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Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...

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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 83<br />

Auch die Fläche der UWA Altenbrucher Bogen wird mit Sicherheit nicht mehr befischt<br />

werden können, möglicherweise sind Sicherheitsabstände von ihr einzuhalten. Vorsichtshalber<br />

wird auch hier angenommen, dass die Fläche bis zur Fahrrinne nicht mehr befischt werden<br />

kann.<br />

Die oben ermittelten betriebsbedingten Erlösausfälle von rund 18.700 Euro pro Jahr für den<br />

Bereich der Stacks und 25.300 Euro pro Jahr für den Bereich der UWA werden auch als<br />

anlagebedingte Einbußen in Ansatz gebracht, zusammen 44.000 Euro.<br />

Das verbleibende Fanggebiet östlich davon bis zur Oste-Mündung dürfte unter Aspekten der<br />

Fischereipraxis an Attraktivität verlieren, kann es doch nicht mehr im Rahmen längerer Fangstriche<br />

entlang des Südufers der Elbe befischt werden. Teilweise könnte sich allerdings das<br />

Vorkommen von Krabben und anderen Zielobjekten dort erhöhen, wenn westlich davon nicht<br />

mehr gefischt wird. Insgesamt wird für diesen Abschnitt westlich der UWA daher auf eine<br />

Quantifizierung der Wirkungen verzichtet.<br />

Möglich erscheint, dass das Gebiet zwischen den Buhnen verstärkt von der Freizeit- und<br />

eventuell auch der Nebenerwerbsfischerei (s. u.) mit deren Fangmethoden befischt werden<br />

kann, aus fischereiwirtschaftlicher Sicht dürften die möglichen Erträge aber nicht erheblich<br />

sein.<br />

5.1.2.5 Initialbaggerungen<br />

Nach Wiederetablierung von Habitat bzw. Makrozoobenthos werden keine anlagebedingten<br />

Wirkungen erwartet. Betriebsbedingte Wirkungen, etwa durch erhöhte Unterhaltungsbaggerungen,<br />

werden sich soweit bekannt als spezifische Folge der Initialbaggerungen nicht<br />

einstellen (allerdings durch die Maßnahme der Fahrrinnenanpassung insgesamt, s. u.).<br />

5.1.2.6 Schiffsverkehr<br />

Gemäß Voigt (S. 75) wird der erhöhte Schiffsverkehr zwar zu einer Verschlechterung der<br />

Arbeitsbedingungen der Gemischten Küstenfischerei führen, aber keine Auswirkungen auf<br />

die Wirtschaftlichkeit dieser Fischerei haben. Erkenntnisse, die eine Aktualisierung oder<br />

Modifikation dieser Bewertung erfordern würden, liegen nicht vor.<br />

5.1.2.7 Strömungsgeschwindigkeit<br />

Basierend auf Erfahrungen mit früheren Flussvertiefungen befürchten Vertreter der Fischerei<br />

Erhöhungen der Strömungsgeschwindigkeit als Folge der Eingriffe. Diese Sorge wird vom<br />

Staatlichen Fischereiamt (SFA) Bremerhaven geteilt. Nach Auskunft des SFA, Außenstelle<br />

Cuxhaven (mündl. Mitteilung Hr. Hashagen und Auszüge aus Stellungnahmen des SFA zur<br />

Fahrrinnenanpassung) beträgt die derzeitige Strömungsgeschwindigkeit im Elbfahrwasser<br />

bereits bis zu 6 Knoten, von der Fahrrinnenanpassung wird eine weitere Erhöhung erwartet.<br />

Dies könne die Krabbenfischerei nicht mehr verkraften, da die Gefahr des Kenterns bei<br />

Hakern des Fanggeschirrs (Hängenbleiben an Bodenstrukturen o. Ä.) zunähme und da die<br />

Fanggeschirre vom Grund abhöben und nicht mehr fängig wären.

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