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Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...

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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 78<br />

Vorgeschlagen wird für diesen Fall im Kap. 6, einen Rückgang der Umsätze um 2 % bzw. der<br />

Gewinne um 5,9 % als eine Grenze zu nehmen, unterhalb derer eine Existenzgefährdung<br />

ausgeschlossen ist. Bezogen auf die Durchschnittserträge von 222.181 Euro und Gewinne von<br />

74.958 Euro ergeben sich daraus hinnehmbare Einbußen von bis zu 4.444 Euro. Über dieser<br />

Schwelle liegen bei den baubedingten Einbußen noch 16 Kutter, wie Abb. 31 zeigt.<br />

Nähere Untersuchungen der Situation der einzelnen Kutter könnten dazu führen, dass die<br />

Schwelle für die Existenzgefährdung höher angesetzt werden kann, was die Zahl der betroffenen<br />

Kutter weiter verkleinern würde. Außerdem erscheint es gut möglich, dass des sich bei<br />

den Kuttern mit den höchsten Einbußen um solche handelt, die auch überdurchschnittliche<br />

Umsätze und Gewinne erzielen, was eine Existenzbedrohung bei ihnen ebenfalls ausschließen<br />

könnte.<br />

Realistisch ist also damit zu rechnen, dass nur eine kleine Zahl – deutlich unter der Zahl von<br />

24, vermutlich auch unter 16 – von Kutterbetrieben in ihrer Existenz gefährdet sein werden,<br />

es kann nicht einmal sicher gesagt werden, dass überhaupt für einen Kutterbetrieb eine solche<br />

Existenzgefährdung vorliegen wird.<br />

Hinzuweisen ist noch auf kleinere Kutter ohne VMS, die auf küstennahe Fanggebiete angewiesen<br />

sind. Zu diesen können auf Basis der hier angewandten Methode keine Aussagen<br />

getroffen werden, lediglich ihre Zahl ist durch den Korrekturfaktor zur Anzahl der Fahrzeuge<br />

pauschal berücksichtigt. Diese kleinen Fahrzeuge könnten stärker betroffen sein als die hier<br />

untersuchten, da ihre Umsätze wie auch ihre Ausweichmöglichkeiten in der Regel geringer<br />

sind.<br />

Indirekt – auch darauf sei noch einmal hingewiesen – können zusätzlich Kutter betroffen sein,<br />

die nicht oder kaum im Eingriffsgebiet fischen: Wenn nämlich die dort fischenden Fahrzeuge<br />

auf andere Fanggebiete ausweichen, dürfte sich auch in den Ausweichgebieten der Fang pro<br />

Aufwand reduzieren. Da sich die Verlagerung des Fischereidrucks durch Ausweichen aber<br />

praktisch an der gesamten deutschen Nordseeküste verteilen wird, kann ein existenzbedrohendes<br />

Ausmaß solcher indirekter Beeinträchtigungen bei bisher gesunden Betrieben<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Letztlich kann eine Existenzbedrohung einzelner Betriebe nur in nicht-anonymisierten Einzelfallstudien<br />

ermittelt werden, am besten im Rahmen einer Datenerhebung während der und<br />

ggf. nach den Bauarbeiten, die die konkreten Umstände zu jener Zeit berücksichtigen kann<br />

(siehe Kap. 6).<br />

Die Verteilung der wirtschaftlichen Einbußen auf die Kutterstandorte an der deutschen Nordseeküste<br />

kann hier nicht beurteilt werden, da aus Datenschutzgründen entsprechende Daten<br />

nicht zur Verfügung gestellt wurden. Grundsätzlich erscheinen die Aussagen des <strong>Gutachten</strong>s<br />

Voigt hierzu plausibel, die den höchsten Grad der Beeinträchtigung bei Häfen der Umgebung<br />

(Cuxhaven, Friedrichskoog, Tönning) sahen.<br />

Zeitlich – darauf sei an dieser Stelle bereits hingewiesen – werden während der Bauzeit<br />

bereits erste anlagebedingte Beeinträchtigungen wirksam. Diese betreffen weitgehend die<br />

gleichen Flächen, sodass sie nicht addiert werden müssen, wo die Flächen ohnehin für die<br />

gesamte Bauzeit als ausfallend betrachtet wurden. Dies ist nicht der Fall bei Beeinträchtigungen<br />

durch erhöhte Strömung. Auf die im Zusammenhang mit anlagebedingten Wirkungen<br />

ermittelten strömungskritischen Flächen entfallen – nach Abzug der Überschneidungen mit<br />

der UL Neuer Luechtergrund, den Stacks und der UWA Glameyer Stack sowie unter Anwen-

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