Verhandlungsschrift - Gemeinde St. Martin im Mühlkreis

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25.09.2012 Aufrufe

- 1 - MARKTGEMEINDEAMT ST. MARTIN IM MÜHLKREIS Markt 2, 4113 St. Martin i. M., pol. Bezirk Rohrbach, Tel. (07232) 2105-0; Fax 2105-9 Homepage: www.sankt-martin.at; E-Mail: gemeindeamt@sankt-martin.at --------------------------------------------------------------------------------------------------------- Verhandlungsschrift Sitzungsnummer: GR/2011/03 Über die öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde St. Martin i. M. am Donnerstag, den 19.05.2011, Tagungsort Sitzungssaal des Gemeindeamtes St. Martin Beginn: 19:30 Uhr Ende: 21:00 Uhr Anwesende Herr Bgm. Wolfgang Schirz ÖVP Herr Vizebgm. Karl Leitner ÖVP Herr Siegfried Kepplinger ÖVP Frau Klaudia Simader ÖVP Herr Josef Weiß ÖVP Herr Daniel Paleczek ÖVP Herr Josef Pusch ÖVP Frau Notburga Kepplinger ÖVP Herr Christoph Hagenauer ÖVP Frau Sandra Füreder ÖVP Herr Helmut Ratzenböck ÖVP Herr Herbert Wagner ÖVP Herr Josef Schütz ÖVP Herr Sepp Hartl ÖVP Vertretung für Herrn Johannes Wild Frau Elisabeth Engleder ÖVP Vertretung für Herrn Thomas Mitterlehner Frau Karin Erlinger ÖVP Vertretung für Herrn Thomas Hagenauer Herr Johann Grimps ÖVP Vertretung für Herrn Franz Pusch Frau Maria Lanzersdorfer ÖVP Vertretung für Herrn Franz Riegler Frau Helga Schürz SPÖ Herr Werner Gruber SPÖ Herr Wilhelm Enzenhofer SPÖ Herr Walter Wipplinger SPÖ Vertretung für Herrn Franz Zach Herr Hermann Falkner SPÖ Vertretung für Frau Roswitha Priglinger Herr Hermann Strasser SPÖ Vertretung für Herrn Christoph Neumüller Herr Walter Koller FPÖ

- 1 -<br />

MARKTGEMEINDEAMT<br />

ST. MARTIN IM MÜHLKREIS<br />

Markt 2, 4113 <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M., pol. Bezirk Rohrbach, Tel. (07232) 2105-0; Fax 2105-9<br />

Homepage: www.sankt-martin.at; E-Mail: gemeindeamt@sankt-martin.at<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

<strong>Verhandlungsschrift</strong><br />

Sitzungsnummer: GR/2011/03<br />

Über die öffentlichen Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M.<br />

am Donnerstag, den 19.05.2011, Tagungsort Sitzungssaal des <strong>Gemeinde</strong>amtes <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong><br />

Beginn: 19:30 Uhr<br />

Ende: 21:00 Uhr<br />

Anwesende<br />

Herr Bgm. Wolfgang Schirz ÖVP<br />

Herr Vizebgm. Karl Leitner ÖVP<br />

Herr Siegfried Kepplinger ÖVP<br />

Frau Klaudia S<strong>im</strong>ader ÖVP<br />

Herr Josef Weiß ÖVP<br />

Herr Daniel Paleczek ÖVP<br />

Herr Josef Pusch ÖVP<br />

Frau Notburga Kepplinger ÖVP<br />

Herr Christoph Hagenauer ÖVP<br />

Frau Sandra Füreder ÖVP<br />

Herr Helmut Ratzenböck ÖVP<br />

Herr Herbert Wagner ÖVP<br />

Herr Josef Schütz ÖVP<br />

Herr Sepp Hartl ÖVP Vertretung für Herrn Johannes Wild<br />

Frau Elisabeth Engleder ÖVP Vertretung für Herrn Thomas Mitterlehner<br />

Frau Karin Erlinger ÖVP Vertretung für Herrn Thomas Hagenauer<br />

Herr Johann Gr<strong>im</strong>ps ÖVP Vertretung für Herrn Franz Pusch<br />

Frau Maria Lanzersdorfer ÖVP Vertretung für Herrn Franz Riegler<br />

Frau Helga Schürz SPÖ<br />

Herr Werner Gruber SPÖ<br />

Herr Wilhelm Enzenhofer SPÖ<br />

Herr Walter Wipplinger SPÖ Vertretung für Herrn Franz Zach<br />

Herr Hermann Falkner SPÖ Vertretung für Frau Roswitha Priglinger<br />

Herr Hermann <strong>St</strong>rasser SPÖ Vertretung für Herrn Christoph Neumüller<br />

Herr Walter Koller FPÖ


Es fehlen<br />

- 2 -<br />

Herr Franz Pusch ÖVP entschuldigt abwesend<br />

Herr Franz Riegler ÖVP entschuldigt abwesend<br />

Herr Thomas Hagenauer ÖVP entschuldigt abwesend<br />

Herr Johannes Wild ÖVP entschuldigt abwesend<br />

Herr Thomas Mitterlehner ÖVP entschuldigt abwesend<br />

Frau Roswitha Priglinger SPÖ entschuldigt abwesend<br />

Herr Christoph Neumüller SPÖ entschuldigt abwesend<br />

Herr Franz Zach SPÖ entschuldigt abwesend<br />

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 Oö. GemO. 1990 idF der Novelle 2007):<br />

AL Günther Kehrer<br />

Der Vorsitzende eröffnet um 21 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />

a) die Sitzung von ihm dem Bürgermeister einberufen wurde;<br />

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle Mitglieder<br />

bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 9. Mai 2011 unter Bekanntgabe des Tagesordnung<br />

erfolgt ist;<br />

die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage öffentlich kundgemacht<br />

wurde;<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />

d) dass die <strong>Verhandlungsschrift</strong> über die letzte Sitzung vom 20. April 2011 bis zur heutigen<br />

Sitzung während der Amtsstunden <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>amt zur Einsicht aufgelegen ist, während<br />

der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese <strong>Verhandlungsschrift</strong> bis zum Sitzungsschluss<br />

Einwendungen eingebracht werden können.<br />

e) Gemäß § 54 der OÖ. GemO. 1990 idF LGBl Nr. 152/2001, teilen die Fraktionsobmänner<br />

Daniel Paleczek (ÖVP), Werner Gruber (SPÖ) und Walter Koller (FPÖ) mit, dass sie die <strong>Verhandlungsschrift</strong><br />

selber unterfertigen werden.<br />

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:


Tagesordnung:<br />

- 3 -<br />

1 . Ortsentwicklung <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M.: Abschluss eines Kaufvertrages und eines Dienstbarkeitsvertrages<br />

mit der "f-<strong>im</strong>mo GmbH" bezüglich dem Grundankauf für die Erweiterung<br />

des bestehenden Marktplatzes<br />

2 . Änderung der Richtlinien für Betriebsförderungen der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M.<br />

3 . Verbreiterung des GW Haindorfer: Antrag gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz<br />

4 . Änderung des Flächenwidmungsplanes:<br />

a) Nr. 36: Niederleithner Hubert und Waltraud (Erweiterung Baugebiet MB)<br />

b) Nr. 38: Dr. Otto Plappart (Wohngebiet be<strong>im</strong> Meierhof in Plöcking)<br />

