Informationsbroschüre - Stadt Immenhausen
Informationsbroschüre - Stadt Immenhausen
Informationsbroschüre - Stadt Immenhausen
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<strong>Stadt</strong> <strong>Immenhausen</strong><br />
Information der <strong>Stadt</strong> <strong>Immenhausen</strong>:<br />
Gesplittete Abwassergebühr<br />
- eine gerechte Verteilung der Gebühren?!<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Immenhausen</strong><br />
Marktplatz 1<br />
34376 <strong>Immenhausen</strong><br />
Tel.: 05673 503-0<br />
Fax: 05673 503-188<br />
e-Mail: melanie.spohr@immenhausen.de<br />
daniela.reuse@immenhausen.de<br />
www.immenhausen.de<br />
1
<strong>Stadt</strong> <strong>Immenhausen</strong><br />
Grußwort<br />
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />
die Zeit steht nicht still; immer wieder müssen wir uns auf Veränderungen<br />
einstellen. Selten wird es dabei einfacher und oft fällt es uns deshalb<br />
schwer, das Neue zu akzeptieren.<br />
Eine dieser Neuerungen ist die Aufteilung der vertrauten „Kanalgebühren“<br />
in „Niederschlagswassergebühren“ und „Schmutzwassergebühren“,<br />
an der die <strong>Stadt</strong>verwaltung zur Zeit arbeitet.<br />
Warum machen wir das?<br />
Das für uns zuständige Verwaltungsgericht Kassel hat alle Städte und Gemeinden durch<br />
entsprechende Urteile dazu gezwungen, die Kanalgebühren künftig aufzuteilen. Wir haben<br />
also keine Wahl.<br />
Richtig ist aber auch, dass die Verteilung der Kosten auf zwei verschiedene Gebühren für<br />
Schmutz- und Niederschlagswasser viel eher den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.<br />
Nicht nur Schmutzwasser muss entsorgt werden. Auch Niederschlagswasser abzuführen<br />
ist teuer. Die Kosten der Abwasserentsorgung werden also in Zukunft gerechter verteilt.<br />
Unter dem Strich werden wir nicht mehr und nicht weniger Geld in der <strong>Stadt</strong>kasse haben.<br />
Es handelt sich also nicht um ein zusätzliches Abkassieren durch die Hintertür. Allerdings<br />
wird es Gewinner und Verlierer geben. Wer viel Wasser verbraucht und wenig versiegelte<br />
Grundstücksflächen hat, wird profitieren. Hat jemand dagegen geringeren Verbrauch bei<br />
großen versiegelten Flächen, so wird er mehr zu bezahlen haben als derzeit.<br />
Künftig haben Sie also zwei Stellschrauben, wenn Sie Ihre Kosten für die Abwasserbeseitigung<br />
reduzieren wollen: Sie können Frischwasser sparen und zusätzlich Flächen entsiegeln<br />
oder Niederschlagswasser in Zisternen sammeln oder auf dem Grundstück versickern<br />
lassen. Ob sich das finanziell lohnt, können Sie entscheiden, wenn Sie die mögliche Gebühreneinsparung<br />
mit den dafür notwendigen Investitionskosten vergleichen.<br />
Die Broschüre, die Sie jetzt in Händen halten, soll Ihnen das, was Sie rund um die neuen<br />
Gebühren wissen sollten, ein wenig näher bringen. Wenn Sie darüber hinaus noch Fragen<br />
haben, stehen wir Ihnen natürlich gerne für weitere Informationen zur Verfügung.<br />
Zum Schluss noch eine große Bitte:<br />
