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Läuse

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<strong>Läuse</strong><br />

Kopfläuse kann jeder bekommen!<br />

Verlausung ist keine Angelegenheit der persönlichen Sauberkeit, denn auch auf einem<br />

hygienisch einwandfrei gepflegten Kopf können sich <strong>Läuse</strong> wohl fühlen und vermehren.<br />

Der Hauptgrund für die zunehmende Verlausung ist Unkenntnis der Übertragung, Vermehrung<br />

und Bekämpfung der Schmarotzer. Es ist keine Schande, <strong>Läuse</strong> zu bekommen,<br />

wohl aber eine, sie zu behalten.<br />

Die Übertragung der Kopfläuse erfolgt von Mensch zu Mensch durch Überwandern der<br />

Parasiten von einem Kopf zum anderen. Auch über verlauste, nebeneinanderhängende<br />

Kopfbedeckungen oder über gemeinsam benutzte Kopfunterlagen, Decken, Kämme,<br />

Haarbürsten, Spieltiere und dergleichen ist eine Weiterverbreitung möglich.<br />

Wie entdeckt man Kopfläuse und ihre Nissen?<br />

Wenn der Kopf mehr als gewöhnlich juckt, so dass ständig gekratzt wird oder gar bereits<br />

Kratzwunden an den Rändern der Kopfbehaarung bestehen, dann sollte nach den<br />

Blutsaugern und ihren Eiern (Nissen) gefahndet werden.<br />

Ausgewachsene Kopfläuse sind bis zu 3 mm groß und von grauer bzw. nach dem<br />

Saugen von Blut von rötlicher Farbe. Entdecken wird man sie besonders auf stärker befallenen<br />

Köpfen.<br />

Gesucht werden sollte auch nach den Nissen. Ein Weibchen legt bis zu 9 Eier pro Tag.<br />

Die ca. 0,8 mm langen, knapp stecknadelkopfgroßen Eier sind mit dem bloßen Auge<br />

gerade noch erkennbar. Sie haben eine weißlich bis gelblich glänzende Oberfläche. Im<br />

Gegensatz zu Hautschuppen sind sie fest mit den Haarschäften verbunden. Manchmal<br />

sind sie wie Perlen an einer Schnur am Haar festgeklebt. Sie lassen sich so auch nicht<br />

durch einfache Kopfwäsche entfernen. Wegen ihrer Kleinheit entgehen sie einem Abstreifen<br />

durch gewöhnliche Kämme. Wenn sich nach 8 Tagen aus den Nissen Larven<br />

entwickeln, verbleibt die leere Hülle weiter festklebend an den Haaren.<br />

<strong>Läuse</strong> und ihre Nissen wird man bevorzugt am Haaransatz des Hinterkopfes, hinter den<br />

Ohren und an den Schläfen finden. Man scheitelt dazu das Haar mit einem Kamm und<br />

geht Strich für Strich auf die Suche.<br />

So wird man die Quälgeister wieder los:<br />

Die Bekämpfung von <strong>Läuse</strong>n erfolgt mit in Apotheken erhältlichen für diesen Zweck geprüften<br />

und zugelassenen Mitteln. Die Auswahl des geeigneten Mittels ist Sache des<br />

Arztes.<br />

Vorbereitung: Vor Anwendung der zugelassenen Entlausungsmittel sollte das Kopfhaar<br />

gründlich mit warmem Wasser durchfeuchtet werden (selbst dann, wenn nach<br />

mancher Gebrauchsanweisung das Mittel in das trockene Haar eingebracht werden<br />

soll). Dies dient zur Erweichung der Kopfhaut. Danach ist das Haar mit einem Frottee-<br />

Handtuch leicht abzutrocknen. Das Handtuch wird bei 60°C gewaschen.<br />

Mittelanwendung: Es ist ratsam, während der unbedingt einzuhaltenden Einwirkzeit<br />

des Entlausungsmittels zur Steigerung der Wirkung eine Badekappe oder etwas Ähnli-<br />

1


ches aufzusetzen. Bei fachgerechter Anwendung besitzen die zugelassenen Präparate<br />

bei Kopfläusen eine gute Wirksamkeit. Die Eier (Nissen) werden hingegen nicht immer<br />

hundertprozentig abgetötet. Deshalb ist es wichtig, nach einer Kopfbehandlung die Nissen<br />

sehr sorgfältig zu entfernen!<br />

Nissenentfernung: Ein mehrfaches Spülen der Haare mit lauwarmem Essigwasser (3<br />

