Läuse
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<strong>Läuse</strong><br />
Kopfläuse kann jeder bekommen!<br />
Verlausung ist keine Angelegenheit der persönlichen Sauberkeit, denn auch auf einem<br />
hygienisch einwandfrei gepflegten Kopf können sich <strong>Läuse</strong> wohl fühlen und vermehren.<br />
Der Hauptgrund für die zunehmende Verlausung ist Unkenntnis der Übertragung, Vermehrung<br />
und Bekämpfung der Schmarotzer. Es ist keine Schande, <strong>Läuse</strong> zu bekommen,<br />
wohl aber eine, sie zu behalten.<br />
Die Übertragung der Kopfläuse erfolgt von Mensch zu Mensch durch Überwandern der<br />
Parasiten von einem Kopf zum anderen. Auch über verlauste, nebeneinanderhängende<br />
Kopfbedeckungen oder über gemeinsam benutzte Kopfunterlagen, Decken, Kämme,<br />
Haarbürsten, Spieltiere und dergleichen ist eine Weiterverbreitung möglich.<br />
Wie entdeckt man Kopfläuse und ihre Nissen?<br />
Wenn der Kopf mehr als gewöhnlich juckt, so dass ständig gekratzt wird oder gar bereits<br />
Kratzwunden an den Rändern der Kopfbehaarung bestehen, dann sollte nach den<br />
Blutsaugern und ihren Eiern (Nissen) gefahndet werden.<br />
Ausgewachsene Kopfläuse sind bis zu 3 mm groß und von grauer bzw. nach dem<br />
Saugen von Blut von rötlicher Farbe. Entdecken wird man sie besonders auf stärker befallenen<br />
Köpfen.<br />
Gesucht werden sollte auch nach den Nissen. Ein Weibchen legt bis zu 9 Eier pro Tag.<br />
Die ca. 0,8 mm langen, knapp stecknadelkopfgroßen Eier sind mit dem bloßen Auge<br />
gerade noch erkennbar. Sie haben eine weißlich bis gelblich glänzende Oberfläche. Im<br />
Gegensatz zu Hautschuppen sind sie fest mit den Haarschäften verbunden. Manchmal<br />
sind sie wie Perlen an einer Schnur am Haar festgeklebt. Sie lassen sich so auch nicht<br />
durch einfache Kopfwäsche entfernen. Wegen ihrer Kleinheit entgehen sie einem Abstreifen<br />
durch gewöhnliche Kämme. Wenn sich nach 8 Tagen aus den Nissen Larven<br />
entwickeln, verbleibt die leere Hülle weiter festklebend an den Haaren.<br />
<strong>Läuse</strong> und ihre Nissen wird man bevorzugt am Haaransatz des Hinterkopfes, hinter den<br />
Ohren und an den Schläfen finden. Man scheitelt dazu das Haar mit einem Kamm und<br />
geht Strich für Strich auf die Suche.<br />
So wird man die Quälgeister wieder los:<br />
Die Bekämpfung von <strong>Läuse</strong>n erfolgt mit in Apotheken erhältlichen für diesen Zweck geprüften<br />
und zugelassenen Mitteln. Die Auswahl des geeigneten Mittels ist Sache des<br />
Arztes.<br />
Vorbereitung: Vor Anwendung der zugelassenen Entlausungsmittel sollte das Kopfhaar<br />
gründlich mit warmem Wasser durchfeuchtet werden (selbst dann, wenn nach<br />
mancher Gebrauchsanweisung das Mittel in das trockene Haar eingebracht werden<br />
soll). Dies dient zur Erweichung der Kopfhaut. Danach ist das Haar mit einem Frottee-<br />
Handtuch leicht abzutrocknen. Das Handtuch wird bei 60°C gewaschen.<br />
Mittelanwendung: Es ist ratsam, während der unbedingt einzuhaltenden Einwirkzeit<br />
des Entlausungsmittels zur Steigerung der Wirkung eine Badekappe oder etwas Ähnli-<br />
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ches aufzusetzen. Bei fachgerechter Anwendung besitzen die zugelassenen Präparate<br />
bei Kopfläusen eine gute Wirksamkeit. Die Eier (Nissen) werden hingegen nicht immer<br />
hundertprozentig abgetötet. Deshalb ist es wichtig, nach einer Kopfbehandlung die Nissen<br />
sehr sorgfältig zu entfernen!<br />
Nissenentfernung: Ein mehrfaches Spülen der Haare mit lauwarmem Essigwasser (3<br />