Wir wollen den Aufwand für die Gebührenumstellung so gering wie möglich halten. Deshalb<br />
haben wir bewusst auf teure externe Berater und Dienstleister verzichtet. Dafür wird<br />
die Arbeit in der Verwaltung natürlich stark zunehmen. Machen Sie bitte sich selbst und<br />
uns das Leben leicht, indem Sie uns Ihre Grundstücksverhältnisse rechtzeitig mit den<br />
Selbsterklärungsvordrucken melden, die wir mit dieser <strong>Informationsbroschüre</strong> verschicken.<br />
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.<br />
Es grüßt Sie herzlich<br />
Ihr<br />
Herbert Rössel<br />
Bürgermeister<br />
2
<strong>Stadt</strong> <strong>Immenhausen</strong><br />
1. Worin liegt der Unterschied zur bisherigen Abwassergebühr und<br />
warum muss die „gesplittete Abwassergebühr“ jetzt eingeführt werden?<br />
Die gesplittete Abwassergebühr ist keine versteckte Gebührenerhöhung! Die Gebühren<br />
werden lediglich in einer anderen Form erhoben. Mit der gesplitteten Abwassergebühr<br />
wird die Kostenverteilung auf die Verbraucher neu geregelt.<br />
Zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr besteht keine Alternative, da das Verwaltungsgericht<br />
Kassel in einem Urteil gegen andere Kommunen die Rechtswidrigkeit<br />
des bisherigen Verfahrens festgestellt hat.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Immenhausen</strong> erzielt damit keine Mehreinnahmen: Die Gebührenhaushalte<br />
müssen insgesamt ausgeglichen gestaltet werden. Macht die <strong>Stadt</strong> Gewinn, werden die<br />
Gebühren gesenkt, macht sie Verlust, werden die Gebühren erhöht.<br />
Allgemein werden mit den Abwassergebühren die Kosten abgerechnet, die für Ableitung<br />
und Reinigung des Abwassers anfallen. Zum Abwasser zählen sowohl Schmutz- als<br />
auch Niederschlagswasser.<br />
Bisher wurden die Gesamtkosten gemeinsam in einer Abwassergebühr über die verbrauchte<br />
Frischwassermenge abgerechnet (Frischwassermaßstab).<br />
Zukünftig wird keine Gesamt-Abwassergebühr mehr ausgewiesen, sondern diese wird<br />
aufgeteilt in den Schmutz- und Niederschlagswasseranteil.<br />
Durch die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr werden die Kosten gerechter auf<br />
die Verbraucher umgelegt. Dies wird dadurch erreicht, dass die Bereiche Schmutz- und<br />
Niederschlagswasser voneinander getrennt (gesplittet) werden.<br />
Die Kosten für die Ableitung und Reinigung des Schmutzwassers werden weiterhin nach<br />
der verbrauchten Frischwassermenge abgerechnet, da der Wasserverbrauch und das<br />
abzuleitende und zu reinigende Schmutzwasser in einem direkten Zusammenhang stehen.<br />
Das auf einem Grundstück anfallende Niederschlagswasser kann nicht direkt gemessen<br />
werden. Bei der Berechnung wird davon ausgegangen, dass eine bestimmte Niederschlagsmenge<br />
pro Quadratmeter und Jahr fällt, die im gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet gleich ist.<br />
Für die Berechnung der Niederschlagsmenge, die von dem Grundstück in die Kanalisation<br />
