Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...
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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 73<br />
betreffenden Teils der Fläche – konkret einen VMS-Punkt auf der Fläche, einen in ihrem<br />
Randbereich, sodass eine fundierte Quantifizierung von Erträgen nicht möglich ist. Das<br />
graduelle Nachlassen der Fischerei westlich dieser Fläche sowie eine Auskunft des Staatlichen<br />
Fischereiamts Bremerhaven, Außenstelle Cuxhaven (E-Mail Hr. Hashagen 9.3.2010)<br />
lassen auch maximal auf eine sehr sporadische – wenn überhaupt, und in dem Fall widerrechtliche<br />
– Nutzung des übrigen Gebietes der geplanten UWA schließen. Für die Gemischte<br />
Küstenfischerei ist daher nur von unerheblichen, nicht näher quantifizierbaren Beeinträchtigungen<br />
durch die UWA Neufelder Sand auszugehen.<br />
5.1.1.7 Baggerarbeiten (Eigentliche Fahrrinnenvertiefung)<br />
Fischereiwirtschaftliche Bewertung im <strong>Gutachten</strong> Dr. Voigt<br />
„Die eigentlichen Ausbaubaggerungen (d. h. die Entnahme des Materials) in der Fahrrinne<br />
werden [...] kaum messbare oder keine Effekte auf die Belange der Gemischten Küstenfischerei<br />
haben. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass im Bereich der Krabbenfanggründe nur<br />
vergleichsweise geringe Entnahmen vorgesehen sind. Des Weiteren wirkt sich, ungeachtet der<br />
weiter unten diskutierten negativen Effekte [...], der lagestabile Einbau des Baggerguts<br />
mindernd auf die negativen Effekte der Ausbauarbeiten aus“ (Fischereiwirtschaftliches<br />
<strong>Gutachten</strong> Dr. Voigt-Consulting, S. 74).<br />
Die Planungen für Ausbaggerungen selber sind im Wesentlichen seit der Ursprungsplanung<br />
unverändert geblieben, die Aussagen des <strong>Gutachten</strong>s Dr. Voigt können bestehen bleiben.<br />
5.1.1.8 Sonstiges und kumulative Wirkungen<br />
Wirkungen außerhalb der einzeln betrachteten Flächen<br />
Die vorgesehenen Eingriffe werden baubedingt auch außerhalb der hier betrachteten Bereiche<br />
Behinderungen der Fischerei mit sich bringen, etwa durch „Baustellenverkehr“, weiteren<br />
Flächenbedarf für das Anliefern von Umlagerungs- und Konstruktionsmaterial, Lärm, oben<br />
nicht gesondert in die Berechnung einbezogene leichtere Wirkungen von Sedimentation, etc.<br />
Im ungünstigsten Fall können dadurch kurzfristig größere Bereiche in der Elbemündung<br />
praktisch einer wirtschaftlichen Befischung entzogen werden. Insbesondere für den Fall, dass<br />
die Verfüllung der UL Medembogen größere Flächen für die Spülleitung benötigt, könnte<br />
dieses kurzfristig (soweit aus der Planung zu entnehmen eher im zweiten Jahr der Eingriffe)<br />
der Fall sein. Ein solches Worst-Case-Szenario könnte etwa die in der folgenden Abbildung<br />
dargestellten Bereiche betreffen: