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Informationsbroschüre - Stadt Immenhausen

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<strong>Stadt</strong> <strong>Immenhausen</strong><br />

Information der <strong>Stadt</strong> <strong>Immenhausen</strong>:<br />

Gesplittete Abwassergebühr<br />

- eine gerechte Verteilung der Gebühren?!<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Immenhausen</strong><br />

Marktplatz 1<br />

34376 <strong>Immenhausen</strong><br />

Tel.: 05673 503-0<br />

Fax: 05673 503-188<br />

e-Mail: melanie.spohr@immenhausen.de<br />

daniela.reuse@immenhausen.de<br />

www.immenhausen.de<br />

1


<strong>Stadt</strong> <strong>Immenhausen</strong><br />

Grußwort<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

die Zeit steht nicht still; immer wieder müssen wir uns auf Veränderungen<br />

einstellen. Selten wird es dabei einfacher und oft fällt es uns deshalb<br />

schwer, das Neue zu akzeptieren.<br />

Eine dieser Neuerungen ist die Aufteilung der vertrauten „Kanalgebühren“<br />

in „Niederschlagswassergebühren“ und „Schmutzwassergebühren“,<br />

an der die <strong>Stadt</strong>verwaltung zur Zeit arbeitet.<br />

Warum machen wir das?<br />

Das für uns zuständige Verwaltungsgericht Kassel hat alle Städte und Gemeinden durch<br />

entsprechende Urteile dazu gezwungen, die Kanalgebühren künftig aufzuteilen. Wir haben<br />

also keine Wahl.<br />

Richtig ist aber auch, dass die Verteilung der Kosten auf zwei verschiedene Gebühren für<br />

Schmutz- und Niederschlagswasser viel eher den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.<br />

Nicht nur Schmutzwasser muss entsorgt werden. Auch Niederschlagswasser abzuführen<br />

ist teuer. Die Kosten der Abwasserentsorgung werden also in Zukunft gerechter verteilt.<br />

Unter dem Strich werden wir nicht mehr und nicht weniger Geld in der <strong>Stadt</strong>kasse haben.<br />

Es handelt sich also nicht um ein zusätzliches Abkassieren durch die Hintertür. Allerdings<br />

wird es Gewinner und Verlierer geben. Wer viel Wasser verbraucht und wenig versiegelte<br />

Grundstücksflächen hat, wird profitieren. Hat jemand dagegen geringeren Verbrauch bei<br />

großen versiegelten Flächen, so wird er mehr zu bezahlen haben als derzeit.<br />

Künftig haben Sie also zwei Stellschrauben, wenn Sie Ihre Kosten für die Abwasserbeseitigung<br />

reduzieren wollen: Sie können Frischwasser sparen und zusätzlich Flächen entsiegeln<br />

oder Niederschlagswasser in Zisternen sammeln oder auf dem Grundstück versickern<br />

lassen. Ob sich das finanziell lohnt, können Sie entscheiden, wenn Sie die mögliche Gebühreneinsparung<br />

mit den dafür notwendigen Investitionskosten vergleichen.<br />

Die Broschüre, die Sie jetzt in Händen halten, soll Ihnen das, was Sie rund um die neuen<br />

Gebühren wissen sollten, ein wenig näher bringen. Wenn Sie darüber hinaus noch Fragen<br />

haben, stehen wir Ihnen natürlich gerne für weitere Informationen zur Verfügung.<br />

Zum Schluss noch eine große Bitte:<br />

Wir wollen den Aufwand für die Gebührenumstellung so gering wie möglich halten. Deshalb<br />

haben wir bewusst auf teure externe Berater und Dienstleister verzichtet. Dafür wird<br />

die Arbeit in der Verwaltung natürlich stark zunehmen. Machen Sie bitte sich selbst und<br />

uns das Leben leicht, indem Sie uns Ihre Grundstücksverhältnisse rechtzeitig mit den<br />

