Fachgerecht dichten und dämmen - Knauf Insulation
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2. luftdichtheit – ein muss<br />
2.8 diagnosetechniken zur luftdichtheit – sicherheit mit dem Blower-door-test<br />
Fugen in der wärmeübertragenden Umfassungsfläche müssen dauerhaft <strong>und</strong> entsprechend dem Stand der<br />
Technik luft<strong>und</strong>urchlässig abgedichtet sein – mit dieser Forderung in der ersten Wärmeschutzverordnung fand<br />
die Idee einer weitgehend luft<strong>dichten</strong> Gebäudehülle 1977 erstmals Einzug in eine Verordnung. Eine ähnliche<br />
Formulierung fand wenige Jahre später Einzug in Teil 2 der Norm DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau. Sie<br />
wurde auch schon 1952 in der DIN 4108 beschrieben. Auch die aktuelle EnEV schreibt in §6 eine entsprechend<br />
den anerkannten Regeln der Technik dauerhaft luft<strong>und</strong>urchlässige Ausführung der wärmeübertragenden<br />
Umfassungsfläche vor.<br />
Der Blower-Door-Test dient zur Überprüfung der Luftdichtheit einer Gebäudehülle. Bei diesem Test wird ein Ventilator,<br />
die sogenannte Blower-Door, luftdicht in die Öffnung einer Außentür oder eines Fensters eingebaut. Bei<br />
Betrieb des Ventilators wird eine Druckdifferenz (Unter- oder Überdruck) zwischen Gebäude <strong>und</strong> Umgebung<br />
erzeugt. Gleichzeitig müssen alle Fenster <strong>und</strong> Türen sowie Öffnungen zu nicht beheizbaren Gebäudeteilen geschlossen<br />
sein. Der vom Ventilator geförderte Volumenstrom wird bei 50 Pascal (Pa) Druckdifferenz gemessen<br />
(Kennwert: n50-Wert bzw. Luftwechselrate). Die Berechnung des sogenannten n50-Wertes erfolgt, indem der<br />
gemessene Volumenstrom durch das beheizte Gebäudeinnenvolumen dividiert wird.<br />
Die im Januar 2011 veröffentlichte Neufassung der Norm DIN 4108-7 führt in Abschnitt 4 die einzuhaltenden<br />
Grenzwerte auf. Diese gelten für Neubauten <strong>und</strong> auch für Bestandsbauten, deren komplette Gebäudehülle im<br />
Sinne der Luftdichtheit saniert wurde, sofern die jeweils aktuelle Energieeinsparverordnung keine eigenen Anforderungen<br />
an die Luftwechselrate stellt. Der n50-Wert darf bei Gebäuden mit Fensterlüftung einen Wert von 3,0<br />
[1/h] <strong>und</strong> bei Gebäuden mit lüftungstechnischer Anlage einen Wert von 1,5 [1/h] nicht überschreiten. Einige<br />
strengere Grenzwerte, die zusätzlich in Tabelle 1 der Norm aufgeführt sind, haben lediglich Empfehlungscharakter.