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Bekanntmachung ÖAL 1054_11_10- SVE ... - Erfurt

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LV 4.13<br />

05.<strong>11</strong><br />

2 Seiten<br />

© Stadt <strong>Erfurt</strong><br />

Lieferauftrag - <strong>Bekanntmachung</strong><br />

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)<br />

Name Bearbeiter<br />

Landeshauptstadt <strong>Erfurt</strong>, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei,<br />

Verdingungsstelle<br />

Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)<br />

Fischmarkt 1, 99084 <strong>Erfurt</strong><br />

Telefon-Nr. Fax-Nr. E-Mail<br />

Frau Trommer<br />

0361 655- 0361 655-1289 verdingungsstelle@erfurt.de<br />

b) Art der Vergabe Vergabe-Nr.<br />

Öffentliche Ausschreibung, VOL/A <strong>ÖAL</strong> <strong><strong>10</strong>54</strong>/ <strong>11</strong>-<strong>10</strong><br />

c) Form, in der die Angebote einzureichen sind<br />

schriftlich<br />

d) Ort und Art der Leistung<br />

<strong>Erfurt</strong>, Druck der Geschäftsausstattung und Amtsvordrucke für die Stadtverwaltung <strong>Erfurt</strong> mit einer<br />

Laufzeit über 24 Monate<br />

Umfang der Leistung<br />

Herstellung und Lieferung der Geschäftsausstattung/ Amtsvordrucke/ Lagervordrucke (einschließlich<br />

Durchschreibesätze) die Druckvorlagen werden auf PDF-Datei geliefert. Bestellungen erfolgen auf Abrufe<br />

nach Kostenstellen. Keine Gesamtabnahme von Vordrucken.<br />

e) Aufteilung in Lose, wenn ja Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose angeben<br />

Ja. Nein.<br />

f) Nebenangebote sind<br />

ausgeschlossen. nur in Verbindung mit dem Hauptangebot möglich. auch ohne Hauptangebot möglich.<br />

g) Ausführungsfrist<br />

01.01.2012 - 31.12.2013<br />

h) Anforderung und Einsehen der Vergabeunterlagen<br />

Vergabestelle, siehe a). Der Anforderung ist eine Kopie des Einzahlungsbeleges beizufügen.<br />

i) Angebotseröffnung am um Ort<br />

15.<strong>11</strong>.20<strong>11</strong> 9:30 Uhr Vergabestelle, siehe a)<br />

Zuschlagsfrist 16.12.20<strong>11</strong><br />

l) Nachweise<br />

Die Bieter müssen nachweislich gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A für die ausgeschriebenen Leistungen qualifiziert<br />

sein. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Angaben bzw.<br />

Nachweise nach Aufforderung vorzulegen.<br />

Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister; Unbedenklichkeitserklärung-Freistellungsbescheinigung<br />

des zuständigen Finanzamtes; Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre im Bezug auf die ausgeschriebene<br />

Leistung; Referenzen über Belieferung öffentlicher Auftraggeber; Kurzer Einblick in das Firmenprofil und<br />

Darstellung der Auftragslogistik; Papiermuster einschl. Produktbeschreibung / Zertifizierung;Muster von<br />

Durchschreibesätze


Der Bewerber hat eine Erklärung vorzulegen, dass er in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz<br />

1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gemäß § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz<br />

mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder<br />

einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 EUR belegt worden ist.<br />

m) Entgelt für die Vergabeunterlagen<br />

Höhe des Entgeltes Zahlungsweise<br />

5,00 EUR inkl. Postversand Banküberweisung<br />

Empfänger Konto-Nr. BLZ<br />

Stadtverwaltung <strong>Erfurt</strong> 390 9999 820 200 86<br />

Geldinstitut Verwendungszweck (Kassenzeichen)<br />

Hypovereinsbank 49.00438.6<br />

Anforderung möglichst bis Versand<br />

28.<strong>10</strong>.20<strong>11</strong> nach Anforderung<br />

Das eingezahlte Entgelt wird nicht rückerstattet.<br />

n) Zuschlagskriterien<br />

Preis<br />

Auskünfte zum fachlichen Inhalt erteilt:<br />

Name Bearbeiter<br />

Landeshauptstadt <strong>Erfurt</strong>, Stadtverwaltung, Hauptamt/ Beschaffung Frau Zanke<br />

Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)<br />

Benediktsplatz 1, 99084 <strong>Erfurt</strong><br />

Telefon-Nr. Fax-Nr. E-Mail<br />

0361 655<strong>11</strong>62 0361 655 <strong>11</strong>19 viola.zanke@erfurt.de<br />

w) Nachprüfungsstelle<br />

Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimarplatz 4, 99423 Weimar,<br />

Tel. 0361 3773-7254, Fax 0361 3773-9354, E-Mail vergabekammer@tlvwa.thueringen.de<br />

Nachprüfung des Vergabeverfahrens (§ 19 ThürVgG)<br />

(1) Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den<br />

Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über die Gründe der vorgesehenen<br />

Nichtberücksichtigung ihres Angebotes. Er gibt die Information schriftlich spätestens sieben Kalendertage<br />

vor dem Vertragsabschluss ab.<br />

(2) Beanstandet ein Bieter vor Ablauf der Frist schriftlich beim Auftraggeber die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften<br />

und hilft der Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, ist die Nachprüfungsbehörde<br />

durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten zu unterrichten. Der Zuschlag darf in dem Fall nur erteilt<br />

werden, wenn die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung<br />

das Vergabeverfahren mit Gründen beanstandet; andernfalls hat der Auftraggeber die Auffassung der<br />

Nachprüfungsbehörde zu beachten. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung. Ein<br />

Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Nachprüfungsbehörde besteht nicht.<br />

(3) zuständige Nachprüfungsbehörde: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 - Vergabekammer,<br />

Vergabeangelegenheiten, Weimarplatz 4, 99423 Weimar; Tel. 0361 3773-7254, Fax 0361 3773-9354,<br />

E-Mail vergabekammer@tlvwa.thueringen.de<br />

(4) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung, wenn der voraussichtliche Gesamtauftragswert bei Bauleistungen<br />

150 000 Euro (ohne Umsatzsteuer), bei Leistungen und Lieferungen 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer)<br />

nicht übersteigt.<br />

(5) Für Amtshandlungen der Nachprüfungsbehörde werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung<br />

des Verwaltungsaufwandes erhoben. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September<br />

2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren<br />

bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Nachprüfungsbehörde unter Berücksichtigung<br />

der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens<br />

<strong>10</strong>0 Euro, soll aber den Betrag von 1 000 Euro nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter<br />

zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben.

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