Selbsterklärungsvordrucken melden, die wir mit dieser <strong>Informationsbroschüre</strong> verschicken.<br />

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.<br />

Es grüßt Sie herzlich<br />

Ihr<br />

Herbert Rössel<br />

Bürgermeister<br />

2


<strong>Stadt</strong> <strong>Immenhausen</strong><br />

1. Worin liegt der Unterschied zur bisherigen Abwassergebühr und<br />

warum muss die „gesplittete Abwassergebühr“ jetzt eingeführt werden?<br />

Die gesplittete Abwassergebühr ist keine versteckte Gebührenerhöhung! Die Gebühren<br />

werden lediglich in einer anderen Form erhoben. Mit der gesplitteten Abwassergebühr<br />

wird die Kostenverteilung auf die Verbraucher neu geregelt.<br />

Zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr besteht keine Alternative, da das Verwaltungsgericht<br />

Kassel in einem Urteil gegen andere Kommunen die Rechtswidrigkeit<br />

des bisherigen Verfahrens festgestellt hat.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Immenhausen</strong> erzielt damit keine Mehreinnahmen: Die Gebührenhaushalte<br />

müssen insgesamt ausgeglichen gestaltet werden. Macht die <strong>Stadt</strong> Gewinn, werden die<br />

Gebühren gesenkt, macht sie Verlust, werden die Gebühren erhöht.<br />

Allgemein werden mit den Abwassergebühren die Kosten abgerechnet, die für Ableitung<br />

und Reinigung des Abwassers anfallen. Zum Abwasser zählen sowohl Schmutz- als<br />

auch Niederschlagswasser.<br />

Bisher wurden die Gesamtkosten gemeinsam in einer Abwassergebühr über die verbrauchte<br />

Frischwassermenge abgerechnet (Frischwassermaßstab).<br />

Zukünftig wird keine Gesamt-Abwassergebühr mehr ausgewiesen, sondern diese wird<br />

aufgeteilt in den Schmutz- und Niederschlagswasseranteil.<br />

Durch die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr werden die Kosten gerechter auf<br />

die Verbraucher umgelegt. Dies wird dadurch erreicht, dass die Bereiche Schmutz- und<br />

Niederschlagswasser voneinander getrennt (gesplittet) werden.<br />

Die Kosten für die Ableitung und Reinigung des Schmutzwassers werden weiterhin nach<br />

der verbrauchten Frischwassermenge abgerechnet, da der Wasserverbrauch und das<br />

abzuleitende und zu reinigende Schmutzwasser in einem direkten Zusammenhang stehen.<br />

Das auf einem Grundstück anfallende Niederschlagswasser kann nicht direkt gemessen<br />

werden. Bei der Berechnung wird davon ausgegangen, dass eine bestimmte Niederschlagsmenge<br />

pro Quadratmeter und Jahr fällt, die im gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet gleich ist.<br />

Für die Berechnung der Niederschlagsmenge, die von dem Grundstück in die Kanalisation<br />

abgeführt wird, muss die „reduzierte versiegelte Fläche“ des Grundstücks ermittelt<br />

werden. Diese Fläche wird für die Gebührenermittlung des Niederschlagswassers zu<br />

Grunde gelegt.<br />

Für Grundstücke mit einer hohen Flächenversiegelung (z. B. Einkaufszentren, Hallenbauten,<br />

große versiegelte Flächen) werden die Abwassergebühren steigen. Auch hier<br />

gilt, dass mit geeigneten Entsiegelungs-, Rückhalte- und Versickerungsmaßnahmen auf<br />

dem Grundstück die anzurechnende Fläche gemindert werden kann.<br />

Bei Wohnanlagen mit mehreren Stockwerken fällt im Verhältnis weniger Niederschlagswasser<br />

an, wenn nur wenig Fläche um das Gebäude versiegelt ist. Sie werden bei der<br />