Esslöffel Essig auf 1 l Wasser) erleichtert die Ablösung der Nissen. Diese werden nach<br />
der Spülung mit einem speziellen Nissenkamm herausgekämmt. Man beginnt dicht am<br />
Haargrund und kämmt in Richtung Haarende. Gute Nissenkämme sind nicht aus Kunststoff,<br />
sondern aus Metall und z. B. in Apotheken erhältlich (unter 10 €). Während des<br />
Auskämmens sollte vorzugsweise ein sehr heller oder sehr dunkler ungemusterter<br />
Schulterumhang umgelegt werden. Dadurch werden die ausgekämmten Nissen besser<br />
sichtbar.<br />
Sichtkontrolle: Nach dem Auskämmen der Nissen werden die Haare vom Nacken her<br />
in kleinen Büscheln gesichtet und Haare mit noch anhaftenden Nissen bzw. Nissenhüllen<br />
nahe der Wurzel abgeschnitten. Um Nissen nicht mit Haarschuppen oder Haarspray-<br />
Tröpfchen zu verwechseln, sollte bei der Suche eine Lupe benutzt werden. Diese Methode<br />
ist sehr zeitaufwendig, hat sich aber in der Praxis bewährt.<br />
Nach 8 – 10 Tagen Nachbehandlung!<br />
Da bei der Erstbehandlung der Kopfläuse einige Nissen überlebt haben könnten, empfiehlt<br />
das Gesundheitsamt dringend nach 8 – 10 Tagen eine Wiederholung der chemischen<br />
Behandlung. Auf alle Fälle ist der Behandlungserfolg dann noch einmal sorgfältig<br />
zu überprüfen. Die Zeit von 8 – 10 Tagen entspricht dem längsten Zeitraum zwischen<br />
Eiablage und Ausschlüpfen der Larven. Wird die Nachbehandlung bei überlebenden Nissen<br />
versäumt, so wird der Kindergarten bzw. die Schule erfahrungsgemäß 2 – 3 Wochen<br />
später erneut ein Kopflaus-Problem melden müssen.<br />
Kleinkinder / Schwangerschaft / Stillzeit<br />
Die Behandlung von Säuglingen und Kleinkindern sollte unter ärztlicher Aufsicht erfolgen.<br />
Während der Schwangerschaft und in der Stillzeit sollten die genannten Präparate<br />
nicht verwendet werden. Unbedenklich für diesen Personenkreis ist das beschriebene<br />
mehrfache Spülen der Haare mit lauwarmem Essigwasser. Dadurch werden zwar <strong>Läuse</strong><br />
und Nissen nicht abgetötet, jedoch das Auskämmen erleichtert.<br />
Heißluftbehandlung ungeeignet !<br />
Eine immer wieder propagierte Anwendung von 60°C warmer Heißluft für 10 – 20 Minuten<br />
auf den trockenen Kopf wird nicht empfohlen, da bei Kindern bereits bei 52°C erhebliche<br />
Kopfhautschädigungen auftreten können.<br />
Kontaktpersonen / Mitschüler<br />
Allen Mitgliedern einer häuslichen Wohngemeinschaft wird eine (prophylaktische) Ent-<br />
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lausungsbehandlung der Kopfhaare empfohlen, sofern ein Befall nicht sicher ausgeschlossen<br />
werden kann. Auch alle Mitglieder der betroffenen Klasse oder Gruppe sollten<br />
sich sorgfältig untersuchen lassen, um eine Weiterverbreitung der Parasiten zu verhindern.<br />
Entwesung der Umgebung<br />
Zur völligen Tilgung des Kopflausbefalles und zur Vorbeugung gegen Neuansteckung ist<br />
außer der Behandlung der Kopfhaare eine gründliche Reinigung des Kammes sowie<br />
der Haar- und Kleiderbürsten notwendig. Handtücher, Unter- und Bettwäsche<br />
sollten sicherheitshalber gewechselt und bei 60°C gewaschen oder gereinigt werden.<br />
Die Oberbekleidung, in der sich ausgestreute Kopfläuse befinden können, muss entweder<br />
bei 60°C gewaschen oder in einen gut schließbaren Plastikbeutel gesteckt und<br />
darin für vier Wochen belassen werden. Dadurch wird eine Abtötung der <strong>Läuse</strong> und ein<br />
Aushungern der später noch schlüpfenden Larven erzielt.<br />
