Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...
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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 89<br />
Ergebnis: Zusammenfassende Abschätzung der anlage- und betriebsbedingten Ertragsänderung<br />
Dr. Voigt-Consulting schätzt den auf Erhöhungen der Strömungsgeschwindigkeit zurückzuführenden<br />
Rückgang der Umsatzerlöse der Fischereibetriebe auf maximal 1 % (5 % Rückgang<br />
der Gewinne), wobei eindeutig auf Wissenslücken hingewiesen wird. Dabei hebt das<br />
Ausgangsgutachten vor allem auf mögliche Wirkungen auf die Ressourcen ab, Beeinträchtigungen<br />
auf die Praktikabilität der Fischerei werden zwar angesprochen, als weniger relevant<br />
aber nicht eigens quantifiziert.<br />
Dieses <strong>Gutachten</strong> orientiert sich in der generellen Einschätzung am <strong>Gutachten</strong> Voigt, allerdings<br />
wird die mögliche Wirkung näher lokalisiert und mit dem fischereilichen Ertrag jener<br />
Gebiete in Verbindung gesetzt. Unter Berücksichtigung der von Voigt angesprochenen<br />
Wirkpfade, den insgesamt eher geringen Strömungserhöhungen und der zeitlichen Begrenzung<br />
dieser Wirkungen wird angenommen, dass maximal 25 % der Erlöse dieser Gebiete<br />
entfallen. Damit sind Wirkungen auf die Ressource wie mögliche kurzfristige Wirkungen auf<br />
die Praktikabilität der Fischerei z. B. bei kleineren Kuttern abgedeckt. Voigt begrenzte in<br />
seiner Abschätzung die Schadwirkungen – wie alle möglichen Beeinträchtigungen – auf fünf<br />
Jahre. Hier wird zwar die Einschätzung geteilt, dass sich Fischer wie Ressourcen teilweise<br />
auf die Veränderungen einstellen können und sich die Beeinträchtigungen daher langfristig<br />
abschwächen, dennoch wird eine erhöhte Strömungsgeschwindigkeit auch danach noch eher<br />
negativ auf die Fischerei wirken. Zur Abschätzung wird entsprechend angenommen, dass<br />
sich die Wirkungen nach fünf Jahren halbieren, also 12,5 % der bisherigen Erlöse entfallen.<br />
Hinzuweisen bleibt darauf, dass es sich hierbei um den bei Weitem größten Einzelposten<br />
unter den anlagebedingten Wirkungen handelt, wobei die Quantifizierung der Worst-Case-<br />
Annahme entspricht.<br />
5.1.2.8 Verschlickung von Hafenzufahrten<br />
Die Verschlickung von Hafenzufahrten der Sielhäfen wird in der Fischerei seit Langem mit<br />
Ausbaumaßnahmen in Verbindung gebracht. In Bezug auf den Elbausbau wird diese Diskussion<br />
insbesondere im Zusammenhang mit dem Hafen Friedrichskoog geführt. Wegen hoher<br />
Unterhaltungskosten, u. a. für das regelmäßige Ausbaggern der Hafenzufahrt, erwägt das<br />
Land Schleswig-Holstein, diesen Hafen nicht weiter als Landeshafen zu betreiben, was letztlich<br />
auf eine Schließung hinauslaufen könnte.<br />
Daneben ist jede Verschlickung der Zufahrten kleiner Sielhäfen für die Fischerei negativ, da<br />
sie die Zufahrtstiefe verringert und die Passierbarkeit einschränkt. Dadurch verringert sich das<br />
Zeitfenster im Tideverlauf, innerhalb dessen die Kutter den Hafen anfahren oder verlassen<br />
können, was massive Auswirkungen auf den Fischereibetrieb hat.<br />
Das <strong>Gutachten</strong> der BAW (Transportprozesse und Morphodynamik - H1 c, August 2006) hält<br />
bei der aktuell geplanten Fahrrinnenvertiefung signifikante Veränderungen nur in Bezug auf<br />
den Hafen Neufeld (Dithmarschen) für möglich, und dort auch nur eine geringfügig höhere<br />
Sedimentation im Außentief (S. 102).<br />
Der Hafen von Neufeld, der von einem Verein betrieben wird, beherbergt neben Seglern nur<br />
kleinere Fahrzeuge der Hobbyfischerei. Ein nennenswerter fischereiwirtschaftlicher Schaden<br />
ist bei Hobbybetrieben grundsätzlich nicht zu erwarten.