Bekanntmachung ÖAL 1054_11_10- SVE ... - Erfurt
Bekanntmachung ÖAL 1054_11_10- SVE ... - Erfurt
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LV 4.13<br />
05.<strong>11</strong><br />
2 Seiten<br />
© Stadt <strong>Erfurt</strong><br />
Lieferauftrag - <strong>Bekanntmachung</strong><br />
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)<br />
Name Bearbeiter<br />
Landeshauptstadt <strong>Erfurt</strong>, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei,<br />
Verdingungsstelle<br />
Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)<br />
Fischmarkt 1, 99084 <strong>Erfurt</strong><br />
Telefon-Nr. Fax-Nr. E-Mail<br />
Frau Trommer<br />
0361 655- 0361 655-1289 verdingungsstelle@erfurt.de<br />
b) Art der Vergabe Vergabe-Nr.<br />
Öffentliche Ausschreibung, VOL/A <strong>ÖAL</strong> <strong><strong>10</strong>54</strong>/ <strong>11</strong>-<strong>10</strong><br />
c) Form, in der die Angebote einzureichen sind<br />
schriftlich<br />
d) Ort und Art der Leistung<br />
<strong>Erfurt</strong>, Druck der Geschäftsausstattung und Amtsvordrucke für die Stadtverwaltung <strong>Erfurt</strong> mit einer<br />
Laufzeit über 24 Monate<br />
Umfang der Leistung<br />
Herstellung und Lieferung der Geschäftsausstattung/ Amtsvordrucke/ Lagervordrucke (einschließlich<br />
Durchschreibesätze) die Druckvorlagen werden auf PDF-Datei geliefert. Bestellungen erfolgen auf Abrufe<br />
nach Kostenstellen. Keine Gesamtabnahme von Vordrucken.<br />
e) Aufteilung in Lose, wenn ja Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose angeben<br />
Ja. Nein.<br />
f) Nebenangebote sind<br />
ausgeschlossen. nur in Verbindung mit dem Hauptangebot möglich. auch ohne Hauptangebot möglich.<br />
g) Ausführungsfrist<br />
01.01.2012 - 31.12.2013<br />
h) Anforderung und Einsehen der Vergabeunterlagen<br />
Vergabestelle, siehe a). Der Anforderung ist eine Kopie des Einzahlungsbeleges beizufügen.<br />
i) Angebotseröffnung am um Ort<br />
15.<strong>11</strong>.20<strong>11</strong> 9:30 Uhr Vergabestelle, siehe a)<br />
Zuschlagsfrist 16.12.20<strong>11</strong><br />
l) Nachweise<br />
Die Bieter müssen nachweislich gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A für die ausgeschriebenen Leistungen qualifiziert<br />
sein. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Angaben bzw.<br />
Nachweise nach Aufforderung vorzulegen.<br />
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister; Unbedenklichkeitserklärung-Freistellungsbescheinigung<br />
des zuständigen Finanzamtes; Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre im Bezug auf die ausgeschriebene<br />
Leistung; Referenzen über Belieferung öffentlicher Auftraggeber; Kurzer Einblick in das Firmenprofil und<br />
Darstellung der Auftragslogistik; Papiermuster einschl. Produktbeschreibung / Zertifizierung;Muster von<br />
Durchschreibesätze
Der Bewerber hat eine Erklärung vorzulegen, dass er in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz<br />
1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gemäß § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz<br />
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder<br />
einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 EUR belegt worden ist.<br />
m) Entgelt für die Vergabeunterlagen<br />
Höhe des Entgeltes Zahlungsweise<br />
5,00 EUR inkl. Postversand Banküberweisung<br />
Empfänger Konto-Nr. BLZ<br />
Stadtverwaltung <strong>Erfurt</strong> 390 9999 820 200 86<br />
Geldinstitut Verwendungszweck (Kassenzeichen)<br />
Hypovereinsbank 49.00438.6<br />
Anforderung möglichst bis Versand<br />
28.<strong>10</strong>.20<strong>11</strong> nach Anforderung<br />
Das eingezahlte Entgelt wird nicht rückerstattet.<br />
n) Zuschlagskriterien<br />
Preis<br />
Auskünfte zum fachlichen Inhalt erteilt:<br />
Name Bearbeiter<br />
Landeshauptstadt <strong>Erfurt</strong>, Stadtverwaltung, Hauptamt/ Beschaffung Frau Zanke<br />
Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)<br />
Benediktsplatz 1, 99084 <strong>Erfurt</strong><br />
Telefon-Nr. Fax-Nr. E-Mail<br />
0361 655<strong>11</strong>62 0361 655 <strong>11</strong>19 viola.zanke@erfurt.de<br />
w) Nachprüfungsstelle<br />
Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimarplatz 4, 99423 Weimar,<br />
Tel. 0361 3773-7254, Fax 0361 3773-9354, E-Mail vergabekammer@tlvwa.thueringen.de<br />
Nachprüfung des Vergabeverfahrens (§ 19 ThürVgG)<br />
(1) Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den<br />
Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über die Gründe der vorgesehenen<br />
Nichtberücksichtigung ihres Angebotes. Er gibt die Information schriftlich spätestens sieben Kalendertage<br />
vor dem Vertragsabschluss ab.<br />
(2) Beanstandet ein Bieter vor Ablauf der Frist schriftlich beim Auftraggeber die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften<br />
und hilft der Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, ist die Nachprüfungsbehörde<br />
durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten zu unterrichten. Der Zuschlag darf in dem Fall nur erteilt<br />
werden, wenn die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung<br />
das Vergabeverfahren mit Gründen beanstandet; andernfalls hat der Auftraggeber die Auffassung der<br />
Nachprüfungsbehörde zu beachten. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung. Ein<br />
Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Nachprüfungsbehörde besteht nicht.<br />
(3) zuständige Nachprüfungsbehörde: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 - Vergabekammer,<br />
Vergabeangelegenheiten, Weimarplatz 4, 99423 Weimar; Tel. 0361 3773-7254, Fax 0361 3773-9354,<br />
E-Mail vergabekammer@tlvwa.thueringen.de<br />
(4) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung, wenn der voraussichtliche Gesamtauftragswert bei Bauleistungen<br />
150 000 Euro (ohne Umsatzsteuer), bei Leistungen und Lieferungen 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer)<br />
nicht übersteigt.<br />
(5) Für Amtshandlungen der Nachprüfungsbehörde werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung<br />
des Verwaltungsaufwandes erhoben. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September<br />
2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren<br />
bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Nachprüfungsbehörde unter Berücksichtigung<br />
der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens<br />
<strong>10</strong>0 Euro, soll aber den Betrag von 1 000 Euro nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter<br />
zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben.