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Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates - Kolitzheim

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<strong>Aus</strong> <strong>der</strong> <strong>öffentlichen</strong> <strong>Sitzung</strong><br />

<strong>des</strong> Gemein<strong>der</strong>ates<br />

vom 17.04.2012<br />

Vereidigung <strong>des</strong> neu berufenen Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>des</strong> Herrn Otto Ziegler<br />

Herr Werner Knoblach hat am 01.04.2012 ein Arbeitsverhältnis als Kämmerer in Vollzeit bei<br />

<strong>der</strong> Gemeinde <strong>Kolitzheim</strong> begonnen und verlor sein Amt als ehrenamtliches<br />

Gemein<strong>der</strong>atsmitglied kraft Gesetzes (Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GLKrWG i. V. m. Art. 30<br />

Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GO) ab 01.04.2012.<br />

Zum 1. Listennachfolger im Wahlvorschlag Nummer 07 „Christliche Wählergemeinschaft<br />

Lindach“ wurde Herr Otto Ziegler, Lindenstraße 6 in Lindach gewählt und mit Schreiben vom<br />

14.03.2012 zum Gemein<strong>der</strong>at berufen. Herr Ziegler hat die Wahl vorbehaltlos angenommen.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at hat in seiner <strong>Sitzung</strong> vom 27.03.2012 den Amtsverlust festgestellt und<br />

Herrn Otto Ziegler als Nachrücker bestellt.<br />

Der Vorsitzende stellt Herrn Ziegler dem Gremium persönlich vor und informiert über das<br />

Amt. Der Gemein<strong>der</strong>at ist die Vertretung <strong>der</strong> Gemeindebürger. Das einzelne Mitglied <strong>des</strong><br />

Gemein<strong>der</strong>ats ist in seinen Entscheidungen frei, nicht an Weisungen gebunden. Es ist dem<br />

Wohle <strong>der</strong> Allgemeinheit verpflichtet. Richtschnur <strong>der</strong> Arbeit ist das Gemeinwohl, nicht<br />

Einzelinteressen. In den Entscheidungen muss sich <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at an dem orientieren,<br />

was für die Mehrheit <strong>der</strong> Bevölkerung wichtig ist. Der Gemein<strong>der</strong>at ist damit ein Vorbild für<br />

ein gelebtes Miteinan<strong>der</strong>. Er ist an Recht und Ordnung gebunden. Deshalb erfolgt eine<br />

Vereidigung auf das Grundgesetz für die Bun<strong>des</strong>republik Deutschland und auf die<br />

Verfassung <strong>des</strong> Freistaates Bayern.<br />

Der Vorsitzende bittet Herrn Ziegler nach vorne und nimmt ihm gem. Art. 31 Abs. 4 GO den<br />

Eid ab. Mit <strong>der</strong> Abnahme <strong>des</strong> Ei<strong>des</strong> wird die Beschlussfähigkeit <strong>des</strong> Gremiums festgestellt.<br />

Der Vorsitzende bedankt sich für die Bereitschaft im Gemein<strong>der</strong>at mitzuarbeiten und<br />

wünscht sich eine konstruktive, vertrauensvolle Zusammenarbeit und eine Akzeptanz <strong>der</strong><br />

demokratisch gefällten Entscheidungen und Beschlüsse, die unter dem Gesichtspunkt <strong>der</strong><br />

Gleichbehandlung getroffen werden.<br />

Neubesetzung <strong>der</strong> <strong>Aus</strong>schüsse<br />

Auf Vorschlag <strong>der</strong> Christlichen Wählergemeinschaft Lindach rückt Herr Gemein<strong>der</strong>at Otto<br />

Ziegler für den ausgeschiedenen Gemein<strong>der</strong>at Herrn Werner Knoblach in folgende Gremien<br />

nach:<br />

1. Haupt- und Finanzausschuss<br />

Mitglied: Ziegler Otto<br />

Vertretung: Endres Gerd<br />

2. Bau- und Umweltausschuss<br />

Mitglied: Endres Gerd<br />

Vertretung: Ziegler Otto<br />

3. Rechnungsprüfungsausschuss<br />

Mitglied: Ziegler Otto<br />

Vertretung: Endres Gerd<br />

4. Verwaltungsrat Kommunalunternehmung<br />

Mitglied: Ziegler Otto<br />

Vertretung: Endres Gerd


5. Verbandsversammlung Zweckverband Abwasserbeseitigung Stammheim-Gruppe<br />

Mitglied: Endres Gerd<br />

Vertretung: Ziegler Otto<br />

Herrn Gemein<strong>der</strong>at Otto Ziegler wird durch den Vorsitzenden die Geschäftsordnung für den<br />

Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Kolitzheim</strong> ausgehändigt.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at stimmt <strong>der</strong> Besetzung <strong>der</strong> <strong>Aus</strong>schüsse zu.<br />

1. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung<br />

In <strong>der</strong> Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 12.12.2011 wurden die Über- und<br />

Unterdeckungen aus dem Nachkalkulationszeitraum 2007 sowie 2008 – 2011 für die<br />

Entwässerungseinrichtung, sowie die Vorkalkulation für den Zeitraum 2012 – 2015<br />

bekanntgegeben.<br />

Die Ermittlung <strong>der</strong> Über- und Unterdeckungen aus den Nachkalkulationszeiträumen 2007,<br />

sowie 2008 – 2011 ergeben per Saldo einen geringen Überschuss von 232,64 €. Die<br />

Kostendeckung konnte nur durch die Personalgestellung ab 2008 für den Zweckverband<br />

Abwasserbeseitigung Stammheim-Gruppe erreicht werden. Die Personalgestellung entlastet<br />

die Entwässerungseinrichtung mit jährlich ca. 28.000,-- €.<br />

Im Vorkalkulationszeitraum 2012 – 2015 ist eine weitere Planstelle für die Freistellungsphase<br />

eines Klärwärters eingeplant. Desweiteren sind für die Kanalsanierungsmaßnahmen in<br />

<strong>Kolitzheim</strong> und Oberspiesheim in Höhe von 2,1 Mio. € Abschreibungen und<br />

Anlagekapitalzinsen ab 2013 berücksichtigt. Sollten sich diese Maßnahmen verschieben,<br />

kommen Überdeckungen den Gebührenpflichtigen im nächsten Kalkulationszeitraum wie<strong>der</strong><br />

zugute. Für die Schlammräumung <strong>der</strong> Teiche und Abgabe an die Landwirtschaft wurden im<br />

Vorkalkulationszeitraum jährlich 35.000,-- € angesetzt. Zusätzlich wurde im Jahr 2015 für<br />

den Rückbau von Altkläranlagen und Schlammräumungen noch ein Betrag von 40.000,-- €<br />

angesetzt. Der Straßenentwässerungsanteil entlastet die Gebührenpflichtigen.<br />

Nach Abzug <strong>des</strong> Straßenentwässerungsanteils wird für 2012 eine Überdeckung von 12.835,-<br />

- € erwartet und für 2013 eine Unterdeckung von 76.059,-- €, für 2014 eine Unterdeckung<br />

von 89.567,-- € und für 2015 eine Unterdeckung von 122.523,-- €. Einschließlich <strong>des</strong><br />

Überschusses aus Vorjahren 2007 und 2008 - 2011 ergibt dies per Saldo ein Defizit im<br />

Vorkalkulationszeitraum von 275.082,-- €. Nach Vorschlag <strong>des</strong> Herrn Mühlfeld vom Bayer.<br />

Kommunalen Prüfungsverband kann <strong>der</strong> <strong>Aus</strong>gleich dieses Defizites erst ab 01.01.2013<br />

erfolgen, da 2012 noch Überschüsse von 12.835,-- € erzielt werden.<br />

Von <strong>der</strong> Verwaltung wird vorgeschlagen, die Gebühr zum 01.01.2013 von bisher 2,06 €/m³<br />

auf 2,54 €/m³ zu erhöhen.<br />

In den Bürgersammlungen <strong>des</strong> Jahres 2012 wurde bereits vom Vorsitzenden auf die<br />

Gebührenerhöhung von ca. 0,50 €/m³ ab 01.01.2013 hingewiesen.<br />

Mit Inbetriebnahme <strong>der</strong> Kläranlage erhöht sich die Verbrauchsgebühr nach den<br />

Berechnungen <strong>des</strong> Herrn Mühlfeld zum Verbesserungsbeitrag für die neue Kläranlage mit<br />

neuen Zuleitungen, Pumpwerken noch einmal um 0,50 €/m³.<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt die Verbrauchsgebühren ab 01.01.2013 um 0,48<br />

€/m³ auf 2,54 €/m³ zu erhöhen.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt, nach längerer Diskussion über die Verteilung <strong>der</strong> Kosten auf<br />

