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5 Jahre SeKo Bayern - Selbsthilfekoordination Bayern

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Gesetzgebung<br />

In einer Novellierung der Gesundheitsgesetzgebung zum 1.1.1993 tauchten<br />

erstmals die Begriffe „Selbsthilfegruppe“ und „-Kontaktstelle“ in einem<br />

Gesetzestext auf (§ 20 SGB V). Es hieß dort, dass Krankenkassen diese fördern<br />

„können“ (!). Was politisch einen enormen Durchbruch zur gesellschaftlichen<br />

Anerkennung von Selbsthilfegruppen bedeutete, wurde von den<br />

Krankenkassen jedoch kaum genutzt. Ihre Förderung blieb insgesamt äußerst<br />

gering, zudem unsystematisch und undurchsichtig. Hier wurde im Rahmen der<br />

Gesundheitsreform 2000 ein deutliches Signal gegeben: In der neuen Fassung<br />

jenes Paragraphen (§ 20, 4, SGB V) heißt es seit 1.1.2000 verpflichtend, dass die<br />

gesetzlichen Krankenkassen Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und<br />

Selbsthilfekontaktstellen fördern „sollen“ (im Juristen-Deutsch eine bindende<br />

Formulierung) und dass Vertreter der Selbsthilfe an der Ausarbeitung von<br />

gemeinsamen Förderrichtlinien zu beteiligen sind. Insgesamt ist eine Summe<br />

von (damals) 1 DM pro Versicherten und Jahr für die Selbsthilfe-Förderung bereit-<br />

zustellen. Dies würde eine erhebliche Ausweitung der Selbsthilfe-Förderung<br />

durch die Krankenkassen bedeuten und deutlich zur Stabilisierung der gesundheitsbezogenen<br />

Arbeit von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und<br />

Selbsthilfekontaktstellen beitragen. Leider erfolgt die praktische Umsetzung<br />

der Förderung vor Ort bzw. auf Landesebene nur äußerst schwerfällig. So<br />

wurden im <strong>Jahre</strong> 2006 gerade einmal 71% der gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Fördermittel von der GKV ausgegeben.<br />

Seit 1.7.2001 ist eine analoge Formulierung im § 29 SGB IX („Reha-Gesetz“) in<br />

Kraft. Allerdings ergibt sich hieraus keine unmittelbare Förderverpflichtung.<br />

Die hierfür verantwortliche Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation hat<br />

zwar mühsam die gesetzlich vorgeschriebenen gemeinsamen Empfehlungen<br />

zur Selbsthilfe-Förderung mit den Rehabilitationsträgern erarbeitet und verabschiedet,<br />

dies hat jedoch nicht zu einer Ausweitung der Selbsthilfe-Förderung<br />

durch die Rentenversicherung geführt. Weiterhin werden dort lediglich einige<br />

große Verbände von Suchtkranken, chronisch Kranken und Behinderten<br />

zentral gefördert. Nicht verbandlich organisierte Selbsthilfegruppen und die<br />

Selbsthilfe-Kontaktstellen gehen nach wie vor leer aus.<br />

Eine große Gefahr wird von allen an diesen Reformen Beteiligten darin gesehen,<br />

dass Länder und Kommunen den Einstieg der gesetzlichen Krankenkassen und<br />

5 <strong>Jahre</strong> Seko <strong>Bayern</strong> · Selbsthilfe in Bewegung<br />

anderer Reha-Träger in die Selbsthilfe-Förderung als willkommenen Anlass<br />

nehmen könnten, ihr eigenes Engagement zu reduzieren. Dies würde jedoch<br />

eine bloße Umverteilung der Lasten bedeuten: von Steuermitteln (die alle zu<br />

zahlen haben) zu Versichertenbeiträgen (die nur gesetzlich Versicherte treffen,<br />

nicht aber besserverdienende Privatversicherte, Beamte usw.). Das darf nicht<br />

passieren, denn Selbsthilfe-Förderung ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche<br />

Gemeinschaftsaufgabe!<br />

Wünsche<br />

wahr werden,<br />

Optimismus und<br />

Zuversicht.<br />

Isabel Pöllmann,<br />

Selbsthilfekontaktstelle<br />

Hof<br />

Ich wünsche mir, dass für die SH in <strong>Bayern</strong>...<br />

alles Gute<br />

weiterhin, aus<br />

meiner täglichen<br />

Arbeit weiß ich wie<br />

wichtig Ihre Berater-, und<br />

Kontakttätigkeit ist.<br />

Ich wünsche der <strong>SeKo</strong> <strong>Bayern</strong>...<br />

Marianne Hartl,<br />

Gesundheitsamt<br />

Memmingen<br />

Seite 29

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