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musculus - Muskelkranke Steiermark

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Huainigg: GuKG-Novelle trägt den<br />

Lebensbedürfnissen behinderter Menschen Rechnung<br />

Abänderungsantrag sieht Pfl egetätigkeiten<br />

für Behindertenbetreuer vor<br />

Als eine Lösung im Sinne der Betroffenen<br />

begrüßt Dr. Franz-Joseph Huainigg,<br />

ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderungen,<br />

den Abänderungsantrag zur<br />

Novelle des Gesundheits- und Krankenpfl<br />

egegesetzes, der am 3.11.09 im Gesundheitsausschuss<br />

eingebracht wurde.<br />

„BetreuerInnen kleinstrukturierter<br />

Wohngruppen sollen künftig die BewohnerInnen<br />

nach entsprechender Ausbildung<br />

bei alltäglichen Pfl egetätigkeiten<br />

unterstützen dürfen. Bisher war das<br />

nicht möglich“, erklärt Huainigg und<br />

schildert, wie lebensfremd die rechtliche<br />

Situation bislang gestaltet war: Behindertenbetreuern<br />

war es rechtlich nicht<br />

möglich, die Bewohner bei alltäglichen<br />

Pfl egetätigkeiten wie dem Duschen, dem<br />

Gang zur Toilette oder bei der Nahrungsaufnahme<br />

zu unterstützen.<br />

„Wenn hier darauf gepocht wird, dass<br />

nur eine ausgebildete Pfl egefachkraft<br />

diese Tätigkeiten durchführen darf, ist<br />

für mich offensichtlich, dass nicht das<br />

Wohl der Betroffenen, sondern berufsständisches<br />

Denken im Vordergrund<br />

steht“, sagt Huainigg.<br />

Er begrüßt daher, dass die GuKG-Novelle<br />

den Behindertenbetreuern den Zugang<br />

zum „Ausbildungsmodul Basisversorgung“<br />

ermöglichen soll. Diese Weiterbildungsmöglichkeit<br />

hinsichtlich einfacher<br />

Pflegetätigkeiten war auf Bestreben<br />

einzelner Interessensvertreter aus dem<br />

ursprünglichen Begutachtungsentwurf<br />

des Gesundheitsministeriums gestrichen<br />

14<br />

worden.<br />

Der nun eingebrachte Abänderungsantrag<br />

schafft die gesetzliche Grundlage<br />

für die Durchführung von Pfl egetätigkeiten<br />

im Einzelfall mit begleitender, in<br />

regelmäßigen Intervallen auszuübender<br />

Kontrolle für betreute Wohngruppen mit<br />

maximal 12 Bewohnern. Die Tätigkeit<br />

der Pfl egehilfe ist dabei entsprechend zu<br />

dokumentieren und Grundlage für die<br />

Durchführung pfl egerischer Maßnahmen<br />

muss ein, vom gehobenen Dienst<br />

für Gesundheits- und Krankenpflege<br />

erstellter, schriftlicher Pfl egeplan sein.<br />

Noch offen ist aus Sicht von Behindertensprecher<br />

Franz-Joseph Huainigg die<br />

Delegationsmöglichkeit von Pfl egefachkräften<br />

an Behindertenbetreuer bei medizinnahen<br />

Pfl egetätigkeiten - etwa beim<br />

Katheterisieren oder Absaugen einer<br />

Beatmungskanüle. Dies dürfen seit der<br />

letzten GuKG-Novelle 2008 nicht nur<br />

pfl egende Angehörige, sondern auch<br />

persönliche Assistentinnen und Personenbetreuer<br />

im Rahmen der 24-Stunden-<br />

Betreuung nach entsprechender Einschulung<br />

und unter Aufsicht der Pfl egefachkräfte<br />

durchführen.<br />

„Dies muss auch in kleinstrukturierten,<br />

betreuten Wohngemeinschaften möglich<br />

sein und würde die Lebensqualität von<br />

behinderten Menschen verbessern, da<br />

sie trotz Pfl egebedarfs in familienähnlichen<br />

Strukturen leben können - bei<br />

gleichzeitiger Sicherstellung der Qualität<br />

der Pfl ege“, erklärt Huainigg abschließend.<br />

ÖVP<br />

(Quelle: BIZEPS vom 3. November<br />

2009)<br />

<strong>musculus</strong> – Dezember 2009

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