5 . Bebauungsplan für Teile der Ortschaft Reith: Einleitung des Verfahrens<br />

6 . Vorstellung des Marketingkonzeptes des Wirtschaftsparks Oberes Mühlviertel<br />

7 . Vergabe von Arbeiten und Lieferungen<br />

a) Kanal BA 11 (Lachnerstraße): Erd-, Baumeister- und Rohrverlegungsarbeiten<br />

b) Kanal BA 11 (Lachnerstraße): Kanalüberprüfungen<br />

8 . Bericht des Bürgermeisters und der Ausschüsse<br />

9 . Allfälliges


- 4 -<br />

1. Ortsentwicklung <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M.: Abschluss eines Kaufvertrages und eines<br />

Dienstbarkeitsvertrages mit der "f-<strong>im</strong>mo GmbH" bezüglich dem Grundankauf<br />

für die Erweiterung des bestehenden Marktplatzes<br />

Bericht des Vorsitzenden:<br />

In der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates am 15. Februar 2011 wurde der Grundsatzbeschluss für den<br />

Grundankauf zur Erweiterung des Marktplatzes um ca. 900 m² mit einem Grundpreis von €<br />

250.000,- gefasst. Weiters wurde vereinbart, dass der Großteil der erforderlichen Fläche gekauft<br />

und eine Fläche von 5 Meter ab der Gebäudekante in Form eines Baurechts erworben<br />

wird. Dies deshalb, weil ansonsten für Herrn DI Fahrner der m²-Preis für die von ihm angekauften<br />

Flächen zu hoch wird und damit der Gegenwert bei der Finanzierung fallen würde. Es<br />

ist daher ein Kaufvertrag und ein Dienstbarkeitsvertrag mit der f-<strong>im</strong>mo GmbH mit Sitzung in<br />

4101 Feldkirchen an der Donau, Bad Mühllacken 39 abzuschließen.<br />

Der gegenständliche Kaufvertrag beinhaltet <strong>im</strong> Wesentlichen, dass die Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong><br />

i. M. von der „f-<strong>im</strong>mo GmbH“ die <strong>im</strong> beiliegenden Lageplan schraffiert eingezeichneten Teile<br />

um den vereinbarten Kaufpreis von € 230.000,- kauft. Die Vertragsparteien nehmen zur<br />

Kenntnis, dass die grundbücherliche Durchführung dieses Kaufvertrages erst nach Vermessung<br />

und Erstellung einer entsprechenden Vermessungsurkunde durch einen befugten Geometer<br />

erfolgen kann. Die Vermessung wird von der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. unverzüglich nach<br />

Abbruch der auf den vertragsgegenständlichen Grundstücken errichteten Gebäude auf ihre<br />

Kosten und Rechnung in Auftrag gegeben. Der Kaufpreis ist ohne Verpflichtung zu einer zwischenzeitlichen<br />

Verzinsung, Wertsicherung oder Sicherstellung binnen 3 Wochen ab Vertragsunterfertigung<br />

be<strong>im</strong> Schriftenverfasser Dr. Hermann Barth treuhändig zu hinterlegen. Die Vertragsparteien<br />

weisen den Schriftenverfasser an, den Kaufvertrag vor dem vollständigen Gelderlag<br />

nicht grundbücherlich durchzuführen.<br />

Die verkaufende Vertragspartei haftet für folgende Eigenschaften des Vertragsobjektes:<br />

� Die Freiheit des Vertragsobjektes von außerbücherlichen Geh-, Fahrt-, Leitung-, Bestand-<br />

und sonstigen Nutzungs- und Benützungsrechten Dritter am Vertragsobjekt<br />

� Die Freiheit des Vertragsobjektes von bücherlichen Lasten und Rechten Dritter<br />

� Das Nichtvorliegen von unerledigten behördlichen Aufträgen oder Leistungsverpflichtungen<br />

<strong>im</strong> Zusammenhang mit dem Besitz des Vertragsobjektes<br />

� Die Übergabe des Vertragsobjektes frei von jeglichen Baulichkeiten und sonstigen baulichen<br />

Anlagen<br />

Beide Vertragsseiten erklären ausdrücklich, dass Leistung und Gegenleistung in einem angemessenen<br />

und ortsüblichen Verhältnis stehen. Weiters wird festgestellt, dass der Kaufvertrag<br />

nicht der aufsichtsbehördlichen Genehmigung gemäß § 106 der Oö. <strong>Gemeinde</strong>ordnung bedarf.<br />

Im gegenständlichen Dienstbarkeitsvertrag wird unter anderem festgehalten, dass die „f-<strong>im</strong>mo<br />

GmbH“ für sich und ihre Rechtsnachfolger <strong>im</strong> Besitz des dienenden Gutes, der Marktgemeinde<br />

<strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. das Benutzungsrecht nach Maßgabe folgender Best<strong>im</strong>mungen an den <strong>im</strong> beiliegenden<br />

Lageplan kariert eingezeichneten Teilen der Grundstücke Nr. .80/1, 2103/2, .79, .78<br />

und 2103/2, KG <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> einräumt und die Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. dieses ihr auf <strong>im</strong>merwährende<br />

Zeiten eingeräumte Recht auch vertraglich ann<strong>im</strong>mt. Im Rahmen des eingeräumten<br />

Benützungsrechtes ist die Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. berechtigt, das dienende<br />

Gut unter Schonung der Substanz, <strong>im</strong> Übrigen jedoch wie ein zivilrechtlicher Eigentümer zu<br />

benützen oder von Dritten benützen zu lassen. Im Rahmen dieses Benützungsrechtes ist die<br />

Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. insbesondere auch zur Gestaltung dieser Fläche <strong>im</strong> Rahmen der<br />

Marktplatzgestaltung sowie zur Errichtung zweckentsprechender Baulichkeiten auf dieser Fläche<br />

berechtigt.<br />

Die „f-<strong>im</strong>mo GmbH“ haftet weder für ein best<strong>im</strong>mtes Ausmaß, noch einen best<strong>im</strong>mten Zustand<br />

oder eine best<strong>im</strong>mte Eigenschaft des dienenden Gutes, sohin insbesondere auch nicht für eine<br />

best<strong>im</strong>mte Bodenbeschaffenheit oder Bebaubarkeit. Die „f-<strong>im</strong>mo GmbH“ sagt jedoch zu, dass<br />

das dienende Gut bei Vertragsbeginn vollkommen frei von Gebäuden oder sonstigen baulichen<br />

Anlagen ist. Als einmalige Gegenleistung für die Einräumung und <strong>im</strong>merwährende Ausübung


- 5 -<br />

der gegenständlichen Dienstbarkeit bezahlt die Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. binnen 14 Tagen<br />

ab Beginn des gegenständlichen Benützungsrechtes € 20.000,- an die „f-<strong>im</strong>mo GmbH“.<br />

Die Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. erteilt weiters der „f-<strong>im</strong>mo GmbH“ die grundsätzliche Zusage,<br />

dass sie am Marktplatz für die „f-<strong>im</strong>mo GmbH“ sowie deren Mieter in dem zu errichteten<br />

Büro- und Geschäftszentrum nach deren Bedarf einerseits und den Möglichkeiten der Marktgemeinde<br />

<strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. <strong>im</strong> Zusammenhang mit der Ortsgestaltung andererseits unbebaute<br />

Flächen unentgeltlich zur Verfügung stellen wird. Diese Zurverfügungstellung erfolgt zum<br />