Esslöffel Essig auf 1 l Wasser) erleichtert die Ablösung der Nissen. Diese werden nach<br />

der Spülung mit einem speziellen Nissenkamm herausgekämmt. Man beginnt dicht am<br />

Haargrund und kämmt in Richtung Haarende. Gute Nissenkämme sind nicht aus Kunststoff,<br />

sondern aus Metall und z. B. in Apotheken erhältlich (unter 10 €). Während des<br />

Auskämmens sollte vorzugsweise ein sehr heller oder sehr dunkler ungemusterter<br />

Schulterumhang umgelegt werden. Dadurch werden die ausgekämmten Nissen besser<br />

sichtbar.<br />

Sichtkontrolle: Nach dem Auskämmen der Nissen werden die Haare vom Nacken her<br />

in kleinen Büscheln gesichtet und Haare mit noch anhaftenden Nissen bzw. Nissenhüllen<br />

nahe der Wurzel abgeschnitten. Um Nissen nicht mit Haarschuppen oder Haarspray-<br />

Tröpfchen zu verwechseln, sollte bei der Suche eine Lupe benutzt werden. Diese Methode<br />

ist sehr zeitaufwendig, hat sich aber in der Praxis bewährt.<br />

Nach 8 – 10 Tagen Nachbehandlung!<br />

Da bei der Erstbehandlung der Kopfläuse einige Nissen überlebt haben könnten, empfiehlt<br />

das Gesundheitsamt dringend nach 8 – 10 Tagen eine Wiederholung der chemischen<br />

Behandlung. Auf alle Fälle ist der Behandlungserfolg dann noch einmal sorgfältig<br />

zu überprüfen. Die Zeit von 8 – 10 Tagen entspricht dem längsten Zeitraum zwischen<br />

Eiablage und Ausschlüpfen der Larven. Wird die Nachbehandlung bei überlebenden Nissen<br />

versäumt, so wird der Kindergarten bzw. die Schule erfahrungsgemäß 2 – 3 Wochen<br />

später erneut ein Kopflaus-Problem melden müssen.<br />

Kleinkinder / Schwangerschaft / Stillzeit<br />

Die Behandlung von Säuglingen und Kleinkindern sollte unter ärztlicher Aufsicht erfolgen.<br />

Während der Schwangerschaft und in der Stillzeit sollten die genannten Präparate<br />

nicht verwendet werden. Unbedenklich für diesen Personenkreis ist das beschriebene<br />

mehrfache Spülen der Haare mit lauwarmem Essigwasser. Dadurch werden zwar <strong>Läuse</strong><br />

und Nissen nicht abgetötet, jedoch das Auskämmen erleichtert.<br />

Heißluftbehandlung ungeeignet !<br />

Eine immer wieder propagierte Anwendung von 60°C warmer Heißluft für 10 – 20 Minuten<br />

auf den trockenen Kopf wird nicht empfohlen, da bei Kindern bereits bei 52°C erhebliche<br />

Kopfhautschädigungen auftreten können.<br />

Kontaktpersonen / Mitschüler<br />

Allen Mitgliedern einer häuslichen Wohngemeinschaft wird eine (prophylaktische) Ent-<br />

2


lausungsbehandlung der Kopfhaare empfohlen, sofern ein Befall nicht sicher ausgeschlossen<br />

werden kann. Auch alle Mitglieder der betroffenen Klasse oder Gruppe sollten<br />

sich sorgfältig untersuchen lassen, um eine Weiterverbreitung der Parasiten zu verhindern.<br />

Entwesung der Umgebung<br />

Zur völligen Tilgung des Kopflausbefalles und zur Vorbeugung gegen Neuansteckung ist<br />

außer der Behandlung der Kopfhaare eine gründliche Reinigung des Kammes sowie<br />

der Haar- und Kleiderbürsten notwendig. Handtücher, Unter- und Bettwäsche<br />

sollten sicherheitshalber gewechselt und bei 60°C gewaschen oder gereinigt werden.<br />

Die Oberbekleidung, in der sich ausgestreute Kopfläuse befinden können, muss entweder<br />

bei 60°C gewaschen oder in einen gut schließbaren Plastikbeutel gesteckt und<br />

darin für vier Wochen belassen werden. Dadurch wird eine Abtötung der <strong>Läuse</strong> und ein<br />

