Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...
Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...
Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 64<br />
Monate vollständiger Ausfall in Ansatz gebracht wird. Überschlägig und als vorsichtige<br />
Schätzung kann daher von einem totalen Ertragsausfall von 24 Monaten ausgegangen<br />
werden, der sich auf 408.000 Euro beziffern lässt.<br />
Diesem sind allerdings Möglichkeiten der Kompensation durch Fischerei an anderer Stelle<br />
sowie ggf. eingesparter Aufwand gegenüberzustellen; beide Punkte werden unten für alle<br />
Vorhabenkomponenten gemeinsam diskutiert.<br />
Nennenswerte kumulative Wirkungen der UL Neuer Luechtergrund mit anderen Komponenten<br />
des Vorhabens sind für die Fischerei nicht zu erwarten. Einziger weiterer Eingriff in<br />
der unmittelbaren Umgebung ist die Fahrrinnenvertiefung, der Voigt nur „kaum messbare<br />
oder keine Effekte auf die Belange der Gemischten Küstenfischerei“ zumisst (S. 74), da in<br />
diesem Bereich nur geringe Entnahmen vorgesehen sind. Letzteres gilt durch die südöstliche<br />
Verschiebung der geplanten UL nur noch eingeschränkt, da gemäß Planung etwa im Bereich<br />
km 730 bis 740, also nahe der UL Neuer Luechtergrund, noch zwei größere Vertiefungen<br />
vorgesehen sind. Basierend auf Auskünften des Projektbüros Fahrrinnenanpassung wird<br />
davon ausgegangen, dass zwischen Fahrrinne und UL noch Fangstriche erhalten bleiben, also<br />
nicht durch Wechselwirkungen Einschränkungen auf einer größeren Fläche entstehen. Im<br />
Rahmen einer Datenerhebung während der Bauzeit könnte festgestellt werden, ob diese<br />
Annahme zutrifft oder sich dabei unerwartete praktische Probleme ergeben. Hingewiesen sei<br />
bereits an dieser Stelle darauf, dass sich in Teilen der betroffenen Fläche die Strömungsgeschwindigkeit<br />
anlagebedingt zeitweilig etwas erhöhen könnte; vorsichtshalber werden<br />
dieser Tatsache gewisse Beeinträchtigungen der Fischerei zugerechnet (s. u.).<br />
5.1.1.2 Umlagerungsstelle Medembogen<br />
Die Planungen für die UL Medembogen ist seit der Ursprungsplanung unverändert geblieben.<br />
Insofern gelten Vorhabenbeschreibung, Modellierung der BAW, Feststellungen der UVU und<br />
die grundsätzlichen Aussagen des <strong>Gutachten</strong>s Dr. Voigt-Consulting zu den Auswirkungen auf<br />
die Fischerei weiterhin. Letztere können folgendermaßen zusammengefasst werden:<br />
Fischereiwirtschaftliche Bewertung im <strong>Gutachten</strong> Dr. Voigt<br />
Kriterium: Wirkungen auf die Praktikabilität der Fischerei<br />
Gemäß <strong>Gutachten</strong> Dr. Voigt-Consulting ist während der Beschickung der Umlagerungsfläche<br />
eine wirtschaftliche Ausübung der Fischerei zwischen der zuvor zu erstellenden UWA<br />
Medemrinne und der UL Medembogen nicht möglich. Da die UL Medembogen mittels einer<br />
Spülleitung zwischen dem seeseitigen Anschluss der Medemrinne an das Fahrwasser und<br />
einem Spülponton auf der UL beschickt werden soll, über die nicht hinweggefischt werden<br />
darf, wird entweder eine Kante oder aber der gesamte Bereich der Medemrinne vom<br />
seewärtigen Anschluss an das Fahrwasser bis zur UWA aus der fischereilichen Nutzung<br />
genommen.<br />
Kriterium: Wirkungen auf die genutzte Ressource<br />
Wesentliche Wirkungen auf die Ressourcen werden nicht erörtert.<br />
Kriterium: Zeitliche Aspekte der Wirkungen<br />
Die Nutzung erfolgt erst nach Herstellung der UWA Medemrinne.