17.01.2013 Aufrufe

Fachgerecht dichten und dämmen - Knauf Insulation

Fachgerecht dichten und dämmen - Knauf Insulation

Fachgerecht dichten und dämmen - Knauf Insulation

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

3. Verordnungen <strong>und</strong> normen<br />

abzu<strong>dichten</strong>. Die nicht geplanten Leckagen oder der<br />

Lüftung dienenden Öffnungen (z.B. Briefkastenschlitze<br />

<strong>und</strong> Katzenklappen) bleiben unverändert <strong>und</strong> dürfen<br />

für die vorgesehene Prüfung nicht abgedichtet<br />

werden.<br />

3. Das Verfahren A der DIN EN 13829 ist lediglich<br />

geeignet für die Feststellung der lüftungstechnischen<br />

Eigenschaften des Gebäudes. Mit diesem Verfahren<br />

kann z.B. eine für die Sicherstellung des erforderlichen<br />

Mindestluftwechsels geplante <strong>und</strong> definierte<br />

Luft<strong>und</strong>ichtigkeit im Gebäude geprüft werden. Dies<br />

bezieht sich insbesondere auf Außenwandluftdurchlässe<br />

bei freier Lüftung <strong>und</strong> als Nachströmöffnungen<br />

bei Abluftanlagen sowie auf kombinierte Zu- <strong>und</strong><br />

Abluftanlagen.<br />

4. Der Nachweis der Dichtheit des Gebäudes ist im<br />

Zusammenhang mit seiner Fertigstellung (nach Beendigung<br />

aller die Luftdichtheitsebene tangierenden<br />

Arbeiten) zu führen.<br />

5. Der Nachweis der Dichtheit in einer früheren Bauphase<br />

(z.B. Rohbau) kann als Teil der Qualitätssicherung<br />

am Bau eine wertvolle Hilfe sein. Da allerdings<br />

nachfolgende Arbeiten die festgestellte Dichtheitsqualität<br />

beeinträchtigen können, kann dies in Hinblick<br />

auf die Anforderung der EnEV keine hinreichende<br />

Prüfung sein.<br />

Quelle: http://www.dibt.de/de/Data/EnEG_Staffel11.pdf<br />

Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz,<br />

Auslegungsfragen<br />

zur Energieeinsparverordnung – 14. Teil<br />

Die nachfolgend abgedruckte Anfrage <strong>und</strong> deren<br />

Antworten sind am 8. Dezember 2010 in der wiedergegebenen<br />

Form beschlossen worden:<br />

Auslegung XIV-1 zur §6 Abs. 1 Satz 3 i. V.<br />

mit Anlage 4 Nummer 2, EnEV 2009<br />

(Nachweis der Luftdichte bei Nichtwohngebäuden)<br />

leitsatz<br />

Bei der Berücksichtigung eines Luftdichtheitsnachweises<br />

im Rahmen der Berechnung von Nichtwohngebäuden<br />

ist es ausreichend, den Luftdichtheitsnachweis<br />

(die Blower-Door-Messung) ausschließlich für diejenigen<br />

Zonen eines Gebäudes zu führen, für die die<br />

entsprechende Dichtheitseigenschaft in den Nachweisrechnungen<br />

Berücksichtigung finden soll.<br />

frage:<br />

In Zusammenhang mit der Berechnung eines Nichtwohngebäudes<br />

nach §4 EnEV 2009 dürfen im<br />

Falle eines durchgeführten Dichtheitsnachweises<br />

bei der Ermittlung der Lüftungswärmeverluste<br />

(Lüftungswärmesenken/-quellen) begünstigende<br />

Annahmen angesetzt werden.<br />

1. Ist es dabei ausreichend, den Nachweis der Luftdichtheit<br />

nur für diejenigen Bereiche des Gebäudes<br />

vorzunehmen, für die die begünstigenden Annahmen<br />

angesetzt werden oder muss er stets für das gesamte<br />

Gebäude geführt werden?<br />

2. Ist ein Nachweis der ausreichenden Luftdichtheit<br />

notwendige Voraussetzung für die Berücksichtigung<br />

von Wärmeeinträgen aus einer Wärmerückgewinnungsanlage?<br />

antwort:<br />

1. Bei Berechnungen nach §4 Absatz 3 EnEV 2009<br />

(sowie für Wohngebäude nach §3 Absatz 3) kann<br />

aufgr<strong>und</strong> des §6 Abs. 1 Satz 3 EnEV 2009 der<br />

Nachweis der Luftdichtheit positiv berücksichtigt<br />

werden, wenn die Anforderungen nach Anlage 4<br />

Nummer 2 eingehalten sind. Hierfür ist ein Nachweis<br />

der Dichtheit des gesamten Gebäudes vorzusehen<br />

(Blower-Door-Test).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!