Zweck der Errichtung von Gastgärten, Schanigärten oder zur Nutzung dieser Flächen zum<br />

Zweck der Präsentation und Feilbieten von Waren. Diese Flächen verlaufen innerhalb eines<br />

Abstandes von 5 Metern entlang der vom aufgehenden Mauerwerk des Büro- und Geschäftszentrums<br />

einerseits und dem Marktplatz andererseits gebildeten Hauskante. An der Südseite<br />

des Büro- und Geschäftszentrums, sohin an der zu den Grundstücken .88 und .87 je KG <strong>St</strong>.<br />

<strong>Martin</strong> gelegenen Seite, reichen diese Flächen bis zur Grundgrenze, sodass hier lediglich die für<br />

den öffentlichen Verkehr zur Badergasse erforderlichen Breite frei zu halten bleibt. Die Marktgemeinde<br />

<strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. gestaltet in Abst<strong>im</strong>mung mit dem Verein „Innovatives <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i.<br />

M.“ den Marktplatz. Die „f-<strong>im</strong>mo GmbH“ verpflichtet sich daher bei allen späteren baulichen<br />

Änderungen, insbesondere auch späteren Veränderungen der Fassadengestaltung sowie Errichtung<br />

allfälliger weiterer Gebäude und Gebäudeteile, das Einvernehmen mit der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

herzustellen und dem Anliegen der Gestaltung eines optisch und funktionell ansprechenden<br />

Marktplatzes so weit wie möglich entgegenzukommen.<br />

Abst<strong>im</strong>mung:<br />

Der Bürgermeister bringt den anwesenden Mitgliedern der <strong>Gemeinde</strong>rates den gegenständlichen<br />

Kaufvertrag (siehe Beilage) sowie den gegenständlichen Dienstbarkeitsvertrag (siehe Beilage)<br />

für den Grundankauf zur Erweiterung der Marktplatzes mit der „f-<strong>im</strong>mo GmbH“ vollinhaltlich<br />

zur Kenntnis und beantragt den Abschluss dieses Kaufvertrages und dieses Dienstbarkeitsvertrages.<br />

Diesem Antrag des Bürgermeisters st<strong>im</strong>men die 25 anwesenden <strong>St</strong><strong>im</strong>mberechtigten<br />

in offener Abst<strong>im</strong>mung einst<strong>im</strong>mig zu.<br />

2. Änderung der Richtlinien für Betriebsförderungen der Marktgemeinde<br />

<strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M.<br />

Bericht des Vorsitzenden:<br />

In der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 15. November 2005 wurden folgende Richtlinien zur Förderung<br />

der Wirtschaft <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> beschlossen:<br />

Drei Förderungsziele:<br />

- Betriebsansiedelung<br />

- Schaffung neuer Arbeitsplätze<br />

- Förderung bei Betriebsübernahmen<br />

Förderungshöhe:<br />

- Vollzeit: € 730,- je Mitarbeiter<br />

- Teilzeit: € 365,- bis 20 <strong>St</strong>unden<br />

Die derzeitigen Richtlinien laut Erlass vom Land OÖ lauten folgendermaßen:<br />

- Förderung nur für neu zu schaffende Arbeitsplätze<br />

- Betriebspflicht in der <strong>Gemeinde</strong><br />

- Förderungshöhe max. 50% der Kommunalsteuer höchstens drei Jahre<br />

Der Wirtschaftsausschuss hat in der Sitzung am 15. April 2011 über die Richtlinien für Betriebsförderungen<br />

eingehend beraten und für den <strong>Gemeinde</strong>rat einst<strong>im</strong>mig folgenden Vorschlag<br />

erarbeitet:<br />

� Förderung für Betriebsansiedelung und neu zu schaffende Arbeitsplätze<br />

� Betriebspflicht in der <strong>Gemeinde</strong>


- 6 -<br />

� Förderungshöhe max. 50% der Kommunalsteuer in den ersten drei Jahren<br />

Förderung bei Betriebsübernahme:<br />

� letztes Jahr bezahlte Kommunalsteuer (bei gleichbleibender Arbeitnehmerzahl)<br />

� max. € 20.000,-<br />

Beratung:<br />

GV Siegfried Kepplinger:<br />

Wie der Bürgermeister bereits erwähnt, haben wir in der Wirtschaftsausschusssitzung eingehend<br />

darüber beraten und sind der Meinung, dass diese Regelung durchaus für alle am gerechtesten<br />

wäre. Wir haben uns auch die Entwicklung der Kommunalsteuer angeschaut und diese<br />

entwickelt sich durchaus positiv.<br />

Abst<strong>im</strong>mung:<br />

Der Bürgermeister beantragt die vom Wirtschaftsausschuss vorgeschlagene Änderung der<br />

Richtlinien für Betriebsförderungen der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. mit 1. Jänner 2012.<br />

Diesem Antrag des Bürgermeisters st<strong>im</strong>men die 25 anwesenden <strong>St</strong><strong>im</strong>mberechtigten in offener<br />

Abst<strong>im</strong>mung einst<strong>im</strong>mig zu.<br />

3. Verbreiterung des GW Haindorfer: Antrag gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz<br />

Bericht des Vorsitzenden:<br />

Auf Grund der Schaffung eines Betriebsbaugebietes für die Firma Viscotec muss der bestehende<br />

GW Haindorfer von der Grundgrenze der Firma Walter Pichler bis zum Beginn des neuen<br />

Betriebsbaugebietes verbreitert werden, da in diesem Bereich die Mindestbreite von 5,0 m<br />

nicht gegeben ist.<br />

Ein unterschriebenes Grundabtretungsprotokoll vom 30. März 2011, in dem der Grundbesitzer<br />

Peter Hauzenberger die erforderliche Fläche von 54 m² unentgeltlich in das öffentliche Gut der<br />

Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. abtritt, liegt vor. Die erforderlichen Arbeiten für die Verbreiterung<br />

des Güterweges muss die Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. machen.<br />

Abst<strong>im</strong>mung:<br />

Der Bürgermeister beantragt gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz die Übertragung der<br />

gegenständlichen Fläche <strong>im</strong> Ausmaß von 54 m² in das öffentliche Gut der Marktgemeinde <strong>St</strong>.<br />

<strong>Martin</strong> i. M. zum GW Haindorfer. Diesem Antrag des Bürgermeisters st<strong>im</strong>men die 25 anwesenden<br />

<strong>St</strong><strong>im</strong>mberechtigten in offener Abst<strong>im</strong>mung einst<strong>im</strong>mig zu.<br />

4. Änderung des Flächenwidmungsplanes:<br />

Bericht des Vorsitzenden:<br />

a) Niederleithner Hubert und Waltraud (Erweiterung Baugebiet MB)<br />

Das Land Oberösterreich, Abteilung Raumordnung, Örtliche Raumordnung hat mit Schreiben<br />

vom 12. April 2011 mitgeteilt, dass zur Änderung Nr. 36 des Flächenwidmungsplanes Nr. 2 aus<br />

fachlicher Sicht festgestellt wird:<br />

Gegen die Planungsabsicht – Umwidmung des Grundstückes 443/4 (Teilfläche), KG Windischberg<br />

mit einer Gesamtfläche von ca. 3.068 m² von „Grünland – Land- und Forstwirtschaft, Ödland“<br />

in „Bauland – Eingeschränktes gemischtes Baugebiet unter Ausschluss betriebsfremder<br />

Wohnnutzung“ – wird kein fachlicher Einwand erhoben.<br />

Die Bezeichnung der Widmungskategorie „MB“ ist in der Planlegende gemäß der Oö. Planzeichenverordnung<br />

für Flächenwidmungsplan zu korrigieren.


- 7 -<br />

Der Regionsbeauftragte für Natur- und Landschaftsschutz stellt fest, dass aus naturschutzfachlicher<br />

Sicht mit keiner <strong>St</strong>örung des Naturteilraumes <strong>im</strong> Sinne des NschG 2001 zu rechnen ist.<br />

Dem Antrag wird daher naturschutzfachlich zugest<strong>im</strong>mt.<br />

Abst<strong>im</strong>mung:<br />

Der Bürgermeister beantragt die Zust<strong>im</strong>mung zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr.<br />

36 gemäß den vorliegenden <strong>St</strong>ellungnahmen. Diesem Antrag des Bürgermeisters st<strong>im</strong>men die<br />

25 anwesenden <strong>St</strong><strong>im</strong>mberechtigen in offener Abst<strong>im</strong>mung einst<strong>im</strong>mig zu.<br />

b) Nr. 38: Dr. Otto Plappart (Wohngebiet be<strong>im</strong> Meierhof in Plöcking)<br />

Mit Bescheid vom 22. Oktober 2009 hat das Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Raumordnung/Raumordnungsrecht<br />

die Flächenwidmungsplanänderung Nr. 29 aufsichtsbehördlich<br />

genehmigt. Der Meierhof in Plöcking hat die Widmung „Sonderausweisung für bestehende<br />

land- und forstwirtschaftliche Gebäude“ für „Wohnnutzung – 20 Wohnungen“ erhalten.<br />

Eine neuerliche Änderung des Flächenwidmungsplanes ist deshalb erforderlich, weil die geplante<br />

Wohnnutzung E + 2 Vollgeschosse und auch die damit verbundenen infrastrukturellen Erfordernisse<br />

mit der Änderung Nr. 2.29 nicht zu erfüllen sind. Daher soll die gegenständliche Fläche<br />

in Wohngebiet „W“ umgewidmet werden.<br />

Das Erhebungsblatt zur Verständigung des Amtes der Oö. Landesregierung gemäß § 33 Abs. 1<br />

bzw. § 36 Abs. 4 Oö. ROG 1994 sowie das Gutachten von Arch. DI Thomas Eder vom 04. April<br />

2011 wird vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht.<br />

Die Umwidmung in Wohngebiet entspricht der örtlichen <strong>St</strong>ruktur, da der Ortsteil Plöcking <strong>im</strong><br />

Wesentlichen ein reiner Wohnort geworden ist und die frühere dörfliche Siedlungsstruktur<br />

durch die entstandenen Umnutzungen der bestehenden Gebäude sich auf Wohnen reduziert<br />

hat.<br />

Der bestehende <strong>St</strong>einlehrpfad und die dazugehörigen Exponate sowie der bestehende Schuppen<br />

mit Schaustücken können aus Sicht der Ortsplanung durchaus <strong>im</strong> Wohngebiet stehen. Die<br />

beabsichtigte Änderung wurde Herrn DI Kamplmüller von der Abt. Raumordnung vorgelegt und<br />

wurde als machbar erklärt.<br />

Es handelt sich vordergründig um eine Erweiterung und Nachnutzung <strong>im</strong> Ortsteil Plöcking. Die<br />

bestehende dörfliche <strong>St</strong>ruktur wird aus Sicht der Ortsplanung beibehalten.<br />

Aus Sicht der Ortsplanung kann der Umwidmung zugest<strong>im</strong>mt werden und durch die geringfügige<br />

Erweiterung des Ortsteiles ist es nicht erforderlich, das örtliche Entwicklungskonzept abzuändern.<br />

Abst<strong>im</strong>mung:<br />

Der Bürgermeister beantragt die Fassung des Grundsatzbeschlusses zur Umwidmung dieses<br />

Grundstückes von Grünland, Dorfgebiet und Parkplätzen aus der Flächenwidmungsplanänderung<br />

Nr. 29 in Wohngebiet „W“ gemäß den vorliegenden Unterlagen. Diesem Antrag des Bürgermeisters<br />

st<strong>im</strong>men die 25 anwesenden <strong>St</strong><strong>im</strong>mberechtigten in offener Abst<strong>im</strong>mung einst<strong>im</strong>mig<br />

zu.<br />

5. Bebauungsplan für Teile der Ortschaft Reith: Einleitung des Verfahrens<br />

Bericht des Vorsitzenden:<br />

Durch den positiven Baubescheid des <strong>Gemeinde</strong>rates für die Errichtung einer Therapiereithalle<br />

<strong>im</strong> Nahbereich des Wohnhauses Reith 10 ist es erforderlich, <strong>im</strong> Siedlungssplitter Reith Teile der<br />

Parzelle 1311 sowie der Parzelle 874/4, KG Windischberg, mit einem Bebauungsplan auszustatten.<br />

Die Parzelle Nr. 874/4 ist mit einer sogenannten <strong>St</strong>ernchenwidmung versehen, nördlich davon<br />

wurde ein Teil der Parzelle Nr. 1311 mit der Sonderwidmung Reitsporthalle versehen.<br />

Ortsplaner Architekt DI Eder teilt <strong>im</strong> Gutachten vom 15. März 2011 mit, dass es zur Vermeidung<br />

von Widmungskonflikten in der Zukunft und der Gewährleistung von Rechtssicherheit für


- 8 -<br />

die benachbarten Parzellen erforderlich ist, beide Parzellen mit einem Bebauungsplan in ihrer<br />

Bebauung zu regulieren.<br />

Der <strong>St</strong>ernchenbau ist unter Berücksichtigung seiner bestehenden Bebauung aufgrund der Abstandsbest<strong>im</strong>mungen<br />

mit einem Bebauungsplan zu versehen. Der neue Bebauungsplan regelt<br />

<strong>im</strong> Wesentlichen die Bebaubarkeit der beiden Grundstücke und ist nur in der Grundstufe mit<br />

den erforderlichen Mindestinhalten versehen.<br />

Aus Sicht der Ortsplanung ist die Regelung der Bebaubarkeit dringend erforderlich gewesen,<br />

um die oben genannten Erstellungsgründe zu gewährleisten.<br />

Aus ortsplanerischer Sicht sprechen keine Einwände gegen den geplanten Bebauungsplan.<br />

Das Vorhaben zur Erlassung eines Bebauungsplanes für Teile der Ortschaft Reith wurde in der<br />

Zeit vom 12. April bis 10. Mai 2011 öffentlich kundgemacht.<br />

Die Nachbarn Jürgen und Andrea Enzenhofer, Reith 4, haben mit Schreiben vom 16. April 2011<br />

zeitgerecht eine <strong>St</strong>ellungnahme bzw. einen Einspruch gegen diesen Bebauungsplan geltend<br />

gemacht.<br />

Die Ehegatten Enzenhofer teilen mit, dass die Hauptbegründung des Einspruches die Tatsache<br />

ist, dass diese Bebauungsplanänderung zur Sanierung diverser „Bausünden“ gemacht wird. Die<br />

Ehegatten Enzenhofer teilen weiters mit, dass sie sicher sind, dass jeder der bereits einmal ein<br />

Bauvorhaben getätigt hat, sicher gerne etwas anderes gemacht hätte. Doch wir und auch alle<br />

anderen Bürger von <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> müssen sich strikt an eine Bauordnung und die entsprechende<br />

