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Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...

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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 32<br />

(nur Haupterwerb). Unter den 165 Kuttern 2005 befanden sich 135 Baumkurrenkutter (Listen<br />

I und II), die man vereinfachend als „Krabbenkutter“ bezeichnen kann; Ende 2009 betrug<br />

deren Zahl 121 (Quelle: Jahresberichte SFA, Fischerblatt 3/2006 und 3/2010; neuere Daten<br />

liegen noch nicht vor). Von diesen Baumkurrenkuttern waren nur 15 jünger als 20 Jahre, die<br />

Flotte gilt insgesamt als überaltert.<br />

Unter den 144 niedersächsischen Kuttern waren nur 18 zwischen 10,01 m und 15,00 m, was<br />

für eine weitgehende Erfassung der Flotte durch das VMS spricht.<br />

Für die schleswig-holsteinische Nordsee-Flotte ist bei Voigt die Zahl von 135 Kuttern für das<br />

Jahr 2004 als jüngste Angabe zu finden. Zum 31.12.2009 waren hier 118 Kutter im Haupt-<br />

und 10 Kutter im Nebenerwerb gemeldet, dazu noch 13 Boote von Berufs- und 47 von<br />

Nebenerwerbsfischern (LLUR 2010).<br />

Das BMELV beziffert die Zahl der Baumkurrenkutter (Liste I+II) – unabhängig von Haupt-<br />

oder Nebenerwerb – zum 01.01.2010 mit 0 für Bremen, 1 für Hamburg (wobei es sich um<br />

einen Hamenkutter handeln dürfte), 1 für Mecklenburg-Vorpommern, 123 für Niedersachsen<br />

und 125 für Schleswig-Holstein (BMELV 2011).<br />

ICES-Rechtecke 36F8 und 37F8<br />

Basierend auf den von der BLE zur Verfügung gestellten Daten konnten 331 Fischereifahrzeuge<br />

ausgemacht werden, die ausweislich ihrer Logbuch- und/oder VMS-Daten in<br />

mindestens einem der beiden ICES-Rechtecke 36F8 und 37F8 gefischt und/oder Anlandungen<br />

gemeldet haben, und zwar im Falle der Logbuch-Daten im Zeitraum 2001 bis 2010, im Falle<br />

der VMS-Daten in mindestens einem der Jahren 2008 bis 2010.<br />

Für 286 Fahrzeuge lagen Logbuchdaten vor. VMS-Daten lagen für 229 Fahrzeuge vor, davon<br />

für 184 auch Logbuchdaten.<br />

Von den Fahrzeugen wurden 8 als Muschelkutter identifiziert, sodass 323 Fahrzeuge der<br />

Gemischten Küstenfischerei angehören. Dabei handelte es sich um 265 Baumkurrenfahrzeuge,<br />

13 sonstige Fahrzeuge und 45 aufgrund fehlender Logbuchdaten nicht eindeutig<br />

zuzuordnende Fahrzeuge (vermutlich auch überwiegend Krabbenkutter).<br />

Für den engeren Betrachtungszeitraum, die Jahre 2008–2010, lagen für 274 Fahrzeuge der<br />

Gemischten Küstenfischerei Daten vor (ohne Muschelfischer), davon für 221 VMS- und für<br />

203 Logbuchdaten.<br />

Die genannten Fahrzeuge gehören alle der deutschen Fischereiflotte an (selbst wenn in<br />

einigen Fällen die Eigner und ursprünglich auch die Fahrzeuge z. B. aus den Niederlanden<br />

kommen). Ausländische Fahrzeuge dürfen in der deutschen 12 sm-Zone nicht fischen. Eine<br />

Ausnahme besteht für niederländische Fahrzeuge, die gemäß Verordnung (EG)<br />

Nr. 2371/2002, Anhang I, an der gesamten deutschen Nordseeküste in der 3 bis 12 Seemeilen-<br />

Zone unbeschränkt Garnelen fischen dürfen; für dänische Kutter gilt eine entsprechende<br />

Ausnahme in der Gegend von Amrum und Helgoland. Nachfolgende Darstellung von VMS-<br />

Daten niederländischer Krabbenkutter legt nahe, dass diese Fahrzeuge tatsächlich nicht im<br />

engeren Untersuchungsgebiet bzw. im Einflussgebiet der Fahrrinnenanpassung fischen, allerdings<br />

durchaus in den ICES-Rechtecken 36F8 und 37F8. Daten dazu lagen nicht vor.

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