abgeführt wird, muss die „reduzierte versiegelte Fläche“ des Grundstücks ermittelt<br />
werden. Diese Fläche wird für die Gebührenermittlung des Niederschlagswassers zu<br />
Grunde gelegt.<br />
Für Grundstücke mit einer hohen Flächenversiegelung (z. B. Einkaufszentren, Hallenbauten,<br />
große versiegelte Flächen) werden die Abwassergebühren steigen. Auch hier<br />
gilt, dass mit geeigneten Entsiegelungs-, Rückhalte- und Versickerungsmaßnahmen auf<br />
dem Grundstück die anzurechnende Fläche gemindert werden kann.<br />
Bei Wohnanlagen mit mehreren Stockwerken fällt im Verhältnis weniger Niederschlagswasser<br />
an, wenn nur wenig Fläche um das Gebäude versiegelt ist. Sie werden bei der<br />
Neuberechnung profitieren.<br />
3
<strong>Stadt</strong> <strong>Immenhausen</strong><br />
2. Welche Auswirkungen hat die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr?<br />
Einfamilienhaus:<br />
Mittlere befestigte Fläche,<br />
mittlerer Wasserverbrauch<br />
Wohnblock:<br />
Wenig befestigte Fläche,<br />
hoher Wasserverbrauch<br />
Bisherige Gebührenverteilung<br />
4<br />
Hallen, Parkflächen:<br />
Viel versiegelte Fläche ,<br />
niedriger Wasserverbrauch<br />
Abwassergebühr Abwassergebühr Abwassergebühr<br />
Nur der Wasserverbrauch bestimmt die Höhe der bisherigen Abwassergebühr:<br />
Mittlere Gebühr<br />
pro Fläche<br />
Niederschlagswasser<br />
Hohe Gebühr<br />
pro Fläche<br />
Künftige Gebührenverteilung:<br />
Niedrige Gebühr<br />
pro Fläche<br />
Befestigte Fläche bestimmt die Niederschlagswassergebühr,<br />
Wasserverbrauch bestimmt die Schmutzwassergebühr<br />
Niederschlagswasser <br />
Niederschlagswasser<br />
Schmutzwasser Schmutzwasser Schmutzwasser<br />
Die gesplittete<br />
Abwassergebühr<br />
kann in etwa gleich<br />
hoch sein.<br />
Die gesplittete<br />
Abwassergebühr<br />
kann geringer sein.<br />
Die gesplittete<br />
Abwassergebühr<br />
kann höher sein.
<strong>Stadt</strong> <strong>Immenhausen</strong><br />
3. Wie können Sie Ihre Gebühren reduzieren?<br />
Die Abwassergebühr für das Niederschlagswasser berechnet sich aufgrund der „reduzierten<br />
versiegelten Fläche“. Zur Minderung der Gebühr haben die Verbraucher folgende Möglichkeiten:<br />
• Verwendung von Baustoffen mit einer erhöhten Versickerungs-<br />
fähigkeit<br />
• Entsiegelung von Flächen<br />
• Rückhaltung bzw. gedrosselte Ableitung (Retention) des<br />
Niederschlagswassers durch Zisternen<br />
• Versickerung des Niederschlagwassers auf dem Grundstück<br />
Vor einer Realisierung der genannten Möglichkeiten muss eine fachtechnische Prüfung erfolgen.<br />
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die geplante Maßnahme über Jahre hinweg<br />
ihre Funktion erfüllt. So muss bei einer geplanten Versickerung nachgewiesen werden,<br />
dass der Boden versickerungsfähig ist.<br />
Im Zuge der Planungen sollte auch im eigenen Interesse vorher (!!) die Wirtschaftlichkeit<br />
der Maßnahmen geprüft werden! Ein Vergleich der bisherigen Abwassergebühr mit der<br />
neuen gesplitteten Abwassergebühr zeigt das Einsparpotential auf.<br />