Aushungern der später noch schlüpfenden Larven erzielt.<br />

Alternativ könnte die Oberbekleidung mit Jacutin N besprüht werden. Hier wäre zur Dekontamination<br />

ebenfalls eine anschließende Reinigung erforderlich.<br />

Die Aufenthalts- und Schlafräume der befallenen Person einschließlich der Polstermöbel<br />

sollten mit einem Staubsauger gründlich von losen Haaren gereinigt werden.<br />

Dies gilt auch für textile Kopfstützen, vor allem in Schulbussen, und textiles Spielzeug,<br />

wie Plüschtiere in Gemeinschaftseinrichtungen. Durch das Tiefkühlen von Gegenständen<br />

in Kälteboxen bei –10 bis –15 °C werden die Kopfläuse schon nach einem<br />

Tag abgetötet.<br />

Schul-, Kindergartenverbot / Wiederzulassung<br />

Die Sorgeberechtigten haben gem. § 34 Abs. 5 IfSG der Gemeinschaftseinrichtung über<br />

eine Verlausung ihrer Kinder unverzüglich Mitteilung zu machen. Kinder, bei denen ein<br />

Kopflausbefall festgestellt wurde, dürfen Schulen, Kindergärten und ähnliche Einrichtungen<br />

nicht betreten, bis nach dem Urteil des behandelnden Arztes eine Weiterverbreitung<br />

der Verlausung durch sie nicht zu befürchten ist. Die gesetzlich vorgeschriebene<br />

ärztliche Beurteilung sollte schriftlich erfolgen und ausdrücklich <strong>Läuse</strong>- und (!) Nissenfreiheit<br />

bestätigen. Da erfahrungsgemäß leicht einmal eine überlebende Nisse übersehen<br />

wird, empfiehlt das Gesundheitsamt im Zweifelsfall nicht nur eine chemische<br />

Wiederholungsbehandlung, sondern (gem. einer Anregung durch das Umweltbundesamt)<br />

den Schulen ebenfalls nach 8 – 10 Tagen noch die Anforderung einer ärztlichen<br />

<strong>Läuse</strong>freiheitsbescheinigung. Jedes verlauste Kind sollte folglich den Behandlungserfolg<br />

mindestens zweimalig kontrollieren lassen!<br />

Besteht in einer Klasse bzw. Kindergartengruppe ein anhaltendes Problem mit Kopfläusen,<br />

so wird in einer derartigen Sondersituation auch schon einmal im Interesse der<br />

Allgemeinheit von allen Kindern eine <strong>Läuse</strong>freiheitsbescheinigung gefordert werden<br />

müssen.<br />

WWW.kopflaus.info<br />

3


Landratsamt<br />

Gesundheitsamt<br />

Information für Eltern bei Lausbefall in Gemeinschaftseinrichtungen<br />

Sehr geehrte Eltern,<br />

Ihr Sohn / Ihre Tochter besucht eine Schule, in der Kopflausbefall aufgetreten ist. Es ist<br />

wichtig alles zu tun, um die weitere Verbreitung der Kopfläuse zu verhindern.<br />

Deshalb bitten wir Sie, in den nächsten Wochen den Haaren Ihrer Kinder besondere<br />

Aufmerksamkeit zu schenken und sie auf Kopfläuse und vorhandene Nissen (Eier) zu<br />

untersuchen. Nissen werden häufig mit Hautschuppen verwechselt. Schuppen lassen<br />

sich durch Schütteln der Haare leicht entfernen, während die Nissen fest am Haar kleben<br />

und sich nur schwer mit den Fingern abziehen lassen. Bei der Suche nach <strong>Läuse</strong>n<br />

und Nissen sollten Sie die Haare bei sehr guten Lichtverhältnissen sorgfältig Strähne für<br />

Strähne trennen und absuchen (gegebenenfalls mit Lupe).<br />

Kontrollieren Sie bitte auch unbedingt, ob andere Familienmitglieder ebenfalls betroffen<br />

sind.<br />

Sollten Sie Kopfläuse oder Nissen finden, holen Sie bitte ein Mittel mit dem Wirkstoff<br />

