Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...
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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 61<br />
ohnehin von relativ hoher Dynamik geprägt ist, in dem es also auch durch natürliche Prozesse<br />
zu Umlagerungen kommt.<br />
Auswirkungen auf Ökosystem und aquatische Fauna<br />
Gemäß UVU sind die Auswirkungen der Umlagerung auf das Phytoplankton als gering<br />
negativ, mittelräumig und mittelfristig andauernd (d. h. 3 Monate bis 3 Jahre) und daher als<br />
unerheblich negativ zu bewerten; eine signifikante Verminderung der Primärproduktion wird<br />
nicht erwartet. Auswirkungen auf das Phytobenthos werden nicht erwartet.<br />
Die vorhandenen Substrateigenschaften – vorherrschend ist Sand – werden sich demnach<br />
durch die Maßnahmen nicht oder nur unwesentlich zum Zeitpunkt der Umlagerung ändern.<br />
Eine Biotopumwandlung wird nicht erwartet, selbst eine deutlichere Anhebung der Gewässersohle<br />
könnte allenfalls mit einer Entwicklung vom Biotoptyp „Tiefwasserzone des Küstenmeeres“<br />
zum Typ „Flachwasserzone des Küstenmeeres“ bewertet werden, was die UVU als<br />
positiv ansehen würde. Insgesamt werden die Auswirkungen als neutral, mittelfristig und<br />
lokal bewertet (vgl. Planänderung III, Ergänzung der Umweltverträglichkeit, S. 57f).<br />
Auswirkungen auf das Zoobenthos bestehen im Wesentlichen darin, dass eine Lebensgemeinschaft<br />
lokal durch Überdeckung geschädigt oder zerstört wird. Die neu geschaffene Oberfläche<br />
wird dann durch Pionierarten neu besiedelt. Der äußere Ästuarbereich ist aber ohnehin<br />
von morphologischen Veränderungen und Sedimentumlagerungen geprägt, die Zönosen sind<br />
diesen Bedingungen angepasst, je nach Beweglichkeit und Toleranz gegenüber Sandabdeckung<br />
können Tiere überleben. Das Artenspektrum könnte sich durch die Umlagerung<br />
zunächst zugunsten von Crustaceen, zu denen auch die Nordseegarnele zählt, ändern (vgl.<br />
Planfeststellungsunterlage E, IBL und IMS: Zusammenfassender UVU-Bericht, S. 57f und<br />
Planfeststellungsunterlage H.5b, IBL und IMS, Schutzgut Tiere und Pflanzen – aquatisch,<br />
Teilgutachten aquatische Fauna, S. 108). Da Substrateigenschaften und Biotoptypen<br />
weitgehend unverändert bleiben, wird sich mittelfristig weitgehend der vorherige Zustand<br />
wieder einstellen – nach Einschätzung der UVU nach ein bis maximal drei Jahren (Teilgutachten<br />
aquatische Fauna, S. 114), im Falle des äußeren Ästuarbereichs kann man wohl von<br />
dem unteren Wert der Bandbreite ausgehen.<br />
Fische werden gemäß UVU die Umlagerungsstellen während der Beschickung meiden,<br />
einzelne Fische könnten durch die Sedimentumlagerung geschädigt werden, insbesondere<br />
Brut, Laich und Jungfische (Teilgutachten aquatische Fauna, S. 114). Hier dürften die Gefahren<br />
bei der im äußeren Ästuar gelegenen UL Neuer Luechtergrund aber auch geringer<br />
ausfallen als bei stromaufwärts gelegenen Flächen.<br />
Fischereiwirtschaftliche Bewertung im <strong>Gutachten</strong> Dr. Voigt<br />
Die Auswirkungen der damaligen, in Lage und Dimension deutlich verschiedenen UL Neuer<br />
Luechtergrund auf die Gemischte Küstenfischerei schätzt das Ursprungsgutachten als<br />
„zeitlich begrenzt und gering negativ“ ein. Langfristige Beeinträchtigungen nach Abschluss<br />
der Bauarbeiten und Regeneration der Benthosgemeinschaft werden nicht erwartet (S. 74).