Die Wasserzeitschrift der Steiermark 1/2011 - Wasserland Steiermark
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Abb. 2: Abhängigkeit des Bemessungsnie<strong>der</strong>schlages vom Durchlässigkeitsbeiwert des Untergrundes<br />
für die Versickerung über einen Sickerschacht<br />
Auch Wasserrechte und/o<strong>der</strong><br />
Schutz-/Schongebietsverordnungen<br />
können zu berücksichtigende<br />
Einschränkungen für die Gestaltung<br />
<strong>der</strong> Anlagen darstellen. Im Beson<strong>der</strong>en<br />
bei <strong>der</strong> Versickerung von<br />
Oberflächenwässern von Verkehrsflächen<br />
muss <strong>der</strong> Eintrag von<br />
Schadstoffen in den Untergrund<br />
weitgehend verhin<strong>der</strong>t werden.<br />
Natürliche Randbedingungen<br />
Wesentlich für die Planung von<br />
Versickerungsanlagen sind neben<br />
<strong>der</strong> Größe und <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> versiegelten<br />
Flächen, die natürlichen<br />
Randbedingungen, wie Geologie<br />
und Nie<strong>der</strong>schlag. Besteht <strong>der</strong> Untergrund<br />
aus gut durchlässigen,<br />
sandig-kiesigen Ablagerungen (z.B.<br />
„Murschotter“) kann in <strong>der</strong> Regel<br />
den „rechtlichen“ und technischen<br />
Vorgaben, so weit nicht eine intensive<br />
und vollflächige Bebauung einer<br />
Liegenschaft geplant ist, ohne<br />
größere Probleme entsprochen<br />
werden. In weiten Teilen <strong>der</strong> <strong>Steiermark</strong><br />
sind <strong>der</strong>artig günstige geologische<br />
Randbedingungen nicht gegeben.<br />
Zudem kann in Tallagen bis<br />
nahe an die Geländeoberfläche heranreichendes<br />
Grundwasser die<br />
Versickerung von Oberflächenwasser<br />
erschweren (Abb. 1), da <strong>der</strong>en<br />
direkte Einleitung in das Grundwasser<br />
nur in Ausnahmefällen zulässig<br />
ist. Bei Bauten in Hanglage sollte<br />
auch eine allfällige Schichtwasserführung<br />
und <strong>der</strong>en Ableitung bedacht<br />
werden.<br />
Spätestens im Zuge des baurechtlichen<br />
Bewilligungsverfahrens sind<br />
die zuvor aufgeworfenen Themenkreise<br />
vom Bauwerber bzw. dessen<br />
Planer zum Nachweis <strong>der</strong> Bauplatzeignung<br />
nachzuweisen und von <strong>der</strong><br />
Baubehörde zu prüfen, sofern dies<br />
nicht bereits in einem entsprechenden<br />
Verfahren im Zuge <strong>der</strong> Widmung<br />
als Bauplatz erfolgte. <strong>Die</strong> Behörde<br />
übernimmt damit auch die<br />
Haftung im Rahmen ihrer behördlichen<br />
Prüfpflicht.<br />
Im österreichischen Normungswesen<br />
werden Anwendung, Bemessung,<br />
Bau und Betrieb von Regenwasser-Sickeranlagen<br />
für Dachflächen<br />
und befestigte Flächen durch<br />
die ÖNORM B 2506-1 [1] geregelt.<br />
<strong>Die</strong> Größe <strong>der</strong> Versickerungsanlage<br />
wird entsprechend den Vorgaben<br />
dieser Norm wesentlich von nachfolgenden<br />
Faktoren bestimmt:<br />
� Größe <strong>der</strong> zu entwässernden<br />
Flächen (unter Berücksichtigung<br />
<strong>der</strong>en Abflussbeiwerte),<br />
� <strong>der</strong> am jeweiligen Standort zu<br />
erwartenden Regensummen<br />
(z.B. nach dem Lorenz-Skoda-<br />
Modell) sowie<br />
� dem in den für die Versickerung<br />
in Frage kommenden Gesteinsschichten<br />
vorhandenen Durchlässigkeitsbeiwert(Sickergeschwindigkeit)<br />
Damit werden für die Bemessung<br />
einer Versickerungsanlage die wesentlichen<br />
Zusammenhänge zwischen<br />
<strong>der</strong> Größe <strong>der</strong> Anlage, den<br />
zu entwässernden Flächenanteilen<br />
und <strong>der</strong> zu erwartenden Sickergeschwindigkeit<br />
des Untergrundes<br />
berücksichtigt.<br />
<strong>Die</strong> Berechungsansätze <strong>der</strong><br />
ÖNORM für die unterschiedlichen<br />
Arten von Versickerungsanlagen<br />
bauen auf <strong>der</strong> korrekten Wahl des<br />
maßgeblichen Bemessungsnie<strong>der</strong>schlages<br />
auf. Dazu wird grafisch<br />
das maßgebliche Regenereignis<br />
über die Sickerlinie <strong>der</strong> Versickerungsanlage<br />
und die für den Standort<br />
charakteristische Regensummenkurve<br />
entsprechen<strong>der</strong> Jährlichkeit<br />
bestimmt.<br />
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