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Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...

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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 72<br />

Kriterium: Fläche der beeinträchtigten Fanggebiete<br />

Über die bebaggerten Flächen hinaus können im Nahbereich noch kurzfristig Beeinträchtigungen<br />

durch Trübung entstehen. Da in diesem Bereich ausschließlich Sande anstehen, ist<br />

laut UVU nur von einer relativ geringen und räumlich begrenzten Erhöhung der Trübung<br />

auszugehen. Die Wirkungen auf die Ressource betreffen vor allem das engere Gebiet der<br />

Initialbaggerung, durch Trübung, Vergrämung etc. können sie dieses aber leicht überschreiten.<br />

Kriterium: Nutzungsintensität der betroffenen Bereiche<br />

Auf das unmittelbare Gebiet der Baggerung entfallen nur 2 VMS-Signale in drei Jahren, die<br />

beide in 2009 vom selben Fahrzeug gesendet wurden. Auf die Fläche einschließlich der Pufferzone<br />

13 VMS-Signale von 7 Fahrzeugen, korrigiert 9, in der Realität vermutlich mehr. Bis<br />

Ende Oktober wurde die Fläche jeweils noch relativ intensiv genutzt (anders als die Bereiche<br />

südlich der Fahrrinne), sodass eine Bebaggerung zu der Zeit noch zu akuten Beeinträchtigungen<br />

der Fischerei führt.<br />

Kriterium: Bisheriger Ertrag<br />

Korrigiert wurden in dem Gebiet jährlich 700 kg im Wert von 1.900 Euro gefischt<br />

Ergebnis: Zusammenfassende Abschätzung der Ertragsänderung während der Bauphase<br />

Als Worst-Case-Szenario wird vereinfachend angenommen, dass beiden Flächen der Initialbaggerung<br />

plus Pufferstreifen für ein Jahr komplett ausfallen. Dies umfasst die jeweils relativ<br />

kurzfristige Verhinderung der Fischerei durch die eigentlichen Baggerarbeiten sowie die Zeit<br />

für die Wiederherstellung des Makrozoobenthos bis zum aktuellen (teilweise durch Unterhaltungsbaggerungen<br />

beeinträchtigten) Zustand. Durch Berücksichtigung der Pufferzonen<br />

wird auch etwaigen Wirkungen auf die Ressource außerhalb der unmittelbaren Baggerzone<br />

Rechnung getragen.<br />

Insgesamt können die Ertragseinbußen durch die Initialbaggerung als sehr gering eingeschätzt<br />

werden.<br />

5.1.1.6 UWA Neufelder Sand<br />

Die Planung der UWA Neufelder Sand ist gegenüber der Ursprungsplanung weitgehend<br />

unverändert geblieben, allerdings sollen nun im Kern größere Mengen Schluff dort eingebaut<br />

– und dann abgedeckt – werden. Gravierende Auswirkungen der Änderung auf die Küstenfischerei<br />

sind nicht zu erwarten.<br />

Das <strong>Gutachten</strong> Voigt erklärt mit Blick auf die Gemischte Küstenfischerei, dass dem Bereich<br />

von der Medemrinne flussaufwärts bis Brunsbüttel nur noch eine untergeordnete Rolle für die<br />

Gesamtflotte zukommt, dieser aber für Einzelbetriebe, insbesondere aus Cuxhaven, sehr<br />

bedeutsam sei. Konkret spricht er von dem Fanggebiet zwischen Ostemündung und Brunsbüttel,<br />

von dem durch die UWA Neufelder Sand ein wesentlicher Teil verloren ginge.<br />

Auf Basis der verfügbaren Daten kann diese Situation für den Zeitraum 2008 bis 2010 so<br />

nicht bestätigt werden. Die Fischerei mit Grundschleppnetzen ist jenseits der Ostemündung<br />

verboten (wie auch schon im <strong>Gutachten</strong> Arbeitsgemeinschaft Möller / Voigt 1999 ausgeführt),<br />

sodass zumindest legal nur auf dem äußersten westlichen Zipfel des Gebietes der geplanten<br />

UWA gefischt werden darf. Die VMS-Daten für das ICES-Rechteck 36F8, das den erlaubten<br />

Bereich der Fischerei hier vollständig abdeckt, zeigen auch nur eine sehr dünne Nutzung des

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