17.01.2013 Aufrufe

Fachgerecht dichten und dämmen - Knauf Insulation

Fachgerecht dichten und dämmen - Knauf Insulation

Fachgerecht dichten und dämmen - Knauf Insulation

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2. luftdichtheit – ein muss<br />

2.8 diagnosetechniken zur luftdichtheit – sicherheit mit dem Blower-door-test<br />

Fugen in der wärmeübertragenden Umfassungsfläche müssen dauerhaft <strong>und</strong> entsprechend dem Stand der<br />

Technik luft<strong>und</strong>urchlässig abgedichtet sein – mit dieser Forderung in der ersten Wärmeschutzverordnung fand<br />

die Idee einer weitgehend luft<strong>dichten</strong> Gebäudehülle 1977 erstmals Einzug in eine Verordnung. Eine ähnliche<br />

Formulierung fand wenige Jahre später Einzug in Teil 2 der Norm DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau. Sie<br />

wurde auch schon 1952 in der DIN 4108 beschrieben. Auch die aktuelle EnEV schreibt in §6 eine entsprechend<br />

den anerkannten Regeln der Technik dauerhaft luft<strong>und</strong>urchlässige Ausführung der wärmeübertragenden<br />

Umfassungsfläche vor.<br />

Der Blower-Door-Test dient zur Überprüfung der Luftdichtheit einer Gebäudehülle. Bei diesem Test wird ein Ventilator,<br />

die sogenannte Blower-Door, luftdicht in die Öffnung einer Außentür oder eines Fensters eingebaut. Bei<br />

Betrieb des Ventilators wird eine Druckdifferenz (Unter- oder Überdruck) zwischen Gebäude <strong>und</strong> Umgebung<br />

erzeugt. Gleichzeitig müssen alle Fenster <strong>und</strong> Türen sowie Öffnungen zu nicht beheizbaren Gebäudeteilen geschlossen<br />

sein. Der vom Ventilator geförderte Volumenstrom wird bei 50 Pascal (Pa) Druckdifferenz gemessen<br />

(Kennwert: n50-Wert bzw. Luftwechselrate). Die Berechnung des sogenannten n50-Wertes erfolgt, indem der<br />

gemessene Volumenstrom durch das beheizte Gebäudeinnenvolumen dividiert wird.<br />

Die im Januar 2011 veröffentlichte Neufassung der Norm DIN 4108-7 führt in Abschnitt 4 die einzuhaltenden<br />

Grenzwerte auf. Diese gelten für Neubauten <strong>und</strong> auch für Bestandsbauten, deren komplette Gebäudehülle im<br />

Sinne der Luftdichtheit saniert wurde, sofern die jeweils aktuelle Energieeinsparverordnung keine eigenen Anforderungen<br />

an die Luftwechselrate stellt. Der n50-Wert darf bei Gebäuden mit Fensterlüftung einen Wert von 3,0<br />

[1/h] <strong>und</strong> bei Gebäuden mit lüftungstechnischer Anlage einen Wert von 1,5 [1/h] nicht überschreiten. Einige<br />

strengere Grenzwerte, die zusätzlich in Tabelle 1 der Norm aufgeführt sind, haben lediglich Empfehlungscharakter.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!