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Fachgerecht dichten und dämmen - Knauf Insulation

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3. Verordnungen <strong>und</strong> normen<br />

3.4 die luftdichtheit in der eneV 2009<br />

auszug aus der Verordnung<br />

§6 dichtheit, mindestluftwechsel<br />

(1) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen,<br />

dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche<br />

einschließlich der Fugen dauerhaft luft<strong>und</strong>urchlässig<br />

entsprechend den anerkannten Regeln der Technik<br />

abgedichtet ist. Die Fugendurchlässigkeit außenliegender<br />

Fenster, Fenstertüren <strong>und</strong> Dachflächenfenster<br />

muss den Anforderungen nach Anlage 4 Nummer 1<br />

genügen. Wird die Dichtheit nach den Sätzen 1 <strong>und</strong><br />

2 überprüft, kann der Nachweis der Luftdichtheit bei<br />

der nach §3 Absatz 3 <strong>und</strong> §4 Absatz 3 erforderlichen<br />

Berechnung berücksichtigt werden, wenn die<br />

Anforderungen nach Anlage 4 Nummer 2 eingehalten<br />

sind.<br />

(2) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen,<br />

dass der zum Zwecke der Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Beheizung<br />

erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist.<br />

anlage 4 zu §6 energieeinsparverordnung:<br />

anforderungen an die dichtheit <strong>und</strong> den<br />

mindestluftwechsel<br />

1. anforderungen an außenliegende fenster,<br />

fenstertüren <strong>und</strong> dachflächenfenster<br />

Außenliegende Fenster, Fenstertüren <strong>und</strong> Dachflächenfenster<br />

müssen den Klassen nach Tabelle 1<br />

entsprechen:<br />

Zeile Anzahl der Vollgeschosse<br />

im Gebäude<br />

1 Bis zu 2 2<br />

2 Mehr als 2 3<br />

Klasse der Fugendurchlässigkeit<br />

nach DIN EN 12207-1:2000-06<br />

Tabelle 1:<br />

Klassen der Fugendurchlässigkeit von außen liegenden<br />

Fenstern, Fenstertüren <strong>und</strong> Dachflächenfenstern<br />

2. nachweis der dichtheit des gesamten<br />

gebäudes<br />

Wird bei Anwendung des §6 Absatz 1 Satz 3<br />

eine Überprüfung der Anforderungen nach<br />

§6 Absatz 1 durchgeführt, so darf der nach<br />

DIN EN 13829:2001-02 bei einer Druckdifferenz<br />

zwischen Innen <strong>und</strong> Außen von 50 Pa gemessene<br />

Volumenstrom – bezogen auf das beheizte Luftvolumen<br />

– bei Gebäuden<br />

ohne raumlufttechnische Anlagen 3,0 h-1 <strong>und</strong> mit raumlufttechnischen Anlagen 1,5 h-1 nicht überschreiten.<br />

Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz,<br />

Auslegungsfragen zur<br />

Energieeinsparverordnung – 11. Teil<br />

Die nachfolgend abgedruckte Anfrage <strong>und</strong> deren<br />

Antwort sind zum 9. Dezember 2009 in der wiedergegebenen<br />

Form beschlossen worden:<br />

Auslegung zu §6 i. V. mit Anlage 4 Nr. 1<br />

EnEV 2009 (Luftdichtheit)<br />

frage:<br />

Nach §6 EnEV sind zu errichtende Gebäude so<br />

auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche<br />

einschließlich der Fugen dauerhaft luft<strong>und</strong>urchlässig<br />

entsprechend dem Stand der Technik<br />

abgedichtet ist. Dabei muss die Fugendurchlässigkeit<br />

außen liegender Fenster, Fenstertüren <strong>und</strong> Dachflächenfenster<br />

Anlage 4 Nr. 1 EnEV genügen.<br />

Im Bereich der Wärmetausch- <strong>und</strong> Umfassungsfläche<br />

werden oft Öffnungen geplant, die aufgr<strong>und</strong> anderer<br />

Rechtsbereiche (Sicherheit, Brandschutz) notwendig<br />

sind (z.B. Rauchabzugsöffnung bei Aufzugsschächten).<br />

Müssen diese Öffnungen/Einrichtungen ebenfalls<br />

den Anforderungen nach §6 EnEV genügen?<br />

Quelle: Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz <strong>und</strong> energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV)<br />

vom 29. April 2009. Beschluss der B<strong>und</strong>esregierung vom 18. März 2009.

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