5 Jahre SeKo Bayern - Selbsthilfekoordination Bayern
5 Jahre SeKo Bayern - Selbsthilfekoordination Bayern
5 Jahre SeKo Bayern - Selbsthilfekoordination Bayern
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Gesetzgebung<br />
In einer Novellierung der Gesundheitsgesetzgebung zum 1.1.1993 tauchten<br />
erstmals die Begriffe „Selbsthilfegruppe“ und „-Kontaktstelle“ in einem<br />
Gesetzestext auf (§ 20 SGB V). Es hieß dort, dass Krankenkassen diese fördern<br />
„können“ (!). Was politisch einen enormen Durchbruch zur gesellschaftlichen<br />
Anerkennung von Selbsthilfegruppen bedeutete, wurde von den<br />
Krankenkassen jedoch kaum genutzt. Ihre Förderung blieb insgesamt äußerst<br />
gering, zudem unsystematisch und undurchsichtig. Hier wurde im Rahmen der<br />
Gesundheitsreform 2000 ein deutliches Signal gegeben: In der neuen Fassung<br />
jenes Paragraphen (§ 20, 4, SGB V) heißt es seit 1.1.2000 verpflichtend, dass die<br />
gesetzlichen Krankenkassen Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und<br />
Selbsthilfekontaktstellen fördern „sollen“ (im Juristen-Deutsch eine bindende<br />
Formulierung) und dass Vertreter der Selbsthilfe an der Ausarbeitung von<br />
gemeinsamen Förderrichtlinien zu beteiligen sind. Insgesamt ist eine Summe<br />
von (damals) 1 DM pro Versicherten und Jahr für die Selbsthilfe-Förderung bereit-<br />
zustellen. Dies würde eine erhebliche Ausweitung der Selbsthilfe-Förderung<br />
durch die Krankenkassen bedeuten und deutlich zur Stabilisierung der gesundheitsbezogenen<br />
Arbeit von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und<br />
Selbsthilfekontaktstellen beitragen. Leider erfolgt die praktische Umsetzung<br />
der Förderung vor Ort bzw. auf Landesebene nur äußerst schwerfällig. So<br />
wurden im <strong>Jahre</strong> 2006 gerade einmal 71% der gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Fördermittel von der GKV ausgegeben.<br />
Seit 1.7.2001 ist eine analoge Formulierung im § 29 SGB IX („Reha-Gesetz“) in<br />
Kraft. Allerdings ergibt sich hieraus keine unmittelbare Förderverpflichtung.<br />
Die hierfür verantwortliche Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation hat<br />
zwar mühsam die gesetzlich vorgeschriebenen gemeinsamen Empfehlungen<br />
zur Selbsthilfe-Förderung mit den Rehabilitationsträgern erarbeitet und verabschiedet,<br />
dies hat jedoch nicht zu einer Ausweitung der Selbsthilfe-Förderung<br />
durch die Rentenversicherung geführt. Weiterhin werden dort lediglich einige<br />
große Verbände von Suchtkranken, chronisch Kranken und Behinderten<br />
zentral gefördert. Nicht verbandlich organisierte Selbsthilfegruppen und die<br />
Selbsthilfe-Kontaktstellen gehen nach wie vor leer aus.<br />
Eine große Gefahr wird von allen an diesen Reformen Beteiligten darin gesehen,<br />
dass Länder und Kommunen den Einstieg der gesetzlichen Krankenkassen und<br />
5 <strong>Jahre</strong> Seko <strong>Bayern</strong> · Selbsthilfe in Bewegung<br />
anderer Reha-Träger in die Selbsthilfe-Förderung als willkommenen Anlass<br />
nehmen könnten, ihr eigenes Engagement zu reduzieren. Dies würde jedoch<br />
eine bloße Umverteilung der Lasten bedeuten: von Steuermitteln (die alle zu<br />
zahlen haben) zu Versichertenbeiträgen (die nur gesetzlich Versicherte treffen,<br />
nicht aber besserverdienende Privatversicherte, Beamte usw.). Das darf nicht<br />
passieren, denn Selbsthilfe-Förderung ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche<br />
Gemeinschaftsaufgabe!<br />
Wünsche<br />
wahr werden,<br />
Optimismus und<br />
Zuversicht.<br />
Isabel Pöllmann,<br />
Selbsthilfekontaktstelle<br />
Hof<br />
Ich wünsche mir, dass für die SH in <strong>Bayern</strong>...<br />
alles Gute<br />
weiterhin, aus<br />
meiner täglichen<br />
Arbeit weiß ich wie<br />
wichtig Ihre Berater-, und<br />
Kontakttätigkeit ist.<br />
Ich wünsche der <strong>SeKo</strong> <strong>Bayern</strong>...<br />
Marianne Hartl,<br />
Gesundheitsamt<br />
Memmingen<br />
Seite 29