Neuberechnung profitieren.<br />

3


<strong>Stadt</strong> <strong>Immenhausen</strong><br />

2. Welche Auswirkungen hat die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr?<br />

Einfamilienhaus:<br />

Mittlere befestigte Fläche,<br />

mittlerer Wasserverbrauch<br />

Wohnblock:<br />

Wenig befestigte Fläche,<br />

hoher Wasserverbrauch<br />

Bisherige Gebührenverteilung<br />

4<br />

Hallen, Parkflächen:<br />

Viel versiegelte Fläche ,<br />

niedriger Wasserverbrauch<br />

Abwassergebühr Abwassergebühr Abwassergebühr<br />

Nur der Wasserverbrauch bestimmt die Höhe der bisherigen Abwassergebühr:<br />

Mittlere Gebühr<br />

pro Fläche<br />

Niederschlagswasser<br />

Hohe Gebühr<br />

pro Fläche<br />

Künftige Gebührenverteilung:<br />

Niedrige Gebühr<br />

pro Fläche<br />

Befestigte Fläche bestimmt die Niederschlagswassergebühr,<br />

Wasserverbrauch bestimmt die Schmutzwassergebühr<br />

Niederschlagswasser <br />

Niederschlagswasser<br />

Schmutzwasser Schmutzwasser Schmutzwasser<br />

Die gesplittete<br />

Abwassergebühr<br />

kann in etwa gleich<br />

hoch sein.<br />

Die gesplittete<br />

Abwassergebühr<br />

kann geringer sein.<br />

Die gesplittete<br />

Abwassergebühr<br />

kann höher sein.


<strong>Stadt</strong> <strong>Immenhausen</strong><br />

3. Wie können Sie Ihre Gebühren reduzieren?<br />

Die Abwassergebühr für das Niederschlagswasser berechnet sich aufgrund der „reduzierten<br />

versiegelten Fläche“. Zur Minderung der Gebühr haben die Verbraucher folgende Möglichkeiten:<br />

• Verwendung von Baustoffen mit einer erhöhten Versickerungs-<br />

fähigkeit<br />

• Entsiegelung von Flächen<br />

• Rückhaltung bzw. gedrosselte Ableitung (Retention) des<br />

Niederschlagswassers durch Zisternen<br />

• Versickerung des Niederschlagwassers auf dem Grundstück<br />

Vor einer Realisierung der genannten Möglichkeiten muss eine fachtechnische Prüfung erfolgen.<br />

Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die geplante Maßnahme über Jahre hinweg<br />

ihre Funktion erfüllt. So muss bei einer geplanten Versickerung nachgewiesen werden,<br />

dass der Boden versickerungsfähig ist.<br />

Im Zuge der Planungen sollte auch im eigenen Interesse vorher (!!) die Wirtschaftlichkeit<br />

der Maßnahmen geprüft werden! Ein Vergleich der bisherigen Abwassergebühr mit der<br />

neuen gesplitteten Abwassergebühr zeigt das Einsparpotential auf.<br />

3.1 Reduzierte versiegelte Fläche - Versiegelungsarten - Abrechnungsfaktor<br />

Versiegelte Flächen lassen – abhängig vom Material – mehr oder weniger Niederschlagswasser<br />

in den Untergrund versickern. Je nach Durchlässigkeit können Teilflächen abgezogen<br />

werden.<br />

Nur gering versiegelte Flächen werden dann bei der Gebührenberechnung auch stärker<br />

reduziert berücksichtigt. Dazu wird die Fläche mit einem sogenannten Abflussbeiwert multipliziert.<br />

Damit eine verbraucherfreundliche und wirtschaftliche Durchführung des Gesamtverfahrens<br />

gewährleistet wird, sind die Abflussbeiwerte verschiedener Versiegelungsarten in Abrechnungsfaktoren<br />

zusammengefasst:<br />

Rasengittersteine haben z. B. den Abflussbeiwert 0,2, Splittflächen von 0,5.<br />

Bei 100 m² Rasengittersteinfläche ergibt sich hier eine reduzierte versiegelte Fläche von<br />