Alternativ könnte die Oberbekleidung mit Jacutin N besprüht werden. Hier wäre zur Dekontamination<br />
ebenfalls eine anschließende Reinigung erforderlich.<br />
Die Aufenthalts- und Schlafräume der befallenen Person einschließlich der Polstermöbel<br />
sollten mit einem Staubsauger gründlich von losen Haaren gereinigt werden.<br />
Dies gilt auch für textile Kopfstützen, vor allem in Schulbussen, und textiles Spielzeug,<br />
wie Plüschtiere in Gemeinschaftseinrichtungen. Durch das Tiefkühlen von Gegenständen<br />
in Kälteboxen bei –10 bis –15 °C werden die Kopfläuse schon nach einem<br />
Tag abgetötet.<br />
Schul-, Kindergartenverbot / Wiederzulassung<br />
Die Sorgeberechtigten haben gem. § 34 Abs. 5 IfSG der Gemeinschaftseinrichtung über<br />
eine Verlausung ihrer Kinder unverzüglich Mitteilung zu machen. Kinder, bei denen ein<br />
Kopflausbefall festgestellt wurde, dürfen Schulen, Kindergärten und ähnliche Einrichtungen<br />
nicht betreten, bis nach dem Urteil des behandelnden Arztes eine Weiterverbreitung<br />
der Verlausung durch sie nicht zu befürchten ist. Die gesetzlich vorgeschriebene<br />
ärztliche Beurteilung sollte schriftlich erfolgen und ausdrücklich <strong>Läuse</strong>- und (!) Nissenfreiheit<br />
bestätigen. Da erfahrungsgemäß leicht einmal eine überlebende Nisse übersehen<br />
wird, empfiehlt das Gesundheitsamt im Zweifelsfall nicht nur eine chemische<br />
Wiederholungsbehandlung, sondern (gem. einer Anregung durch das Umweltbundesamt)<br />
den Schulen ebenfalls nach 8 – 10 Tagen noch die Anforderung einer ärztlichen<br />
<strong>Läuse</strong>freiheitsbescheinigung. Jedes verlauste Kind sollte folglich den Behandlungserfolg<br />
mindestens zweimalig kontrollieren lassen!<br />
Besteht in einer Klasse bzw. Kindergartengruppe ein anhaltendes Problem mit Kopfläusen,<br />
so wird in einer derartigen Sondersituation auch schon einmal im Interesse der<br />
Allgemeinheit von allen Kindern eine <strong>Läuse</strong>freiheitsbescheinigung gefordert werden<br />
müssen.<br />
WWW.kopflaus.info<br />
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Landratsamt<br />
Gesundheitsamt<br />
Information für Eltern bei Lausbefall in Gemeinschaftseinrichtungen<br />
Sehr geehrte Eltern,<br />
Ihr Sohn / Ihre Tochter besucht eine Schule, in der Kopflausbefall aufgetreten ist. Es ist<br />
wichtig alles zu tun, um die weitere Verbreitung der Kopfläuse zu verhindern.<br />
Deshalb bitten wir Sie, in den nächsten Wochen den Haaren Ihrer Kinder besondere<br />
Aufmerksamkeit zu schenken und sie auf Kopfläuse und vorhandene Nissen (Eier) zu<br />
untersuchen. Nissen werden häufig mit Hautschuppen verwechselt. Schuppen lassen<br />
sich durch Schütteln der Haare leicht entfernen, während die Nissen fest am Haar kleben<br />
und sich nur schwer mit den Fingern abziehen lassen. Bei der Suche nach <strong>Läuse</strong>n<br />
und Nissen sollten Sie die Haare bei sehr guten Lichtverhältnissen sorgfältig Strähne für<br />
Strähne trennen und absuchen (gegebenenfalls mit Lupe).<br />
Kontrollieren Sie bitte auch unbedingt, ob andere Familienmitglieder ebenfalls betroffen<br />
sind.<br />
Sollten Sie Kopfläuse oder Nissen finden, holen Sie bitte ein Mittel mit dem Wirkstoff<br />
Permethrin oder Pyrethrum (z.B. Infecto Pedicul oder Goldgeist forte) zur Kopflausbekämpfung<br />
in der Apotheke. Die Kosten für diese Mittel werden für Kinder bis 12 Jahre<br />
von der Krankenkasse übernommen. Wenden Sie die Mittel nach Gebrauchsanweisung<br />
an und entfernen Sie nach der Behandlung noch am selben Tag sorgfältig die Nissen so<br />
