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Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...

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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 64<br />

Monate vollständiger Ausfall in Ansatz gebracht wird. Überschlägig und als vorsichtige<br />

Schätzung kann daher von einem totalen Ertragsausfall von 24 Monaten ausgegangen<br />

werden, der sich auf 408.000 Euro beziffern lässt.<br />

Diesem sind allerdings Möglichkeiten der Kompensation durch Fischerei an anderer Stelle<br />

sowie ggf. eingesparter Aufwand gegenüberzustellen; beide Punkte werden unten für alle<br />

Vorhabenkomponenten gemeinsam diskutiert.<br />

Nennenswerte kumulative Wirkungen der UL Neuer Luechtergrund mit anderen Komponenten<br />

des Vorhabens sind für die Fischerei nicht zu erwarten. Einziger weiterer Eingriff in<br />

der unmittelbaren Umgebung ist die Fahrrinnenvertiefung, der Voigt nur „kaum messbare<br />

oder keine Effekte auf die Belange der Gemischten Küstenfischerei“ zumisst (S. 74), da in<br />

diesem Bereich nur geringe Entnahmen vorgesehen sind. Letzteres gilt durch die südöstliche<br />

Verschiebung der geplanten UL nur noch eingeschränkt, da gemäß Planung etwa im Bereich<br />

km 730 bis 740, also nahe der UL Neuer Luechtergrund, noch zwei größere Vertiefungen<br />

vorgesehen sind. Basierend auf Auskünften des Projektbüros Fahrrinnenanpassung wird<br />

davon ausgegangen, dass zwischen Fahrrinne und UL noch Fangstriche erhalten bleiben, also<br />

nicht durch Wechselwirkungen Einschränkungen auf einer größeren Fläche entstehen. Im<br />

Rahmen einer Datenerhebung während der Bauzeit könnte festgestellt werden, ob diese<br />

Annahme zutrifft oder sich dabei unerwartete praktische Probleme ergeben. Hingewiesen sei<br />

bereits an dieser Stelle darauf, dass sich in Teilen der betroffenen Fläche die Strömungsgeschwindigkeit<br />

anlagebedingt zeitweilig etwas erhöhen könnte; vorsichtshalber werden<br />

dieser Tatsache gewisse Beeinträchtigungen der Fischerei zugerechnet (s. u.).<br />

5.1.1.2 Umlagerungsstelle Medembogen<br />

Die Planungen für die UL Medembogen ist seit der Ursprungsplanung unverändert geblieben.<br />

Insofern gelten Vorhabenbeschreibung, Modellierung der BAW, Feststellungen der UVU und<br />

die grundsätzlichen Aussagen des <strong>Gutachten</strong>s Dr. Voigt-Consulting zu den Auswirkungen auf<br />

die Fischerei weiterhin. Letztere können folgendermaßen zusammengefasst werden:<br />

Fischereiwirtschaftliche Bewertung im <strong>Gutachten</strong> Dr. Voigt<br />

Kriterium: Wirkungen auf die Praktikabilität der Fischerei<br />

Gemäß <strong>Gutachten</strong> Dr. Voigt-Consulting ist während der Beschickung der Umlagerungsfläche<br />

eine wirtschaftliche Ausübung der Fischerei zwischen der zuvor zu erstellenden UWA<br />

Medemrinne und der UL Medembogen nicht möglich. Da die UL Medembogen mittels einer<br />

Spülleitung zwischen dem seeseitigen Anschluss der Medemrinne an das Fahrwasser und<br />

einem Spülponton auf der UL beschickt werden soll, über die nicht hinweggefischt werden<br />

darf, wird entweder eine Kante oder aber der gesamte Bereich der Medemrinne vom<br />

seewärtigen Anschluss an das Fahrwasser bis zur UWA aus der fischereilichen Nutzung<br />

genommen.<br />

Kriterium: Wirkungen auf die genutzte Ressource<br />

Wesentliche Wirkungen auf die Ressourcen werden nicht erörtert.<br />

Kriterium: Zeitliche Aspekte der Wirkungen<br />

Die Nutzung erfolgt erst nach Herstellung der UWA Medemrinne.

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