100 m² x 0,2 = 20 m².<br />

Bei einer Splittfläche (Abflussbeiwert 0,5) von 100 m² ergibt sich hier eine reduzierte versiegelte<br />

Fläche von 100 m² x 0,5 = 50 m².<br />

5


<strong>Stadt</strong> <strong>Immenhausen</strong><br />

3.2 Beispiele für Versiegelungsarten bei Grundstücksflächen<br />

AB => Abflussbeiwert<br />

Beton: AB = 1,0 Asphalt: AB = 1,0 Granitstein mit Fugen-<br />

verguss: AB = 1,0<br />

Betonsteine AB = 0,7 Plattenbelag AB = 0,7 Splittfuge bis 15 mm<br />

AB = 0,7<br />

Rasenfuge >15 mm Natursteinpflaster Splitt<br />

AB = 0,6 AB = 0,6 AB = 0,5<br />

Porenpflaster (Öko- Rasengitterstein<br />

pflaster) AB = 0,4 AB = 0,2<br />

Nicht an die Kanalisation angeschlossene Flächen sind nicht gebührenpflichtig,<br />

z. B. gepflasterte Fahrspuren, Terrassen, Freisitze, Gartenhütten ...<br />

6


<strong>Stadt</strong> <strong>Immenhausen</strong><br />

3.3 Rückhalte- und Versickerungsanlagen<br />

Wenn Sie auf Ihrem Grundstück Niederschlagswasser in Zisternen sammeln oder im Boden<br />

versickern lassen, reduziert das die Niederschlagswassergebühr.<br />

Damit Zisternen und Versickerungsanlagen (Rigolen) mindernd auf die versiegelte Fläche<br />

wirken, müssen gewisse Mindestanforderungen erfüllt werden. Bei Versickerungsanlagen<br />

ist darüber hinaus die Versickerungsfähigkeit des Bodens nachzuweisen.<br />

Bitte beachten Sie, dass Zisternen erst ab einem Fassungsvermögen von mehr als 1 cbm<br />

in die Berechnung aufgenommen werden. Regenfässer, die nur im Sommer aufgestellt<br />

sind, können nicht in die Berechnung aufgenommen werden.<br />

Abzugsflächenberechnung einer Zisterne<br />

a) Zisterne oder Rigolen ohne Kanalanschluss:<br />

Die angeschlossene Dachfläche ist nicht gebührenrelevant (wird nicht gerechnet).<br />

b) Zisterne mit Kanalanschluss: (zur alleinigen Gartenbewässerung)<br />

Pro 1 cbm Speichervolumen werden 10 qm Dachfläche von der angeschlossenen<br />

Dachfläche abgezogen.<br />

c) Zisterne mit Kanalanschluss: (nur Brauchwassernutzung)<br />

Pro 1 cbm Speichervolumen werden 20 qm Dachfläche von der angeschlossenen<br />

Dachfläche abgezogen.<br />

d) Zisterne mit Kanalanschluss: (zur Gartenbewässerung und Brauchwassernutzung)<br />

Pro 1 cbm Speichervolumen werden 22 qm Dachfläche von der angeschlossenen<br />

Dachfläche abgezogen.<br />

4. Allgemeine Informationen zum Gesamtverfahren<br />

Die Projektsteuerung zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr obliegt dem Fachbereich<br />

Kommunale Einrichtungen und Finanzmanagement der <strong>Stadt</strong> <strong>Immenhausen</strong>. Die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Immenhausen</strong> hat im Vorfeld eine Vereinbarung mit der Nachbargemeinde Espenau<br />

abgeschlossen, dass diese die <strong>Stadt</strong> <strong>Immenhausen</strong> personell unterstützt. In der Gemeinde<br />

Espenau wurde die gesplittete Abwassergebühr bereits Anfang 2012 eingeführt, sodass<br />

hier auf Erfahrungen bei der Einführung der neuen Gebühr zurückgegriffen werden kann.<br />

