Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...
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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 75<br />
5.1.1.9 Ermittlung der baubedingten wirtschaftlichen Einbußen<br />
Baubedingt entfallende Erlöse<br />
Addiert man die baubedingt zunächst ohne Berücksichtigung einer Kompensation durch<br />
Befischung anderer Gebiete etc. entfallenden Erlöse, ergibt sich folgendes Bild:<br />
Tabelle 7: Aufstellung der auf den baubedingt beeinträchtigten Flächen entfallenden<br />
Erlöse<br />
Eingriffsbereich Entfallender<br />
jährlicher<br />
Erlös<br />
(Euro)<br />
Dauer<br />
(Jahre)<br />
Gesamt-Erlös<br />
der Flächen<br />
(Euro)<br />
UL Neuer Luechtergrund 204.412 2 408.824<br />
UL Medembogen (große Fläche) 230.710 0,25 57.678<br />
UWA Medemrinne-Ost 40.123 2 80.245<br />
Otterndorfer + Altenbrucher Stacks 18.717 2 37.434<br />
UWA Glameyer Stack Ost 25.279 2 50.559<br />
Initialbaggerung 1.855 1 1.855<br />
Summe Einzeleingriffe 636.594<br />
pauschaler Aufschlag sonstige Beeinträchtigungen (25%) 159.148<br />
Summe gesamt 795.742<br />
Der auf den betroffenen Flächen baubedingt entfallende Erlös während der gesamten Bauzeit<br />
beträgt damit insgesamt rund 800.000 Euro. Abweichend von Voigt, der bewusst vereinfacht,<br />
soll hier allerdings folgende Überlegung angestellt werden: Wenn Fanggebiete gänzlich und<br />
ersatzlos wegfallen, brauchen diese nicht befischt werden. Die auf diese Fänge entfallenden<br />
Kosten für Treib- und Schmierstoffe (laut Testbetriebsnetz 16 % der Umsatzerlöse) können<br />
weitgehend eingespart werden, eventuell auch noch andere variable Kosten.<br />
Realistisch ist allerdings, dass die Fischer versuchen werden, so weit wie möglich andere<br />
Fanggebiete zu nutzen. Kleine Kutter der Region mit schwacher Motorisierung könnten allerdings<br />
Probleme haben, solche Fanggebiete in ausreichendem Umfang zu erreichen. Zudem<br />
werden sie das nur unter Inkaufnahme höherer Kosten können, wenn die nächstgelegenen, für<br />
sie geeigneten Fanggebiete ausfallen. Größeren Kuttern mit entfernten Heimathäfen wird dies<br />
leichter fallen, da sie großräumig umdisponieren können. Dennoch ist auch für sie ein<br />
gewisser Verlust anzunehmen, da sie bisher im nun beeinträchtigten Gebiet gefischt haben,<br />
weil sie dies als die für sie beste Lösung empfunden haben.<br />
Zu bedenken ist dabei auch, dass ein Fischer zunächst einen Nachteil hat, wenn er gezwungen<br />
ist, ein Fanggebiet zu befischen, das er nicht kennt. Dies ist allerdings ein Nachteil, der nur<br />
vorübergehend besteht (eine Tatsache, der etwa Voigt mit seiner fünfjährigen Befristung von<br />
Schadwirkungen Rechnung trägt, in dem Fall sicherlich zu Recht).<br />
Inwiefern überhaupt als Kompensation in anderen Fanggebieten mehr gefangen werden kann,<br />
hängt u. a. von der Bestandssituation im jeweiligen Jahr ab. In Zeiten guter Krabbenbestände,<br />
wie etwa 2010/11, in denen es auf Sektorebene eher darauf ankommt, die Anlandemengen aus