3.1 Reduzierte versiegelte Fläche - Versiegelungsarten - Abrechnungsfaktor<br />
Versiegelte Flächen lassen – abhängig vom Material – mehr oder weniger Niederschlagswasser<br />
in den Untergrund versickern. Je nach Durchlässigkeit können Teilflächen abgezogen<br />
werden.<br />
Nur gering versiegelte Flächen werden dann bei der Gebührenberechnung auch stärker<br />
reduziert berücksichtigt. Dazu wird die Fläche mit einem sogenannten Abflussbeiwert multipliziert.<br />
Damit eine verbraucherfreundliche und wirtschaftliche Durchführung des Gesamtverfahrens<br />
gewährleistet wird, sind die Abflussbeiwerte verschiedener Versiegelungsarten in Abrechnungsfaktoren<br />
zusammengefasst:<br />
Rasengittersteine haben z. B. den Abflussbeiwert 0,2, Splittflächen von 0,5.<br />
Bei 100 m² Rasengittersteinfläche ergibt sich hier eine reduzierte versiegelte Fläche von<br />
100 m² x 0,2 = 20 m².<br />
Bei einer Splittfläche (Abflussbeiwert 0,5) von 100 m² ergibt sich hier eine reduzierte versiegelte<br />
Fläche von 100 m² x 0,5 = 50 m².<br />
5
<strong>Stadt</strong> <strong>Immenhausen</strong><br />
3.2 Beispiele für Versiegelungsarten bei Grundstücksflächen<br />
AB => Abflussbeiwert<br />
Beton: AB = 1,0 Asphalt: AB = 1,0 Granitstein mit Fugen-<br />
verguss: AB = 1,0<br />
Betonsteine AB = 0,7 Plattenbelag AB = 0,7 Splittfuge bis 15 mm<br />
AB = 0,7<br />
Rasenfuge >15 mm Natursteinpflaster Splitt<br />
AB = 0,6 AB = 0,6 AB = 0,5<br />
Porenpflaster (Öko- Rasengitterstein<br />
pflaster) AB = 0,4 AB = 0,2<br />
Nicht an die Kanalisation angeschlossene Flächen sind nicht gebührenpflichtig,<br />
z. B. gepflasterte Fahrspuren, Terrassen, Freisitze, Gartenhütten ...<br />
6
<strong>Stadt</strong> <strong>Immenhausen</strong><br />
3.3 Rückhalte- und Versickerungsanlagen<br />
Wenn Sie auf Ihrem Grundstück Niederschlagswasser in Zisternen sammeln oder im Boden<br />
versickern lassen, reduziert das die Niederschlagswassergebühr.<br />
Damit Zisternen und Versickerungsanlagen (Rigolen) mindernd auf die versiegelte Fläche<br />
wirken, müssen gewisse Mindestanforderungen erfüllt werden. Bei Versickerungsanlagen<br />
ist darüber hinaus die Versickerungsfähigkeit des Bodens nachzuweisen.<br />
Bitte beachten Sie, dass Zisternen erst ab einem Fassungsvermögen von mehr als 1 cbm<br />
in die Berechnung aufgenommen werden. Regenfässer, die nur im Sommer aufgestellt<br />
sind, können nicht in die Berechnung aufgenommen werden.<br />
Abzugsflächenberechnung einer Zisterne<br />
a) Zisterne oder Rigolen ohne Kanalanschluss:<br />
Die angeschlossene Dachfläche ist nicht gebührenrelevant (wird nicht gerechnet).<br />
b) Zisterne mit Kanalanschluss: (zur alleinigen Gartenbewässerung)<br />
Pro 1 cbm Speichervolumen werden 10 qm Dachfläche von der angeschlossenen<br />
Dachfläche abgezogen.<br />
c) Zisterne mit Kanalanschluss: (nur Brauchwassernutzung)<br />
Pro 1 cbm Speichervolumen werden 20 qm Dachfläche von der angeschlossenen<br />
Dachfläche abgezogen.<br />
d) Zisterne mit Kanalanschluss: (zur Gartenbewässerung und Brauchwassernutzung)<br />
