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LV 4.02<br />
05.11<br />
Seite 1 von 2<br />
© Stadt <strong>Erfurt</strong><br />
Bauauftrag - Bekanntmachung<br />
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)<br />
Name Bearbeiter<br />
Landeshauptstadt <strong>Erfurt</strong>, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei,<br />
Verdingungsstelle<br />
Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)<br />
Fischmarkt 1, 99084 <strong>Erfurt</strong><br />
Telefon-Nr. Fax-Nr. E-Mail<br />
Frau Trommer<br />
0361 655-1284 0361 655-1289 verdingungsstelle@erfurt.de<br />
b) Vergabeverfahren Vergabe-Nr.<br />
Öffentliche Ausschreibung, VOB/A ÖAB 443/ 12-23<br />
d) Art des Auftrages<br />
Ausführung von Bauleistungen<br />
f) Ort und Art der Leistung<br />
Grundschule 22, Riethstrasse 28, 99089 <strong>Erfurt</strong> - Fassadengerüst<br />
Umfang der Leistung<br />
810,00 m Bauzaun; 1600,00 m² Fassaden-Stahlrohrgerüst; 130,00 m Belagsverbreiterung; 630,00 m<br />
Geländer mit Bordbrett; 6 Systemgitterträger 4,50 m; 130,00 m Dachdeckerfanggerüst; 800,00 m²<br />
Gerüstplane<br />
h) Aufteilung in Lose, wenn ja Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose angeben<br />
Ja. Nein.<br />
i) Ausführungsfrist<br />
34. KW- 44. KW<br />
j) Nebenangebote sind<br />
ausgeschlossen. nur in Verbindung mit dem Hauptangebot möglich. auch ohne Hauptangebot möglich.<br />
k) Anforderung der Vergabeunterlagen<br />
Vergabestelle, siehe a). Der Anforderung ist eine Kopie des Einzahlungsbeleges beizufügen.<br />
l) Entgelt für die Vergabeunterlagen<br />
Höhe des Entgeltes Zahlungsweise<br />
7,00 EUR (inkl. Postversand) Banküberweisung<br />
Empfänger Konto-Nr. BLZ<br />
Stadtverwaltung <strong>Erfurt</strong> 390 9999 820 200 86<br />
Geldinstitut Verwendungszweck (Kassenzeichen)<br />
Hypovereinsbank 49.00582.1<br />
Anforderung möglichst bis Versand<br />
06.07.2012 nach Anmeldung<br />
Das eingezahlte Entgelt wird nicht rückerstattet.
q) Angebotseröffnung am um Ort<br />
25.07.2012 10:30 Uhr Vergabestelle, siehe a)<br />
Zum Eröffnungstermin sind nur Bieter und deren Bevollmächtigte zugelassen.<br />
u) Nachweise<br />
Die Bieter sowie eventuelle Nachauftragnehmer müssen nachweislich für die ausgeschriebenen Leistungen<br />
gemäß § 6 Abs. 3 VOB/A qualifiziert sein.<br />
Der Bewerber hat eine Erklärung vorzulegen, dass er in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1<br />
oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit<br />
einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder<br />
einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 EUR belegt worden sind.<br />
Zuschlagskriterien<br />
v) Zuschlagsfrist<br />
20.08.2012<br />
Auskünfte zum fachlichen Inhalt erteilt:<br />
Name Bearbeiter<br />
Architekturbüro <strong>Erfurt</strong> Frau Ellinger<br />
Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)<br />
Alfred-Hess-Str. 40, 99094 <strong>Erfurt</strong><br />
Telefon-Nr. Fax-Nr. E-Mail<br />
0361/22878-0 0361/22878-22 doreen.ellinger@aig-erfurt.de<br />
w) Nachprüfungsstelle (§ 21VOB/A)<br />
Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimarplatz 4, 99423 Weimar,<br />
Tel. 0361 3773-7254, Fax 0361 3773-9354, E-Mail vergabekammer@tlvwa.thueringen.de<br />
Nachprüfung des Vergabeverfahrens (§ 19 ThürVgG)<br />
(1) Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den<br />
Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über die Gründe der vorgesehenen<br />
Nichtberücksichtigung ihres Angebotes. Er gibt die Information schriftlich spätestens sieben Kalendertage<br />
vor dem Vertragsabschluss ab.<br />
(2) Beanstandet ein Bieter vor Ablauf der Frist schriftlich beim Auftraggeber die Nichteinhaltung der<br />
Vergabevorschriften und hilft der Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, ist die Nachprüfungsbehörde<br />
durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten zu unterrichten. Der Zuschlag darf in dem Fall nur<br />
erteilt werden, wenn die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung<br />
das Vergabeverfahren mit Gründen beanstandet; andernfalls hat der Auftraggeber die Auffassung der<br />
Nachprüfungsbehörde zu beachten. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung. Ein<br />
Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Nachprüfungsbehörde besteht nicht.<br />
(3) zuständige Nachprüfungsbehörde: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 - Vergabekammer,<br />
Vergabeangelegenheiten, Weimarplatz 4, 99423 Weimar; Tel. 0361 3773-7254, Fax 0361 3773-9354,<br />
E-Mail vergabekammer@tlvwa.thueringen.de<br />
(4) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung, wenn der voraussichtliche Gesamtauftragswert bei<br />
Bauleistungen 150 000 Euro (ohne Umsatzsteuer), bei Leistungen und Lieferungen 50.000 Euro (ohne<br />
Umsatzsteuer) nicht übersteigt.<br />
(5) Für Amtshandlungen der Nachprüfungsbehörde werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung<br />
des Verwaltungsaufwandes erhoben. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23.<br />
September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der<br />
Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Nachprüfungsbehörde unter<br />
Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt<br />
mindestens 100 Euro, soll aber den Betrag von 1 000 Euro nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass<br />
ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben.