Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...
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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 78<br />
Vorgeschlagen wird für diesen Fall im Kap. 6, einen Rückgang der Umsätze um 2 % bzw. der<br />
Gewinne um 5,9 % als eine Grenze zu nehmen, unterhalb derer eine Existenzgefährdung<br />
ausgeschlossen ist. Bezogen auf die Durchschnittserträge von 222.181 Euro und Gewinne von<br />
74.958 Euro ergeben sich daraus hinnehmbare Einbußen von bis zu 4.444 Euro. Über dieser<br />
Schwelle liegen bei den baubedingten Einbußen noch 16 Kutter, wie Abb. 31 zeigt.<br />
Nähere Untersuchungen der Situation der einzelnen Kutter könnten dazu führen, dass die<br />
Schwelle für die Existenzgefährdung höher angesetzt werden kann, was die Zahl der betroffenen<br />
Kutter weiter verkleinern würde. Außerdem erscheint es gut möglich, dass des sich bei<br />
den Kuttern mit den höchsten Einbußen um solche handelt, die auch überdurchschnittliche<br />
Umsätze und Gewinne erzielen, was eine Existenzbedrohung bei ihnen ebenfalls ausschließen<br />
könnte.<br />
Realistisch ist also damit zu rechnen, dass nur eine kleine Zahl – deutlich unter der Zahl von<br />
24, vermutlich auch unter 16 – von Kutterbetrieben in ihrer Existenz gefährdet sein werden,<br />
es kann nicht einmal sicher gesagt werden, dass überhaupt für einen Kutterbetrieb eine solche<br />
Existenzgefährdung vorliegen wird.<br />
Hinzuweisen ist noch auf kleinere Kutter ohne VMS, die auf küstennahe Fanggebiete angewiesen<br />
sind. Zu diesen können auf Basis der hier angewandten Methode keine Aussagen<br />
getroffen werden, lediglich ihre Zahl ist durch den Korrekturfaktor zur Anzahl der Fahrzeuge<br />
pauschal berücksichtigt. Diese kleinen Fahrzeuge könnten stärker betroffen sein als die hier<br />
untersuchten, da ihre Umsätze wie auch ihre Ausweichmöglichkeiten in der Regel geringer<br />
sind.<br />
Indirekt – auch darauf sei noch einmal hingewiesen – können zusätzlich Kutter betroffen sein,<br />
die nicht oder kaum im Eingriffsgebiet fischen: Wenn nämlich die dort fischenden Fahrzeuge<br />
auf andere Fanggebiete ausweichen, dürfte sich auch in den Ausweichgebieten der Fang pro<br />
Aufwand reduzieren. Da sich die Verlagerung des Fischereidrucks durch Ausweichen aber<br />
praktisch an der gesamten deutschen Nordseeküste verteilen wird, kann ein existenzbedrohendes<br />
Ausmaß solcher indirekter Beeinträchtigungen bei bisher gesunden Betrieben<br />
ausgeschlossen werden.<br />
Letztlich kann eine Existenzbedrohung einzelner Betriebe nur in nicht-anonymisierten Einzelfallstudien<br />
ermittelt werden, am besten im Rahmen einer Datenerhebung während der und<br />
ggf. nach den Bauarbeiten, die die konkreten Umstände zu jener Zeit berücksichtigen kann<br />
(siehe Kap. 6).<br />
Die Verteilung der wirtschaftlichen Einbußen auf die Kutterstandorte an der deutschen Nordseeküste<br />
kann hier nicht beurteilt werden, da aus Datenschutzgründen entsprechende Daten<br />
nicht zur Verfügung gestellt wurden. Grundsätzlich erscheinen die Aussagen des <strong>Gutachten</strong>s<br />
Voigt hierzu plausibel, die den höchsten Grad der Beeinträchtigung bei Häfen der Umgebung<br />
(Cuxhaven, Friedrichskoog, Tönning) sahen.<br />
Zeitlich – darauf sei an dieser Stelle bereits hingewiesen – werden während der Bauzeit<br />
bereits erste anlagebedingte Beeinträchtigungen wirksam. Diese betreffen weitgehend die<br />
gleichen Flächen, sodass sie nicht addiert werden müssen, wo die Flächen ohnehin für die<br />
gesamte Bauzeit als ausfallend betrachtet wurden. Dies ist nicht der Fall bei Beeinträchtigungen<br />
durch erhöhte Strömung. Auf die im Zusammenhang mit anlagebedingten Wirkungen<br />
ermittelten strömungskritischen Flächen entfallen – nach Abzug der Überschneidungen mit<br />
der UL Neuer Luechtergrund, den Stacks und der UWA Glameyer Stack sowie unter Anwen-