Rechtsgrundlage halten. Da wären doch alle dumm und naiv, die sich an Gesetze halten, wenn<br />

es möglich ist zu bauen was und wie man will, wenn dann sowieso nachträglich der Bebauungsplan<br />

geändert wird, so dass alles rechtlich wieder in Ordnung ist.<br />

Abschließend teilen Jürgen und Andrea Enzenhofer mit, dass sie sich aus diesem Grund über<br />

die aktuelle Rechtslage einer Bebauungsplanänderung befragt haben. Sie berufen sich auf ein<br />

Schreiben des Landes Oberösterreich vom 13. April 2011, welches auch beigelegt worden ist.<br />

Im gegenständlichen Schreiben des Amtes des Oö. Landesregierung, Direktion Inneres und<br />

Kommunales, bedankt sich Herr Mag. Peter Rammer für die <strong>St</strong>ellungnahme der Marktgemeinde<br />

<strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. vom 28.03.2011, in der <strong>im</strong> Wesentlichen mitgeteilt worden ist, dass Herrn<br />

Franz Kaiser am 15.11.2004 eine Baubewilligung für den Um- und Zubau des bestehenden<br />

Wohnhauses auf dem Grundstück Nr. 847/7, KG Windischberg, erteilt worden sei. Im Zuge<br />

einer baupolizeilichen Überprüfung am 28.12.2010 sei unter anderem festgestellt worden, dass<br />

für das mit oben stehendem Bescheid bewilligte Bauvorhaben eine Fertigstellungsanzeige<br />

(noch) nicht vorliege. Darüber hinaus seien mehrere anzeige- und bewilligungspflichtige Abweichungen<br />

vom bestehenden Baukonsens festgestellt worden. Auf Grund eines daraufhin vorgelegten<br />

– der Aufsichtsbehörde nicht vorliegenden – Bauplanes habe der beigezogene Amtssachverständige<br />

für Bautechnik in seinem Aktenvermerk vom 28.01.2011 ergänzend fest<br />

gehalten, unter welchen Voraussetzungen die sich <strong>im</strong> Bauwich befindenden Gebäude(teile)<br />

anzeige- bzw. bewilligungsfähig wären.<br />

Dieser Sachverhalt wird von der Aufsichtsbehörde – auf Grund des Nichtvorliegens sämtlicher<br />

relevanter Unterlagen unpräjudiziell für allfällige weitere aufsichtsbehördliche Verfahren – wie<br />

folgt rechtlich beurteilt:<br />

Gemäß § 44 Abs. 2 Z. 1 Oö. BauO 1994 ist die Benützung baulicher Anlagen, deren Fertigstellung<br />

nach § 42 oder § 43 anzuzeigen ist, zu untersagen, wenn die bauliche Anlage ohne Baufertigstellungsanzeige<br />

benützt wird.<br />

Gemäß § 49 Abs. 1 leg.cit. hat die Baubehörde, wenn sie feststellt, dass eine bewilligungspflichtige<br />

bauliche Anlage ohne Baubewilligung ausgeführt wird oder bereits ausgeführt wurde,<br />

dem Eigentümer der baulichen Anlage mit Bescheid aufzutragen, entweder nachträglich innerhalb<br />

einer angemessenen festzusetzenden Frist die Baubewilligung zu beantragen oder die<br />

bauliche Anlage innerhalb einer weiters festzusetzenden angemessenen Frist zu beseitigen und<br />

gegebenenfalls den vorigen Zustand wieder herzustellen. Die Möglichkeit, nachträglich die<br />

Baubewilligung zu beantragen, ist dann nicht einzuräumen, wenn nach der maßgeblichen<br />

Rechtslage eine Baubewilligung nicht erteilt werden kann. Diese Best<strong>im</strong>mung gilt gemäß § 25a<br />

Abs. 5 Oö. BauO 1994 sinngemäß auch für anzeigepflichtige Bauvorhaben.


- 9 -<br />

Da baupolizeiliche Aufträge vom Verpflichtenden ohnehin <strong>im</strong> Rechtsmittelweg bekämpft werden<br />

können und eine Vollstreckbarkeit erst nach Eintritt deren Rechtskraft möglich ist, ist von<br />

der Baubehörde unverzüglich mittels baupolizeilicher Aufträge, und zwar sowohl gemäß § 44<br />

Abs. 2 Z. 1 als auch § 49 Abs. 1 Oö. BauO 1994 vorzugehen. Bei der Erlassung dieser baupolizeilichen<br />

Aufträge ist von der derzeit geltenden Rechtslage und nicht von eventuell eintretenden<br />

nachträglichen tatsächlichen oder rechtlichen Änderungen (z.B. Grundabtretungen ins öffentliche<br />

Gut, allfälliger Erwerb eines 3 m Grundstückstreifens zur Herstellung der erforderlichen<br />

Abstände, Erlassung bzw. Änderung eines Bebauungsplanes) auszugehen. Derartige Änderungen<br />

stellen lediglich ein Hemmnis für die Vollstreckbarkeit des rechtskräftigen baupolizeilichen<br />

Auftrages dar.<br />

Hinsichtlich der Ableitung der Oberflächenwässer verweist die Direktion für Inneres und Kommunales<br />

auf die Best<strong>im</strong>mung des § 12 Abs. 2 Oö. BauTV.<br />

Sollten noch weitere Ermittlungen für die Beurteilung, ob bzw. hinsichtlich welcher Gebäude(teile)<br />

ein baupolizeilicher Auftrag nach § 49 Abs. 1 Oö. BauO 1994 bedingt oder unbedingt<br />

zu erlassen ist, erforderlich sein, sind diese angesichts der Tatsache, dass der bestehende konsens-<br />

und rechtswidrige Zustand der Baubehörde bereits mehrere Monate bekannt ist, ebenfalls<br />

unverzüglich durchzuführen.<br />

Zur beabsichtigten Erlassung (bzw. Änderung) eines Bebauungsplanes für den gegenständlichen<br />

Bereich wird auf Grund der Anmerkung des Beschwerdeführers, dadurch solle dieser konsenslose<br />

Zustand saniert werden, auf folgende einschlägige Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes<br />

hingewiesen werden:<br />

Eine allein zu dem Zweck vorgenommene Änderung (Anmerkung: auch Neuerlassung) des Bebauungsplanes,<br />

um die nachträgliche Erteilung der Baubewilligung für eine zunächst der ursprünglich<br />

erteilten Baubewilligung und in der Folge den geltenden Bebauungsplangrundlagen<br />

widersprechende und somit rechtswidrige Bauführung rechtlich zu ermöglichen, kann nicht als<br />

eine Bebauungsplanänderung angesehen werden, welche <strong>im</strong> Sinn des § 36 Abs. 1 Oö. ROG<br />

1994 zu rechtfertigen ist (vgl. VfGH 01.10.1990, B 40/90-15). Eine Änderung (Anmerkung:<br />

auch Neuerlassung) des Bebauungsplanes, die allein zu dem Zweck vorgenommen wird, um<br />

die nachträgliche Erteilung der Baubewilligung für eine wegen Widerspruchs zum geltenden<br />