Grund- und Entwässerungsgebühr, die 1. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Beitrags- und Gebührensatzung zur<br />

Entwässerungssatzung. Die Satzung ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt.<br />

Vereinbarung über den Bau <strong>des</strong> kombinierten Geh-, Rad- und Wirtschaftsweges


zwischen <strong>Kolitzheim</strong> und Unterspiesheim<br />

Die Vereinbarung über den Bau <strong>des</strong> kombinierten Geh-, Rad- und Wirtschaftsweges<br />

zwischen <strong>Kolitzheim</strong> und Unterspiesheim liegt <strong>der</strong> Verwaltung vor. Die Gesamtkosten für den<br />

Bau belaufen sich auf rund 600.000,-- €. Der Baukostenanteil <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Kolitzheim</strong><br />

beläuft sich auf rund 135.700,-- €. Im Kostenanteil <strong>der</strong> Gemeinde sind bereits die Kosten für<br />

die von uns gefor<strong>der</strong>ten Leerrohre für DSL in Höhe von 60.000,-- € enthalten. Der Rest sind<br />

die Mehrkosten <strong>der</strong> Fahrbahnbreite von 3 Metern. 2,50 Meter zahlt die<br />

Staatsstraßenverwaltung. Der Vorsitzende liest den genauen Wortlaut zu § 3 Kosten <strong>der</strong><br />

Maßnahme – Kostenverteilung – <strong>der</strong> Vereinbarung dem Gremium vor. Die entsprechende<br />

Baueinweisung war am heutigen Dienstag. Baubeginn ist am Mittwoch, den 25. April. Nach<br />

Fertigstellung geht die Straßenbaulast an die Gemeinde über.<br />

Nach Durchsicht <strong>der</strong> Pläne wird festgestellt, dass zwei Einmündungen fehlen. Das wird mit<br />

dem Straßenbauamt nochmals abgestimmt.<br />

Weiterhin teilt <strong>der</strong> Vorsitzende mit, dass an <strong>der</strong> Friedhofsmauer <strong>Kolitzheim</strong> nur <strong>der</strong><br />

Eckbereich zurückgenommen wird. Die Versetzung <strong>der</strong> Mauer um 3 m auf die Länge von 15<br />

m wäre zu aufwändig. Der Gemein<strong>der</strong>at ist mit dem Vorschlag einverstanden.<br />

Nach Diskussion beschließt das Gremium <strong>der</strong> Vereinbarung über den Bau <strong>des</strong> kombinierten<br />

Geh-, Rad- und Wirtschaftsweges zwischen <strong>Kolitzheim</strong> und Unterspiesheim zuzustimmen.<br />

Zuschuss für kirchliche Büchereien<br />

Die kath. öffentliche Bücherei Unterspiesheim hat mit Schreiben vom 22.02.2012 einen<br />

Antrag auf einen finanziellen Zuschuss durch die Gemeinde <strong>Kolitzheim</strong> gestellt. Kämmerer<br />

Gerhard Karbacher liest dem Gremium den eingereichten Antrag mit Begründung vor.<br />

Der Vorsitzende erläutert, dass in <strong>der</strong> Vergangenheit bereits Zuschussanträge von<br />

kirchlichen Büchereien gestellt wurden. Bisher hat die Gemeinde jedoch keine Zuschüsse<br />

gewährt, da eine gemeindliche Bücherei in <strong>Kolitzheim</strong> vorhanden ist. Kirchliche Büchereien<br />

sind in Herlheim, Unterspiesheim und in Zeilitzheim. Die Kirche selbst, als Träger,<br />

bezuschusst die Bücherei Unterspiesheim mit 500,-- € jährlich.<br />

Nach Diskussion beschließt <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at, den kirchlichen Büchereien in Herlheim,<br />

Unterspiesheim und Zeilitzheim, jeweils einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 500,-- € zu<br />

gewähren. Dieser Beschaffungszuschuss in erster Linie für Bücher, ist vorerst auf drei Jahre<br />

befristet. Die Büchereien müssen einen Jahresbericht mit jeweiliger Entwicklung vorlegen.<br />

Nutzung von Gemeindegebäuden für private Zwecke<br />

Die Verwaltung hat bei den Nachbargemeinden über <strong>der</strong>en Handhabung <strong>der</strong> Vermietung von<br />

