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Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...

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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 70<br />

Kriterium: Nutzungsintensität der betroffenen Bereiche<br />

Im Bereich der Stacks wurden 146 VMS-Signale registriert, im Bereich der UWA 181. Für<br />

die Flächen zusammen wurden 12 verschiedene Fahrzeuge ermittelt, nach Korrektur 15, wie<br />

bei allen kleinen Flächen haben evtl. auch mehr Fahrzeuge dort gefischt.<br />

Kriterium: Bisheriger Ertrag<br />

Für den Bereich der Stacks bis zur Fahrrinne wurden nach Korrektur jährlich 6.900 kg bzw.<br />

18.700 Euro ermittelt. Für das Gelände der UWA bis zur Fahrrinne betrugen die Werte<br />

9.500 kg und 25.300 Euro.<br />

Ergebnis: Zusammenfassende Abschätzung der Ertragsänderung während der Bauphase<br />

Für den Bereich der Stacks und der UWA wird baubedingt ein völliger Ausfall der Flächen<br />

für zwei Jahre veranschlagt.<br />

5.1.1.5 Initialbaggerungen<br />

Die Initialbaggerungen an der Nordseite wurden gleichzeitig mit den Buhnenfeldern und der<br />

neuen UWA im Bereich Glameyer Stack konzipiert, um dem von letzteren Maßnahmen<br />

ausgehenden Querschnittsverbau entgegenzuwirken. Vorgesehen sind zwei Abschnitte von<br />

Initialbaggerungen, unterbrochen in einem kurzen Bereich gegenüber des Glameyer Stacks,<br />

wo die Tiefen bereits ausreichen. Maximal soll die Fahrrinne um 100 m erweitert werden, die<br />

Gesamtfläche beträgt 56,8 ha. Auf einigen der betroffen Flächen wurde in der Vergangenheit<br />

bereits im Rahmen der Fahrrinnenunterhaltung gebaggert (vgl. Planänderungsunterlage II<br />

Teil 1: Aktualisierung der Vorhabenbeschreibung, S. 15).<br />

Das <strong>Gutachten</strong> der BAW kommt zu dem Schluss, dass eine von den Buhnen und der UWA im<br />

Bereich Glameyer Stack ausgehende Strömungszunahme durch die Initialbaggerungen so<br />

reduziert werden kann, dass sich nur sehr geringe lokale und regionale Unterschiede zwischen<br />

der Planänderung II und der ursprünglichen Planung ergeben (vgl. BAW: <strong>Gutachten</strong> zu<br />

Planänderung II: Neues Ufersicherungskonzept Altenbrucher Bogen, S. 23).<br />

Laut UVU kommt es baubedingt zur Entfernung besiedelter Sedimente durch Baggerung im<br />

Bereich Initialbaggerung und damit zu einer Defaunierung der Flächen. Diese werden als<br />

mittelfristig und unerheblich negativ eingestuft, bis auf eine Fläche von 14,3 ha, auf der ggf.<br />

zweimal gebaggert werden muss, was dann langfristige und unerheblich negative Wirkungen<br />

hätte. Wirkungen in Bezug auf erhöhte Trübung werden als weniger gravierend eingeschätzt<br />

(vgl. Planfeststellungsunterlage II, Teil 3: Ergänzung der UVU, S. 75f). Nach aktueller<br />

Planung (mündliche Auskunft Gespräch 17.05.2011) ist nur noch eine einmalige Inititalbaggerung<br />

vorgesehen.<br />

Fischereiwirtschaftliche Bewertung im <strong>Gutachten</strong> Dr. Voigt<br />

Zum Zeitpunkt der <strong>Gutachten</strong>erstellung durch Dr. Voigt-Consulting waren die Initialbaggerungen<br />

noch nicht vorgesehen.

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