Bebauungsplan (Anmerkung: auch geltenden Baurecht allgemein) rechtswidrige Bebauung zu<br />

ermöglichen, ist nicht durch sachliche Erwägungen begründet und ist damit ein Verstoß gegen<br />

den Gleichheitsgrundsatz (vgl VfSlg. 4240/1992; VfSlg. 5794/1968). Die Anpassung (Anmerkung:<br />

auch Neuerlassung) des Bebauungsplanes an eine ihm widersprechende und deshalb<br />

rechtswidrige Bauführung, um für diese nachträglich die rechtliche Grundlage zu schaffen, ist<br />

eine unzulässige Begünstigung des Bauwerbers und verstößt gegen das Gleichheitsgebot (VfGH<br />

30.09.1989, V 18/89; VfSlg. 12.171/1989).<br />

Im Lichte dieser Rechtsprechung weist die Baurechtsabteilung daher ausdrücklich darauf hin,<br />

dass die Erlassung eines Bebauungsplanes – sollte diese (auch) zur Sanierung der bestehenden<br />

"Bausünde" erfolgen – unzulässig ist.<br />

Abschließend wird ersucht, das Amt der Oö. Landesregierung, über die weiteren beabsichtigten<br />

und gesetzten Verfahrensschritte, insbesondere die (zu) erlassenen baupolizeilichen Aufträge,<br />

zu informieren.<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt stelle ich die Befangenheit von GR Wilhelm Enzenhofer fest.<br />

GR Enzenhofer n<strong>im</strong>mt daher an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.<br />

Beratung:<br />

Bgm. Wolfgang Schirz:<br />

Mit dem heutigen Beschluss wird das Verfahren zur Erstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet.<br />

Anschließend wird dieser Plan den zuständigen <strong>St</strong>ellen des Landes OÖ zur Überprüfung<br />

vorgelegt. Es besteht keinesfalls die Absicht irgendwelchen Bauverfehlungen die Absolution zu<br />

erteilen, sondern die Einleitung dieses Verfahrens soll zur Klärung der bestehenden Situation


- 10 -<br />

beitragen. Be<strong>im</strong> nächsten Baukommissionstermin erfolgt eine baupolizeiliche Überprüfung der<br />

Liegenschaft Reith 10, bei der allfällige Mängel die nicht den rechtskräftigen Baubescheiden<br />

entsprechen, aufgelistet werden sollen. Anschließend ergeht nach vorheriger rechtlicher Überprüfung<br />

durch den OÖ <strong>Gemeinde</strong>bund ein baupolizeilicher Auftrag an Herrn Kaiser.<br />

GV Helga Schürz:<br />

Ich habe mir die <strong>St</strong>ellungnahme von der Direktion Inneres und Kommunales sehr gründlich<br />

durchgelesen. Falls Herr Kaiser Baufehler gemacht hat, müssen diese auch korrigiert werden.<br />

Folgender Satz von Mag. Rammer macht mir Sorgen: „Im Lichte dieser Rechtsprechung weisen<br />

wir daher ausdrücklich darauf hin, dass die Erlassung eines Bebauungsplanes – sollte diese<br />

(auch) zur Sanierung der bestehenden „Bausünde“ erfolgen – unzulässig ist. Ich sehe diese<br />

Angelegenheit dann als Problem, wenn damit eine rechtswidrige Handlung gesetzt wird und ich<br />

damit Bedenken wegen einer Amtshaftungsklage gegenüber dem Bürgermeister oder dem<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat haben muss.<br />

Bgm. Wolfgang Schirz:<br />

Wie schon erwähnt, dient der heutige Beschluss zur Einleitung des Verfahrens. Erst nach dem<br />

Einlangen der <strong>St</strong>ellungnahmen der zuständigen <strong>St</strong>ellen des Landes OÖ, erfolgt der endgültige<br />

Beschluss über den Bebauungsplan. Die <strong>St</strong>ellungnahme von Herrn Mag. Rammer ist insofern<br />

richtig, als dass Bauverfehlungen <strong>im</strong> Nachhinein nicht korrigiert werden dürfen. Es wird auch<br />

nichts legalisiert und auch kein rechtswidriger Beschluss gefasst. Die <strong>St</strong>ellungnahme von Herrn<br />

Mag. Rammer basiert auf der einseitigen Information der Familie Enzenhofer. Ich war selbst<br />

überrascht, dass diese rechtliche Beurteilung gemacht worden ist und die <strong>Gemeinde</strong> nicht mit<br />

einbezogen wurde.<br />

GV Helga Schürz:<br />

Wie ist nun die weitere Vorgehensweise, da nach einem halben Jahr nach der ersten baupolizeilichen<br />

Überprüfung auch entsprechende Handlungen (Abbruchbescheid) gesetzt werden<br />

müssen?<br />

Bgm. Wolfgang Schirz:<br />

Nachdem das letzte Konsensgespräch am 28. Februar 2011 mit den beteiligten Parteien <strong>im</strong><br />

Beisein von Amtsleiter Günther Kehrer, Vizebgm. Karl Leitner sowie den <strong>Gemeinde</strong>vorständen<br />

Siegfried Kepplinger, Claudia S<strong>im</strong>ader, Helga Schürz und Werner Gruber und meiner Person<br />

gescheitert ist, wurden auch schon die ersten Rechtsschritte gemacht. Bezüglich der Ableitung<br />

der Oberwässer hat Herr Franz Kaiser bereits einen baupolizeilichen Auftrag mittels Bescheid<br />

erhalten. Nach der baupolizeilichen Überprüfung am Dienstag, 24. Mai 2011, wird zeitgerecht<br />

ein Bescheid erlassen.<br />

Abst<strong>im</strong>mung:<br />

Der Bürgermeister beantragt die Fassung eines Grundsatzbeschlusses für die Einleitung des<br />

Verfahrens zur Erstellung eines Bebauungsplanes für Teile der Ortschaft Reith. Diesem Antrag<br />

des Bürgermeisters st<strong>im</strong>men die 24 anwesenden <strong>Gemeinde</strong>räte in offener Abst<strong>im</strong>mung einst<strong>im</strong>mig<br />

zu.<br />

6. Vorstellung des Marketingkonzeptes des Wirtschaftsparks Oberes<br />

Mühlviertel<br />

Bericht des Vorsitzenden:<br />

Bei der Vorstandssitzung des Wirtschaftsparks Oberes Mühlviertel am 31. Mai 2010 wurde beschlossen,<br />

ein Regionalprofil, eine Profilierung der lokalen und regionalen <strong>St</strong>andortqualitäten,<br />

für den Bezirk Rohrbach zu erstellen. Bei diesem Leitbild sollen vor allem die weichen <strong>St</strong>andortfaktoren<br />

zur wirtschaftlichen Entwicklung und Opt<strong>im</strong>ierung der Lebensqualität (Einkaufen,<br />

Schulen, Bildung, Kinderbetreuung, Wohnen, Kultur, Natur usw. <strong>im</strong> Vordergrund stehen.) Für<br />

die Erstellung des Regionalprofils wurde ein eigener Beirat gegründet. Diesem Beirat gehören<br />

neben dem Wirtschaftspark Oberes Mühlviertel die LEADER Regionen Donau Böhmerwald und