<strong>öffentlichen</strong> Gebäuden für private Zwecke angefragt. Die meisten Gemeinden vermieten nur<br />

an Vereine und nicht an Privatpersonen.<br />

Die Oberspiesheimer Gemein<strong>der</strong>äte teilen mit, dass eine Vermietung <strong>des</strong> Oberspiesheimer<br />

Gemeindezentrums zu überlegen wäre, da dies <strong>der</strong> einzige Gemeindeteil ist, <strong>der</strong> we<strong>der</strong> eine<br />

Wirtschaft noch ein Sportheim hat. Anfragen kamen schon öfters aus <strong>der</strong> Oberspiesheimer<br />

Bevölkerung bei Beerdigungen mit anschließendem Leichenschmaus.<br />

Nach Diskussion beschließt <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at, dass Gemeindegebäude nach wie vor<br />

grundsätzlich nur an die Vereine und nicht an Privatpersonen für private Zwecke vermietet<br />

werden.<br />

Zuschuss für Wegebaumaßnahmen


Der Vorsitzende teilt mit, dass die Regelungen für Zuschüsse für Wegebaumaßnahmen<br />

bereits bei früheren Maßnahmen im Gemein<strong>der</strong>at, wie folgt, beschlossen wurden:<br />

- Regelung für Wirtschaftswege<br />

Kostenanteil Gemeinde: 50%, Kostenanteil Flurbereinigungs- o<strong>der</strong> Jagdgenossensch.: 50%<br />

- Regelung für Wirtschaftswege, die gleichzeitig als Radwege ausgewiesen sind<br />

Kostenanteil Gemeinde:75%, Kostenanteil Flurbereinigungs- o<strong>der</strong> Jagdgenossensch.: 25%.<br />

Für die Wegebaumaßnahmen in Gernach belaufen sich die Kosten wie folgt:<br />

Gesamtkosten <strong>der</strong> Sanierungsmaßnahmen: ca. 35.100,-- €<br />

Weg zum Berghof (<strong>der</strong> Weg ist auch als Radweg ausgewiesen) ca. 23.400,-- €<br />

Weg Lage Fuchsäcker ca. 11.700,-- €.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt die bisherigen Regelungen für Zuschüsse bei<br />

Wegebaumaßnahmen beizubehalten und die Wegebaumaßnahme Gernach wie vorgetragen<br />

zu bezuschussen.<br />

Verkehrsrechtliche Maßnahme in Unterspiesheim, Lachenbrunnweg<br />

In <strong>der</strong> Bürgerversammlung Unterspiesheim wurde mitgeteilt, dass viele LKW’s über den<br />

Lachenbrunnweg in die neue Siedlung fahren und dort keine Wendemöglichkeit gegeben ist.<br />

Das Verkehrszeichen Z 253 steht bereits.<br />

Die Verwaltung schlägt vor, das Verkehrszeichen Z 253 mit dem Zusatzzeichen 2033 zu<br />

ergänzen und direkt auf <strong>der</strong> Höhe <strong>des</strong> TeGut-Marktes anzubringen.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt folgende Anordnung:<br />

Die Gemeinde <strong>Kolitzheim</strong> erlässt als sachlich und örtlich zuständige<br />

Straßenverkehrsbehörde gem. §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 StVO aus Gründen <strong>der</strong> Sicherheit<br />

und Ordnung <strong>des</strong> Verkehrs folgende<br />

ANORDNUNG<br />

I. Gemarkung Unterspiesheim<br />

In <strong>der</strong> Straße „Lachenbrunnweg“ (Fl. Nr. 633/1) ist auf Höhe <strong>der</strong> Einfahrt zum Tegut<br />

Markt<br />

das Verkehrszeichen Z 253 mit Zusatzzeichen 2033 anzubringen.<br />

II. Die angeordnete Beschil<strong>der</strong>ung ist von <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Kolitzheim</strong> als Träger <strong>der</strong><br />

Straßenbaulast im Einvernehmen mit <strong>der</strong> zuständigen Polizeiinspektion durchzuführen.<br />

Die Straßenbaulastträger sind gem. § 45 Abs. 5 StVO zur Beschaffung, Aufstellung und<br />

Unterhaltung <strong>der</strong> Verkehrszeichen verpflichtet.<br />

III. Diese Anordnung tritt am Tage <strong>der</strong> Aufstellung <strong>der</strong> angeordneten Verkehrszeichen in<br />

Kraft.<br />

Entgegenstehende frühere Anordnungen werden hiermit aufgehoben.

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