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Die Wasserzeitschrift der Steiermark 1/2011 - Wasserland Steiermark

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Abb. 2: Abhängigkeit des Bemessungsnie<strong>der</strong>schlages vom Durchlässigkeitsbeiwert des Untergrundes<br />

für die Versickerung über einen Sickerschacht<br />

Auch Wasserrechte und/o<strong>der</strong><br />

Schutz-/Schongebietsverordnungen<br />

können zu berücksichtigende<br />

Einschränkungen für die Gestaltung<br />

<strong>der</strong> Anlagen darstellen. Im Beson<strong>der</strong>en<br />

bei <strong>der</strong> Versickerung von<br />

Oberflächenwässern von Verkehrsflächen<br />

muss <strong>der</strong> Eintrag von<br />

Schadstoffen in den Untergrund<br />

weitgehend verhin<strong>der</strong>t werden.<br />

Natürliche Randbedingungen<br />

Wesentlich für die Planung von<br />

Versickerungsanlagen sind neben<br />

<strong>der</strong> Größe und <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> versiegelten<br />

Flächen, die natürlichen<br />

Randbedingungen, wie Geologie<br />

und Nie<strong>der</strong>schlag. Besteht <strong>der</strong> Untergrund<br />

aus gut durchlässigen,<br />

sandig-kiesigen Ablagerungen (z.B.<br />

„Murschotter“) kann in <strong>der</strong> Regel<br />

den „rechtlichen“ und technischen<br />

Vorgaben, so weit nicht eine intensive<br />

und vollflächige Bebauung einer<br />

Liegenschaft geplant ist, ohne<br />

größere Probleme entsprochen<br />

werden. In weiten Teilen <strong>der</strong> <strong>Steiermark</strong><br />

sind <strong>der</strong>artig günstige geologische<br />

Randbedingungen nicht gegeben.<br />

Zudem kann in Tallagen bis<br />

nahe an die Geländeoberfläche heranreichendes<br />

Grundwasser die<br />

Versickerung von Oberflächenwasser<br />

erschweren (Abb. 1), da <strong>der</strong>en<br />

direkte Einleitung in das Grundwasser<br />

nur in Ausnahmefällen zulässig<br />

ist. Bei Bauten in Hanglage sollte<br />

auch eine allfällige Schichtwasserführung<br />

und <strong>der</strong>en Ableitung bedacht<br />

werden.<br />

Spätestens im Zuge des baurechtlichen<br />

Bewilligungsverfahrens sind<br />

die zuvor aufgeworfenen Themenkreise<br />

vom Bauwerber bzw. dessen<br />

Planer zum Nachweis <strong>der</strong> Bauplatzeignung<br />

nachzuweisen und von <strong>der</strong><br />

Baubehörde zu prüfen, sofern dies<br />

nicht bereits in einem entsprechenden<br />

Verfahren im Zuge <strong>der</strong> Widmung<br />

als Bauplatz erfolgte. <strong>Die</strong> Behörde<br />

übernimmt damit auch die<br />

Haftung im Rahmen ihrer behördlichen<br />

Prüfpflicht.<br />

Im österreichischen Normungswesen<br />

werden Anwendung, Bemessung,<br />

Bau und Betrieb von Regenwasser-Sickeranlagen<br />

für Dachflächen<br />

und befestigte Flächen durch<br />

die ÖNORM B 2506-1 [1] geregelt.<br />

<strong>Die</strong> Größe <strong>der</strong> Versickerungsanlage<br />

wird entsprechend den Vorgaben<br />

dieser Norm wesentlich von nachfolgenden<br />

Faktoren bestimmt:<br />

� Größe <strong>der</strong> zu entwässernden<br />

Flächen (unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong>en Abflussbeiwerte),<br />

� <strong>der</strong> am jeweiligen Standort zu<br />

erwartenden Regensummen<br />

(z.B. nach dem Lorenz-Skoda-<br />

Modell) sowie<br />

� dem in den für die Versickerung<br />

in Frage kommenden Gesteinsschichten<br />

vorhandenen Durchlässigkeitsbeiwert(Sickergeschwindigkeit)<br />

Damit werden für die Bemessung<br />

einer Versickerungsanlage die wesentlichen<br />

Zusammenhänge zwischen<br />

<strong>der</strong> Größe <strong>der</strong> Anlage, den<br />

zu entwässernden Flächenanteilen<br />

und <strong>der</strong> zu erwartenden Sickergeschwindigkeit<br />

des Untergrundes<br />

berücksichtigt.<br />

<strong>Die</strong> Berechungsansätze <strong>der</strong><br />

ÖNORM für die unterschiedlichen<br />

Arten von Versickerungsanlagen<br />

bauen auf <strong>der</strong> korrekten Wahl des<br />

maßgeblichen Bemessungsnie<strong>der</strong>schlages<br />

auf. Dazu wird grafisch<br />

das maßgebliche Regenereignis<br />

über die Sickerlinie <strong>der</strong> Versickerungsanlage<br />

und die für den Standort<br />

charakteristische Regensummenkurve<br />

entsprechen<strong>der</strong> Jährlichkeit<br />

bestimmt.<br />

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