- 11 -<br />

Hansbergland, die Wirtschaftskammer und die Arbeiterkammer, das AMS, EUREGIO und Regionalmanagement<br />

sowie die TMG und das TDZ Neufelden an. Nach zwei Sitzungen wurde vereinbart,<br />

an alle 42 <strong>Gemeinde</strong>n des Bezirkes Rohrbach ein Erhebungsblatt zur Einholung der<br />

aktuellen Daten zu senden. Herr DI Hans Dobetsberger vom TDZ Neufelden hat sich bereit<br />

erklärt, die Daten zu einem Konzept zusammenzuführen. Das fertigte Konzept wurde anschließend<br />

allen <strong>Gemeinde</strong>n nochmals zur Durchsicht übermittelt.<br />

Bei einer weiteren Vorstandssitzung am 18. November 2010 wurde vereinbart, dieses Konzept<br />

an die Werbeagenturen W<strong>im</strong>mer, <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M., Towertrash, Rohrbach, Fredmansky, Neufelden,<br />

und der Firma Como aus Linz mit der Bitte um Erstellung einer entsprechenden Präsentation<br />

zu übermitteln. Nur Herr Dr. Albert Ettmayr von der Firma Como war nach Rücksprache<br />

mit allen Firmen bereit, ein Konzept ohne Abschlagszahlung zu präsentieren.<br />

Auf Grund dieser Tatsache hat der Vorstand des Wirtschaftsparks am 17. März 2011 beschlossen,<br />

sich das fertige Konzept der Firma Como vorstellen zu lassen. Als Budgetrahmen wurde<br />

für das 1. Jahr ein Betrag von € 20.000,-, für das 2. und 3. Jahr je € 10.000,- und für die weiteren<br />

2 Folgejahre ein Betrag von je € 5.000,- festgesetzt. Am 21. April 2011 hat die Firma<br />

Como dem Vorstand ihr Werbekonzept für den Wirtschaftspark Oberes Mühlviertel präsentiert<br />

und der Vorstand hat einst<strong>im</strong>mig beschlossen, der Verbandsversammlung vorzuschlagen, die<br />

Marketingaktivitäten des Wirtschaftsparks Oberes Mühlviertel an die Firma Como mit dem oben<br />

genannten Budgetrahmen zu vergeben.<br />

Bei der Verbandsversammlung am 26. April 2011 wurde die Firma Como, Linz mit den Marketingaktivitäten<br />

des Wirtschaftsparks Oberes Mühlviertel beauftragt. Gleichzeit wurde Herr Dr.<br />

Ettmayr ersucht, eine Kurzpräsentation (siehe Beilage) des Marketingkonzeptes für die <strong>Gemeinde</strong>räte<br />

des Bezirkes Rohrbach zu erstellen.<br />

7. Vergabe von Arbeiten und Lieferungen<br />

Bericht des Vorsitzenden:<br />

a) Kanal BA 11 (Lachnerstraße): Erd-, Baumeister- und Rohrverlegungsarbeiten:<br />

Das Ingenieurbüro Dr. Flögl hat <strong>im</strong> Auftrag der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. die Erd-, Baumeister-<br />

und Rohrverlegungsarbeiten für den Kanal BA 11 <strong>im</strong> nicht offenen Verfahren <strong>im</strong> Unterschwellenbereich<br />

ausgeschrieben.<br />

Die Angebotsöffnung am 05. Mai 2011 brachte folgendes Ergebnis:<br />

Anbotsteller Anbotsumme<br />

inkl. Mwst.<br />

C. Peters, Baugesellschaft m.b.H. & Co KG; Linz € 491.406,17<br />

Rabmer Rohrtechnik GmbH; Altenberg € 505.741,97<br />

<strong>St</strong>rabag <strong>St</strong>raßenbau, Linz € 434.567,23<br />

Inkl. 3% Nachlass<br />

Held & Francke Baugesellschaft m.b.H.; Eferding € 338.244,20<br />

Inkl. 3,5% Nachlass<br />

TEERAG – ASDAG; Linz € 395.103,30<br />

Inkl. 10% Nachlass<br />

Alpine Bau GmbH; Taufkirchen € 315.319,55<br />

Leyrer + Graf Baugesellschaft m.b.H.; Linz € 437.395,02<br />

Brüder Resch Hoch- u. Tiefbau GesmbH & Co KG; Aigen € 470.970,32<br />

Weber Bau GmbH; Rohrbach € 371.422,96<br />

Abst<strong>im</strong>mung:<br />

Auf Grund des Vergabevorschlages des Büros Dr. Flögl vom 13. Mai 2011 beantragt der Bürgermeister<br />

die Vergabe der Erd-, Baumeister- und Rohrverlegungsarbeiten für den Kanal BA<br />

11 an die bestbietende Firma Alpine Bau GmbH, 4775 Taufkrichen, Maad 17 mit einer geprüften<br />

Angebotssumme von € 262.766,29 exkl. Ust. Diesem Antrag des Bürgermeisters st<strong>im</strong>men<br />

die 25 anwesenden <strong>St</strong><strong>im</strong>mberechtigten in offener Abst<strong>im</strong>mung einst<strong>im</strong>mig zu.


- 12 -<br />

b) Kanal BA 11 (Lachnerstraße): Kanalüberprüfungen:<br />

Das Ingenieurbüro Dr. Flögl hat <strong>im</strong> Auftrag der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. die Kanalüberprüfungen<br />

für den Kanal BA 11 <strong>im</strong> nicht offenen Verfahren <strong>im</strong> Unterschwellenbereich ausgeschrieben.<br />

Die Angebotsöffnung am 05. Mai 2011 brachte folgendes Ergebnis:<br />

Anbotsteller Anbotsumme<br />

inkl. Mwst.<br />

Buchschartner Kanalservice GmbH; Mondsee € 16.270,80<br />

Maier-Bauer Prüftechnik GmbH; Raab € 14.432,40<br />

Rabmer Rohrtechnik GmbH; Altenberg € 17.545,20<br />

WDL-WasserdienstleistungsGmbH; Linz € 15.928,64<br />

Zaussinger Bau- und Transporte GmbH<br />

Kanalservice; Unterweißenbach<br />

€ 16.678,20<br />

Ferd. DEHM & F. OLBRICHT GmbH Prüftechnik; Linz € 15.747,07<br />

<strong>St</strong>rabag <strong>St</strong>raßenbau, Linz € 14.198,69<br />

<strong>St</strong>raßen- und Pflasterbau GmbH; Eferding € 13.187,18<br />

Inkl. 3% Nachlass<br />

Abst<strong>im</strong>mung:<br />

Auf Grund des Vergabevorschlages des Büros Dr. Flögl vom 13. Mai 2011 beantragt der Bürgermeister<br />

die Vergabe der Kanalüberprüfungen für den Kanal BA 11 an die bestbietende Firma<br />

<strong>St</strong>raßen- und Pflasterbau GmbH, 4070 Eferding, Au bei hohen <strong>St</strong>eg 21 mit einer Angebotssumme<br />

von € 10.989,32 exkl. Ust. Diesem Antrag des Bürgermeisters st<strong>im</strong>men die 25 anwesenden<br />

<strong>St</strong><strong>im</strong>mberechtigten in offener Abst<strong>im</strong>mung einst<strong>im</strong>mig zu.<br />

8. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschüsse<br />

Wirtschaftsausschuss:<br />

Obmann Siegfried Kepplinger:<br />

So wie <strong>im</strong> letzten Jahr ist auch für den heurigen Herbst wieder eine Veranstaltung „Schule und<br />

Wirtschaft“ geplant. Genauere Informationen und Details werde ich in einer der nächsten Sitzungen<br />

vortragen.<br />

Sozialausschuss:<br />

Obfrau Claudia S<strong>im</strong>ader:<br />

Zum Erfahrungsaustausch des Familiennetzwerkes Mühltal waren alle Bürgermeister, die Mitglieder<br />

und Ersatzmitglieder des Sozialausschusses, Jugendliche, Kindergärtnerinnen, Pfarrverantwortliche<br />

sowie Personen die sich für dieses Thema interessieren eingeladen.<br />

Aus <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> nahmen 10 Personen am Workshop in Neufelden teil.<br />

