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Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...

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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 89<br />

Ergebnis: Zusammenfassende Abschätzung der anlage- und betriebsbedingten Ertragsänderung<br />

Dr. Voigt-Consulting schätzt den auf Erhöhungen der Strömungsgeschwindigkeit zurückzuführenden<br />

Rückgang der Umsatzerlöse der Fischereibetriebe auf maximal 1 % (5 % Rückgang<br />

der Gewinne), wobei eindeutig auf Wissenslücken hingewiesen wird. Dabei hebt das<br />

Ausgangsgutachten vor allem auf mögliche Wirkungen auf die Ressourcen ab, Beeinträchtigungen<br />

auf die Praktikabilität der Fischerei werden zwar angesprochen, als weniger relevant<br />

aber nicht eigens quantifiziert.<br />

Dieses <strong>Gutachten</strong> orientiert sich in der generellen Einschätzung am <strong>Gutachten</strong> Voigt, allerdings<br />

wird die mögliche Wirkung näher lokalisiert und mit dem fischereilichen Ertrag jener<br />

Gebiete in Verbindung gesetzt. Unter Berücksichtigung der von Voigt angesprochenen<br />

Wirkpfade, den insgesamt eher geringen Strömungserhöhungen und der zeitlichen Begrenzung<br />

dieser Wirkungen wird angenommen, dass maximal 25 % der Erlöse dieser Gebiete<br />

entfallen. Damit sind Wirkungen auf die Ressource wie mögliche kurzfristige Wirkungen auf<br />

die Praktikabilität der Fischerei z. B. bei kleineren Kuttern abgedeckt. Voigt begrenzte in<br />

seiner Abschätzung die Schadwirkungen – wie alle möglichen Beeinträchtigungen – auf fünf<br />

Jahre. Hier wird zwar die Einschätzung geteilt, dass sich Fischer wie Ressourcen teilweise<br />

auf die Veränderungen einstellen können und sich die Beeinträchtigungen daher langfristig<br />

abschwächen, dennoch wird eine erhöhte Strömungsgeschwindigkeit auch danach noch eher<br />

negativ auf die Fischerei wirken. Zur Abschätzung wird entsprechend angenommen, dass<br />

sich die Wirkungen nach fünf Jahren halbieren, also 12,5 % der bisherigen Erlöse entfallen.<br />

Hinzuweisen bleibt darauf, dass es sich hierbei um den bei Weitem größten Einzelposten<br />

unter den anlagebedingten Wirkungen handelt, wobei die Quantifizierung der Worst-Case-<br />

Annahme entspricht.<br />

5.1.2.8 Verschlickung von Hafenzufahrten<br />

Die Verschlickung von Hafenzufahrten der Sielhäfen wird in der Fischerei seit Langem mit<br />

Ausbaumaßnahmen in Verbindung gebracht. In Bezug auf den Elbausbau wird diese Diskussion<br />

insbesondere im Zusammenhang mit dem Hafen Friedrichskoog geführt. Wegen hoher<br />

Unterhaltungskosten, u. a. für das regelmäßige Ausbaggern der Hafenzufahrt, erwägt das<br />

Land Schleswig-Holstein, diesen Hafen nicht weiter als Landeshafen zu betreiben, was letztlich<br />

auf eine Schließung hinauslaufen könnte.<br />

Daneben ist jede Verschlickung der Zufahrten kleiner Sielhäfen für die Fischerei negativ, da<br />

sie die Zufahrtstiefe verringert und die Passierbarkeit einschränkt. Dadurch verringert sich das<br />

Zeitfenster im Tideverlauf, innerhalb dessen die Kutter den Hafen anfahren oder verlassen<br />

können, was massive Auswirkungen auf den Fischereibetrieb hat.<br />

Das <strong>Gutachten</strong> der BAW (Transportprozesse und Morphodynamik - H1 c, August 2006) hält<br />

bei der aktuell geplanten Fahrrinnenvertiefung signifikante Veränderungen nur in Bezug auf<br />

den Hafen Neufeld (Dithmarschen) für möglich, und dort auch nur eine geringfügig höhere<br />

Sedimentation im Außentief (S. 102).<br />

Der Hafen von Neufeld, der von einem Verein betrieben wird, beherbergt neben Seglern nur<br />

kleinere Fahrzeuge der Hobbyfischerei. Ein nennenswerter fischereiwirtschaftlicher Schaden<br />

ist bei Hobbybetrieben grundsätzlich nicht zu erwarten.

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