Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...
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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 83<br />
Auch die Fläche der UWA Altenbrucher Bogen wird mit Sicherheit nicht mehr befischt<br />
werden können, möglicherweise sind Sicherheitsabstände von ihr einzuhalten. Vorsichtshalber<br />
wird auch hier angenommen, dass die Fläche bis zur Fahrrinne nicht mehr befischt werden<br />
kann.<br />
Die oben ermittelten betriebsbedingten Erlösausfälle von rund 18.700 Euro pro Jahr für den<br />
Bereich der Stacks und 25.300 Euro pro Jahr für den Bereich der UWA werden auch als<br />
anlagebedingte Einbußen in Ansatz gebracht, zusammen 44.000 Euro.<br />
Das verbleibende Fanggebiet östlich davon bis zur Oste-Mündung dürfte unter Aspekten der<br />
Fischereipraxis an Attraktivität verlieren, kann es doch nicht mehr im Rahmen längerer Fangstriche<br />
entlang des Südufers der Elbe befischt werden. Teilweise könnte sich allerdings das<br />
Vorkommen von Krabben und anderen Zielobjekten dort erhöhen, wenn westlich davon nicht<br />
mehr gefischt wird. Insgesamt wird für diesen Abschnitt westlich der UWA daher auf eine<br />
Quantifizierung der Wirkungen verzichtet.<br />
Möglich erscheint, dass das Gebiet zwischen den Buhnen verstärkt von der Freizeit- und<br />
eventuell auch der Nebenerwerbsfischerei (s. u.) mit deren Fangmethoden befischt werden<br />
kann, aus fischereiwirtschaftlicher Sicht dürften die möglichen Erträge aber nicht erheblich<br />
sein.<br />
5.1.2.5 Initialbaggerungen<br />
Nach Wiederetablierung von Habitat bzw. Makrozoobenthos werden keine anlagebedingten<br />
Wirkungen erwartet. Betriebsbedingte Wirkungen, etwa durch erhöhte Unterhaltungsbaggerungen,<br />
werden sich soweit bekannt als spezifische Folge der Initialbaggerungen nicht<br />
einstellen (allerdings durch die Maßnahme der Fahrrinnenanpassung insgesamt, s. u.).<br />
5.1.2.6 Schiffsverkehr<br />
Gemäß Voigt (S. 75) wird der erhöhte Schiffsverkehr zwar zu einer Verschlechterung der<br />
Arbeitsbedingungen der Gemischten Küstenfischerei führen, aber keine Auswirkungen auf<br />
die Wirtschaftlichkeit dieser Fischerei haben. Erkenntnisse, die eine Aktualisierung oder<br />
Modifikation dieser Bewertung erfordern würden, liegen nicht vor.<br />
5.1.2.7 Strömungsgeschwindigkeit<br />
Basierend auf Erfahrungen mit früheren Flussvertiefungen befürchten Vertreter der Fischerei<br />
Erhöhungen der Strömungsgeschwindigkeit als Folge der Eingriffe. Diese Sorge wird vom<br />
Staatlichen Fischereiamt (SFA) Bremerhaven geteilt. Nach Auskunft des SFA, Außenstelle<br />
Cuxhaven (mündl. Mitteilung Hr. Hashagen und Auszüge aus Stellungnahmen des SFA zur<br />
Fahrrinnenanpassung) beträgt die derzeitige Strömungsgeschwindigkeit im Elbfahrwasser<br />
bereits bis zu 6 Knoten, von der Fahrrinnenanpassung wird eine weitere Erhöhung erwartet.<br />
Dies könne die Krabbenfischerei nicht mehr verkraften, da die Gefahr des Kenterns bei<br />
Hakern des Fanggeschirrs (Hängenbleiben an Bodenstrukturen o. Ä.) zunähme und da die<br />
Fanggeschirre vom Grund abhöben und nicht mehr fängig wären.