Das Familiennetzwerk Mühltal mit den sieben Netzwerkgemeinden Neufelden, Altenfelden, <strong>St</strong>.<br />

Ulrich, Niederwaldkirchen, Kleinzell, <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> und Kirchberg hat sich zur Aufgabe gemacht,<br />

Familien in der Region zu stärken und familienfreundliche Maßnahmen zu begleiten. Einige der<br />

<strong>Gemeinde</strong>n sind mitten in der Auditumsetzung „Familienfreundliche <strong>Gemeinde</strong>“. Der Erfahrungsaustausch<br />

soll mit dazu beitragen, Ideen, Visionen und die Zusammenarbeit zwischen<br />

den <strong>Gemeinde</strong>n zu fördern.<br />

Thema des Abends war:<br />

- Projekt Familienaudit – Erfahrungsaustausch<br />

- Familienarbeit in der <strong>Gemeinde</strong><br />

- Jugendarbeit: Input von Rita Schlagnitweit (Bezirksjugendbeauftragte)<br />

- Zukunftsvisionen zum 10jährigen Jubiläum des Familiennetzwerkes<br />

- Sonstiges


- 13 -<br />

Der Workshop wurde von Mag. Elisabeth Kumpl-Frommel von der SPES Familien-Akademie<br />

moderiert.<br />

Kulturausschuss:<br />

Obmann Helmut Ratzenböck:<br />

Weihnachtsmarkt 2011:<br />

Zu der bevorstehenden Neugestaltung des Ortsplatzes und der daraus folgenden Baustelle ab<br />

September 2011 wird überlegt, ob der Weihnachtsmarkt <strong>im</strong> Jahr 2011 einmal ausgelassen<br />

werden sollte.<br />

Eine Verlegung auf den Parkplatz des Kaufhauses Kastner oder auch auf den Schulsportplatz<br />

ist aufgrund des großen Aufwandes zur Verlegung des <strong>St</strong>romes fast unmöglich. Eine Verlegung<br />

auf den Raiba- und <strong>St</strong>öbichparkplatz könnte man sich vorstellen. Es stellt sich die Frage, ob es<br />

Sinn macht, neben einer Baustelle, wobei das Ambiente nicht sehr einladen wirkt, einen Weihnachtsmarkt<br />

abzuhalten.<br />

Eine Umfrage bei den Vereinen ergab, dass von 18 gefragten 6 unbedingt dafür sind, dass der<br />

Weihnachtsmarkt auch <strong>im</strong> Jahr 2011 statt findet und es 12 egal ist, ob eine Pause eingelegt<br />

wird.<br />

Nachdem auch die Mitglieder des Kulturausschuss zu keiner eindeutigen Lösung gekommen<br />

sind, wird Obmann Helmut Ratzenböck diesen Tagesordnungspunkt den Fraktionen zur Beratung<br />

weitergeben. Bei der nächsten Sitzung des Kulturausschusses <strong>im</strong> Juni sollten dann die<br />

Meinungen der Fraktionen vorgetragen werden.<br />

Kunst-, Handwerks- und Gewerbemarkt 2012<br />

Ein Kunst-, Handwerks- und Gewerbemarkt wäre eventuell gut mit der Eröffnung des neuen<br />

Ortsplatzes bzw. mit dem Granitfest zu verbinden. Genauere Details werden erst besprochen.<br />

He<strong>im</strong>atabend<br />

Der He<strong>im</strong>atabend wird am Samstag, 19. November 2011, um 19:30 Uhr <strong>im</strong> Kultursaal der<br />

Hauptschule, mit vielen he<strong>im</strong>ischen Teilnehmern stattfinden.<br />

Blühendes <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M.<br />

Auch heuer sind wieder alle <strong>Gemeinde</strong>bürger herzlich dazu eingeladen bei der Aktion „Blühendes<br />

<strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M.“ mitzumachen. Die große Abschlussveranstaltung findet am Freitag, 7. Oktober<br />

2011, statt.<br />

Veranstaltungsschwerpunkt 2012<br />

Im Jahre 2012 sind es bereits 10 Jahre, wo das große Hochwasser <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>St</strong>.<br />

<strong>Martin</strong> i. M. viel Schaden angerichtet hat. Dazu könnte man einen Bilderrückblick der Bevölkerung<br />

präsentieren.<br />

Bgm. Wolfgang Schirz:<br />

� Es wurde eine Firma beauftragt, Flugaufnahmen vom derzeitigen Ortsbild zu machen,<br />

bevor die Abbrucharbeiten be<strong>im</strong> Braugasthaus begonnen werden.<br />

� Da heuer das Jahr der Ehrenamtlichkeit ist, hab ich gemeinsam mit GV Werner Gruber<br />

ein Gespräch geführt, um einen entsprechenden Rahmen für die Ehrung der ehrenamtlichen<br />

Mitarbeiter in <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> zu finden. Es ist angedacht, dies mit dem geplanten<br />

He<strong>im</strong>atabends zu verbinden.<br />

� Die Wasserrechtsverhandlung der Lachnersiedlung ist positiv verlaufen.<br />

� Da einige bestehende Bushaltestellen nicht mehr normgerecht sind, gibt es diesbezüglich<br />

notwendige Änderungen:


- 14 -<br />

- Dunzendorf – Fa. Ganser (Ausweiche ev. Lanzersdorf/Ritzersdorf)<br />

- Fürtholz – Errichtung einer Busbuch<br />

- Schmiedgrub – Verlegung der Bushaltestelle<br />

9. Allfälliges<br />

GR Helmut Ratzenböck:<br />

Am Donnerstag, 16. Juni 2011, findet die Veranstaltung „40 Jahre Hauptschule <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i.<br />

M.“ statt, zu der alle <strong>Gemeinde</strong>räte sowie die ganze <strong>Gemeinde</strong>bevölkerung sehr herzlich eingeladen<br />

sind.<br />

Bgm. Wolfgang Schirz:<br />

Ich danke allen <strong>Gemeinde</strong>räten für das Kommen und die konstruktive Mitarbeit.


- 15 -<br />

Genehmigung der <strong>Verhandlungsschrift</strong> über die letzte Sitzung:<br />

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegenen <strong>Verhandlungsschrift</strong> über die letzte<br />

Sitzung vom 20. April 2011 wurden keine Einwendungen erhoben.<br />

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr<br />

vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21 Uhr.<br />

.....................................................<br />

(Vorsitzender)<br />

.....................................................<br />

(Schriftführer)<br />

Der Vorsitzende beurkundet, dass gegen die vorliegende <strong>Verhandlungsschrift</strong> in der Sitzung<br />

vom keine Einwendungen erhoben wurden.<br />

<strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M., am<br />

Der Vorsitzende<br />

..............................................................................<br />

Das ordnungsgemäße Zustandekommen der vorstehenden <strong>Verhandlungsschrift</strong> des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

wird bestätigt.<br />

.................................................... .<br />

(<strong>Gemeinde</strong>rat ÖVP)<br />

....................................................<br />

(<strong>Gemeinde</strong>rat SPÖ)<br />

....................................................<br />

(<strong>Gemeinde</strong>rat FPÖ)

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