Pro 1 cbm Speichervolumen werden 22 qm Dachfläche von der angeschlossenen<br />
Dachfläche abgezogen.<br />
4. Allgemeine Informationen zum Gesamtverfahren<br />
Die Projektsteuerung zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr obliegt dem Fachbereich<br />
Kommunale Einrichtungen und Finanzmanagement der <strong>Stadt</strong> <strong>Immenhausen</strong>. Die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Immenhausen</strong> hat im Vorfeld eine Vereinbarung mit der Nachbargemeinde Espenau<br />
abgeschlossen, dass diese die <strong>Stadt</strong> <strong>Immenhausen</strong> personell unterstützt. In der Gemeinde<br />
Espenau wurde die gesplittete Abwassergebühr bereits Anfang 2012 eingeführt, sodass<br />
hier auf Erfahrungen bei der Einführung der neuen Gebühr zurückgegriffen werden kann.<br />
Durch das gewählte Selbstauskunftsverfahren ist das Betreten der Grundstücke durch Mitarbeiter<br />
der Kommunen nicht notwendig. Wo die Selbstauskünfte nicht plausibel erscheinen,<br />
werden Ortsbesichtigungen im Nachgang vorgenommen. Die Gebührenbescheide<br />
werden dann berichtigt.<br />
Wichtige Punkte bei der Konzeptentwicklung zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr<br />
waren die Wirtschaftlichkeit und die Akzeptanz durch die Verbraucher. Durch das<br />
Selbstauskunftsverfahren werden die Verfahrenskosten minimiert und sowohl die Erstbestandsdatenerfassung<br />
wie auch evtl. spätere Änderungsverfahren werden - sowohl für die<br />
Verbraucher als auch für die Verwaltung - einfach und transparent zu bearbeiten sein.<br />
7
<strong>Stadt</strong> <strong>Immenhausen</strong><br />
5. Die 4 Phasen der Erstbestandsdatenerfassung<br />
Die Erstbestandsdatenerfassung gliedert sich in 4 Phasen, wobei die Verbraucher bei der<br />
Ermittlung der Flächen mit einbezogen werden:<br />
Phase 2<br />
Selbstauskunft der<br />
Verbraucher<br />
Phase 4<br />
Versand der neuen<br />
Gebührenbescheide<br />
5.1 Ermittlung der angeschlossenen Verbraucher<br />
8<br />
Phase 1<br />
Ermittlung der angeschlossenenVerbraucher<br />
durch die <strong>Stadt</strong><br />
Phase 3<br />
Einarbeiten der Rückläufer<br />
Die <strong>Stadt</strong> ermittelt aus verschiedenen Quellen die gebührenpflichtigen Grundstücke und<br />
versendet Selbsterklärungsbögen an die Eigentümer.<br />
5.2 Selbstauskunft der Verbraucher<br />
In dieser Phase werden die Verbraucher aktiv mit einbezogen. Die Verbraucher müssen<br />
die versiegelten und an das öffentliche Abwassernetz angeschlossenen Flächen ermitteln<br />
und das Vorhandensein von Rückhalte- oder Versickerungsanlagen anzeigen. Auch die<br />
Dachüberstände an den Hausdächern und Garagen müssen mit aufgemessen werden.<br />
Wichtig ist das rechtzeitige Zurücksenden der Selbsterklärung an die <strong>Stadt</strong>. Damit wird sichergestellt,<br />
dass die aktuellen Zahlen aller versiegelten Flächen vor dem Versenden des<br />
Gebührenbescheids eingearbeitet werden können. Bei fehlenden Selbstauskünften zu den<br />
Grundstücken werden diese geschätzt!