Durch das gewählte Selbstauskunftsverfahren ist das Betreten der Grundstücke durch Mitarbeiter<br />

der Kommunen nicht notwendig. Wo die Selbstauskünfte nicht plausibel erscheinen,<br />

werden Ortsbesichtigungen im Nachgang vorgenommen. Die Gebührenbescheide<br />

werden dann berichtigt.<br />

Wichtige Punkte bei der Konzeptentwicklung zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr<br />

waren die Wirtschaftlichkeit und die Akzeptanz durch die Verbraucher. Durch das<br />

Selbstauskunftsverfahren werden die Verfahrenskosten minimiert und sowohl die Erstbestandsdatenerfassung<br />

wie auch evtl. spätere Änderungsverfahren werden - sowohl für die<br />

Verbraucher als auch für die Verwaltung - einfach und transparent zu bearbeiten sein.<br />

7


<strong>Stadt</strong> <strong>Immenhausen</strong><br />

5. Die 4 Phasen der Erstbestandsdatenerfassung<br />

Die Erstbestandsdatenerfassung gliedert sich in 4 Phasen, wobei die Verbraucher bei der<br />

Ermittlung der Flächen mit einbezogen werden:<br />

Phase 2<br />

Selbstauskunft der<br />

Verbraucher<br />

Phase 4<br />

Versand der neuen<br />

Gebührenbescheide<br />

5.1 Ermittlung der angeschlossenen Verbraucher<br />

8<br />

Phase 1<br />

Ermittlung der angeschlossenenVerbraucher<br />

durch die <strong>Stadt</strong><br />

Phase 3<br />

Einarbeiten der Rückläufer<br />

Die <strong>Stadt</strong> ermittelt aus verschiedenen Quellen die gebührenpflichtigen Grundstücke und<br />

versendet Selbsterklärungsbögen an die Eigentümer.<br />

5.2 Selbstauskunft der Verbraucher<br />

In dieser Phase werden die Verbraucher aktiv mit einbezogen. Die Verbraucher müssen<br />

die versiegelten und an das öffentliche Abwassernetz angeschlossenen Flächen ermitteln<br />

und das Vorhandensein von Rückhalte- oder Versickerungsanlagen anzeigen. Auch die<br />

Dachüberstände an den Hausdächern und Garagen müssen mit aufgemessen werden.<br />

Wichtig ist das rechtzeitige Zurücksenden der Selbsterklärung an die <strong>Stadt</strong>. Damit wird sichergestellt,<br />

dass die aktuellen Zahlen aller versiegelten Flächen vor dem Versenden des<br />

Gebührenbescheids eingearbeitet werden können. Bei fehlenden Selbstauskünften zu den<br />

Grundstücken werden diese geschätzt!


<strong>Stadt</strong> <strong>Immenhausen</strong><br />

Und so wird es gemacht:<br />

Beispielhafte Darstellung der abflussrelevanten Flächen und deren Bewertung in der<br />

Gebührenberechnung.<br />

Bei unserem Beispiel verfügt das Grundstück über eine Zisterne mit 2 cbm Fassungsvermögen,<br />

an das eine Dachhälfte angeschlossen ist. Das Wasser wird nur zur Gartenbewässerung<br />

verwendet.<br />

Das Haus ist 9 m lang und 5 m breit. Die Dachüberstände an den Hausdächern müssen<br />

mit aufgemessen werden, sie betragen an allen 4 Seiten je 50 cm. Die Dachfläche errechnet<br />

sich wie folgt: 9 m + 2 x 0,5 m = 10 m Länge; 5m + 2 x 0,5 m = 6 m Breite. Dachfläche:<br />

10 m x 6 m = 60 m².<br />

Die Garage hat ein Gründach (3 m x 6 m = 18 m²), das nicht an die Kanalisation angeschlossen<br />

ist.<br />

Die Garagenzufahrt ist 3m breit und 5 m lang (15 m²) und wird auf die Straße entwässert.<br />