Permethrin oder Pyrethrum (z.B. Infecto Pedicul oder Goldgeist forte) zur Kopflausbekämpfung<br />

in der Apotheke. Die Kosten für diese Mittel werden für Kinder bis 12 Jahre<br />

von der Krankenkasse übernommen. Wenden Sie die Mittel nach Gebrauchsanweisung<br />

an und entfernen Sie nach der Behandlung noch am selben Tag sorgfältig die Nissen so<br />

gut wie möglich. Gehen Sie hierzu systematisch von einer Seite des Kopfes zur anderen,<br />

Strähnchen für Strähnchen und ziehen Sie die Nissen mit den Fingernägeln ab. Sie können<br />

die Nissen auch mit Hilfe eines Nissenkammes entfernen. Eine vorherige Spülung<br />

mit Essigwasser (ein Teil Haushaltsessig auf zwei Teile Wasser) erleichtert die Prozedur.<br />

Wenn diese Behandlung durchgeführt wurde, kann das Kind mit einer schriftlichen Bestätigung<br />

der Eltern am nächsten Tag die Gemeinschaftseinrichtung wieder besuchen.<br />

Eine zweite Behandlung ist nach 8 Tagen erforderlich.<br />

Ebenso ist für die nächsten Wochen einmal wöchentlich gründliches Nachschauen der<br />

Haare notwendig.<br />

Bitte informieren Sie bei einem Befall auch die Eltern von befreundeten Kindern.<br />

Kopfläuse übertragen sich fast ausschließlich durch Kriechen von Kopf zu Kopf, enger<br />

Kopf-an-Kopf-Kontakt ist für eine Übertragung notwendig. Kopfläuse können nicht fliegen<br />

oder springen und verenden ohne Kontakt zum Menschen innerhalb von 1 bis 2<br />

Tagen.<br />

Der festgestellte Befall mit Kopfläusen muss von den Eltern an die Schule<br />

gemeldet werden (§ 34 Infektionsschutzgesetz).<br />

Kinder mit Kopflausbefall dürfen die Schule nicht besuchen<br />

(§ 34 Infektionsschutzgesetz).<br />

Alle Eltern in der betroffenen Gruppe/Klasse müssen der Einrichtung schriftlich bestätigen,<br />

dass sie eine Untersuchung ihres Kindes auf Kopflausbefall/Nissen durchgeführt<br />

haben und dass Ihr Sohn/ Ihre Tochter frei von Kopfläusen ist.<br />

4


Ohne diese Bestätigung kann der/die SchülerIn die Einrichtung nicht besuchen.<br />

Weitere Informationen über Kopfläuse und ihre Bekämpfung entnehmen Sie bitte der<br />

beiliegenden Information.<br />

Betroffene Eltern können sich gerne zu einer individuellen Beratung an das Gesundheitsamt,<br />

wenden.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ihr Gesundheitsamt<br />

Frau Kunert Tel.: 07251-783-682<br />

Frau Hausner Tel.: 07251-783-683 oder<br />

Frau Klee Tel.: 07251-783-681<br />

Bestätigung zur Vorlage in Gemeinschaftseinrichtungen<br />

Hiermit bestätigen wir, dass wir unser Kind<br />

.....................................................................<br />

Nachname, Vorname, Klasse<br />

auf Kopflausbefall hin untersucht haben und keine Nissen oder Kopfläuse gefunden<br />

wurden.<br />

Den Elternbrief des Gesundheitsamtes mit den näheren Informationen zur Vorgehensweise<br />

bei Kopflausbefall in einer Gemeinschaftseinrichtung haben wir zur Kenntnis genommen.<br />

......................................................................<br />

Unterschrift Erziehungsberechtigte / r, Datum<br />

Bestätigung zur Vorlage in der Schule über die durchgeführte Behandlung bei<br />

Kopflausbefall<br />

Hiermit bestätigen wir, dass wir unser Kind<br />

.....................................................................<br />

Nachname, Vorname, Klasse<br />

5


mit einem Pyrethrum - oder Permethrinhaltigen Mittel behandelt und die Nissen so gut<br />

wie möglich entfernt haben.<br />

Eine zweite Behandlung werden wir acht Tage nach der ersten Behandlung durchführen,<br />

ebenso<br />

werden die Haare weiterhin kontrolliert.<br />

......................................................................<br />

Unterschrift Erziehungsberechtigte / r, Datum<br />

6

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