<strong>Stadt</strong> <strong>Immenhausen</strong><br />
Und so wird es gemacht:<br />
Beispielhafte Darstellung der abflussrelevanten Flächen und deren Bewertung in der<br />
Gebührenberechnung.<br />
Bei unserem Beispiel verfügt das Grundstück über eine Zisterne mit 2 cbm Fassungsvermögen,<br />
an das eine Dachhälfte angeschlossen ist. Das Wasser wird nur zur Gartenbewässerung<br />
verwendet.<br />
Das Haus ist 9 m lang und 5 m breit. Die Dachüberstände an den Hausdächern müssen<br />
mit aufgemessen werden, sie betragen an allen 4 Seiten je 50 cm. Die Dachfläche errechnet<br />
sich wie folgt: 9 m + 2 x 0,5 m = 10 m Länge; 5m + 2 x 0,5 m = 6 m Breite. Dachfläche:<br />
10 m x 6 m = 60 m².<br />
Die Garage hat ein Gründach (3 m x 6 m = 18 m²), das nicht an die Kanalisation angeschlossen<br />
ist.<br />
Die Garagenzufahrt ist 3m breit und 5 m lang (15 m²) und wird auf die Straße entwässert.<br />
Als Belag wurden Rasengittersteine (AB = 0,2) verwendet.<br />
Die Terrasse (2 m x 4 m = 8 m²) hat einen Plattenbelag und wird in den Garten entwässert,<br />
hat keinen Kanalanschluss.<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Immenhausen</strong><br />
Eintragung im Erhebungsbogen:<br />
Erhebungsbogen<br />
Darstellung der versiegelten Flächen zur Berechnung der getrennten Abwassergebühren:<br />
Grundstückseigentümer/Gebührenzahler:<br />
Adresse:<br />
Gemarkung/Flur-, Flurstücksnummer:<br />
Grundstücksfläche:<br />
Versiegelte Flächen<br />
1. Dachflächen<br />
1.1 Flachdächer, geneigte Dächer<br />
1.2 Kiesdächer<br />
1.3 Gründächer mit einer Aufbaustärke bis 10 cm<br />
1.4 Gründächer mit einer Aufbaustärke größer 10 cm<br />
2. Befestigte Grundstücksflächen<br />
2.1 Beton, Schwarzdecke (Asphalt, Teer o.ä.) Pflaster mit Fugenverguss,<br />
sonstige wasserundurchlässige Flächen mit Fugendichtung<br />
2.2<br />
a)<br />
2.2<br />
b)<br />
Pflaster (z.B. auch Rasen- oder Splittfugenpflaster), Platten - jeweils<br />
ohne Fugenverguss<br />
- mit einer Fugenbreite bis 15 mm<br />
Pflaster (z.B. auch Rasen- oder Splittfugenpflaster), Platten - jeweils<br />
ohne Fugenverguss<br />
- mit einer Fugenbreite größer 15 mm<br />
2.3 wassergebundene Decke (Kies, Splitt, Schlacke o.ä.)<br />
2.4 Poren-, (Ökopflaster) o.ä. wasserdurchlässiges Pflaster<br />
2.5 Rasengittersteine<br />
davon an Zisternen oder Rigolen angeschlossene Flächen<br />
3. Zisternen und Rigolen<br />
3.1 Zisterne mit Kanalanschluss (zur alleinigen Gartenbewässerung)<br />
3.2 Zisterne mit Kanalanschluss (nur Brauchwassernutzung)<br />
3.3 Zisterne mit Kanalanschluss (zur Gartenbewässerung und<br />
Brauchwassernutzung)<br />
3.4 Zisterne oder Rigole ohne Kanalanschluss<br />
Für Rückfragen tagsüber telefonisch zu erreichen unter:<br />
_________________________________<br />
Hiermit versicher/e/n ich/wir, dass die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen<br />
und Gewissen gemacht wurden. Bauliche Veränderungen teile/n ich/wir der Gemeindeverwaltung<br />
umgehend mit.<br />
Datum …………………………… Unterschrift:………………………………………<br />
10<br />
Max Mustermann<br />
Musterweg 1<br />
Muster,Flur 3,Flurstück 47/11<br />
450<br />
Fläche gesamt<br />
m²<br />
Zisterneninhalt<br />
m³<br />
davon an das<br />
Abwassernetz<br />
angeschlossene<br />
Fläche m²<br />
angeschlossene<br />
Fläche
<strong>Stadt</strong> <strong>Immenhausen</strong><br />
5.3 Einarbeiten der Rückläufer<br />
Nach Vorliegen der Erhebungsbögen berechnet die <strong>Stadt</strong> die reduzierte versiegelte Fläche.<br />