gut wie möglich. Gehen Sie hierzu systematisch von einer Seite des Kopfes zur anderen,<br />
Strähnchen für Strähnchen und ziehen Sie die Nissen mit den Fingernägeln ab. Sie können<br />
die Nissen auch mit Hilfe eines Nissenkammes entfernen. Eine vorherige Spülung<br />
mit Essigwasser (ein Teil Haushaltsessig auf zwei Teile Wasser) erleichtert die Prozedur.<br />
Wenn diese Behandlung durchgeführt wurde, kann das Kind mit einer schriftlichen Bestätigung<br />
der Eltern am nächsten Tag die Gemeinschaftseinrichtung wieder besuchen.<br />
Eine zweite Behandlung ist nach 8 Tagen erforderlich.<br />
Ebenso ist für die nächsten Wochen einmal wöchentlich gründliches Nachschauen der<br />
Haare notwendig.<br />
Bitte informieren Sie bei einem Befall auch die Eltern von befreundeten Kindern.<br />
Kopfläuse übertragen sich fast ausschließlich durch Kriechen von Kopf zu Kopf, enger<br />
Kopf-an-Kopf-Kontakt ist für eine Übertragung notwendig. Kopfläuse können nicht fliegen<br />
oder springen und verenden ohne Kontakt zum Menschen innerhalb von 1 bis 2<br />
Tagen.<br />
Der festgestellte Befall mit Kopfläusen muss von den Eltern an die Schule<br />
gemeldet werden (§ 34 Infektionsschutzgesetz).<br />
Kinder mit Kopflausbefall dürfen die Schule nicht besuchen<br />
(§ 34 Infektionsschutzgesetz).<br />
Alle Eltern in der betroffenen Gruppe/Klasse müssen der Einrichtung schriftlich bestätigen,<br />
dass sie eine Untersuchung ihres Kindes auf Kopflausbefall/Nissen durchgeführt<br />
haben und dass Ihr Sohn/ Ihre Tochter frei von Kopfläusen ist.<br />
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Ohne diese Bestätigung kann der/die SchülerIn die Einrichtung nicht besuchen.<br />
Weitere Informationen über Kopfläuse und ihre Bekämpfung entnehmen Sie bitte der<br />
beiliegenden Information.<br />
Betroffene Eltern können sich gerne zu einer individuellen Beratung an das Gesundheitsamt,<br />
wenden.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Ihr Gesundheitsamt<br />
Frau Kunert Tel.: 07251-783-682<br />
Frau Hausner Tel.: 07251-783-683 oder<br />
Frau Klee Tel.: 07251-783-681<br />
Bestätigung zur Vorlage in Gemeinschaftseinrichtungen<br />
Hiermit bestätigen wir, dass wir unser Kind<br />
.....................................................................<br />
Nachname, Vorname, Klasse<br />
auf Kopflausbefall hin untersucht haben und keine Nissen oder Kopfläuse gefunden<br />
wurden.<br />
Den Elternbrief des Gesundheitsamtes mit den näheren Informationen zur Vorgehensweise<br />
bei Kopflausbefall in einer Gemeinschaftseinrichtung haben wir zur Kenntnis genommen.<br />
......................................................................<br />
Unterschrift Erziehungsberechtigte / r, Datum<br />
Bestätigung zur Vorlage in der Schule über die durchgeführte Behandlung bei<br />
Kopflausbefall<br />
Hiermit bestätigen wir, dass wir unser Kind<br />
.....................................................................<br />
Nachname, Vorname, Klasse<br />
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mit einem Pyrethrum - oder Permethrinhaltigen Mittel behandelt und die Nissen so gut<br />
wie möglich entfernt haben.<br />
Eine zweite Behandlung werden wir acht Tage nach der ersten Behandlung durchführen,<br />
ebenso<br />
werden die Haare weiterhin kontrolliert.<br />
......................................................................<br />
Unterschrift Erziehungsberechtigte / r, Datum<br />
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