Prüfung der persönlichen<br />
Eignung nach § 72a SGB VIII benötigt wird. Dem<br />
Antrag muss diese Bestätigung beigefügt werden.<br />
Den Weg der Beschaffung des erweiterten Füh -<br />
rungs zeugnisses im Rahmen eines Bewer bungs -<br />
ver fahrens und die spätere regelmäßige Wieder -<br />
vorlage beschreibt die Handlungsan weisung des<br />
DiCV Rottenburg-Stuttgart im Detail.<br />
Die Handlungsanweisung fordert nicht nur eine besondere<br />
Aufmerksamkeit im Bewerbungsverfahren<br />
und Vorstellungsgespräch, sie empfiehlt auch<br />
Auffälligkeiten in einer Bewerbung aufzugreifen und<br />
zum Thema zu machen. Wichtig ist aber, dass über<br />
die Einstellung hinaus eine Kultur der Offenheit und<br />
Transparenz gepflegt wird, Informationen zu Ge -<br />
fähr dungs situationen bereit stehen, Fort bildungen<br />
angeboten und Verfahrensregeln eingehalten werden.<br />
Sexueller Missbrauch darf unter Leitungs -<br />
verantwortlichen und Mitarbeiter(inne)n nicht länger<br />
ein Tabuthema sein.<br />
Analog dazu wird die Diözese Rottenburg-<br />
Stuttgart im Herbst Richtlinien für Mitarbeiter/innen<br />
der Kichengemeinden erlassen. (Wir berichten darüber<br />
in Tacheles.)<br />
Landesverband baut<br />
Dienstleistungsprofil aus<br />
Der Landesverband wird die Thematik im Rahmen<br />
seines Dienstleistungsprofils aufgreifen:<br />
Fachberatung: In einem ersten Schritt wird ein<br />
Leitfaden zu Verfahrensfragen für Einrich tun -<br />
gen und Träger entstehen. Er wird Grundlage