Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...
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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 79<br />
dung des Korrekturfaktors – Erlöse von 393.985 Euro pro Jahr. (Temporär fallen noch die<br />
Initialbaggerungen in dieses Gebiet, kleinere Überschneidungen gibt es mit der UL<br />
Medembogen – große Fläche). Als Worst-Case-Szenario angenommen wird bei der Abschätzung<br />
der anlagebedingten Wirkungen, dass 25 % der bisher auf diesen Flächen erzielten<br />
Erlöse entfallen, was 98.496 Euro pro Jahr entspricht. Wiederum ist anzunehmen, dass rund<br />
50 % der so entfallenden Fänge an anderer Stelle getätigt werden können, sodass die<br />
Einbußen 49.248 Euro betragen. (Ein pauschaler Aufschlag von 25 % ist auf die strömungsbedingte<br />
Beeinträchtigungen nicht anzuwenden, da dieser sich nur auf sonstige baubedingte<br />
Beeinträchtigungen bezieht.)<br />
Strömungserhöhungen werden sich gemäß Baufortschritt einstellen; da von den Außenbereichen<br />
stromaufwärts gearbeitet werden soll, könnte die volle Wirkung bereits innerhalb des<br />
ersten Jahres weitgehend erreicht werden. Somit könnten zu den baubedingten Erlöseinbußen<br />
von jährlich knapp 200.000 Euro im Jahr bis zu knapp 50.000 Euro anlagebedingte Erlöseinbußen<br />
kommen (die volle Summe kann nur im zweiten Jahre erreicht werden). Andererseits<br />
sind einige Baumaßnahmen (Stacks und UWA im Altenbrucher Bogen) bereits vorgezogen,<br />
sodass es zu einer gewissen zeitlichen Entzerrung kommen kann und das theoretisch mögliche<br />
Höchstmaß an Erlös- bzw. Gewinnverlusten in einem Jahr entsprechend nicht erreicht wird.<br />
An den absoluten Höhen der einzelnen Einbußen ändert dies nichts.<br />
5.1.2 Auswirkungen nach Fertigstellung der Fahrrinnenanpassung<br />
5.1.2.1 Umlagerungsstelle Neuer Luechtergrund<br />
Aus den <strong>Gutachten</strong> der BAW, der UVU und dem <strong>Gutachten</strong> Dr. Voigt sind keine Hinweise<br />
auf anlagebedingte Wirkungen auf die Fischerei zu entnehmen. Allenfalls könnten solche aus<br />
der Veränderung der topografischen Verhältnisse entstehen: Die Umlagerungsstelle soll durch<br />
das umgelagerte Material auf ein weitgehend planes Niveau von etwa 10 m unter NN<br />
gebracht werden (vgl. BAW: <strong>Gutachten</strong> zu Planänderung III, Abb. 24); bisherige Tiefstellen<br />
bis ca -16 m entfallen. Dadurch fallen im Bereich der Umlagerungsstelle auch für die<br />
Krabbenfischerei interessante Kanten weg. Allerdings bleiben solche südwestlich der<br />
Umlagerungsstelle Richtung Fahrrinne (außer in der Fahrrinne selber, wo nicht gefischt<br />
werden darf) sowie nordöstlich davon bestehen. Die Fischer dürften in der Lage sein, sich auf<br />
die neuen Verhältnisse einzustellen und ähnliche Erträge zu erzielen wie unter den derzeitigen<br />
Verhältnissen.<br />
5.1.2.2 Umlagerungsstelle Medembogen<br />
Ähnlich ist die Situation für die UL Medembogen: Die „teilweise Verfüllung des Kolks im<br />
Medembogen ist aus fischereiwirtschaftlicher Sicht negativ zu beurteilen. Zwar sind plötzlich<br />
auftretende Übertiefen und Kolke potenzielle Gefahrenstellen für Schleppnetzkutter, dies gilt<br />
aber nicht für den derzeitigen Kolk im Medembogen. Aufgrund seiner Form und Lage sowie<br />
der Tatsache, dass er den Fischern bekannt ist, stellt er vielmehr eine weitere, befischbare<br />
„Kante" dar. Die teilweise Verfüllung des Kolks mit Baggergut aus dem Ausbau wird bei<br />
einer lagestabilen Einbringung (Unterlage B.2) des Sediments voraussichtlich eine dauerhafte<br />
Verschlechterung des Fangplatzes zur Folge haben. Aufgrund der zu erwartenden Nutzungseinschränkungen<br />
sind Ertragseinbußen bis zu 5 % über einen längeren Zeitraum möglich (dies