Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...
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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 70<br />
Kriterium: Nutzungsintensität der betroffenen Bereiche<br />
Im Bereich der Stacks wurden 146 VMS-Signale registriert, im Bereich der UWA 181. Für<br />
die Flächen zusammen wurden 12 verschiedene Fahrzeuge ermittelt, nach Korrektur 15, wie<br />
bei allen kleinen Flächen haben evtl. auch mehr Fahrzeuge dort gefischt.<br />
Kriterium: Bisheriger Ertrag<br />
Für den Bereich der Stacks bis zur Fahrrinne wurden nach Korrektur jährlich 6.900 kg bzw.<br />
18.700 Euro ermittelt. Für das Gelände der UWA bis zur Fahrrinne betrugen die Werte<br />
9.500 kg und 25.300 Euro.<br />
Ergebnis: Zusammenfassende Abschätzung der Ertragsänderung während der Bauphase<br />
Für den Bereich der Stacks und der UWA wird baubedingt ein völliger Ausfall der Flächen<br />
für zwei Jahre veranschlagt.<br />
5.1.1.5 Initialbaggerungen<br />
Die Initialbaggerungen an der Nordseite wurden gleichzeitig mit den Buhnenfeldern und der<br />
neuen UWA im Bereich Glameyer Stack konzipiert, um dem von letzteren Maßnahmen<br />
ausgehenden Querschnittsverbau entgegenzuwirken. Vorgesehen sind zwei Abschnitte von<br />
Initialbaggerungen, unterbrochen in einem kurzen Bereich gegenüber des Glameyer Stacks,<br />
wo die Tiefen bereits ausreichen. Maximal soll die Fahrrinne um 100 m erweitert werden, die<br />
Gesamtfläche beträgt 56,8 ha. Auf einigen der betroffen Flächen wurde in der Vergangenheit<br />
bereits im Rahmen der Fahrrinnenunterhaltung gebaggert (vgl. Planänderungsunterlage II<br />
Teil 1: Aktualisierung der Vorhabenbeschreibung, S. 15).<br />
Das <strong>Gutachten</strong> der BAW kommt zu dem Schluss, dass eine von den Buhnen und der UWA im<br />
Bereich Glameyer Stack ausgehende Strömungszunahme durch die Initialbaggerungen so<br />
reduziert werden kann, dass sich nur sehr geringe lokale und regionale Unterschiede zwischen<br />
der Planänderung II und der ursprünglichen Planung ergeben (vgl. BAW: <strong>Gutachten</strong> zu<br />
Planänderung II: Neues Ufersicherungskonzept Altenbrucher Bogen, S. 23).<br />
Laut UVU kommt es baubedingt zur Entfernung besiedelter Sedimente durch Baggerung im<br />
Bereich Initialbaggerung und damit zu einer Defaunierung der Flächen. Diese werden als<br />
mittelfristig und unerheblich negativ eingestuft, bis auf eine Fläche von 14,3 ha, auf der ggf.<br />
zweimal gebaggert werden muss, was dann langfristige und unerheblich negative Wirkungen<br />
hätte. Wirkungen in Bezug auf erhöhte Trübung werden als weniger gravierend eingeschätzt<br />
(vgl. Planfeststellungsunterlage II, Teil 3: Ergänzung der UVU, S. 75f). Nach aktueller<br />
Planung (mündliche Auskunft Gespräch 17.05.2011) ist nur noch eine einmalige Inititalbaggerung<br />
vorgesehen.<br />
Fischereiwirtschaftliche Bewertung im <strong>Gutachten</strong> Dr. Voigt<br />
Zum Zeitpunkt der <strong>Gutachten</strong>erstellung durch Dr. Voigt-Consulting waren die Initialbaggerungen<br />
noch nicht vorgesehen.