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Fachgerecht dichten und dämmen - Knauf Insulation

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konsequenzen für Bauherren <strong>und</strong> planer<br />

Energiebedarfsausweise für Nichtwohngebäude<br />

(NWG) nach EnEV 2002 gelten nicht mehr<br />

Der Energiebedarf gekühlter Gebäude steigt<br />

durch Berücksichtigung höherer Durchschnittstemperaturen<br />

im neuen Referenzklima an<br />

Einführung eines vereinfachten Verfahrens (EnEV<br />

easy) für ungekühlte Wohngebäude unter engen<br />

Zugangsvoraussetzungen – keine Nachweise für<br />

KfW-Effizienzhäuser möglich<br />

Wirtschaftlichkeitsgebot gilt weiterhin<br />

Auch die EnEV-Novelle unterliegt wie die Vorgängerversionen<br />

dem Wirtschaftlichkeitsgebot des EnEG<br />

2009, §5 (Gemeinsame Voraussetzungen für Rechtsverordnungen),<br />

Absatz 1:<br />

Die [.] aufgestellten Anforderungen müssen [.] für<br />

Gebäude gleicher Art <strong>und</strong> Nutzung wirtschaftlich<br />

vertretbar sein.<br />

Verschärfung der anforderungen von<br />

Wohngebäude-neubauten<br />

Bei den Anforderungen an den maximal zulässigen<br />

Jahres-Primärenergiebedarf werden die Kennwerte<br />

des Referenzgebäudes verändert: Nach derzeitigem<br />

Stand könnten 3-fach-Verglasungen im Referenzgebäude<br />

vorgesehen werden. Die anlagentechnischen<br />

Kennwerte des Referenzgebäudes werden nach derzeitigen<br />

Erkenntnissen nicht verändert: Die Wärmeerzeugung<br />

erfolgt weiterhin durch einen verbesserten<br />

Gas-Brennwert-Kessel mit einer solarthermischen<br />

Anlage zur Warmwasserbereitung.<br />

Verschärfungen der anforderung an<br />

neu zu errichtende nichtwohngebäude<br />

Es ist derzeit nicht geplant, die Kennwerte des baulichen<br />

Wärmeschutzes im Referenzgebäude anzuheben.<br />

Ziel ist es, mit der EnEV-Novelle die Nutzung<br />

erneuerbarer Energien für die Wärmeerzeugung vorzusehen.<br />

Das soll mit Hilfe einer primärenergetisch<br />

bewerteten Anlagenaufwandszahl erreicht werden.<br />

Verschärfung der anforderungen im<br />

gebäudebestand<br />

Im Bestand ist weiterhin der sogenannte Einzelbauteilnachweis<br />

nach Anlage 3 (Anforderungen im Bestand)<br />

möglich. Auch hierzu wurden Untersuchungen zur<br />

Wirtschaftlichkeit vorgenommen.<br />

Das Ergebnis: Einzelne U-Wert Verschärfungen sind<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich möglich <strong>und</strong> wirtschaftlich darstellbar.<br />

Es wird erwartet, dass künftig bei Platzmangel (z.B.<br />

Dachdämmung ohne Erneuerung der Dachdämmung)<br />

die Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffes statt bisher<br />

0,040 W/m²·K nun mindestens 0,035 W/m²·K<br />

betragen muss.<br />

einführung der eneV 2012<br />

Die Anhörung zum EnEV-Entwurf hat im II. Quartal<br />

2012 stattgef<strong>und</strong>en. Nach Einarbeitung der anstehenden<br />

Änderungen wird der Referentenentwurf dem<br />

B<strong>und</strong>eskabinett zum Beschluss vorgelegt. Nach derzeitigem<br />

Stand (Juli 2012) kann die EnEV 2012 nicht<br />

vor Ende des I. Quartals 2013 in Kraft treten.<br />

Quelle: EnEG (Energieeinspargesetz) 2009, §5<br />

58-59<br />

1. Behaglichkeit<br />

<strong>und</strong> Wohnkomfort<br />

2. luftdichtheit –<br />

ein muss<br />

3. Verordnungen<br />

<strong>und</strong> normen<br />

4. detailsammlung

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