Als Belag wurden Rasengittersteine (AB = 0,2) verwendet.<br />

Die Terrasse (2 m x 4 m = 8 m²) hat einen Plattenbelag und wird in den Garten entwässert,<br />

hat keinen Kanalanschluss.<br />

9


<strong>Stadt</strong> <strong>Immenhausen</strong><br />

Eintragung im Erhebungsbogen:<br />

Erhebungsbogen<br />

Darstellung der versiegelten Flächen zur Berechnung der getrennten Abwassergebühren:<br />

Grundstückseigentümer/Gebührenzahler:<br />

Adresse:<br />

Gemarkung/Flur-, Flurstücksnummer:<br />

Grundstücksfläche:<br />

Versiegelte Flächen<br />

1. Dachflächen<br />

1.1 Flachdächer, geneigte Dächer<br />

1.2 Kiesdächer<br />

1.3 Gründächer mit einer Aufbaustärke bis 10 cm<br />

1.4 Gründächer mit einer Aufbaustärke größer 10 cm<br />

2. Befestigte Grundstücksflächen<br />

2.1 Beton, Schwarzdecke (Asphalt, Teer o.ä.) Pflaster mit Fugenverguss,<br />

sonstige wasserundurchlässige Flächen mit Fugendichtung<br />

2.2<br />

a)<br />

2.2<br />

b)<br />

Pflaster (z.B. auch Rasen- oder Splittfugenpflaster), Platten - jeweils<br />

ohne Fugenverguss<br />

- mit einer Fugenbreite bis 15 mm<br />

Pflaster (z.B. auch Rasen- oder Splittfugenpflaster), Platten - jeweils<br />

ohne Fugenverguss<br />

- mit einer Fugenbreite größer 15 mm<br />

2.3 wassergebundene Decke (Kies, Splitt, Schlacke o.ä.)<br />

2.4 Poren-, (Ökopflaster) o.ä. wasserdurchlässiges Pflaster<br />

2.5 Rasengittersteine<br />

davon an Zisternen oder Rigolen angeschlossene Flächen<br />

3. Zisternen und Rigolen<br />

3.1 Zisterne mit Kanalanschluss (zur alleinigen Gartenbewässerung)<br />

3.2 Zisterne mit Kanalanschluss (nur Brauchwassernutzung)<br />

3.3 Zisterne mit Kanalanschluss (zur Gartenbewässerung und<br />

Brauchwassernutzung)<br />

3.4 Zisterne oder Rigole ohne Kanalanschluss<br />

Für Rückfragen tagsüber telefonisch zu erreichen unter:<br />

_________________________________<br />

Hiermit versicher/e/n ich/wir, dass die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen<br />

und Gewissen gemacht wurden. Bauliche Veränderungen teile/n ich/wir der Gemeindeverwaltung<br />

umgehend mit.<br />

Datum …………………………… Unterschrift:………………………………………<br />

10<br />

Max Mustermann<br />

Musterweg 1<br />

Muster,Flur 3,Flurstück 47/11<br />

450<br />

Fläche gesamt<br />

m²<br />

Zisterneninhalt<br />

m³<br />

davon an das<br />

Abwassernetz<br />

angeschlossene<br />

Fläche m²<br />

angeschlossene<br />

Fläche


<strong>Stadt</strong> <strong>Immenhausen</strong><br />

5.3 Einarbeiten der Rückläufer<br />

Nach Vorliegen der Erhebungsbögen berechnet die <strong>Stadt</strong> die reduzierte versiegelte Fläche.<br />

Für unser Beispiel:<br />

Dachfläche 60 qm x 1,0 = 60 qm<br />

Zufahrt 15 qm x 0,2 = 3 qm<br />

abzügl. Zisterne 2 x 10 qm = -20 qm<br />

reduzierte versiegelte Fläche 43 qm<br />

Nach dem Auswerten aller Erhebungsbögen wird die Gesamtfläche ermittelt, welche für die<br />

