Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...
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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 72<br />
Kriterium: Fläche der beeinträchtigten Fanggebiete<br />
Über die bebaggerten Flächen hinaus können im Nahbereich noch kurzfristig Beeinträchtigungen<br />
durch Trübung entstehen. Da in diesem Bereich ausschließlich Sande anstehen, ist<br />
laut UVU nur von einer relativ geringen und räumlich begrenzten Erhöhung der Trübung<br />
auszugehen. Die Wirkungen auf die Ressource betreffen vor allem das engere Gebiet der<br />
Initialbaggerung, durch Trübung, Vergrämung etc. können sie dieses aber leicht überschreiten.<br />
Kriterium: Nutzungsintensität der betroffenen Bereiche<br />
Auf das unmittelbare Gebiet der Baggerung entfallen nur 2 VMS-Signale in drei Jahren, die<br />
beide in 2009 vom selben Fahrzeug gesendet wurden. Auf die Fläche einschließlich der Pufferzone<br />
13 VMS-Signale von 7 Fahrzeugen, korrigiert 9, in der Realität vermutlich mehr. Bis<br />
Ende Oktober wurde die Fläche jeweils noch relativ intensiv genutzt (anders als die Bereiche<br />
südlich der Fahrrinne), sodass eine Bebaggerung zu der Zeit noch zu akuten Beeinträchtigungen<br />
der Fischerei führt.<br />
Kriterium: Bisheriger Ertrag<br />
Korrigiert wurden in dem Gebiet jährlich 700 kg im Wert von 1.900 Euro gefischt<br />
Ergebnis: Zusammenfassende Abschätzung der Ertragsänderung während der Bauphase<br />
Als Worst-Case-Szenario wird vereinfachend angenommen, dass beiden Flächen der Initialbaggerung<br />
plus Pufferstreifen für ein Jahr komplett ausfallen. Dies umfasst die jeweils relativ<br />
kurzfristige Verhinderung der Fischerei durch die eigentlichen Baggerarbeiten sowie die Zeit<br />
für die Wiederherstellung des Makrozoobenthos bis zum aktuellen (teilweise durch Unterhaltungsbaggerungen<br />
beeinträchtigten) Zustand. Durch Berücksichtigung der Pufferzonen<br />
wird auch etwaigen Wirkungen auf die Ressource außerhalb der unmittelbaren Baggerzone<br />
Rechnung getragen.<br />
Insgesamt können die Ertragseinbußen durch die Initialbaggerung als sehr gering eingeschätzt<br />
werden.<br />
5.1.1.6 UWA Neufelder Sand<br />
Die Planung der UWA Neufelder Sand ist gegenüber der Ursprungsplanung weitgehend<br />
unverändert geblieben, allerdings sollen nun im Kern größere Mengen Schluff dort eingebaut<br />
– und dann abgedeckt – werden. Gravierende Auswirkungen der Änderung auf die Küstenfischerei<br />
sind nicht zu erwarten.<br />
Das <strong>Gutachten</strong> Voigt erklärt mit Blick auf die Gemischte Küstenfischerei, dass dem Bereich<br />
von der Medemrinne flussaufwärts bis Brunsbüttel nur noch eine untergeordnete Rolle für die<br />
Gesamtflotte zukommt, dieser aber für Einzelbetriebe, insbesondere aus Cuxhaven, sehr<br />
bedeutsam sei. Konkret spricht er von dem Fanggebiet zwischen Ostemündung und Brunsbüttel,<br />
von dem durch die UWA Neufelder Sand ein wesentlicher Teil verloren ginge.<br />
Auf Basis der verfügbaren Daten kann diese Situation für den Zeitraum 2008 bis 2010 so<br />
nicht bestätigt werden. Die Fischerei mit Grundschleppnetzen ist jenseits der Ostemündung<br />
verboten (wie auch schon im <strong>Gutachten</strong> Arbeitsgemeinschaft Möller / Voigt 1999 ausgeführt),<br />
sodass zumindest legal nur auf dem äußersten westlichen Zipfel des Gebietes der geplanten<br />
UWA gefischt werden darf. Die VMS-Daten für das ICES-Rechteck 36F8, das den erlaubten<br />
Bereich der Fischerei hier vollständig abdeckt, zeigen auch nur eine sehr dünne Nutzung des