Für unser Beispiel:<br />
Dachfläche 60 qm x 1,0 = 60 qm<br />
Zufahrt 15 qm x 0,2 = 3 qm<br />
abzügl. Zisterne 2 x 10 qm = -20 qm<br />
reduzierte versiegelte Fläche 43 qm<br />
Nach dem Auswerten aller Erhebungsbögen wird die Gesamtfläche ermittelt, welche für die<br />
Kostenumlegung zugrunde gelegt wird. Zu diesem Zeitpunkt kann erstmals die Gebührenhöhe<br />
für das Niederschlagswasser in €/m² für die reduzierte versiegelte Fläche kalkuliert<br />
werden.<br />
5.4 Versand der neuen Gebührenbescheide<br />
Wir hoffen, dass zum Jahreswechsel 2013 von der <strong>Stadt</strong> <strong>Immenhausen</strong> neue Gebührenbescheide<br />
mit den gesplitteten Abwassergebühren erstellt und an die Verbraucher versandt<br />
werden können. Andernfalls werden wir diese Anfang 2014 verschicken.<br />
6. Aktualisierungen aufgrund von Neu- und Umbaumaßnahmen<br />
Daten zu Um- oder Neubaumaßnahmen nach Abgabe der ersten Selbsterklärung werden<br />
anhand der jeweiligen Entwässerungsunterlagen geprüft und bearbeitet. Hierzu zählen<br />
auch Entsiegelungs-, Rückhalte- und Versickerungsmaßnahmen.<br />
7. Überprüfung der Verbraucherangaben<br />
Bedingt durch die große Datenflut bei der Erfassung der Erstbestände kann keine unmittelbare<br />
und abschließende Kontrolle aller Verbraucherangaben erfolgen. Eine Überprüfung<br />
dieser Angaben erfolgt stichprobenweise und /oder bei Anhaltspunkten, die eine Überprüfung<br />
nahe legen.<br />
Eventuell unzureichende oder unrichtige Angaben erfordern eine nachträgliche Änderung<br />
der Gebührenbescheide (Nachveranlagung) und können darüber hinaus gegebenenfalls<br />
als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.<br />
11
<strong>Stadt</strong> <strong>Immenhausen</strong><br />
8. Verbraucher – Eigentümer<br />
Für die Abwassergebühren sind grundsätzlich die Grundstückseigentümer gebührenpflichtig.<br />
Um eine sichere, praktikable und dabei wirtschaftliche Umsetzung der Einführung der gesplitteten<br />
Abwassergebühr zu gewährleisten, werden verschiedene Datenquellen kombiniert<br />
ausgewertet.<br />
Hierzu zählen u. a. die uns vorliegenden Informationen zu den Grundstücken sowie die Eigentümeradressen<br />
aus den "Grundsteuer- und Verbraucherdaten". Aus diesem Grund wird<br />
häufig der Begriff „Verbraucher“ im Verfahren genannt. In der Regel ist dieser mit dem Eigentümer<br />
identisch, in Einzelfällen nicht.<br />
Dies bietet folgende Vorteile für das Verfahren:<br />
� Bei Fragen, weiteren Informationen und Änderungen ist dieser der Ansprechpartner.<br />
� Bei Wohnungseigentum in einem Mehrfamilienhaus klärt der Hausverwalter bzw. die<br />
Verwaltungsgesellschaft die Aufteilung unter den Eigentümern.<br />
9. Datenschutz<br />
Alle Eigentümer- und Verbraucherdaten und die grundstücksbezogenen Flächenangaben<br />
unterliegen dem Datenschutz. Bitte beachten Sie, dass telefonisch oder per E-Mail nur allgemein<br />
gültige Fragen beantwortet werden können. Bei konkreten Rückfragen zu grundstücksbezogenen<br />
Daten und Eigentumsverhältnissen ist eine geeignete Legitimation nachzuweisen.<br />
Herausgeber:<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Immenhausen</strong><br />
Marktplatz 1<br />
34376 <strong>Immenhausen</strong><br />
Für weitere Informationen können Sie<br />
mit uns in Kontakt treten:<br />
Telefon: 05673 503-163 Melanie Spohr<br />
05673 503-141 Daniela Reuse<br />
Internet: www.immenhausen.de<br />
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