Fachgerecht dichten und dämmen - Knauf Insulation
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3. Verordnungen <strong>und</strong> normen<br />
3.4 die luftdichtheit in der eneV 2009<br />
auszug aus der Verordnung<br />
§6 dichtheit, mindestluftwechsel<br />
(1) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen,<br />
dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche<br />
einschließlich der Fugen dauerhaft luft<strong>und</strong>urchlässig<br />
entsprechend den anerkannten Regeln der Technik<br />
abgedichtet ist. Die Fugendurchlässigkeit außenliegender<br />
Fenster, Fenstertüren <strong>und</strong> Dachflächenfenster<br />
muss den Anforderungen nach Anlage 4 Nummer 1<br />
genügen. Wird die Dichtheit nach den Sätzen 1 <strong>und</strong><br />
2 überprüft, kann der Nachweis der Luftdichtheit bei<br />
der nach §3 Absatz 3 <strong>und</strong> §4 Absatz 3 erforderlichen<br />
Berechnung berücksichtigt werden, wenn die<br />
Anforderungen nach Anlage 4 Nummer 2 eingehalten<br />
sind.<br />
(2) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen,<br />
dass der zum Zwecke der Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Beheizung<br />
erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist.<br />
anlage 4 zu §6 energieeinsparverordnung:<br />
anforderungen an die dichtheit <strong>und</strong> den<br />
mindestluftwechsel<br />
1. anforderungen an außenliegende fenster,<br />
fenstertüren <strong>und</strong> dachflächenfenster<br />
Außenliegende Fenster, Fenstertüren <strong>und</strong> Dachflächenfenster<br />
müssen den Klassen nach Tabelle 1<br />
entsprechen:<br />
Zeile Anzahl der Vollgeschosse<br />
im Gebäude<br />
1 Bis zu 2 2<br />
2 Mehr als 2 3<br />
Klasse der Fugendurchlässigkeit<br />
nach DIN EN 12207-1:2000-06<br />
Tabelle 1:<br />
Klassen der Fugendurchlässigkeit von außen liegenden<br />
Fenstern, Fenstertüren <strong>und</strong> Dachflächenfenstern<br />
2. nachweis der dichtheit des gesamten<br />
gebäudes<br />
Wird bei Anwendung des §6 Absatz 1 Satz 3<br />
eine Überprüfung der Anforderungen nach<br />
§6 Absatz 1 durchgeführt, so darf der nach<br />
DIN EN 13829:2001-02 bei einer Druckdifferenz<br />
zwischen Innen <strong>und</strong> Außen von 50 Pa gemessene<br />
Volumenstrom – bezogen auf das beheizte Luftvolumen<br />
– bei Gebäuden<br />
ohne raumlufttechnische Anlagen 3,0 h-1 <strong>und</strong> mit raumlufttechnischen Anlagen 1,5 h-1 nicht überschreiten.<br />
Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz,<br />
Auslegungsfragen zur<br />
Energieeinsparverordnung – 11. Teil<br />
Die nachfolgend abgedruckte Anfrage <strong>und</strong> deren<br />
Antwort sind zum 9. Dezember 2009 in der wiedergegebenen<br />
Form beschlossen worden:<br />
Auslegung zu §6 i. V. mit Anlage 4 Nr. 1<br />
EnEV 2009 (Luftdichtheit)<br />
frage:<br />
Nach §6 EnEV sind zu errichtende Gebäude so<br />
auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche<br />
einschließlich der Fugen dauerhaft luft<strong>und</strong>urchlässig<br />
entsprechend dem Stand der Technik<br />
abgedichtet ist. Dabei muss die Fugendurchlässigkeit<br />
außen liegender Fenster, Fenstertüren <strong>und</strong> Dachflächenfenster<br />
Anlage 4 Nr. 1 EnEV genügen.<br />
Im Bereich der Wärmetausch- <strong>und</strong> Umfassungsfläche<br />
werden oft Öffnungen geplant, die aufgr<strong>und</strong> anderer<br />
Rechtsbereiche (Sicherheit, Brandschutz) notwendig<br />
sind (z.B. Rauchabzugsöffnung bei Aufzugsschächten).<br />
Müssen diese Öffnungen/Einrichtungen ebenfalls<br />
den Anforderungen nach §6 EnEV genügen?<br />
Quelle: Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz <strong>und</strong> energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV)<br />
vom 29. April 2009. Beschluss der B<strong>und</strong>esregierung vom 18. März 2009.