Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...
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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 87<br />
Kriterium: Zeitliche Aspekte der Wirkungen<br />
Wie oben ausgeführt, werden Beeinträchtigungen der Praktikabilität immer nur sehr kurzfristig<br />
eintreten, dafür aber wiederholt; die möglichen Einflüsse auf die Ressourcen sind als<br />
dauerhaft anzunehmen.<br />
Der Bewertungsansatz Voigt soll hier übernommen werden, gemäß den Ausführungen zur<br />
Methodik (Kap. 3) wird eine generelle „Abkappung“ der Beeinträchtigungen bei fortdauernden<br />
Wirkungen allerdings in diesem Fall nicht für gerechtfertigt gehalten, da die Beeinträchtigungen<br />
der Fischerei dauerhafter Natur sein könnten. Vorsichtshalber wird daher<br />
angenommen, dass die Hälfte der Wirkungen nach fünf Jahren endet (etwa, weil die Fischer<br />
sich darauf einstellen konnten), die andere Hälfte aber permanenter Natur ist, zumal die<br />
erhöhte Strömungsgeschwindigkeit auch von Dauer sein wird.<br />
Die Wirkungen werden graduell mit Fortschritt der Bauarbeiten eintreten, da diese unmittelbare<br />
Wirkungen auf die Strömungsverhältnisse haben. Während alle anderen anlage- und<br />
unterhaltsbedingten Wirkungen erst nach Abschluss der Bauphase beginnen, werden die<br />
Wirkungen der erhöhten Strömung also bereits früher eintreten und können sich mit<br />
baubedingten Wirkungen zeitlich überschneiden. In der Summe könnte sich entsprechend ein<br />
höherer Wert ergeben.<br />
Kriterium: Fläche der beeinträchtigten Fanggebiete<br />
Änderungen dürften sich in Bereichen mit nennenswert veränderter Strömungsgeschwindigkeit<br />
einstellen, konkret in der Fahrrinne und ihrer Umgebung sowie – gemäß Erkenntnissen<br />
von Voigt – im Bereich Medemrinne und südlicher Medemsand. Die Medemrinne wird hier<br />
getrennt behandelt, zur Abgrenzung von Flächen mit möglichen Beeinträchtigungen wurden<br />
vorsichtshalber all jene Gebiete in Betracht bezogen, bei denen sich gemäß Prognose der<br />
BAW die maximale Ebbestromgeschwindigkeit leicht erhöht (ab geringster Stufe der Rotfärbung<br />
in Abb. 32), entspricht ca. 0,05 m/s oder 0,1 kn.<br />
Gleichzeitig sind Beeinträchtigungen sowohl der Praktikabilität der Fischerei wie auch negative<br />
Wirkungen auf die Ressourcen nur dort anzunehmen, wo absolut gesehen relativ hohe<br />
Strömungsgeschwindigkeiten erreicht werden. Zum Zwecke der Abschätzung wurde daher<br />
angenommen, dass mindestens eine maximale Ebbestromgeschwindigkeit von 1,4 m/s<br />
(2,7 kn) erreicht werden muss, um negative Wirkungen zu erwarten – sowohl bezüglich der<br />
Ressourcen wie der Praktikabilität der Fischerei. Bei kombinierter Anwendung beider Kriterien<br />
und relativ großzügiger Abgrenzung konnte das in Abb. 32 unten dargestellt potenzielle<br />
Gebiet strömungsbedingter Beeinträchtigungen ermittelt werden. Beeinträchtigungen<br />
abnehmender Strömungsgeschwindigkeiten wurden nicht angenommen, zumal sich aus den<br />
Projektbeschreibungen ergibt, dass keine gravierenden Verschlickungen oder ähnlichen<br />
Folgewirkungen zu erwarten sind.<br />
Kriterium: Nutzungsintensität der betroffenen Bereiche und bisherige Erträge<br />
Die Fahrrinne darf nicht befischt werden, Gebiete mit hoher Strömung in unmittelbarer<br />
Umgebung der Fahrrinne sind auch weniger befischt. Stärkere Befischung wurde vor allem<br />
in den Bereichen südlich Medemgrund sowie Neuer Luechtergrund und stromaufwärts<br />
ermittelt.