Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...
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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 91<br />
Bereich der Baggerung können zudem die Habitate zeitweilig degradiert werden; eine<br />
Erhöhung der Baggerfrequenz an ohnehin regelmäßig unterhaltenen Stellen kann das Ausmaß<br />
der zwischenzeitlichen Regenerierung der betroffenen Gebiete reduzieren.<br />
Das <strong>Gutachten</strong> Dr. Voigt-Consulting erwähnt in diesem Zusammenhang keine wesentlichen<br />
Beeinträchtigungen für die Gemischte Küstenfischerei (wohl aber für die Hamenfischerei,<br />
s. u.), auch die aktuellen Daten- und Informationsgrundlagen sprechen nicht für eine gravierende<br />
Zunahme von Beeinträchtigungen durch Unterhaltungsbaggerungen im Vergleich zur<br />
aktuellen Situation. Zudem fallen möglicherweise betroffene Stellen überwiegend in jene<br />
Bereiche, denen bereits wegen einer Erhöhung der Strömungsgeschwindigkeit vorsichtshalber<br />
deutliche Einbußen zugerechnet wurden (machen aber nur einen Teil dieser Flächen aus); eine<br />
gesonderte Berechnung von Beeinträchtigungen durch Unterhaltungsbaggerungen ist in Übereinstimmung<br />
mit dem <strong>Gutachten</strong> Voigt nicht erforderlich.<br />
5.1.2.12 Tonnenverlegung<br />
Das <strong>Gutachten</strong> Dr. Voigt spricht auch noch eine mögliche Tonnenverlegung in der Folge der<br />
Fahrrinnenanpassung an – eine Maßnahme, von der die Fischerei eine Reduzierung ihrer<br />
Fanggebiete erwartet. Die Frage der Tonnenverlegung im Zusammenhang mit einer Fahrrinnenvertiefung<br />
war auch Gegenstand eines Rechtsstreits zwischen Hamenfischern und WSD<br />
Nord im Jahr 2004/5 (Details liegen nicht vor). Ob und in welcher Weise eine solche Verlegung<br />
stattfinden wird, war dem Gutachter Voigt nicht bekannt. Laut Planfeststellungsunterlage<br />
B.2, Vorhabenbeschreibung, S. 67, scheinen solche Verlegungen im Amtsbereich des<br />
WSA Cuxhaven nicht geplant zu sein. Nach Auskunft des Projektbüros (Stellungnahme<br />
16.05.2011) sind in diesem Bereich auch weiterhin keine Tonnenverlegungen zu erwarten, da<br />
die Fahrrinne hier nur vertieft, nicht verlegt wird. Darüber hinaus wurde vom Projektbüro<br />
mitgeteilt, dass Tonnenverlegungen in den Jahresgesprächen mit den Vertretern der Fischerei<br />
besprochen werden, bisher habe man grundsätzlich Einigung erzielen können.<br />
Vor diesem Hintergrund werden in diesem <strong>Gutachten</strong> keine Flächenverluste durch Tonnenverlegung<br />
in Betracht gezogen. Grundsätzlich sei allerdings darauf hingewiesen, dass ein<br />
Verlust von Fanggebieten durch Tonnenverlegung in ähnlicher Weise zu beurteilen ist wie ein<br />
Verlust aus anderen Gründen. Sollte es später wider Erwarten doch zu Tonnenverlegungen<br />
und in deren Folge zu Flächenverlusten kommen, so würden Beeinträchtigungen entstehen,<br />
die hier nicht berücksichtigt sind.<br />
5.1.2.13 Kumulative Wirkungen/Wechselwirkungen<br />
Voigt erwähnt eine Reihe anderer Maßnahmen, die zur Zeit der <strong>Gutachten</strong>erstellung in<br />
Planung oder Durchführung waren (Weseranpassung, verschiedene Offshore-Windparks,<br />
Sandentnahme), untersucht aber nicht im Detail, ob kumulative fischereiwirtschaftliche<br />
Wirkungen entstehen. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass sich auch aktuell<br />
eine Reihe von Vorhaben im Stadium konkreter Planung oder Durchführung befinden, von<br />
denen möglicherweise (bzw. oft mit hoher Sicherheit) Beeinträchtigungen der Fischerei ausgehen.<br />
Zu nennen sind insbesondere<br />
Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenweser an die Entwicklungen im Schiffsverkehr