Kostenumlegung zugrunde gelegt wird. Zu diesem Zeitpunkt kann erstmals die Gebührenhöhe<br />

für das Niederschlagswasser in €/m² für die reduzierte versiegelte Fläche kalkuliert<br />

werden.<br />

5.4 Versand der neuen Gebührenbescheide<br />

Wir hoffen, dass zum Jahreswechsel 2013 von der <strong>Stadt</strong> <strong>Immenhausen</strong> neue Gebührenbescheide<br />

mit den gesplitteten Abwassergebühren erstellt und an die Verbraucher versandt<br />

werden können. Andernfalls werden wir diese Anfang 2014 verschicken.<br />

6. Aktualisierungen aufgrund von Neu- und Umbaumaßnahmen<br />

Daten zu Um- oder Neubaumaßnahmen nach Abgabe der ersten Selbsterklärung werden<br />

anhand der jeweiligen Entwässerungsunterlagen geprüft und bearbeitet. Hierzu zählen<br />

auch Entsiegelungs-, Rückhalte- und Versickerungsmaßnahmen.<br />

7. Überprüfung der Verbraucherangaben<br />

Bedingt durch die große Datenflut bei der Erfassung der Erstbestände kann keine unmittelbare<br />

und abschließende Kontrolle aller Verbraucherangaben erfolgen. Eine Überprüfung<br />

dieser Angaben erfolgt stichprobenweise und /oder bei Anhaltspunkten, die eine Überprüfung<br />

nahe legen.<br />

Eventuell unzureichende oder unrichtige Angaben erfordern eine nachträgliche Änderung<br />

der Gebührenbescheide (Nachveranlagung) und können darüber hinaus gegebenenfalls<br />

als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.<br />

11


<strong>Stadt</strong> <strong>Immenhausen</strong><br />

8. Verbraucher – Eigentümer<br />

Für die Abwassergebühren sind grundsätzlich die Grundstückseigentümer gebührenpflichtig.<br />

Um eine sichere, praktikable und dabei wirtschaftliche Umsetzung der Einführung der gesplitteten<br />

Abwassergebühr zu gewährleisten, werden verschiedene Datenquellen kombiniert<br />

ausgewertet.<br />

Hierzu zählen u. a. die uns vorliegenden Informationen zu den Grundstücken sowie die Eigentümeradressen<br />

aus den "Grundsteuer- und Verbraucherdaten". Aus diesem Grund wird<br />

häufig der Begriff „Verbraucher“ im Verfahren genannt. In der Regel ist dieser mit dem Eigentümer<br />

identisch, in Einzelfällen nicht.<br />

Dies bietet folgende Vorteile für das Verfahren:<br />

� Bei Fragen, weiteren Informationen und Änderungen ist dieser der Ansprechpartner.<br />

� Bei Wohnungseigentum in einem Mehrfamilienhaus klärt der Hausverwalter bzw. die<br />

Verwaltungsgesellschaft die Aufteilung unter den Eigentümern.<br />

9. Datenschutz<br />

Alle Eigentümer- und Verbraucherdaten und die grundstücksbezogenen Flächenangaben<br />

unterliegen dem Datenschutz. Bitte beachten Sie, dass telefonisch oder per E-Mail nur allgemein<br />

gültige Fragen beantwortet werden können. Bei konkreten Rückfragen zu grundstücksbezogenen<br />

Daten und Eigentumsverhältnissen ist eine geeignete Legitimation nachzuweisen.<br />

Herausgeber:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Immenhausen</strong><br />

Marktplatz 1<br />

34376 <strong>Immenhausen</strong><br />

Für weitere Informationen können Sie<br />

mit uns in Kontakt treten:<br />

Telefon: 05673 503-163 Melanie Spohr<br />

05673 503-141 Daniela Reuse<br />

Internet: www.immenhausen.de<br />

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