Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...
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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 32<br />
(nur Haupterwerb). Unter den 165 Kuttern 2005 befanden sich 135 Baumkurrenkutter (Listen<br />
I und II), die man vereinfachend als „Krabbenkutter“ bezeichnen kann; Ende 2009 betrug<br />
deren Zahl 121 (Quelle: Jahresberichte SFA, Fischerblatt 3/2006 und 3/2010; neuere Daten<br />
liegen noch nicht vor). Von diesen Baumkurrenkuttern waren nur 15 jünger als 20 Jahre, die<br />
Flotte gilt insgesamt als überaltert.<br />
Unter den 144 niedersächsischen Kuttern waren nur 18 zwischen 10,01 m und 15,00 m, was<br />
für eine weitgehende Erfassung der Flotte durch das VMS spricht.<br />
Für die schleswig-holsteinische Nordsee-Flotte ist bei Voigt die Zahl von 135 Kuttern für das<br />
Jahr 2004 als jüngste Angabe zu finden. Zum 31.12.2009 waren hier 118 Kutter im Haupt-<br />
und 10 Kutter im Nebenerwerb gemeldet, dazu noch 13 Boote von Berufs- und 47 von<br />
Nebenerwerbsfischern (LLUR 2010).<br />
Das BMELV beziffert die Zahl der Baumkurrenkutter (Liste I+II) – unabhängig von Haupt-<br />
oder Nebenerwerb – zum 01.01.2010 mit 0 für Bremen, 1 für Hamburg (wobei es sich um<br />
einen Hamenkutter handeln dürfte), 1 für Mecklenburg-Vorpommern, 123 für Niedersachsen<br />
und 125 für Schleswig-Holstein (BMELV 2011).<br />
ICES-Rechtecke 36F8 und 37F8<br />
Basierend auf den von der BLE zur Verfügung gestellten Daten konnten 331 Fischereifahrzeuge<br />
ausgemacht werden, die ausweislich ihrer Logbuch- und/oder VMS-Daten in<br />
mindestens einem der beiden ICES-Rechtecke 36F8 und 37F8 gefischt und/oder Anlandungen<br />
gemeldet haben, und zwar im Falle der Logbuch-Daten im Zeitraum 2001 bis 2010, im Falle<br />
der VMS-Daten in mindestens einem der Jahren 2008 bis 2010.<br />
Für 286 Fahrzeuge lagen Logbuchdaten vor. VMS-Daten lagen für 229 Fahrzeuge vor, davon<br />
für 184 auch Logbuchdaten.<br />
Von den Fahrzeugen wurden 8 als Muschelkutter identifiziert, sodass 323 Fahrzeuge der<br />
Gemischten Küstenfischerei angehören. Dabei handelte es sich um 265 Baumkurrenfahrzeuge,<br />
13 sonstige Fahrzeuge und 45 aufgrund fehlender Logbuchdaten nicht eindeutig<br />
zuzuordnende Fahrzeuge (vermutlich auch überwiegend Krabbenkutter).<br />
Für den engeren Betrachtungszeitraum, die Jahre 2008–2010, lagen für 274 Fahrzeuge der<br />
Gemischten Küstenfischerei Daten vor (ohne Muschelfischer), davon für 221 VMS- und für<br />
203 Logbuchdaten.<br />
Die genannten Fahrzeuge gehören alle der deutschen Fischereiflotte an (selbst wenn in<br />
einigen Fällen die Eigner und ursprünglich auch die Fahrzeuge z. B. aus den Niederlanden<br />
kommen). Ausländische Fahrzeuge dürfen in der deutschen 12 sm-Zone nicht fischen. Eine<br />
Ausnahme besteht für niederländische Fahrzeuge, die gemäß Verordnung (EG)<br />
Nr. 2371/2002, Anhang I, an der gesamten deutschen Nordseeküste in der 3 bis 12 Seemeilen-<br />
Zone unbeschränkt Garnelen fischen dürfen; für dänische Kutter gilt eine entsprechende<br />
Ausnahme in der Gegend von Amrum und Helgoland. Nachfolgende Darstellung von VMS-<br />
Daten niederländischer Krabbenkutter legt nahe, dass diese Fahrzeuge tatsächlich nicht im<br />
engeren Untersuchungsgebiet bzw. im Einflussgebiet der Fahrrinnenanpassung fischen, allerdings<br />
durchaus in den ICES-Rechtecken 36F8 und 37F8. Daten dazu lagen nicht vor.