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LV 4.02<br />

05.11<br />

Seite 1 von 2<br />

© Stadt <strong>Erfurt</strong><br />

Bauauftrag - Bekanntmachung<br />

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)<br />

Name Bearbeiter<br />

Landeshauptstadt <strong>Erfurt</strong>, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei,<br />

Verdingungsstelle<br />

Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)<br />

Fischmarkt 1, 99084 <strong>Erfurt</strong><br />

Telefon-Nr. Fax-Nr. E-Mail<br />

Frau Trommer<br />

0361 655-1284 0361 655-1289 verdingungsstelle@erfurt.de<br />

b) Vergabeverfahren Vergabe-Nr.<br />

Öffentliche Ausschreibung, VOB/A ÖAB 443/ 12-23<br />

d) Art des Auftrages<br />

Ausführung von Bauleistungen<br />

f) Ort und Art der Leistung<br />

Grundschule 22, Riethstrasse 28, 99089 <strong>Erfurt</strong> - Fassadengerüst<br />

Umfang der Leistung<br />

810,00 m Bauzaun; 1600,00 m² Fassaden-Stahlrohrgerüst; 130,00 m Belagsverbreiterung; 630,00 m<br />

Geländer mit Bordbrett; 6 Systemgitterträger 4,50 m; 130,00 m Dachdeckerfanggerüst; 800,00 m²<br />

Gerüstplane<br />

h) Aufteilung in Lose, wenn ja Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose angeben<br />

Ja. Nein.<br />

i) Ausführungsfrist<br />

34. KW- 44. KW<br />

j) Nebenangebote sind<br />

ausgeschlossen. nur in Verbindung mit dem Hauptangebot möglich. auch ohne Hauptangebot möglich.<br />

k) Anforderung der Vergabeunterlagen<br />

Vergabestelle, siehe a). Der Anforderung ist eine Kopie des Einzahlungsbeleges beizufügen.<br />

l) Entgelt für die Vergabeunterlagen<br />

Höhe des Entgeltes Zahlungsweise<br />

7,00 EUR (inkl. Postversand) Banküberweisung<br />

Empfänger Konto-Nr. BLZ<br />

Stadtverwaltung <strong>Erfurt</strong> 390 9999 820 200 86<br />

Geldinstitut Verwendungszweck (Kassenzeichen)<br />

Hypovereinsbank 49.00582.1<br />

Anforderung möglichst bis Versand<br />

06.07.2012 nach Anmeldung<br />

Das eingezahlte Entgelt wird nicht rückerstattet.


q) Angebotseröffnung am um Ort<br />

25.07.2012 10:30 Uhr Vergabestelle, siehe a)<br />

Zum Eröffnungstermin sind nur Bieter und deren Bevollmächtigte zugelassen.<br />

u) Nachweise<br />

Die Bieter sowie eventuelle Nachauftragnehmer müssen nachweislich für die ausgeschriebenen Leistungen<br />

gemäß § 6 Abs. 3 VOB/A qualifiziert sein.<br />

Der Bewerber hat eine Erklärung vorzulegen, dass er in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1<br />

oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit<br />

einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder<br />

einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 EUR belegt worden sind.<br />

Zuschlagskriterien<br />

v) Zuschlagsfrist<br />

20.08.2012<br />

Auskünfte zum fachlichen Inhalt erteilt:<br />

Name Bearbeiter<br />

Architekturbüro <strong>Erfurt</strong> Frau Ellinger<br />

Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)<br />

Alfred-Hess-Str. 40, 99094 <strong>Erfurt</strong><br />

Telefon-Nr. Fax-Nr. E-Mail<br />

0361/22878-0 0361/22878-22 doreen.ellinger@aig-erfurt.de<br />

w) Nachprüfungsstelle (§ 21VOB/A)<br />

Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimarplatz 4, 99423 Weimar,<br />

Tel. 0361 3773-7254, Fax 0361 3773-9354, E-Mail vergabekammer@tlvwa.thueringen.de<br />

Nachprüfung des Vergabeverfahrens (§ 19 ThürVgG)<br />

(1) Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den<br />

Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über die Gründe der vorgesehenen<br />

Nichtberücksichtigung ihres Angebotes. Er gibt die Information schriftlich spätestens sieben Kalendertage<br />

vor dem Vertragsabschluss ab.<br />

(2) Beanstandet ein Bieter vor Ablauf der Frist schriftlich beim Auftraggeber die Nichteinhaltung der<br />

Vergabevorschriften und hilft der Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, ist die Nachprüfungsbehörde<br />

durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten zu unterrichten. Der Zuschlag darf in dem Fall nur<br />

erteilt werden, wenn die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung<br />

das Vergabeverfahren mit Gründen beanstandet; andernfalls hat der Auftraggeber die Auffassung der<br />

Nachprüfungsbehörde zu beachten. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung. Ein<br />

Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Nachprüfungsbehörde besteht nicht.<br />

(3) zuständige Nachprüfungsbehörde: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 - Vergabekammer,<br />

Vergabeangelegenheiten, Weimarplatz 4, 99423 Weimar; Tel. 0361 3773-7254, Fax 0361 3773-9354,<br />

E-Mail vergabekammer@tlvwa.thueringen.de<br />

(4) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung, wenn der voraussichtliche Gesamtauftragswert bei<br />

Bauleistungen 150 000 Euro (ohne Umsatzsteuer), bei Leistungen und Lieferungen 50.000 Euro (ohne<br />

Umsatzsteuer) nicht übersteigt.<br />

(5) Für Amtshandlungen der Nachprüfungsbehörde werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung<br />

des Verwaltungsaufwandes erhoben. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23.<br />

September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der<br />

Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Nachprüfungsbehörde unter<br />

Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt<br />

mindestens 100 Euro, soll aber den Betrag von 1 000 Euro nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass<br />

ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben.

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